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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Gerichtsverfahren gegen die Bundesregierung zum Klimaschutz

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

15.04.2024

Aktualisiert

19.04.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1081422.03.2024

Gerichtsverfahren gegen die Bundesregierung zum Klimaschutz

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Im Jahr 2023 hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg in mehreren Urteilen festgestellt, dass die Bundesregierung – mangels eines Regierungsbeschlusses für ein Klima-Sofortprogramm – sich nicht an ihr eigenes Klimaschutzgesetz halte (Urteile vom 30. November 2023 –11 A 11/22; 11 A 27/22; 11 A 1/23). Es wurde lediglich ein „Klimaschutzprogramm 2023“ vorgelegt.

Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts erfüllt dieses Klimaschutzprogramm aber nicht die Anforderungen an ein Klima-Sofortprogramm im Sinne des Klimaschutzgesetzes (KSG). Es überprüfe lediglich anhand einer sektorübergreifenden und mehrjährigen Gesamtberechnung, ob die Klimaschutzziele bis 2030 erreicht werden. Ein Klima-Sofortprogramm müsse aber kurzfristig wirksame Maßnahmen enthalten, die die Einhaltung der im Klimaschutzgesetz ausgewiesenen Jahresemissionsmengen für die folgenden Jahre im jeweiligen Sektor sicherstellen.

Nun hat die Bundesregierung angekündigt, diese Urteile nicht zu akzeptieren und Revision einzulegen www.erneuerbareenergien.de/energiemarkt/energierecht/bundesregierung-legt-gegen-klimaschutzurteil-revision-ein).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Rechtslage des KSG und die Pflicht zum Aufstellen von Klima-Sofortprogrammen nach § 8 KSG, sofern die Emissionsdaten für das Jahr 2023 dies verlangen?

2

Wie rechtfertigt die Bundesregierung, sich nicht an geltendes Recht zu halten, indem kein Sofortprogramm nach § 8 Absatz 2 KSG beschlossen wird, und beabsichtigt die Bundesregierung in diesem Jahr Klima-Sofortprogramme aufzustellen und zu beschließen?

3

Teilt die Bundesregierung die Rechtsauffassung, dass das von der Bundesregierung beschlossene Klimaschutzprogramm nicht die Verpflichtung aus § 8 KSG nach Aufstellen eines kurzfristig wirkenden Klima-Sofortprogramms erfüllt (wenn nein, bitte rechtlich detailliert begründen)?

4

Inwiefern und warum bindet das von der Bundesregierung beschlossene Klimaschutzprogramm rechtlich welche Institutionen, und welche Rechtsfolgen entstehen, wenn das Programm nicht oder nicht vollständig umgesetzt wird und/oder nicht die angestrebten Wirkungen erzielt?

5

Warum wurden die von den Bundesministerien vorgelegten Klima-Sofortprogramme im Jahre 2022 nicht von der Bundesregierung beschlossen, und welche Rechtsfolgen ergeben sich daraus aus dem KSG?

6

Hat die Bundesregierung externe und bzw. oder interne Gutachten erstellt, die die Aussichten für eine Revision einschätzen?

7

An welchen Stellen ist das OVG nach Ansicht der Bundesregierung rechtsfehlerhaft bei seinen Urteilen vorgegangen (bitte begründen)?

8

Mit welcher Verfahrensdauer rechnet die Bundesregierung beim Bundesverwaltungsgericht?

9

Wird die Bundesregierung den Urteilen des OVG so lange folgen, wie die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts noch nicht getroffen wurde, und wenn nein, warum nicht?

10

Welche kurzfristigen Maßnahmen hat die Bundesregierung im Jahr 2023 getroffen, um die Klimaschutzziele im Bereich Gebäude und Verkehr zu erreichen, und welche CO2-Einsparungen haben die einzelnen Maßnahmen erbracht (bitte einzeln auflisten)?

11

Geht die Bundesregierung davon aus, dass mit der Novelle des KSG (Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes) eine Aufstellung von Klima-Sofortprogrammen für die einzelnen Ressorts nicht mehr verpflichtend ist, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung die Tatsache, dass sie das geltende Recht ändert, um nicht weiter verklagt zu werden?

12

Wie ist das Verfahren zur Aufstellung von möglichen Klima-Sofortprogrammen, bei Nichterreichen der Klimaziele in einzelnen Sektoren, im Jahr 2024 in der Bundesregierung geplant (bitte konkreten Zeitplan angeben)?

Berlin, den 19. März 2024

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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