Satelliteninternet – Strategische Planungen der Bundesregierung
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Am 14. Februar 2023 hat das Europäische Parlament das Programm für sichere Konnektivität 2023 bis 2027 der EU mit dem Namen „Infrastruktur für Resilienz, Interkonnektivität und Sicherheit durch Satelliten“ (IRIS2) diskutiert und angenommen (www.europarl.europa.eu/thinktank/de/document/EPRS_ATA(2023)739325 und www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2023-0033_DE.pdf).
Mit dem Programm verfolgt die EU zum einen das Ziel der Bereitstellung einer sicheren Satellitenkommunikation. Diese soll eine abhörsichere, stabile Kommunikation in Krisenzeiten für die Nutzung durch Regierungen, Behörden, Polizei, Feuerwehr sowie den Katastrophenschutz gewährleisten. Zum anderen möchte das Programm Satelliteninternet für die Privatwirtschaft und für den privaten Gebrauch durch die Bürgerinnen und Bürger ermöglichen. Laut Presse hat etwa die Automobilindustrie, beispielsweise für den Zweck des autonomen Fahrens, ein Interesse daran. Darüber hinaus soll es anderen Ländern außerhalb Europas, etwa in Afrika, ermöglicht werden, Kapazitäten von IRIS2 buchen zu können. Die sichere Satellitenkommunikation soll priorisiert werden (background.tagesspiegel.de/cybersecurity/unabhaengige-satellitenkommunikation-fuer-europa; background.tagesspiegel.de/digitalisierung/eu-parlament-bringt-europaeisches-satelliteninternet-auf-den-weg).
Auch ein chinesischer Fahrzeughersteller baut derzeit bereits sein eigenes Satellitennetzwerk auf (table.media/china/analyse/china-geely-autohersteller-satellitennetz-geespace-navigation/).
Im Allgemeinen wird das EU-Programm IRIS² auch als Reaktion auf das erfolgreiche Projekt Starlink des privaten US-amerikanischen Unternehmens SpaceX gesehen. Starlink hat nicht nur für den kommerziellen Internetempfang in entfernten Gebieten eine große Bedeutung und ist inzwischen der weltweit größte Satellitenbetreiber („Von rund 8 300 aktiven Satelliten im Weltraum, die alle Staaten und Firmen der Welt jemals dorthin geschossen haben, gehören inzwischen mehr als 4 500 zu Musks Starlink-Verbund.“ www.spiegel.de/wissenschaft/weltall/elon-musk-dominiert-mit-starlink-das-weltraum-internet-das-ist-auch-fuer-die-ukraine-riskant-a-1c0b011b-970a-43b2-b5e7-ae5923e6fe5c), sondern hat insbesondere für die moderne Kriegführung eine bis dahin nicht vorhergesehene Bedeutung erhalten (www.heise.de/news/Ukraine-Krieg-Satelliteninternet-Starlink-an-allen-Fronten-im-Einsatz-9300647.html). Derzeitige Bestrebungen Russlands, auch Starlink-Terminals zu benutzen, könnten zu erheblichen Problemen der Ukraine auf dem Schlachtfeld führen (www.nzz.ch/international/starlink-ukraine-laesst-sich-der-einsatz-durch-russland-verhindern-ld.1822622 und www.welt.de/politik/ausland/plus250674330/Satellitennetzwerk-Starlink-Wie-die-Ukraine-ihren-groessten-operativen-Vorteil-verliert.html).
Noch weitergehende Anwendungsmöglichkeiten werden derzeit offensichtlich in den USA mit dem Projekt Starshield geplant (www.zeit.de/digital/datenschutz/2024-03/starshield-us-militaer-spacex-satelliten-ueberwachung).
Hinsichtlich des EU-Programms IRIS² wurde dagegen inzwischen bekannt, dass sich nur ein Konsortium, das den Zulassungskriterien des Teilnahmewettbewerbs der EU-Kommission gerecht wird, auf die Ausschreibung der EU-Kommission beworben hat (Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 20/9808). Deutsche Unternehmen werden dabei offenbar keine oder nur eine sehr marginale Rolle beim Aufbau von IRIS² spielen (www.handelsblatt.com/technik/forschung-innovation/raumfahrt-wie-frankreich-deutschland-bei-iris2-ausmanoevriert-hat-01/100013112.html). Somit wäre Deutschland außen vor und vollkommen abhängig beim strategisch wichtigen Satelliteninternet. Das gilt sowohl für die Privatwirtschaft als auch für deutsche Sicherheitsbehörden, und insbesondere die Bundeswehr wäre vollkommen abhängig von nichtdeutschen Anbietern. Fraglich ist daher aus Sicht der Fragesteller, welche Strategie die Bundesregierung hinsichtlich einer Souveränität beim Satelliteninternet verfolgt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen58
Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das gemäß der Antwort zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 20/10560 am 1. März 2024 eingereichte „Best-and-Final-Offer“ (BAFO) des Industriekonsortiums bereits ausgewertet und evaluiert?
