Breitbandförderung aus dem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Leistungsfähige digitale Infrastrukturen sind die Voraussetzung für den Erfolg der digitalen Transformation. Der Ausbau der Breitbandnetze erfolgt überwiegend privatwirtschaftlich, d. h. ohne staatliche Förderung. Allein für den Ausbau der Glasfasernetze hat die Branche Investitionen in Höhe von rund 50 Mrd. Euro angekündigt (S. 7, bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/gigabitstrategie.pdf?__blob=publicationFile).
Dennoch ist zur flächendeckenden Versorgung insbesondere ländlicher Gebiete eine staatliche Förderung notwendig. Der Deutsche Bundestag unterstützt den Ausbau leistungsfähiger Breitbandnetze dort, wo ein von der Privatwirtschaft gestützter Ausbau bisher nicht gelungen ist.
Ab dem April 2021 wurde das Förderregime überarbeitet und mit der Gigabit-Richtlinie 1.0 konnten nur noch Förderanträge für Gigabitnetze gestellt werden. Demnach sind Anschlussgeschwindigkeiten bis zu 100 Mbit/s förderfähig (S. 4, bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/richtlinie-foerderung-unterstuetzung-gigabitausbau.pdf?__blob=publicationFile).
In der Gigabit-Rahmenregelung wurde festgelegt, dass die Aufgreifschwelle für öffentlich geförderte Festnetze von 100 Mbit/s ab Januar 2023 entfällt. Die daraufhin neu ausgerichtete Gigabit-Richtlinie 2.0 wurde im April 2023 gestartet. Nun sind alle Gebiete bzw. Anschlüsse förderfähig, die derzeit und absehbar nicht gigabitfähig versorgt sind (S. 1, bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/gigabit-richtlinie-2-0.pdf?__blob=publicationFile).
Die finanzielle Grundlage für die Förderprogramme bildet zum Teil das Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“. Insgesamt wurden bis Ende 2022 rund 12,8 Mrd. Euro an Bundesmitteln für die Breitbandförderung gebunden bzw. ein Teil bereits ausgezahlt. Für 2023 stehen überwiegend im Sondervermögen weitere rund 4,3 Mrd. Euro zur Mittelbindung zur Verfügung (S. 44, www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/29-subventionsbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=8).
Das Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ wurde gemäß Haushaltsfinanzierungsgesetz zum 30. März 2024 aufgelöst und die finanziellen Mittel wurden in den Kernhaushalt überführt (Bundestagsdrucksache 20/8298).
Für einen weiterhin zielgerichteten Glasfaserausbau ist nach Ansicht der Fragesteller eine transparente Darstellung des bereits erreichten Ausbaus von entscheidender Bedeutung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie hoch fiel der vollzogene Mittelabfluss zur Breitbandförderung aus dem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ im Haushaltsjahr 2022 aus (bitte den Mittelabfluss entlang der jeweiligen Länder tabellarisch darstellen)?
Wie hoch fiel der vollzogene Mittelabfluss für die Breitbandförderung aus dem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ im Haushaltsjahr 2023 aus (bitte den Mittelabfluss entlang der jeweiligen Länder tabellarisch darstellen)?
Wie hoch fiel der vollzogene Mittelabfluss für die Breitbandförderung aus dem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ zum Stichtag 31. März 2024 aus (bitte den Mittelabfluss entlang der jeweiligen Länder tabellarisch darstellen)?
In welcher Höhe waren nach Kenntnis der Bundesregierung die gebundenen Mittel für bereits bewilligte Projekte aus dem Sondervermögen zum Stichtag 31. Dezember 2023 abgeflossen (bitte die gebundenen Mittel entlang der jeweiligen Länder tabellarisch darstellen)?
In welcher Höhe werden finanzielle Mittel aus der Mobilfunk-Frequenzvergabe für die Breitbandförderung zur Verfügung gestellt?
Wurden zum Zeitpunkt der Auflösung des Sondervermögens „Digitale Infrastruktur“ die vorhandenen Mittel eins zu eins in den Kernhaushalt übernommen, und wenn nein, warum nicht?
In welche Einzelpläne, welche konkreten Titel und in welcher Höhe wurden die Mittel aus dem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ übertragen, und wohin gab es eine Schwerpunktverschiebung der finanziellen Mittel (bitte Titel mit entsprechender Titelnummer nennen)?
Wie hoch ist die aktuelle Bindung der Mittel für den Breitbandausbau im Einzelplan 12 des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr?
Sind die im Einzelplan 12 bereitgestellten finanziellen Mittel für den Breitbandausbau ausreichend, und was plant die Bundesregierung bei nicht ausreichender Deckung?
Können Minderausgaben aus den Titeln der Förderung des Breitbandausbaus zur Bewirtschaftung der Globalen Minderausgabe herangezogen werden, und wenn ja, warum?