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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Zukunft der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft

(insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Datum

07.05.2024

Aktualisiert

15.05.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1111323.04.2024

Zukunft der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Eine leistungsfähige und flächendeckende digitale Infrastruktur ist die grundlegende Voraussetzung, um den digitalen Wandel zu gestalten, digitale Teilhabe zu ermöglichen und gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land zu schaffen. 2019 wurde daher im Rahmen der von der CDU/CSU-geführten Bundesregierung verabschiedeten Mobilfunkstrategie der Bundesregierung als eine von mehreren Maßnahmen zum Schließen bestehender „weißen Flecken“ (Gebiete ohne Versorgung mit breitbandiger Sprach- und Datenübertragung durch mindestens ein öffentliches Mobilfunknetz) eine Mobilfunkförderung durch den Bund sowie die Gründung der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) vorbereitet (vgl. bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/Digitales/Mobilfunkstrategie.pdf?__blob=publicationFile, S. 41 f.).

Das Förderprogramm sollte sich dabei auf „weiße Flecken“ konzentrieren, in denen weder private Ausbaupläne vorhanden sind noch Ausbau aufgrund von Versorgungsauflagen geplant ist (vgl. ebd., S. 41 f.). Die MIG sollte neben der Verwaltung des Förderverfahrens Daten zu möglichen Standorten und mitnutzbarer Infrastruktur erheben, Musterverträge für die Nutzung von Liegenschaften verhandeln, Unterstützung der Kommunen im Förderverfahren leisten und Dialogformate koordinieren (vgl. ebd. S. 43 f.).

Im Rahmen der 2022 verabschiedeten Gigabitstrategie hat die aktuelle Bundesregierung angekündigt, die Mobilfunkförderung fortführen zu wollen. Zudem sollte die MIG gestärkt werden und durch mehr regionale Ansprechpartner als „Kümmerer vor Ort“ und Vermittler fungieren (Gigabitstrategie, S. 41, bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/gigabitstrategie.pdf?__blob=publicationFile).

Nach Aussagen der MIG „existieren in Deutschland tausende Funklöcher, in denen keine mobile und breitbandige Datenübertragung möglich ist“ (www.netzda-mig.de/unternehmen#c42). Im November 2023 begann die Errichtung der ersten beiden geförderten Mobilfunkmasten (www.heise.de/news/Mobilfunkinfrastruktur-Erste-zwei-Masten-werden-nach-drei-Jahren-gebaut-9532946.html).

Laut Auskünften des Bundesministers für Digitales und Verkehr, Dr. Volker Wissing, im Ausschuss für Digitales am 13. Dezember 2023, soll die MIG dennoch Ende 2025 abgewickelt werden. Die Gründung einer Nachfolgegesellschaft sei nicht geplant (www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw50-pa-digitales-54-sitzung-982420).

Im Haushalt für 2024 sind Verwaltungsausgaben in Höhe von 31 400 000 Euro für die MIG vorgesehen. Allerdings sind 1 000 000 Euro mit einer Haushaltssperre belegt. Die Aufhebung der Sperre erfordere einen Beschluss des Haushaltsausschusses nach der Vorlage eines Berichts zu der aktualisierten Aufgabenbeschreibung sowie der geplanten Abwicklung der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft. Dieser Bericht sei bis spätestens zum 29. Februar 2024 vorzulegen (vgl. Bundestagsdrucksache 20/8612, S. 3).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Aus welchen Gründen liegt der vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zum 29. Februar 2024 eingeforderte Bericht zu der aktualisierten Aufgabenbeschreibung sowie der geplanten Abwicklung der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor?

a) Wann wird der Bericht dem Haushaltsausschuss vorgelegt?

b) Wie sieht die aktualisierte Aufgabenbeschreibung der MIG aus, und welche Planungen zur Abwicklung der MIG sind vorgesehen?

c) Wird der Bericht veröffentlicht?

2

Welche Projekte der MIG konnten im Jahr 2024 aufgrund der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Haushaltssperre nicht realisiert werden, bzw. bei welchen Projekten kommt es dadurch zu Verzögerungen?

