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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Haltung der Bundesregierung zur westlichen Einhaltung des Völkerrechts gegenüber souveränen Staaten auf Mayotte und den Malwinen

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

29.04.2024

Aktualisiert

07.06.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1104612.04.2024

Haltung der Bundesregierung zur westlichen Einhaltung des Völkerrechts gegenüber souveränen Staaten auf Mayotte und den Malwinen

der Abgeordneten Matthias Moosdorf, Petr Bystron, Dr. Alexander Gauland, Stefan Keuter, Eugen Schmidt, Steffen Kotré, Markus Frohnmaier, Beatrix von Storch, Gerold Otten und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Diese Kleine Anfrage knüpft an die auf Bundestagsdrucksache 19/31147 veröffentlichte Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Position der Bundesregierung und völkerrechtliche Aspekte im Streit um den Chagos-Archipel“ und bezieht sich wie ebenda auf die Haltung der Bundesregierung zur Einhaltung des Völkerrechts, wie es in Beschlüssen der Vereinten Nationen (UN) ausgelegt wurde, gegenüber souveränen Staaten betreffend ihre territoriale Integrität, hier gegenüber der Union der Komoren in Bezug auf Mayotte und gegenüber Argentinien in Bezug auf die Malwinen (Falklandinseln). Laut UN-Beschlüssen berühren Verbündete der Bundesrepublik Deutschland ebenso wie auf dem Chagos-Archipel auch auf Mayotte und den Malwinen als westliche Staaten die Rechtsposition souveräner Nationen des Globalen Südens; nach diesen muss namentlich Frankreich Mayotte an die Union der Komoren zurückgeben und Großbritannien über die Malwinen mit Argentinien verhandeln (s. u.).

Mayotte ist eine der vier Inseln des Komoren-Archipels und wurde 1843, wie auch die anderen drei komorischen Inseln 1912, von Frankreich kolonialisiert. 1974 stimmte bei einem Referendum auf den Komoren im Ganzen eine Mehrheit für die Unabhängigkeit, dabei auf Mayotte im Einzelnen eine Minderheit. Nachdem die Union der Komoren 1975 über alle ihre vier Inseln ihre Unabhängigkeit erklärte und als solche UN-Mitglied wurde, formulierte Frankreich seine bis heute aufrechterhaltene Position, die Unabhängigkeit Mayottes nicht anzuerkennen. Ein Jahr nach dem von der UN anerkannten Referendum organisierte Frankreich auf Mayotte stattdessen ein eigenes Referendum, bei dem die Bewohner mehrheitlich für den Verbleib bei Frankreich stimmten; die UN-Generalversammlung verurteilte damals Frankreichs Vorgehen und bekräftigte die komorische Souveränität über Mayotte. Über die Jahre folgten zahlreiche weitere Resolutionen der UN-Generalversammlung mit derselben bis heute unveränderten Positionierung und unter Bezug auf die Resolution 1514 (XV) der UN-Generalversammlung von 1960, die Erklärung über die Gewährung der Unabhängigkeit an koloniale Länder und Völker (vgl. lejournaldelafrique.com/de/mayotte-warum-wird-dieses-französische-departement-von-den-komoren-beansprucht/).

Die Malwinen, etwa 200 Inseln, kamen 1820 in den Besitz von Argentinien, das 1816 seine Unabhängigkeit von Spanien erklärt hatte, dessen Verwaltung der Malwinen jedoch 1833 von Großbritannien durch Errichtung eines Flottenstützpunktes zum Abzug gezwungen und infolgedessen 1837 die britische Kolonialverwaltung offiziell eingerichtet wurde. Seither sind die Malwinen britischer Stationierungspunkt und mit Ausnahme von 1982 unter britischer Verwaltung; in jenem Jahr wurden sie von Argentinien in einer militärischen Operation zunächst eingenommen und im folgenden 74-Tage-Krieg anschließend von Großbritannien zurückerobert, beide Seiten unterzeichneten einen Waffenstillstand. Erstmals 1965 und über die Jahre wiederholt forderte die UN-Generalversammlung Großbritannien und Argentinien zu Verhandlungen über eine Lösung auf, die ebenso wie im Streit um Mayotte auch der Resolution 1514 (XV) von 1960 Rechnung tragen soll. Großbritannien hat Gespräche bis heute ausgeschlossen und stattdessen 2013 auf den Malwinen ein Referendum abgehalten, bei dem die Mehrheit für den Verbleib bei Großbritannien stimmte, was Argentinien – wie auch die Union der Komoren hinsichtlich des französischen Referendums auf Mayotte – nicht anerkennt (vgl. www.spiegel.de/ausland/falklandinseln-darum-geht-es-im-konflikt-zwischen-argentinien-und-grossbritannien-a-4260a6f2-418e-47cc-85e8-6dbaa0d06de5; www.spiegel.de/ausland/falklandinseln-argentinien-kuendigt-einigung-mit-grossbritannien-auf-a-68c20a5a-da96-42e2-a1bf-c1e3fe8005e2).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Hat sich die Bundesregierung zu dem Stand der Entkolonialisierung im Sinne derResolution 1514 (XV) der UN-Generalversammlung von 1960 eine aktuelle eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, welche, und wo sieht sie ggf. etwaige Rückschritte im Hinblick insbesondere auf die in der Vorbemerkung der Fragesteller geschilderten Sachverhalte?

