BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Die Ausübung der Vertretung deutscher Interessen durch die Bundesregierung im Europäischen Rat

(insgesamt 3 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

22.04.2024

Aktualisiert

08.05.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1083025.03.2024

Die Ausübung der Vertretung deutscher Interessen durch die Bundesregierung im Europäischen Rat

der Abgeordneten Dr. Rainer Rothfuß, Dr. Harald Weyel, Matthias Moosdorf und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Am 2. April 2023 reichte Deutschland sein Stabilitätsprogramm 2023 entsprechend der Verordnung (EG) Nummer 1466/97 ein (EU (Rat) Nummer 11134/23, Nummer 10). Das Stabilitätsprogramm zielt auf die Kontrolle der Haushalte der Mitgliedstaaten zur Sicherung der gemeinsamen Währung (Artikel 4), insbesondere die Verhinderung übermäßiger öffentlicher Defizite (Erwägung 3).

Deutschland legte den Aufbau- und Resilienzplan am 28. April 2023 entsprechend der Verordnung (EU) 2021/241 2021 vor (EU (Rat) Nummer 11134/23, Nummer 9). Die Aufbau- und Resilienzfazilität stellt Mittel für die in Artikel 3 beschriebenen Ziele bereit, die Verordnung behandelt nur die Verwendung der Gelder und nicht die Generierung von Einnahmen. Am 24. April 2023 reichte Deutschland sein nationales Reformprogramm 2023 ein, es ist der Überwachungsbericht gemäß Artikel 27. Die Bundesregierung betont im nationalen Reformprogramm die Steuerfairness und faire Wettbewerbsbedingungen (S. 15) und die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen (S. 16; Bundestagsdrucksache 20/6950).

Ungeachtet der abweichenden Grundlagen und der Zielsetzung haben die Europäische Kommission und der Europäische Rat den Stabilitätsbericht und das nationale Reformprogramm gemeinsam bewertet. Das Argument der EU-Kommission, welches vom Europäischen Rat übernommen wurde, sind die Verflechtungen zwischen den beiden Programmen (EU (Rat) Nummer 11134/23, Nummer 10).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Aus welchen Gründen akzeptiert die Bundesregierung die gemeinsame Bewertung dieser auf unterschiedlichen Verfahren beruhenden Programme (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte – soweit erforderlich – die entsprechende Rechtsgrundlage dafür benennen), und wie beurteilt die Bundesregierung die grundsätzliche Gefahr eines Interessenkonflikts aufgrund ihrer Aufgabe der Vertretung der Interessen des Volkes und der Aufgabe, in den Räten die Interessen der EU zu vertreten?

2

Sieht die Bundesregierung eine Gefahr, dass die Vorschläge der EU-Kommission für eine wirtschaftspolitische Steuerung (EU 11134/23, TZ 8) sich negativ auf die wirtschaftliche Entwicklung und den Wohlstand auswirken (https://www.mainpost.de/ueberregional/wirtschaft/wirtschaft/eu-kommission-senkt-konjunkturprognose-erneut-art-11390362)?

3

Hat sich die Bundesregierung zu den in EU 11134/23, TZ 29 aufgenommenen Feststellungen, dass die Kraftfahrzeugsteuer in Deutschland den umweltfreundlichen Verkehr nicht fördert und umweltschädliche Subventionen, z. B. für fossile Brennstoffe, den ökologischen Wandel bremsten, eine Positionierung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese?

4

Macht sich die Bundesregierung die Schlussfolgerungen des Rats vom 14. März 2023 zu eigen, in denen eine wirtschaftspolitische Steuerung gefordert wird (EU 11134/23, TZ 8)?

5

Hat sich die Bundesregierung zu der Frage der Vereinbarkeit der Vorschläge für eine wirtschaftspolitische Steuerung der Union (EU 11134/23, TZ 8) und der gleichzeitigen Förderung der Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten eine eigene Positionierung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese?

6

Erachtet die Bundesregierung diese Feststellung als faire Wettbewerbsbedingungen wahrend, wenn die französischen Landwirte wesentlich billigeres Heizöl verwenden?

7

Haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kommission und der Europäische Rat zu dem Abbau der Agrardieselermäßigung in Deutschland und deren Beibehaltung in Frankreich, was nach Ansicht der Fragesteller eine Ungleichbehandlung darstellt, eine eigene Rechtsauffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirkung der Kostenerhöhungen für deutsche Anbieter, durch Kostenerhöhungen bei Strom, verursacht durch die sogenannten erneuerbaren Energien, der Mauterhöhung, CO2-Abgaben und Abschaffung der Steuerrückerstattung für Agrardiesel?

9

Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass in der Darstellung des Umweltbundesamtes Belastungen aufgrund von den erneuerbaren Energien zurechenbaren Kosten, wie die EEG-Umlage (EEG = Erneuerbare-Energien-Gesetz), überhöhte Netzgebühren, Kosten zur Netzstabilisierung und die Kosten der Reservekapazität fehlen und aus diesem Grund der wirtschaftliche Gehalt infolge des Steueraufkommens fehlerhaft darstellt wird, und wenn nein, warum akzeptiert sie diese Form der Darstellung (https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/384/bilder/de_indikator_wirt-04_umweltbezogene-steuern_2023-10-04.png)?

10

Wenn die Frage 3e bejaht wird, beabsichtigt die Bundesregierung, die Fachaufsicht über das Umweltbundesamt zu verstärken?

Berlin, den 7. März 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen