BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung

Teilnehmer an Reha-Maßnahmen im SGB IX und SGB III und an den Programmen Bürgerarbeit, Kommunal-Kombi und JobPerspektive; steigende Arbeitslosigkeit Behinderter, Einschränkung von Förderleistungen nach SGB II und SGB III, weitere negative Entwicklungen, entlastende Wirkung eines Mindestlohns, Maßnahmen für behinderte Frauen, Jugendliche und psychisch Kranke, Arbeitnehmerrechte für Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention<br /> (insgesamt 41 Einzelfragen)

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

02.12.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/371810. 11. 2010

Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung

der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben), Anette Kramme, Gabriele Hiller-Ohm, Bernhard Brinkmann (Hildesheim), Petra Ernstberger, Elke Ferner, Iris Gleicke, Josip Juratovic, Angelika Krüger-Leißner, Ute Kumpf, Gabriele Lösekrug-Möller, Caren Marks, Thomas Oppermann, Anton Schaaf, Ottmar Schreiner, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Schwerbehinderte Menschen sind besonders von den Auswirkungen der Wirtschaftskrise betroffen. In der Abschwungphase haben sie das höchste Risiko, arbeitslos zu werden, da zuerst Arbeitsplätze für leistungsgeminderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abgebaut werden; der Nachteilsausgleich „besonderer Kündigungsschutz“ wirkt trotz einer verpflichtend durchzuführenden Sozialauswahl bei der Kündigung in der Krise nicht. Gleichzeitig werden die Wiedereinstellungschancen der schwerbehinderten Menschen auch im Aufschwung aufgrund bereits vorhandener Personalressourcen in Kurzarbeit verschlechtert. Schwerbehinderte Menschen drohen somit zu großen Teilen in den Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) zu rutschen und die Arbeitslosigkeit droht sich auch im Aufschwung zu verstetigen. Es war schon im Aufschwungjahr 2009 zu beobachten, dass die schwerbehinderten Arbeitnehmer nur unterdurchschnittlich von Neueinstellungen profitieren konnten. Daher kann von einem anhaltend dauerhaften Nachteil auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gesprochen werden.

Die Weigerung der Bundesregierung, die Arbeitsförderung für schwerbehinderte Menschen zu verstärken und auf die Umwandlung von Pflicht- in Ermessensleistungen im Rahmen des Sparpakets 2011 grundsätzlich zu verzichten, trägt nicht zur Verbesserung der Situation für die 173 711 arbeitslos gemeldeten schwerbehinderten Menschen im September 2010 bei. Die Bundesregierung nimmt offenbar in Kauf, dass die schwierige Situation am Arbeitsmarkt sich weiter verschlechtert.

Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert einen inklusiven Arbeitsmarkt, der jedem Menschen mit Behinderung die Möglichkeit bietet, seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Mithin sind humane Arbeitsbedingungen und Mindestlöhne unumgänglich, um dieser Forderung nachzukommen. Aber auch die Verstärkung des Engagements hinsichtlich der gezielten Vermittlung und Betreuung auf dem Arbeitsmarkt, inklusive Bildung, Weiter- und Ausbildung sowie die Weiterentwicklung der Werkstätten für behinderte Menschen sind dringend geboten. Die Bundesregierung hat seit 2009 keine Initiative gestartet, um dieses Feld zu bearbeiten. Außer den bereits von den Vorgängerregierungen etablierten Maßnahmen „Job4000“, „RehaFutur“ und „Unterstützte Beschäftigung“, sind trotz der bekannten drängenden Probleme keine zusätzlichen Maßnahmen ergriffen worden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen41

1

Wie viele erwachsene Rehabilitanden sind in den Jahren 2005 bis 2010 in die von den Rehabilitationsträgern geförderten Angebote der in § 35 Absatz 1 SGB IX benannten Einrichtungen, differenziert nach Berufsbildungswerken, Berufsförderwerken und vergleichbaren Einrichtungen sowie Werkstätten für behinderte Menschen, eingemündet?

2

Wie hoch ist der Anteil der Personen, die eine berufliche Rehabilitationsmaßnahme in den Jahren 2005 bis 2010 begonnen haben, im Verhältnis zur Bevölkerungszahl in den einzelnen Bundesländern, differenziert nach Berufsbildungswerken, Berufsförderwerken und vergleichbaren Einrichtungen sowie Werkstätten für behinderte Menschen?

3

Wie viele Personen nahmen in den Jahren 2005 bis 2010 an einer Maßnahme in einer besonderen Einrichtung für behinderte Menschen gemäß § 102 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a SGB III, insbesondere der verzahnten Ausbildung mit Berufsbildungswerken, teil, und wie viele nahmen an einer sonstigen auf die Bedürfnisse behinderter Menschen ausgerichteten Maßnahme nach § 102 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b SGB III, differenziert nach Bundesländern, teil?