2

Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu den Resolutionen der UN-Generalversammlung gebildet, wonach Frankreich Mayotte an die Union der Komoren zurückgeben muss, und dazu, dass sich Frankreich dem verweigert, und wenn ja, wie lautet diese?

3

Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu den Resolutionen der UN-Generalversammlung gebildet, wonach Großbritannien zu den Malwinen mit Argentinien verhandeln muss, und dazu, dass sich Großbritannien dem verweigert, und wenn ja, wie lautet diese?

4

Gibt es ggf. Unterschiede in der Haltung der Bundesregierung zu Mayotte und den Malwinen (sowohl Frankreich wie auch Großbritannien berufen sich auf das Selbstbestimmungsrecht aufgrund von Referenden), und wenn ja, worin bestehen diese?

5

Wie begründet die Bundesregierung die Widersprüchlichkeit ihrer Positionierung, Mayotte einerseits aufgrund einstimmigen EU-Beschlusses seit 2014 als EU-Gebiet in äußerster Randlage anzuerkennen (eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32012D0419) und andererseits darzustellen, Mayotte werde lediglich „von Frankreich verwaltet“ (www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/komoren-node/-/2452640)?

6

Wie begründet die Bundesregierung die Widersprüchlichkeit ihrer Positionierung, dass auf den Malwinen vor dem Brexit auch EU-Recht galt, jedoch die Malwinen aus dem Brexit-Abkommen ausgeschlossen wurden, obgleich die EU-Kommission die britische Hoheit über die Malwinen anerkennt (de.euronews.com/my-europe/2021/01/11/brexit-macht-zukunft-der-falklands-unsicher)?

7

Hat sich die Bundesregierung zur geopolitischen Bedeutung Mayottes im Kontext der Sicherheitspolitik im Indischen Ozean und in Bezug auf die anliegenden bzw. benachbarten maritimen Routen eine Positionierung erarbeitet, wie lautet diese ggf., und sieht sie ggf. einen Zusammenhang mit Frankreichs Position?

8

Hat sich die Bundesregierung zur geopolitische Bedeutung der Malwinen im Kontext der Sicherheitspolitik im Südatlantik und in Bezug auf die Rohstoffe auf dem Festland und Festlandsockel eine Positionierung erarbeitet, wie lautet diese ggf., und sieht sie ggf. einen Zusammenhang mit Argentiniens Position?

9

Beeinflusst nach Wahrnehmung der Bundesregierung der Status von und der Streit um Mayotte die Beziehungen zwischen der EU und der AU (Afrikanische Union) sowie zwischen der EU und der SADC (Southern African Development Community), und wenn ja, inwiefern, und welche Auswirkungen hat dies ggf. für die Bundesrepublik Deutschland?

10

Beeinflusst nach Wahrnehmung der Bundesregierung der Status von den und der Streit um die Malwinen die Beziehungen zwischen der EU und Mercosur sowie zwischen der EU und der CELAC (Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten), und wenn ja, inwiefern, und welche Auswirkungen hat dies ggf. für die Bundesrepublik Deutschland?

11

Hat sich das Abstimmungsverhalten der Bundesrepublik Deutschland bei der UN-Generalversammlung betreffend Mayotte über die Jahre verändert, und wenn ja, aus welchen Gründen?

12

Hat sich das Abstimmungsverhalten der Bundesrepublik Deutschland bei der UN-Generalversammlung betreffend die Malwinen über die Jahre verändert, und wenn ja, aus welchen Gründen?

13

Welche Maßnahmen verfolgte die Bundesrepublik Deutschland in der Vergangenheit und verfolgt sie ggf. heute, um die Durchsetzung internationalen Rechts im Verhältnis zu Frankreich betreffend Mayotte zu gewährleisten?

14

Welche Maßnahmen verfolgte die Bundesrepublik Deutschland in der Vergangenheit und verfolgt sie ggf. heute, um die Durchsetzung internationalen Rechts im Verhältnis zu Großbritannien betreffend die Malwinen zu gewährleisten?

15

Erkennt die Bundesregierung die Positionen Frankreichs und Großbritanniens spezifisch dahin gehend an, dass diese sich aufgrund der von ihnen eigens durchgeführten Referenden jeweils auf das Selbstbestimmungsrecht der Menschen auf Mayotte respektive den Malwinen berufen, und wenn ja, wie begründet sie ihre abweichende Haltung im Verhältnis zum Selbstbestimmungsrecht der Menschen auf der Krim?

Berlin, den 9. April 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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