Wenn ja, auf welche Aspekte hin wird das Angebot ausgewertet und evaluiert?
Wenn ja, umfasst das Angebot bereits alle Unterauftragnehmer, an die Aufträge durch das Konsortium zum Aufbau von IRIS2 vergeben werden sollen?
Wenn das Best-and-final-Offer nicht bereits alle Unterauftragnehmer, an die Aufträge durch das Konsortium zum Aufbau von IRIS2 vergeben werden sollen, umfasst, in welchem Zeitraum sollen nach Kenntnis der Bundesregierung Angebote von Unterauftragnehmern durch das Konsortium eingeholt werden?
Wenn ja, umfasst das Angebot die Integration von technologischen Innovationen im Bereich künstlicher Intelligenz (KI) in den Aufbau von IRIS2?
Wenn ja, mit welchen Kosten für Aufbau und Betrieb von IRIS² rechnet die Bundesregierung in diesem und in den nächsten zehn Jahren (bitte für jedes Jahr aufführen)?
Wenn ja, wie hoch werden die Betriebskosten für IRIS2 pro Jahr sein?
Wenn nein, bis zu welchem Zeitpunkt sollen die Auswertung und Evaluation abgeschlossen sein?
Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt werden, dass IRIS² bei seiner derzeit für das Jahr 2027 geplanten vollständigen Verfügbarkeit technologisch auf dem dann aktuellen Stand ist?
Sollen die Satelliten nach Kenntnis der Bundesregierung mit Fähigkeiten aus dem Bereich der KI nachgerüstet werden können, beispielsweise um Smart Jamming und Spoofing als Mittel der elektronischen Störung umgehen zu können, und wenn nein, wie soll dann die fortlaufend technologische Aktualität von IRIS2 gewährleistet werden?
Plant die Bundesregierung für den Fall einer absehbaren Nicht- oder nur sehr marginalen Beteiligung deutscher Unternehmen am EU-Programm IRIS², deutsche private Initiativen beim Aufbau eines kommerziellen Satelliteninternets im Low Earth Orbit (LEO) mit Fördermitteln – analog zur Mikrochipförderung – zu unterstützen?
Plant die Bundesregierung für den Fall einer absehbaren Nicht- oder nur sehr marginalen Beteiligung deutscher Unternehmen am EU-Programm IRIS², deutsche private Initiativen beim Aufbau eines kommerziellen Satelliteninternets im Medium Earth Orbit (MEO) mit Fördermitteln – analog zur Mikrochipförderung – zu unterstützen?
Warum hat die Bundesregierung bezugnehmend auf ihre Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 20/10953 im Rahmen der Opt-Out-Klausel des ESA (Europäische Weltraumorganisation)-Begleitprogramms zur sicheren Konnektivität (IRIS²) ihre Beitragssumme um 46 Mio. Euro von 179 Mio. Euro auf 133 Mio. Euro reduziert?
Wie hoch genau ist der Beitrag der Bundesregierung zum EU-Programm gemäß dem üblichen Beitragsschlüssel der Bundesregierung zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU – vor dem Hintergrund, dass kaum deutsche Unternehmen an den Aufträgen beteiligt werden (www.handelsblatt.com/technik/forschung-innovation/raumfahrt-wie-frankreich-deutschland-bei-iris2-ausmanoevriert-hat-01/100013112.html) (bitte in absoluten Zahlen angeben)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die finanzielle Beteiligung der Französischen Republik an IRIS² sowohl über die ESA als auch indirekt über die Europäische Kommission beziehungsweise den EU-Haushalt (bitte die konkrete Gesamtbeteiligungssumme sowie nach Jahren getrennt nach ESA-Beitrag und indirektem Beitrag über die Europäische Kommission bzw. den EU-Haushalt in absoluten Zahlen auflisten)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die finanzielle Beteiligung der Italienischen Republik an IRIS² sowohl über das ESA-Begleitprogramm als auch indirekt über die Europäische Kommission beziehungsweise den EU-Haushalt (bitte die Gesamtbeteiligungssumme sowie nach Jahren getrennt nach ESA-Beitrag und indirektem Beitrag über die Europäische Kommission bzw. den EU-Haushalt in absoluten Zahlen auflisten)?
Warum gibt es, unter Bezugnahme auf die Antworten zu den Fragen 12 und 22 auf Bundestagsdrucksache 20/10953, im EU-Vergabeverfahren zur Verordnung (EU) 2023/588 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2023 zur Einrichtung des Programms der Union für sichere Konnektivität für den Zeitraum 2023 bis 2027 und der zugehörigen Auftragsbekanntmachung kein Geo-Return-Prinzip (finanzielles Rückflussprinzip, wonach die Auftragsvergabe sich an der jeweiligen staatlichen Beteiligung orientiert)?