4

Wie viele schwerbehinderte Personen nahmen in 2008, 2009 und 2010 an den Maßnahmen Bürgerarbeit, Kommunal-Kombi und JobPerspektive teil?

5

Wie wird die Bundesregierung die verstärkte Teilnahme von schwerbehinderten Menschen an diesen Maßnahmen des sozialen Arbeitsmarkts fördern?

6

Wie entwickelten sich die Ausgaben für die allgemeinen und besonderen Leistungen zur Teilhabe der Bundesagentur für Arbeit seit 1998 insgesamt und nach Leistungen getrennt?

7

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass trotz seit März 2010 insgesamt sinkender Arbeitslosenzahlen, ein im Vorjahresmonatsvergleich von August und September 2010 steigender Anteil schwerbehinderter Arbeitsloser zu verzeichnen ist, und worin sieht die Bundesregierung die Ursache für diese gegenläufige Tendenz?

8

Wie wird die Bundesregierung auf den seit November 2008 um 10 Prozent gestiegenen Anteil schwerbehinderter Arbeitsloser reagieren, und wird sie weitere Maßnahmen und Mittel einsetzen, um diese Entwicklung zu bremsen?

9

Was wird die Bundesagentur für Arbeit unternehmen, um diese Entwicklungen zu bremsen?

10

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Arbeitsförderungsleistungen im SGB II und im SGB III für schwerbehinderte Menschen, insbesondere im Rahmen der Überprüfung der Instrumente der Arbeitsförderung, die für 2011 vorgesehen ist, nicht eingeschränkt werden sollten, um die Teilhabechancen dieser Menschen am Arbeitsmarkt nicht zu gefährden?

11

Was hat die Bundesregierung unternommen, um dem Vorschlag des Bundesrechnungshofes nachzukommen, die Vermittlungsvorschläge für schwerbehinderte Menschen zu erhöhen?

12

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass der Anstieg insbesondere der Wirtschaftskrise in exportorientierten Unternehmen vorwiegend in West- und Süddeutschland zukommt, und was wird die Bundesregierung unternehmen, damit sich diese Arbeitslosigkeit nicht verfestigt?

13

Wie bewertet die Bundesregierung den auffälligen Unterschied bei der Entwicklung der Arbeitslosenzahlen im SGB II getrennt nach Trägerschaft, wonach im Mai 2010 bei den Arbeitsagenturen die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen um 2,3 Prozent gesunken ist und bei den zugelassenen kommunalen Trägern um 27 Prozent gestiegen?

14

Wie erklärt die Bundesregierung den Rückgang von Eingliederungszuschüssen im Vorjahresmonatsvergleich August und September 2010 im Rechtskreis SGB III in Westdeutschland, also genau dem Bereich und Zeitraum, in dem die Arbeitslosigkeit von Schwerbehinderten entgegen dem allgemeinen Trend angestiegen ist?

15

Wie erklärt die Bundesregierung den Rückgang von Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung im Vorjahresmonatsvergleich August und September 2010 im Rechtskreis SGB III vor allem in Westdeutschland?

16

Was wird die Bundesregierung zusätzlich unternehmen, um die seit Jahren überdurchschnittlich hohe Arbeitslosigkeit von schwerbehinderten Menschen dauerhaft zu senken?

17

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Einführung der Ausschreibungspflicht für Vermittlungsleistungen der Integrationsfachdienste die bestehende Fachstruktur zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen gefährdet und die überdurchschnittlich hohe Arbeitslosigkeit weiter verfestigen könnte?

18

Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns im Bereich der beruflichen Rehabilitation, und was wird sie unternehmen, um den Preiswettbewerb zu Lasten der Beschäftigten in der Rehabilitation zu beenden?

19

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um insbesondere die schwierige Situation von Frauen mit Behinderung am Arbeitsmarkt zu verbessern, und wie schult die Bundesagentur für Arbeit ihr Personal hinsichtlich der besonderen Erfordernisse dieser Personengruppe?

20

Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die betriebsnahe Ausbildung von schwerbehinderten Kindern- und Jugendlichen mit und ohne Schulabschluss voranzutreiben?

21

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein inklusiver Arbeitsmarkt auch eine inklusive Aus- und Weiterbildungsstruktur erfordert, und wie wird die Bundesregierung dies realisieren?

22

Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung von Behindertenverbänden und Gewerkschaften, die Schwerbehindertenausgleichsabgabe mindestens für die Unternehmen zu erhöhen, die ihrer Beschäftigungspflicht dauerhaft oder über längere Zeit nicht nachkommen?

23

Wird die Bundesregierung in der 17. Legislaturperiode eine Verstetigung des Aufkommens der Schwerbehindertenausgleichsabgabe anstreben, um insbesondere innovative Maßnahmen wie „Unterstützte Beschäftigung“ weiterzuführen und weiterzuentwickeln?

