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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Flugmedizinische Verwaltung im Luftfahrt-Bundesamt

(insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Datum

12.04.2024

Aktualisiert

19.04.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1083626.03.2024

Flugmedizinische Verwaltung im Luftfahrt-Bundesamt

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist als nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) für die Aufgaben des zivilen Luftverkehrs in Deutschland verantwortlich (vgl. www.lba.de/DE/LBA/Aufgabe/Aufgaben_node.html). Laut Selbstauskunft des LBA gewährleistet die Bundesoberbehörde durch die Wahrnehmung von mehr als 100 Zulassungs-, Genehmigungs-, und Aufsichtsfunktionen den hohen Sicherheitsstandard der Luftfahrt in Deutschland. Zu den Aufgaben des LBA gehört im Rahmen der Abteilung L (Luftfahrtpersonal) unter anderem auch das Thema „Flugmedizin“ und damit verbundene Aspekte wie Tauglichkeitsentscheidungen und Tauglichkeitsbeurteilungen (vgl. lba.de/DE/LBA/Aufgabe/Aufgaben_node.html sowie www.lba.de/DE/LBA/Organisation/Abteilung_L/L6/L6_node.html).

Laut einem im Dezember 2023 versandten und den Fragestellern vorliegenden offenen Brief der Luftfahrtverbände AOPA-Germany, DAeC du DULV an den Bundesminister für Digitales und Verkehr Dr. Volker Wissing gibt es seit mehreren Jahren große Probleme mit der zeitgerechten Ausstellung von flugmedizinischen Tauglichkeitszeugnissen und mit der Aufsicht über die Fliegerärzte, von welchen sowohl Berufs- als auch Privatpiloten betroffen sind. So gäbe es Fälle, in welchen abschließende Tauglichkeitszeugnisse erst nach mehreren Monaten oder Jahren ausgestellt werden würden. Insbesondere Berufspiloten könnten ihren Beruf aufgrund der administrativen Probleme über Monate oder Jahre hinweg nicht ausüben. Auch Klagen gegen das LBA wegen Untätigkeit oder Dienstaufsichtsbeschwerden würden sich entsprechend häufen. In anderen europäischen Staaten, die in der Flugmedizin ebenfalls EASA-Regularien (EASA = Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit) unterliegen, wären lange Bearbeitungszeiten dagegen unbekannt (vgl. aopa.de/wp-content/uploads/LBA-Medicals-Offener-Brief.pdf).

Die Fragesteller setzen sich mit Nachdruck für eine zeitnahe und bestmögliche Personalausstattung in den Fachabteilungen des LBA ein, um die erheblichen Verzögerungen bei der Ausstellung von abschließenden Tauglichkeitsentscheidungen abzubauen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wie viele Piloten sind in den letzten fünf Jahren bezüglich der Beurteilung ihrer Flugtauglichkeit an das LBA überwiesen worden (bitte nach Jahr auflisten)?

2

Wie viele Piloten sind in den letzten fünf Jahren bezüglich der Beurteilung ihrer Flugtauglichkeit an das LBA überwiesen und als nicht flugfähig eingestuft worden (bitte nach Jahr auflisten)?

3

In wie vielen Fällen wurde durch das LBA in den vergangenen fünf Jahren ein externer Gutachter für zusätzliche Untersuchungen oder eine besondere fachliche Expertise bestellt, um eine Flugtauglichkeit zu beurteilen (bitte nach Jahr auflisten)?

4

Wie viele Fälle von Beurteilungen einer Flugtauglichkeit werden gegenwärtig im LBA bearbeitet?

5

Wie lange dauert die Bearbeitung der Beurteilung einer Flugtauglichkeit derzeit im LBA durchschnittlich?

6

Hält die Bundesregierung die Verfahrensdauer für angemessen?

7

Was ist der Grund für die Probleme im LBA bei der zeitgerechten Ausstellung von Tauglichkeitszeugnissen?

8

Wie häufig wurden in den vergangenen fünf Jahren Klagen oder Dienstaufsichtsbeschwerden gegen das LBA im Zusammenhang mit der Beurteilung von Flugtauglichkeit erhoben (bitte nach Jahr auflisten)?

9

Wie viele Klagen oder Dienstaufsichtsbeschwerden gegen das LBA sind gegenwärtig im Zusammenhang mit der Beurteilung von Flugtauglichkeit anhängig?

10

Wie viele Anträge auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz sind in den letzten fünf Jahren im Zusammenhang mit der Beurteilung von Flugtauglichkeit beim LBA und beim BMDV gestellt worden (bitte nach Jahr auflisten)?

11

Welche Referate im LBA sind für die Themen Flugmedizin sowie Tauglichkeitsentscheidungen und Tauglichkeitsbeurteilungen zuständig?

12

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im LBA sind mit den Themen Flugmedizin sowie Tauglichkeitsentscheidungen und Tauglichkeitsbeurteilungen befasst?

13

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im BMDV sind mit den Themen Flugmedizin sowie Tauglichkeitsentscheidungen und Tauglichkeitsbeurteilungen befasst?

14

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind derzeit im LBA beschäftigt?

15

Wie viele Stellen sind derzeit beim LBA unbesetzt?

16

Wie viele Stellen sind derzeit in Referaten des LBA und beim BMDV, die mit der Bearbeitung der Beurteilung von Flugtauglichkeit befasst sind, unbesetzt?

17

Auf welche Zahl schätzt die Bundesregierung die Anzahl der Stellen, die zur beschleunigten Bearbeitung der Beurteilungen erforderlich wären?

18

Plant die Bundesregierung, die Stellenzahl in den zuständigen Referaten des LBA und des BMDV, die mit der Bearbeitung der Beurteilung von Flugtauglichkeit beschäftigt sind, zu erhöhen, und wenn ja, um wie viele Stellen, und wenn nein, warum nicht?

19

Wie hat sich die Zahl der Beschäftigten im LBA in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte nach Jahr auflisten)?

20

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in welchen die Neubesetzung oder Wiederbesetzung einer Stelle beim LBA mangels Bewerbern gescheitert ist?

21

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Mitarbeiter des LBA in den letzten fünf Jahren aufgrund besserer Karrierechancen oder erheblich höheren Gehalts in die Wirtschaft oder zur EASA gewechselt sind, und wenn ja, wie viele (bitte nach Jahr auflisten)?

Berlin, den 25. März 2024

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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