Drohbrief einer Sparkasse wegen AfD-Spende und Vorhaben der Bundesregierung zur Kompetenzerweiterung des Bundesamts für Verfassungsschutz hinsichtlich der Überwachung und Einschränkung von Finanztransaktionen politischer Organisationen
des Abgeordneten Kay Gottschalk und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) plant im Rahmen seines Plans „13 Maßnahmen gegen Rechtsextremismus“ u. a., „Banken zu sensibilisieren“, sich eng mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) auszutauschen (www.nius.de/analyse/faeser-will-banken-sensibilisieren-wer-an-di e-afd-spendet-geraet-ins-visier-des-geheimdienstes/300c6756-a383-4b9c-96f1- f364c0715943) und das Bundesverfassungsschutzgesetz u. a. so zu ändern, dass Verfahren zur Austrocknung von Finanzquellen vermeintlich rechtsextremistischer Netzwerke schneller und unbürokratischer werden und entsprechend „die Befugnis für Finanzermittlungen“ nicht mehr nur „auf volksverhetzende und gewaltorientierte Bestrebungen beschränkt ist“, sondern dass es auch „auf das Gefährdungspotenzial ankommt, für das Faktoren wie Aktionspotenzial und gesellschaftliche Einflussnahme relevant sein können“. Dabei soll ein ganzheitlicher Ansatz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus angewendet werden, bei dem „staatliche Stellen erkannten Extremisten auf allen Ebenen die Grenzen aufzeigen“ sollen. „Das können die Polizei- oder Ordnungsbehörden wie die Gewerbe- oder die Gaststättenaufsicht sein“ (www.bundesregierung.de/breg-d e/suche/massnahmenpaket-gegen-rechtsextremismus-2259614; TKP, 14. Februar 2024, Ampel-Totalangriff auf Opposition und Demokratie; tkp.at/2024/02/1 4/ampel-totalangriff-auf-opposition-und-demokratie/).
Gemäß den Grundsätzen der Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kann das BMF „ad hoc Berichte (auch zu Einzelunternehmen) oder Einschätzungen der BaFin anfordern, wenn breite Auswirkungen auf den Finanzmarkt insgesamt oder einen Sektor zu befürchten sind, eine kritische Infrastruktur betroffen ist, ein erheblicher Schaden für Anlegerinnen und Anleger oder Verbraucherinnen und Verbraucher drohen könnte, ein tatsächliches oder potentielles öffentliches Interesse besteht, die Integrationsverantwortung betroffen ist oder dies zur Erfüllung eigener Aufgaben des BMF anderweitig erforderlich ist. Anfragen aus dem parlamentarischen Raum beantwortet BMF unter Zulieferung der erforderlichen Berichte durch BaFin. […] Erlasse im Geschäftsbereich des BMF, die die Organisation, Verhaltensregeln oder andere Vorkehrungen im Bereich der Bundesfinanzverwaltung betreffen, finden auf BaFin, unter besonderer Berücksichtigung ihrer Dienstherrenfähigkeit, grundsätzlich Anwendung. Als Dienstherrin erlässt BaFin Dienstanweisungen für ihre Beschäftigten in eigener Verantwortung“ (www.bafin.de/SharedDocs/Vero effentlichungen/DE/Aufsichtsrecht/Satzung/aufsicht_bmf_bafin.html).
Presseberichten vom 13. Februar 2024 zufolge wurde einem Kunden der Sparkasse Mittelfranken Süd von dieser ein Drohbrief zugesandt, weil er eine Spende an die AfD zur Überweisung anwies. Die Sparkasse hat in diesem Schreiben ihrem Kunden bezüglich der Spende an die AfD aufgefordert respektive angedroht, „solche Zahlungen im eigenen Interesse einzustellen“ (www.bild.de/polit ik/inland/politik-inland/kunde-bekommt-boese-post-sparkasse-will-spende-an-a fd-verbieten-87146018.bild.html). Mittlerweile ist der Presse zu entnehmen, dass der Drohbrief echt war. Es soll sich jedoch um einen „Fehler“ gehandelt habe. Worin der „Fehler“ bestand, wird jedoch nicht näher spezifiziert (jungefre iheit.de/politik/deutschland/2024/ueberweisungen-an-die-afd-sparkasse-aeusser t-sich-zu-drohbrief/; jungefreiheit.de/politik/deutschland/2024/wollen-sparkass en-funktionaere-die-afd-gezielt-vergraulen/).
Darüber hinaus wurde bekannt, dass in Hamburg „alle Kunden [der Sparkasse, Anm. d. Verf.] mit Spenden an den AfD-Bundesvorstand per E-Mail [von der Sparkasse, Anm. d. Verf.] angefragt wurden, ob sie wirklich diese Überweisungen tätigen wollten, weil das Konto unter Betrugsverdacht stünde“. Hier sollen „Fehler“, in diesem Fall „IT-Probleme“, dafür verantwortlich gewesen sein (jun gefreiheit.de/politik/deutschland/2024/wollen-sparkassen-funktionaere-die- afdgezielt-vergraulen/).
Da Sparkassen sich im Besitz kommunaler Träger befinden und damit Anstalten des öffentlichen Rechts sind, müssen sie gemäß dem Neutralitätsgebot öffentlich-rechtlicher Kreditinstitute parteipolitisch neutral agieren und dürfen aus politischen Gründen auch kein Konto kündigen (jungefreiheit.de/politik/de utschland/2024/wollen-sparkassen-funktionaere-die-afd-gezielt-vergraulen/).
Der Präsident des Sparkassenverbandes, Dr. Helmut Reuter, sprach kürzlich davon, dass „die AfD bei den Sparkassen alles andere als willkommen“ sei und – auf die AfD anspielend – die Sparkassen „extremen Parteien“ weder freundlich entgegentreten noch guten Service bieten müssten (www.handelsblatt.com/fina nzen/banken-versicherungen/banken/sparkassen-sparkassen-fuerchten-mehr-af d-politiker-in-verwaltungsraeten/100008334.html; www.faz.net/aktuell/wirtsch aft/unternehmen/sparkassen-im-afd-dilemma-19477114.html).
In der Großen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/7277 wurde skizziert, wie ein digitaler Euro, als Ausprägung von digitalem Zentralbankgeld (CBDC) für die sog. Token-Ökonomie als programmierbares Geld oder für programmierbare Zahlungen angewendet werden könnte und welche Chancen, aber auch Risiken damit verbunden sind. Insbesondere die potenzielle Übernahme des chinesische Sozialkreditsystems (wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/sozialkredit system-100567) in Verbindung mit digitalem Zentralbankgeld wird dabei in deutschen Medien häufig als Beispiel für die Möglichkeiten dystopischer Übergriffigkeit von Staaten gegenüber ihren Bürgern durch „totale Finanzkontrolle“ herangezogen (ebd., Vorbemerkungspunkte 11 ff.). Die Einführung von Bezahlkarten für Asylbewerber (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/asylbewerbe r-bezahlkarte-bundeslaender-100.html; norberthaering.de/bargeld-widerstand/a sylbewerber-bezahlkarte/) lässt sich in den Augen der Fragesteller als Einführung von programmierbarem Geld zwecks Steuerung des Konsumverhaltens interpretieren. Das ließe sich laut Internationalem Währungsfonds (IWF) auch auf größere Bevölkerungsgruppen ausdehnen (meetings.imf.org/en/2022/Annu al/Schedule/2022/10/14/imf-seminar-cbdcs-for-financial-inclusion-risks-and-re wards, www.youtube.com/watch?v=2I9HR7BTmn0 ab min 18, insbes. min 20-21/; norberthaering.de/geldsystem/iwf-dprogrammability/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Drohbriefen von Sparkassen, z. B. der Sparkasse Mittelfranken Süd, an deren Kunden, weil diese Spenden an die AfD zur Überweisung anwiesen, vor?
Welcher konkrete „Fehler“ führte nach Erkenntnissen der Bundesregierung zum Drohbrief der Sparkasse Mittelfranken Süd an ihren Kunden, weil dieser eine Spende an die AfD zur Überweisung anwies?
Gab es nach Erkenntnissen der Bundesregierung im Zusammenhang mit dieser Spendenüberweisung an die AfD Verdachtsmomente im Rahmen der Bekämpfung von Geldwäsche und/oder Betrug?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, gegen welche rechtlichen Vorschriften, die eine Unterbindung der Transaktion und/oder Kündigung des Kontos rechtfertigen würden, hat die Spendentransaktion nach Erkenntnissen der Bundesregierung verstoßen?
Der Verstoß gegen welche Rechtsvorschriften würde es Kreditinstituten erlauben, Geldüberweisungen, beispielsweise für Spenden an zulässige politische Parteien oder Stiftungen, nicht auszuführen und oder die Kontoverbindung zu kündigen und/oder verminderte Servicequalität zukommen zu lassen?
Welche Fälle von Nichtausführung von Überweisungen für Spenden an politische Parteien oder Stiftungen gab es nach Erkenntnissen der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren (bitte tabellarisch auflisten)?
Welche Fälle von Kontensperrungen und Kontokündigungen wegen Überweisungen von Spenden an politische Parteien oder Stiftungen gab es nach Erkenntnissen der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren (bitte tabellarisch auflisten)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass in Hamburg „alle Kunden [der Sparkasse, Anm. der Verf.] mit Spenden an den AfD-Bundesvorstand per E-Mail [der Sparkasse, Anm. der Verf.] angefragt wurden, ob sie wirklich diese Überweisungen tätigen wollten, weil das Konto unter Betrugsverdacht stünde“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Ist es nach Erkenntnissen der Bundesregierung mit dem Neutralitätsgebot öffentlich-rechtlicher Kreditinstitute vereinbar, dass der Präsident des Sparkassenverbandes, Herr Dr. Helmut Reuter, davon spricht, dass „die AfD bei den Sparkassen alles andere als willkommen“ sei und diese der AfD weder freundlich entgegentreten noch guten Service bieten müssten, weil diese angeblich extremistisch sei (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche Kompetenzen zur Überwachung von Spendenzahlungen an Parteien oder politische Stiftungen hat der Verfassungsschutz momentan?
Welche Änderungen sind diesbezüglich durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat vorgesehen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Bestünde nach Kenntnis der Bundesregierung durch programmierbare digitale Euros die Möglichkeit, automatisiert bzw. gemäß einer bestimmten digitalen Programmierung Zahlungen von Spenden an politische Parteien oder Stiftungen unter vorher z. B. von der Bundesregierung oder dem Verfassungsschutz festgelegten Bedingungen zu unterbinden?