Sachstand zum Verbleib der abgebrannten Brennelemente aus dem Versuchsreaktor Jülich
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN) ist Betreiberin des AVR (Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor Jülich)-Behälterlagers in Jülich, in dem die abgebrannten Brennelemente aus dem Betrieb des stillgelegten Jülicher Atomversuchsreaktors AVR in 152 Castoren (Transport- und Lagerbehältern) zwischengelagert werden.
Die Aufbewahrungsgenehmigung nach Atomgesetz für diese Zwischenlagerung endete am 30. Juni 2013. Im Juli 2014 wurde der JEN durch eine Anordnung des Wirtschaftsministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen auferlegt, die Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager zu entfernen und „einem zum Besitz Berechtigten zuzuführen“. Die erkennbar längere Verfahrensdauer hinsichtlich des Nachweises zur Standortsicherheit im Lastfall Erdbeben war der Hauptgrund für das Wirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, die unverzügliche Räumung des Lagers anzuordnen (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 71 auf Bundestagsdrucksache 18/9390, S. 50 a. E.). Die JEN arbeitet hierzu letztendlich an den beiden folgende Optionen: Lagerung der AVR-Behälter im Transportbehälterlager Ahaus oder Neubau eines AVR-Behälterlagers in Jülich.
Im Oktober 2022 war bekannt geworden, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) sowie das Bundesministerium der Finanzen (BMF) gemeinsam zu der Einschätzung gekommen sind, die Option des Neubaus eines Zwischenlagers in Jülich „so bald wie möglich“ nicht weiter zu verfolgen, weil der Castoren-Transport nach Ahaus deutlich schneller und kostengünstiger zu realisieren sei. Das war einem Bericht der Bundesministerien an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zu entnehmen. Handlungsbedarf gibt es, weil die Castoren mit den rund 300 000 Brennelement-Kugeln seit 2013 ohne Genehmigung in Jülich gelagert werden (vgl. www.aachener-zeitung.de/lokales/region-dueren/juelich/land-bevorzugt-weiter-neues-zwischenlager-in-julich/3856049.html).
Gegen den geplanten Castoren-Transport in das Zwischenlager in Ahaus (Kreis Borken) wendet sich jedoch die Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ (vgl. www.zeit.de/news/2023-08/20/100-menschen-demonstrieren-gegen-geplante-atomtransporte).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Welche Maßnahmen haben das BMF und das BMBF als Zuwendungsgeber bisher unternommen, um wieder einen rechtmäßigen Zustand der Aufbewahrung der AVR-Behälter zu erreichen?
Welche konkreten Sachverhalte stehen nach Ansicht des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) einer Entscheidung zu einer weiteren befristeten Aufbewahrung im Zwischenlager am Standort Jülich oder einem Transport in das Zwischenlager Ahaus entgegen?
Wie bewertet das BASE eine ggf. formelle Öffentlichkeitsbeteiligung durch das BASE hinsichtlich einer Entscheidung über den kommenden Zwischenlagerstandort der AVR-Castoren?
Gibt es einen aktuellen Diskussionsstand innerhalb des BASE hierzu?
Gibt es seitens des BASE zum Prüfverfahren Zwischenlager Jülich neben der Erdbebensicherheit noch weitere relevante sicherheitstechnisch maßgebliche Aspekte bzw. Nachweise, die bezüglich der Räumungsverfügung der Atomaufsicht NRW – hier „fehlender Nachweis zur Erdbebensicherheit des Betreibers“ – zu prüfen bzw. zu erbringen sind, und wenn ja,
a) welche weiteren zu prüfenden Prüfkomplexe gibt es,
b) welche davon konnten seit dem 15. Juli 2022 durch das BASE abgeschlossen werden,
c) welche Prüfkomplexe konnten ggf. bis heute noch nicht abgeschlossen werden (bitte jeweils mit Angabe zum Verfahrensstand, Begründung warum noch nicht abgeschlossen und Angabe, ob Tätigwerden der Antragstellerin oder Dritter – welche? – erforderlich ist, auflisten)?
Hat die Bundesregierung der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen das Ergebnis des Prüfkomplexes Erdbebensicherheit mitgeteilt, und hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob das Wirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen die Räumungsverfügung aus dem Jahr 2014 aufrechterhält bzw. diese ggf. aktualisiert hat?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob dem BASE seitens der JEN, aufgrund deren Verpflichtung zur unverzüglichen Räumung des Zwischenlagers Jülich und des sich lang hinziehenden Verfahrens, bereits ein Verfahren gemäß § 75 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angekündigt wurde oder die JEN ein solches beantragt hat, und wenn nein, rechnet die Bundesregierung mit einem solchen Verfahren?
Sind nach Auffassung der Bundesregierung die Anforderungen, gesetzlichen Vorgaben und finanziellen Aufwendungen für Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle mit einem entsprechenden Neubau eines Zwischenlagers am Standort Jülich vergleichbar, und wenn ja, von welchen Gesamtkosten geht die Bundesregierung für einen Neubau aus?