Soll nach Kenntnis der Bundesregierung im Vertrag mit dem Auftragnehmer zum Aufbau von IRIS² geregelt werden, dass die am Programm teilnehmenden EU-Staaten Aufträge entsprechend ihrer Einzahlungen in das Programm zurückerhalten (Geo-Return-Prinzip)?
Warum kommt es, unter Bezugnahme auf die Antwort zu Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 20/6249, wonach erste Dienste über die IRIS2-Konstellation im Jahr 2024 verfügbar sein sollten, und auf die Antwort zu Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 20/10953, wonach erste Dienste über die IRIS2-Konstellation erst im Jahr 2027 verfügbar sein sollen, zu der daraus erkennbaren Verzögerung bei der Verfügbarkeit erster Dienste über die IRIS2-Konstellation?
Rechnet die Bundesregierung damit, dass sich, unter Bezugnahme auf die Antwort zu Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 20/6249, wonach die vollständige Inbetriebnahme von IRIS2 für das Jahr 2027 geplant war, und auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 23 und 24 auf Bundestagsdrucksache 20/10953, wonach sich in Zusammenschau mit der Antwort zu Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 20/6249 die Verfügbarkeit erster Dienste über die IRIS2-Konstellation vom Jahr 2024 in das Jahr 2027 verschiebt, die vollständige Inbetriebnahme der IRIS2-Konstellation aber unter Berufung der Bundesregierung auf die Europäische Kommission nach wie vor für das Jahr 2027 erreicht werden soll, die vollständige Inbetriebnahme der IRIS2-Konstellation analog zur Verfügbarkeit erster Dienste über die IRIS2-Konstellation ebenfalls um drei Jahre verschieben wird?
Zu welchem Zeitpunkt ist nach Kenntnis der Bundesregierung unter Bezugnahme auf ihre Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsrucksache 20/10953 der Abschluss des Auswahlverfahrens zum GovSatCom Hub geplant?
Wie viele Standorte für den GovSatCom Hub soll es geben?
Wer ist für die Auswahl des Standorts oder der Standorte des GovSatCom Hubs zuständig?
Welche weiteren Bewerber gibt auf den GovSatCom Hub?
Haben die EU-Mitgliedstaaten ein Mitspracherecht bei der Auswahl des Standorts oder der Standorte des GovSatCom Hubs, und wenn ja, inwiefern?
Haben die Bundesländer ein Mitspracherecht bei der Auswahl des Standorts oder der Standorte des GovSatCom Hubs, und wenn ja, inwiefern?
Warum hat unter Bezugnahme auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/10953 nach Kenntnis der Bundesregierung die Bewerbung aus Deutschland nicht den Zuschlag für eines der drei IRIS2-Kontrollzentren erhalten, obwohl Deutschland neben Frankreich der größte finanzielle Mittelgeber für das IRIS2-Programm ist?
Wie erklärt die Bundesregierung die nach Ansicht der Fragesteller bestehende Widersprüchlichkeit unter Bezugnahme auf ihre Antworten zu den Fragen 30, 31 und 32 auf Bundestagsdrucksache 20/10953, dass sie im Rahmen der Planungen der Europäischen Kommission zum Start von IRIS2-Satelliten von europäischen Startplätzen aus ein grundsätzliches Interesse an Satellitenstarts vom Europäischen Territorium aus hat und es für relevant hält, die Startmöglichkeiten für Microlauncher in Europa zu erweitern, selbst aber keine Errichtung von Startplätzen im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland und keine Förderung dementsprechender Aktivitäten privater Akteure plant und dementsprechend auch diese Aufgabe den europäischen Partnerstaaten überlässt?
Hält es die Bundesregierung unter Bezugnahme auf ihre Antworten zu den Fragen 30, 31 und 32 auf Bundestagsdrucksache 20/10953 im Rahmen der Planungen der Europäischen Kommission zum Start von IRIS2-Satelliten von europäischen Startplätzen aus für relevant, dass die Startmöglichkeiten für Microlauncher in Kontinentaleuropa erweitert werden, beziehungsweise hat sie ein grundsätzliches Interesse an Satellitenstarts von Kontinentaleuropa aus, wenn sie sagt, dass sie ein grundsätzliches Interesse an Satellitenstarts vom europäischen Territorium aus hat und es für relevant hält, die Startmöglichkeiten für Microlauncher in Europa zu erweitern?
