Mögliche Wettbewerbsverzerrung durch presseähnliche Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet
der Abgeordneten Martin Erwin Renner, Dr. Marc Jongen, Dr. Götz Frömming, Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Im November 2023 hat der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) die mangelnde Einhaltung des Beihilfekompromisses von 2007 durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) bei der EU-Kommission beanstandet (www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/verleger-rufen-eu-wegen-ard-und-zdf-an-19302483.html). Damals war die EU-Kommission nach Beschwerden privater Medien zu dem vorläufigen Schluss gekommen, dass die Finanzierung des ÖRR durch eine allgemeine Rundfunkabgabe (umgangssprachlich „GEZ-Gebühr“) nicht mit den Wettbewerbsregeln der Europäischen Union vereinbar sei (K(2007) 1761 endg., Randnummer 1).
Im anschließenden Kompromiss hatte die Bundesregierung sich im Namen der Bundesländer unter anderem dazu verpflichtet, das Informationsangebot des ÖRR im Internet schwerpunktmäßig auf Bewegtbild oder Ton zu beschränken, wohingegen „Text nicht im Vordergrund stehen darf“ (§ 30 Absatz 7 des Medienstaatsvertrags). Auf diese Weise sollte verhindert werden, dass der ÖRR mit einer übermäßigen digitalen Textproduktion in den Wettbewerb mit den privatwirtschaftlichen Printmedien (fortan „Druckmedien“ oder „Presse“) tritt, die nicht auf den Vorteil staatlicher Finanzmittel zurückgreifen können. „Diese Einigung führte im Folgenden zu einer Verständigung über die erforderlichen zukünftigen Änderungen sowie der im Dezember 2006 von Deutschland unterbreiteten förmliche Zusage, die geltende Finanzierungsregelung zu ändern (die von Deutschland eingegangenen Verpflichtungen sind unter den Randnummern (322) ff. im Einzelnen aufgeführt)“ (ec.europa.eu/competition/state_aid/cases/198395/198395_680516_260_2.pdf, Randnummer 4).
In der Folgezeit hat sich die Interpretation des Beihilfekompromisses jedoch zu einem Streitpunkt zwischen den privatwirtschaftlich organisierten Druckmedien und den Landessendern entwickelt. Vertreter der Presse beklagen, dass das digitale Informationsangebot des ÖRR durch eine ständige Ausweitung des Textanteils einen presseähnlichen Charakter angenommen habe. Durch die ungleiche Finanzausstattung sei, so etwa der Chefredakteur der „Magdeburger Volksstimme“, eine „Waffengleichheit“ zwischen den privaten Landeszeitungen und den öffentlich-rechtlichen Sendern nicht mehr gegeben (www.welt.de/politik/deutschland/plus241165983/Landeszeitungen-Im-Wuergegriff-der-oeffentlich-rechtlichen-Rundfunkanstalten.html). Die zum Interessenausgleich eingerichtete Schlichtungsstelle wurde vom BDZV wegen Wirkungslosigkeit zum Jahresende 2023 gekündigt (www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/wie-ard-und-zdf-im-internet-verbotene-wege-gehen-verleger-rufen-die-eu-an-19311189.html). Mit seinem jüngst ergangenen Schreiben hat der Verband bei der EU Deutscher Bundestag Drucksache 20/10342 nun grundsätzlichen Klärungsbedarf zur Praxis des ÖRR angemeldet, der in eine formelle Beschwerde wegen Verstoßes gegen Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) münden könnte.
Aus Sicht der Fragesteller besteht ein Erkenntnisinteresse, ob die Bundesregierung angesichts des skizzierten Verdrängungsdrucks öffentlich-rechtlicher Medien Maßnahmen durchgeführt hat, die auf dem Pressemarkt faire Wettbewerbsbedingungen für private Marktteilnehmer sicherstellen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Meinungs- und Medienvielfalt für eine funktionierende Demokratie bei?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den privatwirtschaftlichen Druckmedien zum Erhalt der Meinungs- und Medienvielfalt bei?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung fairen Markt- und Wettbewerbsbedingungen für die privatwirtschaftlichen Druckmedien bei?
Hat die Bundesregierung seit dem Beihilfekompromiss von 2007 Maßnahmen ergriffen, um faire Markt- und Wettbewerbsbedingungen für die privatwirtschaftlichen Druckmedien sicherzustellen, wenn ja, welche, und wenn nein, wieso nicht?
Steht die Bundesregierung aktuell im Dialog mit der EU-Kommission, den Ländern oder dem Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger zur Frage der Einhaltung des Beihilfekompromisses von 2007 durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, wenn ja, welche Position vertritt die Bundesregierung in dieser Auseinandersetzung gegenüber den einzelnen Akteuren?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen der durch den BDZV beklagten Presseähnlichkeit des Onlineangebots des ÖRR auf die privatwirtschaftlichen Druckmedien vor, wenn ja welche, und wenn nein, warum besitzt die Bundesregierung zu einem wirtschaftlich so bedeutenden Markt wie dem Pressesektor keine Erkenntnisse?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten „seit Jahren systematisch“ die Notwendigkeit des Sendebezugs ihrer Onlinetexte missachten (www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/wie-ard-und-zdf-im-internet-verbotene-wege-gehen-verleger-rufen-die-eu-an-19311189.html), wie es der BDZV beklagt, und wenn ja, welche?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass „die Menschen aufgrund der Rundfunkbeiträge weniger oder keine Mittel mehr für den Erwerb von Presse haben“, wie vom BDVZ in Auftrag gegebene Studien ergeben haben (www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/verleger-rufen-eu-wegen-ard-und-zdf-an-19302483.html), und wenn ja, welche?
Wie bewertet die Bundesregierung die durch den BDVZ beklagte wettbewerbsverzerrende Wirkung presseähnlicher Angebote des ÖRR auf den Pressemarkt und die privatwirtschaftlichen Druckmedien, und hat die Bundesregierung seit dem Beihilfekompromiss von 2007 Maßnahmen ergriffen, um die privatwirtschaftlichen Druckmedien davor zu schützen, und wenn ja, welche?
Ist die Bundesregierung angesichts der wachsenden Kritik an der Umsetzung des Beihilfekompromisses von 2007 weiterhin der Auffassung, dass die Finanzierung über Rundfunkgebühren keine staatliche Beihilfe zugunsten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten darstellt (K(2007) 1761 endg., Randnummer 81; bitte begründen)?
Ist die Bundesregierung angesichts der wachsenden Kritik an der Umsetzung des Beihilfekompromisses von 2007 weiterhin der Auffassung, dass die durch die internen Kontrollorgane und letztlich die Länder ausgeübte Kontrolle angemessen und ausreichend sei (K(2007) 1761 endg., Randnummer 93; bitte begründen)?
Haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder ihre Rechtsaufsicht zur Einhaltung des Beihilfekompromisses von 2007 wahrgenommen (vgl. K(2007) 1761 endg., Randnummer 334), und wenn ja, welche Maßnahmen haben sie nach Kenntnis der Bundesregierung seitdem im Einzelnen durchgeführt (bitte Fälle mit Datum, betroffenem ÖRR-Sender, kurzer Schilderung des Sachverhalts und Entscheidung der Rechtsaufsicht auflisten)?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung für den Fall, dass die EU-Kommission zu dem Urteil gelangt, dass der ÖRR den Beihilfekompromiss von 2007 missachtet?