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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Arbeit und Kooperationspartner der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet im Bundeskriminalamt

(insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

21.03.2024

Aktualisiert

14.08.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/1055906.03.2024

Arbeit und Kooperationspartner der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Bundeskriminalamt

der Abgeordneten Eugen Schmidt, Barbara Benkstein, Edgar Naujok, Beatrix von Storch, Steffen Janich und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Das Bundeskriminalamt (BKA) betreibt eine „Meldestelle“, in der es Inhalte aus den sozialen Netzwerken nach eigenen Angaben auf „strafrechtliche Relevanz“ hin „prüfe“ (www.bka.de/DE/KontaktAufnehmen/HinweisGeben/MeldestelleHetzeImInternet/FAQ/faq_node.html). Ihre „Meldestelle“ bezeichnet die Bundesregierung als „Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet im BKA“ (ZMI BKA).

In Zusammenhang zu dieser Meldestelle sagte die Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser, am 13. Februar 2024 auch, dass sie weiterhin für die „Löschung von Kanälen und Inhalten sorgen“ wolle (www.youtube.com/watch?v=N7LOmiK4IF0 ab 0:07:53; siehe auch www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/02/massnahmen-gegen-rechtsextremismus.html).

Die Meldestelle sei laut Bundeskriminalamt auch für die „Entgegennahme und Bearbeitung der von Kooperationspartnern gemeldeten Sachverhalte“ zuständig (www.bka.de/DE/KontaktAufnehmen/HinweisGeben/MeldestelleHetzeImInternet/FAQ/faq_node.html).

Die Fragesteller erwarten die Beantwortung einiger weiterer Fragen zur Arbeit der „Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet im Bundeskriminalamt“ (ZMI BKA), ergänzend zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/9032. Es ist den Fragestellern etwa noch unklar geblieben, ob auch weitere Stellen „Kooperationspartner“ der ZMI BKA werden können und welche Voraussetzungen dabei erfüllt sein müssen.

Weiterhin möchten die Fragesteller etwa auch erfahren, ob Meldungen zu Inhalten auf dem relativ neuen Netzwerk „Bluesky“ oder über das „Mastodon“-Netzwerk der ZMI BKA gemeldet wurden. Zudem möchten die Fragesteller wissen, ob die Meldestelle auch postalisch erreicht werden kann und wie mit namentlich an die Meldestelle adressierter Post, die konkrete Meldungen enthält, verfahren wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Trifft es zu, dass die Bundesregierung in Gestalt der ZMI BKA aufgrund eigener juristischer Bewertungen entscheidet, ob sie den mutmaßlichen Urheber eines Inhalts zu ermitteln versucht, also „weitere Maßnahmen zur Feststellung einer örtlichen Zuständigkeit“ (Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 20/9032) trifft?

2

Trifft es entsprechend Frage 1 zu, dass die ZMI BKA den mutmaßlichen Urheber nicht zu ermitteln versucht, wenn sie der Ansicht ist, dass kein strafbares Verhalten vorliegt?

3

Wie viele Meldungen wurden durch die ZMI BKA je „Kooperationspartner“ als strafrechtlich relevant und wie viele als nicht strafrechtlich relevant betrachtet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte soweit möglich nach Kooperationspartner, Jahr, Monat und der strafrechtlichen Bewertung aufschlüsseln)?

4

Wie viele Inhalte wurden jeweils wegen welches „betroffenen Straftatbestandes“ (Antwort zu Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 20/9032) durch das ZMI BKA für strafrechtlich relevant befunden (bitte Straftatbestand und jeweilige Anzahl auflisten)?

5

Wie hoch ist die Erfolgsrate bei der Ermittlung der mutmaßlichen Urheber je nach Dienst oder Portal, über den die mutmaßliche Rechtsverletzung begangen wurde?

6

Welche Portale, Dienste, andere Netzseiten und Angebote sind unter „Sonstige“ in der Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 20/9032 zusammengefasst?

