Einrichtung eines AI Offices zur Umsetzung des AI Acts in der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Am 2. Februar 2024 haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz (im Folgenden: AI Act) zugestimmt. Im weiteren Verfahren bedarf es noch der Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union. Die Verordnung soll am 20. Tag nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten und grundsätzlich 24 Monate später Anwendung finden. Einige Vorschriften sollen aber auch schon früher anwendbar sein: So sollen die Verbote bereits nach sechs Monaten greifen, die Vorschriften zu KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck sollen nach zwölf Monaten gelten (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/02/20240202-rahmen-fur-kunstliche-intelligenz-in-der-eu-steht-ki-verordnung-einstimmig-gebilligt.html).
Zur europaweiten Umsetzung des AI Acts hat die Europäische Kommission bereits am 24. Januar 2024 – vor der Verabschiedung des AI Acts durch die europäischen Institutionen – ein AI Office gegründet (digital-strategy.ec.europa.eu/de/library/commission-decision-establishing-european-ai-office). Demnach handelt es sich zwar um eine Agentur, gleichzeitig scheint das AI Office jedoch in die Verwaltungshierarchie der zuständigen Generaldirektion (DG Connect) eingegliedert. Offensichtlich werden auch bereits bis zu 100 Mitarbeiter für das AI Office gesucht (www.euronews.com/next/2024/02/01/commissions-staffing-and-financing-of-ai-office-raises-eyebrows-in-capitals). Fraglich ist, inwiefern die Konstruktion des AI Offices im Rat der Europäischen Union und damit auch mit der Bundesregierung abgesprochen war. Dem AI Office werden nach Auswertung der bisher verfügbaren Informationen nach Ansicht der Fragesteller Aufgaben von überragender Bedeutung auch für die Bundesrepublik Deutschland zukommen – insbesondere die Zuständigkeit für die Regulierung von General-Purpose-AI (GPAI)-Modellen und GPAI-Systemen sowie eine beratende Rolle beim Erlass technischer Vorschriften (www.euractiv.com/section/artificial-intelligence/news/eu-commission-readies-establishment-of-ai-office/). Darüber hinaus ist auch fraglich, inwiefern das AI Office unabhängig in seinen Entscheidungen mit Auswirkungen auf die Bundesrepublik Deutschland ist oder ob das AI Office eine exekutive Behörde der Europäischen Kommission ist.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen10
Welche Zuständigkeiten bekommt das AI Office nach Interpretation der Bundesregierung, wenn der am 2. Februar 2024 im Ausschuss der Ständigen Vertreter angenommene AI Act in Kraft tritt?
Konnte nach Ansicht der Bundesregierung im am 2. Februar 2024 im Ausschuss der Ständigen Vertreter angenommenen Text zum AI Act der Zuschnitt des AI Offices eindeutig festgelegt werden, und wenn nein, an welchen Stellen besteht aus Sicht der Bundesregierung aktuell noch Interpretations-Spielraum?
Wie lassen sich die Zuständigkeiten des AI Office genau von denen des AI Board abgrenzen, wenn der am 2. Februar 2024 im Ausschuss der Ständigen Vertreter angenommene AI Act in Kraft tritt?
Welche Zuständigkeiten bei der Umsetzung des AI Acts verbleiben nach Interpretation der Bundesregierung bei nationalen Behörden, wenn der am 2. Februar 2024 im Ausschuss der Ständigen Vertreter angenommene AI Act in Kraft tritt?
Wird die Bundesregierung – bzw. die anderen Mitgliedstaaten auch – formell Einfluss auf Entscheidungen des AI Offices nehmen können, und wenn ja, in welcher Form?
Welche maßgeblichen Veränderungen haben sich mit Blick auf die Einflussnahme der EU-Mitgliedstaaten auf Entscheidungen des AI Office im am 2. Februar 2024 im Ausschuss der Ständigen Vertreter angenommenen Text zum AI Act gegenüber dem vom Europäischen Parlaments am 14. Juni 2023 beschlossenen Text substanziell nach Auffassung der Bundesregierung noch ergeben?
Unterstützt die Bundesregierung aktuell die Bewerbung deutscher Bewerberinnen und Bewerber auf Stellen im AI Office, und wenn ja, seit wann genau?
Wie wird nach Ansicht der Bundesregierung gewährleistet, dass Deutschland bei der personellen Besetzung des AI Office gemäß seinem wirtschaftlichen Gewicht angemessen Berücksichtigung finden wird?
Welche Rolle wird das AI Office bei der wichtigen Beauftragung und Setzung von Standards einnehmen, und wie soll hier konkret die Arbeitsteilung zum AI Board aussehen?
Wird das AI Office nach Kenntnis der Bundesregierung die Europäische Union in internationalen Gremien bei KI (künstliche Inteligenz)-relevanten Prozessen vertreten – beispielsweise bei den Vereinten Nationen, bei den G7 oder der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)?
Welche nationale Behörde(n) bzw. welche nationalen Behörden mit jeweils welcher Aufgabenteilung soll bzw. sollen der einheitlichen Auffassung der Bundesregierung zufolge den AI Act in der Bundesrepublik Deutschland umsetzen – bezugnehmend auf die Äußerung von Staatssekretär Stefan Schnorr: „Angesprochen auf das deutsche Pendant zu den global jetzt entstehenden KI-Aufsichtsbehörden, sieht Schnorr keine offenen Fragen: ‚Da haben wir auch eine sehr einheitliche Linie innerhalb der Bundesregierung, wer das in der Bundesregierung machen soll, da gibt es auch keinen Dissens.‘“ (background.tagesspiegel.de/digitalisierung/internationale-digitalstrategie-so-geht-es-weiter)?