Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen
der Abgeordneten Peter Boehringer, Marcus Bühl, Dr. Michael Espendiller, Ulrike Schielke-Ziesing, Wolfgang Wiehle, Gereon Bollmann, Stephan Brandner, Dirk Brandes, Thomas Erhorn, Mariana Iris Harder-Kühnel, Nicole Höchst, Martin Reichardt, Jan Wenzel Schmidt, Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Fragesteller nehmen die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen „Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen“ auf Bundestagsdrucksachen 20/7884 und 20/8838 zum Anlass für Nachfragen (im Rahmen derselben definitorischen Abgrenzung).
Für das Jahr 2023 bewilligte das Auswärtige Amt Förderungen für die sogenannte Seenotrettung im Mittelmeer. So waren aus Kapitel 05 04 (Pflege Kultureller Beziehungen zum Ausland), Titel 687 17 (Internationale Aktivitäten gesellschaftlicher Gruppen und deutsch-ausländischer Kultureinrichtungen im In- und Ausland) Mittel in Höhe von insgesamt 1,59 Mio. Euro ausgereicht.
Zuwendungsempfänger sind – gemäß der Antwort des Auswärtigen Amts auf die Schriftliche Frage 60 des Abgeordneten Peter Boehringer auf Bundestagsdrucksache 20/8804 – der „SOS Humanity e. V.“ (794 000 Euro), „Sea-Eye e. V.“ (365 000 Euro) und „Comunitá S. Egidio“ (431 000 Euro). Diese drei Zuwendungsempfänger sind nicht in den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen „Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen“ auf den Bundestagsdrucksachen 20/7884 und 20/8838 aufgeführt. Gleichwohl besitzt die Bundesregierung Kenntnis darüber, wer die finanziellen Mittel letztendlich erhalten hat.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Übersieht die Bundesregierung die Durchleitung von Fördermitteln von Nichtregierungsorganisationen an andere Nichtregierungsorganisationen, wenn ja, inwieweit, und inwieweit sind ggf. die unmittelbaren oder mittelbaren Zuwendungsempfänger für die Weiterleitung von Bundesmitteln der Bundesregierung gegenüber rechenschaftspflichtig?
Besitzt die Bundesregierung eine Übersicht über Nichtregierungsorganisationen, die letztlich – also als letztempfangende Nichtregierungsorganisationen – die finanziellen Mittel aus der unmittelbaren Förderung von Nichtregierungsorganisationen in Anspruch nehmen bzw. genommen haben?
a) Wenn ja, welche in den Antworten der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksachen 20/7884 und 20/8838 genannten Organisationen haben ihre Zuwendungen an die Nichtregierungsorganisationen „SOS Humanity e. V.“, „Sea-Eye e. V.“ und „Comunitá S. Egidio“ weitergeleitet, und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte die Weiterleitung der finanziellen Mittel?
b) Wenn nein, woher hat die Bundesregierung kapitel- und titelscharf sowie der Höhe nach Kenntnis darüber, dass die in Rede stehenden drei Nichtregierungsorganisationen Zuwendungen erhalten haben, und warum führt die Bunderegierung keine derartige Übersicht?
Welche Nichtregierungsorganisationen erhielten als Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ (Kapitel 17 02 [Kinder- und Jugendpolitik] Titel 684 04 [Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie]; bitte ab dem Haushaltsjahr 2020 nach Kapiteln, Titeln, Erst-, Zwischen- und Letztempfängern auflisten und entsprechend summiert in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
Welche Nichtregierungsorganisationen erhielten als Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger Mittel aus den Einzelplänen 04, 05, 06, 16 oder 23 (bitte ab dem Haushaltsjahr 2020 nach Kapiteln, Titeln, Erst-, Zwischen- und Letztempfängern auflisten und entsprechend summiert in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?