Wenn nein, wie soll die „Unterstützte Beschäftigung“ und sollen zukünftige zusätzliche Maßnahmen dauerhaft und verlässlich finanziert werden?

24

Wie bewertet die Bundesregierung die Messung des DGB-Index (DGB: Deutscher Gewerkschaftsbund) für „Gute Arbeit“, der im Jahr 2009 nur 12 Prozent der Arbeitsplätze in Deutschland mit einer guten Arbeitsplatzqualität messen konnte, und wie wird die Bundesregierung darauf reagieren?

25

Wird die Bundesregierung sicherstellen, dass gesundheitliche Prävention im Betrieb verpflichtend eingeführt wird, und wie wird sie dies auf gesetzlichem und anderem Wege tun?

26

Wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass das betriebliche Eingliederungsmanagement gemäß § 84 SGB IX auch in kleinen und mittleren Betrieben eingeführt wird, und wie wird sie dies tun?

27

Wann wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen Vorschlag zur Förderung des Übergangs von der Förderschule in betriebsnahe Ausbildungen vorlegen?

28

Welche konkreten Maßnahmen wurden aus den Empfehlungen und Auswertungen zum Stand und zur Entwicklung der beruflichen Rehabilitation der Expertengruppe „RehaFutur“ umgesetzt?

29

Welche konkreten Maßnahmen aus den Empfehlungen und Auswertungen zum Stand und zur Entwicklung der beruflichen Rehabilitation der Expertengruppe „RehaFutur“ befinden sich derzeit in Planung?

30

Wie viele Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderungsbedarf bzw. Abgängerinnen und Abgänger von Förder- oder Sonderschulen sind einzeln nach Maßnahme aufgeführt in den Jahren 2005 bis 2009 in Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit, insbesondere der „Unterstützten Beschäftigung“, eingemündet?

31

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Trennung von Kindern in Regel- und Förderschulen wesentlich dazu beiträgt, dass der Anteil behinderter Jugendlicher im dualen Ausbildungssystem mangelhaft ist, und was wird die Bundesregierung unternehmen, um unabhängig von der Zuständigkeit der Länder für die schulische Bildung diesen Anteil zu erhöhen?

32

Wie hat sich die Zahl der Rehabilitationsberater der Bundesagentur für Arbeit seit 2005 entwickelt, und wie wird die Qualität der Beratung evaluiert und von den Nutzern bewertet?

33

Worin sieht die Bundesregierung die Ursache für den relativ geringen Anteil von schwerbehinderten Auszubildenden im dualen System von 0,6 Prozent, wo doch ca. 2 Prozent der 18- bis 25-Jährigen schwerbehindert sind?

34

Was unternimmt die Bundesregierung, um für die wachsende Zahl von psychisch kranken Menschen die Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern?

35

Was unternimmt die Bundesagentur für Arbeit, um bisher nicht diagnostizierte arbeitslose Menschen mit psychischen Krankheiten mittels der Instrumente der Arbeitsförderung den Weg zurück ins Arbeitsleben zu ebnen?

36

Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass arbeitslose Menschen mit psychischen Krankheiten oftmals von der Beratung und Vermittlung der Träger im SGB III und SGB II nicht erreicht werden, weil sie insbesondere als Rehabilitanden nicht in Erscheinung treten?

37

Wie beurteilt die Bundesregierung die soziale Situation der Werkstattbeschäftigten in den Werkstätten für behinderte Menschen, und ist sie der Ansicht, dass die dauerhafte Abhängigkeit von der Grundsicherung nach dem SGB XII für die Mehrheit der Beschäftigten im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention langfristig überwunden werden muss?

Wenn für die zweite Teilfrage eine negative Antwort in Betracht kommt, warum nicht?

38

Wie können Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen ohne Mitbestimmungsrechte die allgemein übliche Auszahlung des Weihnachtsgeldes einfordern, wenn sie aus angeblich betrieblichen Gründen ausbleibt?

39

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Sonderzahlungen in Werkstätten auch dann erfolgen sollten, wenn das Ergebnis der Werkstatt dies nicht zulässt, eine Querfinanzierung aus anderen Bereichen des Trägers, wie z. B. aus Überschüssen aus dem Wohnbereich, der oft im räumlichen Zusammenhang mit der Werkstatt steht, aber durchaus möglich wäre?

Wenn nein, warum nicht?

40

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die UN-Behindertenrechtskonvention, die in Artikel 27 die gleichberechtigte Wahrnehmung von Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechten fordert, auch die Veränderung der Mitwirkung in die Mitbestimmung in Werkstätten für behinderte Menschen nach sich zieht?

Wenn nein, warum nicht?

41

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass das Modell des „Budgets für Arbeit“, als eine Sonderform des Persönlichen Budgets, eine bundesgesetzliche Grundlage erhalten sollte?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 10. November 2010

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen