Ausfinanzierung des DigitalPakts Schule
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Von der unionsgeführten Bundesregierung wurde 2018 das Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ geschaffen, das zum einen Investitionen zum Ausbau von Gigabitnetzen und weiteren Mobilfunkausbau und zum anderen Finanzhilfen an Länder zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen digitalen Bildungsinfrastruktur an Schulen vorsieht. Letztere Finanzhilfen wurden den Ländern über den 2019 zwischen Bund und Ländern geschaffenen DigitalPakt Schule zur Verfügung gestellt.
Gemäß § 2 Nummer 3 des Digitalinfrastrukturgesetzes muss das Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ zum 30. März 2024 aufgelöst werden. Das vorhandene Vermögen soll in den Bundeshaushalt abgeführt werden. Eine entsprechende Umsetzung wurde im Rahmen der Schlussberatung für den Bundeshaushalt 2024 beschlossen. Demnach wurden in Einzelplan 30 unter dem Titel „30 02 88201“ 1,25 Mrd. Euro eingeplant. Ohne Berücksichtigung dieser Umschichtung wurden im Vergleich zum Vorjahr Kürzungen im Haushalt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in Höhe von insgesamt 1,2 Mrd. Euro durch die Bundesregierung vorgenommen.
Der DigitalPakt Schule wird zum 17. Mai 2024 auslaufen. Gemäß Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule sind laufende Projekte bis Ende 2025 finanziert, länderübergreifende Projekte bis Ende 2026.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie hoch fiel der zum Stichtag 31. Dezember 2023 vollzogene Mittelabfluss im Rahmen des DigitalPakts Schule aus (bitte den Mittelabfluss entlang der jeweiligen Länder tabellarisch darstellen)?
In welcher Höhe waren nach Kenntnis der Bundesregierung die zum Stichtag 31. Dezember 2023 gebundenen Mittel für bereits bewilligte Projekte im Rahmen des DigitalPakts Schule (bitte die gebundenen Mittel entlang der jeweiligen Länder tabellarisch darstellen)?
Wie hoch fiel der zum Stichtag 31. Dezember 2023 vollzogene Mittelabfluss der drei geschlossenen Zusatzvereinbarungen zum DigitalPakt Schule aus (bitte den Mittelabfluss entlang der jeweiligen Länder tabellarisch darstellen)?
In welcher Höhe waren nach Kenntnis der Bundesregierung die zum Stichtag 31. Dezember 2023 gebundenen Mittel für bereits bewilligte Projekte im Rahmen der drei Zusatzvereinbarungen des DigitalPakt Schule (bitte die gebundenen Mittel entlang der jeweiligen Länder tabellarisch darstellen)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung bereits die Mittelbindung für die im Einzelplan 30 des Bundeshaushalts 2024 zur Ausfinanzierung des DigitalPakts Schule vorgesehenen 1,25 Mrd. Euro?
Wie viele Mittel stehen aus den im Einzelplan 30 des Bundeshaushalts 2024 zur Ausfinanzierung des DigitalPakts Schule vorgesehenen 1,25 Mrd. Euro für Neubewilligungen zur Verfügung?
Stehen die im Einzelplan 30 des Bundeshaushalts 2024 zur Ausfinanzierung des DigitalPakts Schule vorgesehenen 1,25 Mrd. Euro überjährig zur Verfügung?
Können Minderausgaben der für den DigitalPakt Schule vorgesehenen Mittel im Einzelplan 30 des Bundeshaushalts 2024 zur Bewirtschaftung der globalen Minderausgabe herangezogen werden, und wenn ja, warum?