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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Exportgenehmigungen für die Ausfuhr von Gütern mit sowohl zivilem wie militärischem Verwendungszweck (Dual-Use-Güter) seit 2006

Export von sowohl militärisch als auch zivil nutzbaren Gütern: Genehmigung und Ablehnung des Exports von Dual-Use-Gütern seit 2006, Allgemeine Genehmigungen sowie Genehmigungen im Rahmen von Sonderverfahren, Melde- und Genehmigungsverfahren, Zielländer, Gesamtwert, Garantie des Endverbleibs in den Empfängerstaaten, Regelungen für den Weiterexport, Personalressourcen des die Einhaltung der Bestimmungen kontrollierenden Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle (BAFA), Maßnahmen zur Verbesserung der Exportkontrolle<br /> (insgesamt 29 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

29.11.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/371310. 11. 2010

Exportgenehmigungen für die Ausfuhr von Gütern mit sowohl zivilem wie militärischem Verwendungszweck (Dual-Use-Güter) seit 2006

der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, Andrej Hunko, Niema Movassat, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Eine Vielzahl von Gütern und Technologien werden sowohl zivil wie auch militärisch genutzt. Die Grenze zwischen beiden Eignungen verwischt zunehmend. Vor allem im Bereich Information, Kommunikation und Aufklärung wächst die Bedeutung ziviler Produkte für die Streitkräfte, nicht nur in Deutschland, sondern in der ganzen Welt. Gerade Schwellenländer sind eher daran interessiert, durch Integration hochwertiger, zum Teil ursprünglich für zivile Anwendungen produzierter Komponenten aus Deutschland und anderen Staaten der Europäischen Union eigene Waffensysteme herzustellen und auch exportieren zu können, als komplette Waffensysteme zu kaufen.

Die Öffnung des europäischen Binnenmarkts erschwert die Kontrolle des Warenverkehrs von Dual-Use-Gütern innerhalb der EU erheblich. Bevorzugten Handelspartnern der EU, wie z. B. den USA oder der Schweiz, wurde zudem die Möglichkeit eingeräumt, im Rahmen von Pauschalgenehmigungen Dual-Use-Güter leichter zu importieren.

Für eine verantwortungsvolle Exportpolitik ist es daher entscheidend, das Genehmigungsverfahren an die neuen Herausforderungen anzupassen, um die Weiterverbreitung und Nutzung deutscher Dual-Use-Güter sowie entsprechender Technologien und Fertigungsanlagen für Rüstungszwecke zu verhindern.

Genauso wichtig ist es, die Öffentlichkeit über die Exportpraxis für diese sowohl militärisch als auch zivil nutzbaren Güter (die in der Ausfuhrliste Teil I Abschnitt C/AL 1C aufgeführt werden) zu informieren. Bislang legt die Bundesregierung hierüber der Öffentlichkeit jedoch keinen umfassenden Bericht vor.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

Wie viele Einzelgenehmigungen für den Export von Gütern der Ausfuhrliste Teil I Abschnitt C (AL 1C) wurden von der Bundesregierung seit 2006 erteilt (bitte für jeden Empfängerstaat aufgeschlüsselt nach Jahren, Wert der Genehmigungen und Warenkategorien 0A bis 9E des Anhangs I zur Verordnung (EG) Nr. 1334/2000 bzw. im letzten Jahr des Anhangs I zur Verordnung (EG) Nr. 428/2009 der EU)?

2

Wie viele Anträge für den Export von Gütern der AL 1C wurden seit 2006 durch die Bundesregierung abgelehnt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Ländern und Warenkategorien)?

3

Wie viele Einzelgenehmigungen wurden seit 2006 für Güter der Ausfuhrliste Teil I Abschnitt C erteilt, die nach Kenntnis der Bundesregierung für eine militärische Nutzung vorgesehen waren (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren mit Wertangabe der Genehmigungen und Warenkategorie)?

4

Wie viele Einzelgenehmigungen wurden seit 2006 für Güter und Technologien, wie z. B. Motoren, erteilt, die nicht auf der Ausfuhrliste Teil I Abschnitt C aufgeführt waren, aber nach Kenntnis des Ausführenden oder der Bundesregierung für eine militärische Verwendung bestimmt waren (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt)?

5

In welche Staaten wurden diese Exporte genehmigt (bitte unter Angabe des Genehmigungswertes)?

6

An welche Staaten wurden seit 2006 Güter der Ausfuhrliste Teil I Abschnitt C tatsächlich exportiert (bitte nach Jahren und Kategorie aufgeschlüsselt und mit Angabe des jeweiligen Gesamtwerts)?

7

Wie viele Genehmigungen für Güter der Ausfuhrliste Teil I Abschnitt C wurden im Rahmen von Sonderverfahren, wie z. B. Sammelausfuhrgenehmigungen, seit 2006 erteilt (bitte aufgeschlüsselt nach Typ des Sonderverfahrens, Empfängerstaaten, Jahren und unter Angabe des jeweiligen Gesamtwerts)?

8

Wie häufig wurden seit 2006 die verschiedenen Allgemeinen Genehmigungen von Unternehmen in Deutschland für den Export von Dual-Use-Gütern in Anspruch genommen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Nummer der Allgemeinen Ausfuhrgenehmigung und den jeweils von den Unternehmen gemeldeten Exporten inklusive Warenwert)?

9

Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Erfahrungen mit dem Meldeverfahren im Rahmen der Allgemeinen Genehmigungen?

10

Wie viele Unternehmen haben sich bislang für die Nutzung einer Allgemeinen Genehmigung in Deutschland registrieren lassen (bitte aufgeschlüsselt nach Nummer der Allgemeinen Genehmigung)?

11

Wie viel Personal steht dem Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Verfügung für die Überprüfung der Einhaltung sämtlicher Bestimmungen bei den Allgemeinen Genehmigungen?

12

Plant die Bundesregierung Neueinstellungen im BAFA zu diesem Zweck vorzunehmen?

13

Wie viele Naturwissenschaftler beschäftigt das BAFA zur Kontrolle der Ausfuhr von Dual-Use-Gütern, wie viele Juristinnen und Juristen, wie viele Akademikerinnen und Akademiker sonstiger Fachrichtungen und wie viele Personen ohne Hochschulstudium?

14

Über wie viele Planstellen verfügt die Abteilung zur Kontrolle der Ausfuhr von Dual-Use-Gütern, und wie viele dieser Planstellen sind für Juristinnen und Juristen, wie viele für Naturwissenschaftlerinnen und Naturwissenschaftler, wie viele für sonstige Akademikerinnen und Akademiker und wie viele für Personen ohne Hochschulstudium vorgesehen?

15

Wie häufig, in welchem zeitlichen Umfang und zu welchen Themen werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fortgebildet?

16

Wie hat sich das Budget und der Personalbestand des BAFA zur Kontrolle der Dual-Use-Ausfuhren in den letzten zehn Jahren entwickelt?

17

Wie viele Genehmigungsverfahren für den Export von Dual-Use-Gütern bearbeiten die zuständigen Mitarbeiter im BAFA jährlich durchschnittlich pro Person?

18

Innerhalb welcher Frist ist das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle angehalten, Anträge auf Erteilung von Einzelgenehmigungen für den Export von Gütern der AL 1C zu überprüfen und zu bescheiden?

19

Welchen Gesamtwert hatten die realen Ausfuhren von Gütern der Ausfuhrliste Teil I Abschnitt C, die im Rahmen der Allgemeinen Genehmigung EU001 exportiert wurden (bitte aufgeschlüsselt nach Empfängerstaaten und Jahren)?

20

Welchen Gesamtwert hatten die realen Ausfuhren von Gütern der AL 1C in andere Staaten, die im Rahmen von anderen Allgemeinen Genehmigungen exportiert wurden (bitte aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Allgemeinen Genehmigungen und Jahren)?

21

Wie garantiert die Bundesregierung den Endverbleib von Gütern der AL 1C in den Staaten der EU, den EU001-Staaten sowie den sonstigen Empfängerstaaten?

22

Welche Instrumente stehen der Bundesregierung zur Verfügung, um zu überprüfen, ob der Empfänger die Endverbleibbestimmungen beachtet?

23

Welche Instrumente hat die Bundesregierung seit 2006 wie häufig und in welchen Staaten eingesetzt?

24

Unter welchen Bedingungen können Dual-Use-Güter der AL 1C ohne weitere Genehmigung seitens Deutschlands aus EU- und NATO-Staaten an andere Staaten weiterexportiert werden?

25

Wie häufig wurde die Bundesregierung seit 2006 über den Weiterexport von aus Deutschland gelieferten Gütern der AL 1C von anderen Regierungen der EU konsultiert, und in wie vielen Fällen hat die Bundesregierung diesem Weiterexport zugestimmt (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt)?

26

Wie viele Genehmigungen hat die Bundesregierung seit 2006 für den Export von Gütern der AL 1C erteilt, bei denen der Empfänger seinen Sitz in einem Staat der Länderliste K hatte oder in einem Staat, gegen den ein EU-Waffenembargo bestand bzw. besteht (bitte unter Angabe der Empfängerstaaten und des Genehmigungswertes)?

27

In welchen Fällen hat die Bundesregierung den Weiterexport in die Staaten der Länderliste K und die Staaten, gegen die ein EU-Embargo bestand, abgelehnt (bitte aufgeschlüsselt nach Weiterexporteur, Endempfänger, Gut und Versagungsgrund)?

28

Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung bislang davon abgesehen, einen Jahresbericht über den Export von genehmigungspflichtigen Gütern der AL 1C zu veröffentlichen?

29

Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Exportkontrolle im Bereich der Dual-Use-Güter plant die Bundesregierung durchzuführen?

Berlin, den 10. November 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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