3

Wie setzen sich die für 2024 veranschlagten Haushaltsmittel der MIG (Titel 682 01-692) zusammen, und wie viele Mittel sind für die verschiedenen Aufgaben der MIG jeweils vorgesehen?

4

Welche Aufgaben umfasst die Funktion der MIG als Kümmerer vor Ort (Gigabitstrategie der Bundesregierung, S. 41) im Detail, und wie grenzen sich diese von den Beratungsangeboten der Länder ab?

5

Wie viele weitere Mobilfunkmasten werden derzeit von der MIG an welchen Standorten geplant (bitte nach Standort auflisten)?

6

Welche weiteren Projekte verfolgt die MIG derzeit (bitte auflisten)?

7

Welche der in den Antworten zu den Fragen 5 und 6 genannten Projekte können noch rechtzeitig vor der von der Bundesregierung geplanten Abwicklung der MIG fertiggestellt werden?

8

Plant die Bundesregierung weiterhin eine Abwicklung der MIG bis Ende 2025, und wenn ja, aus welchen Gründen?

9

Wie viel Prozent der Fläche Deutschland sind derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung sogenannte weiße Flecken?

10

Wie viele dieser „weißen Flecken“ kommen nach Kenntnis der Bundesregierung für die Mobilfunkförderung durch die MIG infrage?

11

Wie viele „weiße Flecken“ im Bereich des Mobilfunks konnten bisher durch das Mobilfunkförderprogramm des Bundes beseitigt werden (bitte Anzahl der Förderaufrufe, der vergebenen Förderbescheide und der bereits errichteten Masten angeben)?

12

Wie lange haben die Genehmigungsverfahren der bisher durch die MIG geförderten und bereits errichteten Mobilfunkmasten im Schnitt gedauert?

13

Sind die bereits geförderten Mobilfunkmasten bereits an das Stromnetz angeschlossen?

14

Gibt es vonseiten der Mobilfunknetzbetreiber bereits Zusagen, die errichteten Mobilfunkmasten mit aktiver Technik auszustatten bzw. haben diese bereits damit ausgestattet, und wenn ja, wie viele Mobilfunknetzbetreiber wollen die jeweiligen Standorte jeweils nutzen bzw. nutzen diese bereits?

15

Wie viele weitere „weiße Flecken“ sollen durch die MIG bis zu ihrer Abwicklung beseitigt werden?

16

Wie beurteilt die Bundesregierung bisher den Erfolg und die Effizienz der Mobilfunkförderung des Bundes?

17

Wer soll nach Ansicht der Bundesregierung die Aufgaben des „Kümmerers vor Ort“ (siehe Gigabitstrategie der Bundesregierung, S. 41) nach einer potentiellen Abwicklung der MIG übernehmen?

18

Wie viele Personen haben aktuell ein Beschäftigungsverhältnis bei der MIG, und welche Perspektive haben diese Beschäftigten für ein gesichertes Beschäftigungsverhältnis bei einer möglichen Abwicklung der MIG?

19

Bewertet die Bundesregierung die getätigten Investitionen am Standort der MIG in Naumburg (Saale) als nachhaltig und den Umgang mit den dafür aufgewendeten Haushaltsmitteln als sinnvoll, vor dem Hintergrund einer möglichen Abwicklung der MIG?

20

Wie plant die Bundesregierung, die von der sogenannten Fortschrittskoalition getragen wird, die bestehenden „weißen Flecken“ mit Mobilfunk zu versorgen, wenn die MIG abgewickelt ist?

21

Wie bewertet die Bundesregierung den Fortbestand der „weißen Flecken“ mit Blick auf die im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP angekündigten „guten Lebensverhältnisse in Stadt und Land“, für die „moderne Standards“, wie „schnelle und Mobilfunk- und Breitbandverbindungen“, geschaffen werden sollen (vgl. Koalitionsvertrag, S. 102)?

Berlin, den 23. April 2024

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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