BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Förderung von Standorten der Deutschen Telekom AG mit öffentlichen Geldern

Förderung der zur Schließung vorgesehenen und der verbleibenden Standorte mit öffentlichen Mitteln, beschäftigungspolitische Auflagen im Zusammenhang mit der Förderung<br /> (insgesamt 3 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

10.12.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/371410. 11. 2010

Förderung von Standorten der Deutschen Telekom AG mit öffentlichen Geldern

der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Jutta Krellmann, Sahra Wagenknecht, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Werner Dreibus, Klaus Ernst, Katja Kipping, Harald Koch, Ralph Lenkert, Cornelia Möhring, Richard Pitterle, Yvonne Ploetz, Ingrid Remmers, Michael Schlecht, Sabine Stüber, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Deutsche Telekom AG will ihre regionalen Standorte in Deutschland im Bereich des Vertriebs und Services (VSD) und der IT-Abteilung vorerst drastisch reduzieren. Beim Vertrieb und Service sollen 113 Standorte in 58 Städten geschlossen werden, die IT-Standorte von 96 auf 5 sinken. Das ist nicht nur problematisch für die Beschäftigten (vgl. Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Geplante Standortschließungen bei der Telekom AG und die Haltung der Bundesregierung“ auf Bundestagsdrucksache 17/3715). Es stellt sich auch die Frage, in welchem Umfang diese Standorte durch öffentliche Gelder gefördert wurden. Eine Schließung würde die Ergebnisse dieser Förderpolitik zunichtemachen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Wie viele öffentliche Fördermittel hat die Deutsche Telekom AG seit 2005 insgesamt erhalten (bitte insgesamt jährlich und nach einzelnen Geschäftssparten aufgliedern)?

2

Welche der von der zur Schließung vorgesehenen Standorte aus den Bereichen „IT“ und „Vertrieb und Service“1 wurden mit Fördermitteln unterstützt (bitte Standorte mit dem Betrag aufführen)? Welche beschäftigungspolitischen Auflagen gab bzw. gibt es im Zusammenhang mit der Förderung (bitte konkret für die jeweiligen einzelnen Standorte beantworten: Zahl der Arbeitsplätze, Bindungsfrist etc.)?

1 Lübeck, Kritzmow, Oldenburg, Schwerin, Neubrandenburg, Braunschweig, Potsdam, Steinfurth, Osnabrück, Detmold, Frankfurt/Oder, Cottbus, Münster, Mühlheim, Essen, Duisburg, Wuppertal, Meschede, Netphen, Siegen, Bonn, Aachen, Gießen, Lohfelden, Bitterfeld, Zwickau, Radebeul, Chemnitz, Fulda, Eschborn, Hanau, Wiesbaden, Trier, Darmstadt, Bad Kissingen, Würzburg, Bamberg, Bayreuth, Kaiserslautern, Mannheim, Neustadt, Heilbronn, Schwäbisch Hall, Karlsruhe, Fellbach, Calw, Leinfelden-Echterdingen, Göppingen, Landshut, Offenburg, Reutlingen, Rottweil, Villingen-Schwenningen, Weingarten, Ravensburg, Konstanz, Kempten, Traunstein, Rosenheim.

3

Welche der bleibenden und geplant zu erweiternden Standorte aus den Bereichen „IT“ und „Vertrieb und Service“2 wurden bzw. werden voraussichtlich mit Fördermitteln unterstützt (bitte Standorte mit dem Betrag aufführen)? Welche beschäftigungspolitischen Auflagen gab bzw. gibt es im Zusammenhang mit der Förderung (bitte konkret für die jeweiligen einzelnen Standorte beantworten: Zahl der Arbeitsplätze, Bindungsfrist etc.)?

2 Kiel, Hamburg, Bremen, Hannover, Berlin, Bielefeld, Magdeburg, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Koblenz, Erfurt, Leipzig, Dresden, Frankfurt/Main, Nürnberg, Saarbrücken, Regensburg, Stuttgart, Ulm, Augsburg, München, Freiburg, Singen, Kassel, Ludwigshafen, Rostock, Würzburg.

Berlin, den 10. November 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen