Stand der Arbeiten an der vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Im November 2023 hat der Deutsche Bundestag das Bundes-Klimaanpassungsgesetzes (KAnG) beschlossen. Das Gesetz soll einen verbindlichen Rahmen für eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie des Bundes und die Zusammenarbeit von Bund und Ländern schaffen. In § 3 des KAnG heißt es, dass die Bundesregierung bis 30. September 2025 eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen vorlegt. In einer am 22. Dezember 2023 von der Pressestelle des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) versandten E-Mail „Jahresvorschau: BMUV-Termine und Projekte im Jahr 2024“ wird die Kabinettsbefassung für die Klimaanpassungsstrategie für das vierte Quartal 2024 vorgesehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wann findet die Kabinettsbefassung zur vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie statt (bitte geplante Kalenderwoche nennen)?
Wer sind die rund 140 Stakeholder, die im Dezember 2023 im Rahmen einer informellen Stakeholderbeteiligung einbezogen wurden (bitte Stakeholder einzeln auflisten und nach Branche unterteilen)?
Wie erfolgt die Einbeziehung der Länder in die Erarbeitung der vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bereits existierende Anpassungsstrategien und Klimaanpassungsgesetze der Länder mit der vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie vereinbar sind und es für diese Länder zu keinem weiteren Verwaltungsaufwand sowie keinen zusätzlichen Kosten kommt?
Wie genau sieht die in § 9 Absatz 3 KAnG enthaltene Unterstützung des Bundes für die Länder konkret in der Praxis aus (bitte bereits geleistete und geplante Unterstützungsangebote auflisten)?
Wie stellt die Bundesregierung die Finanzierung der Maßnahmen der Klimaanpassungsstrategie sicher?
In welcher Form werden die Länder, Verbände und die Öffentlichkeit bei der Festlegung von messbaren Zielen und Indikatoren sowie der Auswahl von Maßnahmen beteiligt?
Nach welcher Methodik werden die messbaren Ziele der vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie festgelegt?
Nach welcher Methodik werden die anzulegenden Indikatoren festgelegt, die die Zielerreichung messen sollen?
Nach welchen Kriterien werden die für den Bund geeigneten Maßnahmen ausgewählt und den Ländern als geeignet angesehenen Maßnahmen empfohlen?
Wie genau erfolgt die Erarbeitung der Maßnahmen innerhalb der verschiedenen Cluster?
Wer bewertet, im Fall eines Vorliegens mehrerer gleich geeigneter Maßnahmen, welche Maßnahmen nachhaltiger und dadurch als vorrangig zu behandeln sind?
Ist an der Erstellung der Klimarisikoanalyse externer Sachverstand eingebunden (bitte Experten auflisten)?
Wo sollen die Daten nach § 4 Absatz 3 KAnG zu Schäden durch Wetterextreme und zu den Ausgaben des Bundes für die Klimaanpassung veröffentlicht werden?