7

Wurde die Auswahl der „Kooperationspartner“, die die Bundesregierung zur Zusammenarbeit mit der ZMI BKA ausgewählt hat (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/9032) anhand abstrakt-genereller Kriterien getroffen, und wenn ja, welche Kriterien waren das?

8

Wie geht die ZMI BKA mit Meldungen von Personen oder Personengruppen um, die keine Kooperationspartner sind?

9

Begrüßt die Bundesregierung es, wenn weitere Personen oder Personenmehrheiten der ZMI BKA Inhalte übermitteln oder sich um eine Kooperationspartnerschaft bemühen?

10

Steht eine „Kooperationspartnerschaft“ mit dem ZMI BKA grundsätzlich weiteren natürlichen oder juristischen Personen offen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

a) Wenn ja, welchen Personen oder Stellen steht eine „Kooperationspartnerschaft“ mit der ZMI BKA offen?

b) Wenn nein, warum nicht?

11

Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Auswahl der „Kooperationspartnerschaft“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/9032) und die Auswahl der Kooperationspartner abseits der Generalklausel des § 2 des BKA-Gesetzes?

12

Bestehen für die Arbeit der ZMI BKA andere Rechtsgrundlagen als solche aus dem BKA-Gesetz oder dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz, und wenn ja, welche sind das?

13

Inwiefern wirkt sich das Erfordernis eines Strafantrags auf die Arbeit der ZMI BKA aus?

14

Werden auch Inhalte durch die ZMI BKA bearbeitet, deren mutmaßliche Verfasser festgestellt und Feststellungen an die örtlichen Staatsanwaltschaften weitergeleitet, bei denen zur strafrechtlichen Verurteilung nach Ansicht der ZMI BKA ein Strafantrag erforderlich ist oder sein könnte?

15

Was ist der genaue Wortlaut der „Zusammenarbeitsvereinbarungen mit den Partnern“ (Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 20/9032)?

16

Welche Tatbestände umfasst der „konkrete Straftatenkatenkatalog“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/9032), der nach Angaben der Bundesregierung „maßgeblich“ (ebd.) auf dem § 3a des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) fuße, aber nach Lesart der Fragesteller damit offenbar nicht vollständig identisch ist?

17

Welche Abweichungen bestehen von dem in Frage 18 in Bezug genommenen „Straftatenkatenkatalog“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/9032) zu den Taten nach § 3a NetzDG?

18

Welche Datenfelder können über die „elektronische Schnittstelle“ (Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 20/9032) an das ZMI BKA übertragen werden?

19

Nimmt die ZMI BKA die Bewertung vor, ob eine Meldung Politisch motivierte Kriminalität darstellt, oder ist diese daran beteiligt?

a) Liegen der ZMI BKA konkrete Zahlen vor?

b) Wie ist die Bundesregierung zu ihrer Aussage zu politisch motivierten Straftaten in ihrer Antwort zu Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 20/9032 gelangt?

20

Von welchen Personen, Gruppen, Vereinen oder anderen Organisationen erreichten die ZMI BKA seit Juni 2021 zu welchen Zeitpunkten wie viele Meldungen (bitte die Anzahl je nach Jahr, Monat und Quelle bzw. Meldestelle aufschlüsseln)?

21

Die Löschung welcher Kanäle oder Konten hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass Bundesinnenministerin Nancy Faeser am 13. Februar 2024 auf der Bundespressekonferenz äußerte, die Bundesregierung werde „weiterhin für die Löschung von Kanälen […] sorgen“, zu erwirken versucht (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte Namen und ggf. Verknüpfung bzw. URL angeben)?

22

Welche Kanäle wurden durch Einsatz der Bundesregierung bereits gelöscht (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte Namen und ggf. Verknüpfung bzw. URL angeben)?

Berlin, den 4. März 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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