Bezieht die Bundesregierung unter Bezugnahme auf ihre Antworten zu den Fragen 30, 31 und 32 auf Bundestagsdrucksache 20/10953 im Rahmen der Planungen der Europäischen Kommission zum Start von IRIS2-Satelliten von europäischen Startplätzen aus explizit die Option mit ein, dass die Startmöglichkeiten für Microlauncher auch in europäischen Überseegebieten bzw. äußersten europäischen Randlagen erweitert werden, wenn sie sagt, dass sie ein grundsätzliches Interesse an Satellitenstarts vom europäischen Territorium aus hat und es für relevant hält, die Startmöglichkeiten für Microlauncher in Europa zu erweitern, und wenn ja, an welche europäischen Überseegebiete bzw. äußerste europäischen Randlagen denkt sie dabei?
Plant die Bundesregierung den Einstieg in die multiorbitale Orbitnutzung für die Bundeswehr?
Plant die Bundesregierung, die Bundeswehr am Aufbau von IRIS² zu beteiligen, und wenn ja, inwiefern?
Plant die Bundesregierung die Beteiligung der Bundeswehr an der Nutzung von IRIS², und wenn ja, inwiefern?
Plant die Bundesregierung das IRIS²-Satelliteninternet, wenn es in Betrieb ist, selbst zu nutzen, und wenn ja, welche Dienste möchte die Bundesregierung in Anspruch nehmen?
Plant die Bundesregierung für den Fall einer absehbaren Nicht- oder nur sehr marginalen Beteiligung deutscher Unternehmen am EU-Programm IRIS², ein eigenes Satelliteninternet im Low Earth Orbit (LEO) für die Bundeswehr möglichst zeitnah aufzubauen?
Plant die Bundesregierung für den Fall einer absehbaren Nicht- oder nur sehr marginalen Beteiligung deutscher Unternehmen am EU-Programm IRIS², ein eigenes Satelliteninternet im Medium Earth Orbit (MEO) für die Bundeswehr möglichst zeitnah aufzubauen?
Sind in der Richtlinie (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union, zur Änderung der Verordnung (EU) Nummer 910/2014 und der Richtlinie (EU) 2018/1972 sowie zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2016/1148 (NIS-2-Richtlinie) Satelliteninfrastrukturen berücksichtigt?
Wenn ja, ist das Bodensegment berücksichtigt?
Wenn ja, ist das Weltraumsegment berücksichtigt?
Sind Satelliteninfrastrukturen in Deutschland als kritische Infrastruktur eingestuft?
Plant die Bundesregierung in ihrem nationalen NIS (Network and Information Security)-2-Umsetzungsgesetz Satelliteninfrastrukturen zu berücksichtigen?
Wenn ja, plant sie, das Bodensegment zu berücksichtigen?
Wenn ja, plant sie, das Weltraumsegment zu berücksichtigen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Nutzung von Starshield des Unternehmens SpaceX durch Dritte, wonach eine permanente globale lückenlose Video- und Bildüberwachung der Erde möglich ist, DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung)-konform ist (www.zeit.de/digital/datenschutz/2024-03/starshield-us-militaer-spacex-satelliten-ueberwachung), und wenn nein, welche Behörde müsste nach Ansicht der Bundesregierung unter Verwendung welcher Maßnahmen sanktionieren?
Wäre die Bundeswehr im NATO-Bündnisfall (www.t-online.de/nachrichten/deutschland/militaer-verteidigung/id_100368820/robert-habeck-deutschland-auf-landkrieg-vorbereiten.html) aktuell darauf angewiesen, dass der US-amerikanische Unternehmer Elon Musk sein Satellitennetzwerk zur Verfügung stellt, oder gibt es für die Bundeswehr alternative Möglichkeiten für stabile Datenverbindungen mit Echtzeitvideodaten inklusive KI-Nutzung etc. (www.welt.de/politik/ausland/plus250674330/Satellitennetzwerk-Starlink-Wie-die-Ukraine-ihren-groessten-operativen-Vorteil-verliert.html), um einen Hightech-Abwehrkampf zu führen, und wenn ja, welche Alternative bzw. welche Alternativen gibt es?
Wäre es aus Sicht der Bundesregierung technisch möglich, den U-Boot-Typ 212 A oder den U-Boot-Typ 212 CD so umzurüsten, dass mittels U-Boot-gestützter ballistischer Raketen kleine Kommunikationssatelliten in den Low Earth Orbit verbracht werden können, und wenn ja, wäre es aus Sicht der Bundesregierung eine Option, die derzeit für die Marine im Bau befindlichen U-Boote vom Typ U-Boot 212 CD (www.merkur.de/politik/thyssenkrupp-deutschland-u-boot-212cd-norwegen-nato-russland-krieg-ukraine-zr-92654991.html) oder zumindest ein U-Boot so umzurüsten, dass U-Boot-gestützt mittels ballistischer Raketen kleine Kommunikationssatelliten in den Low Earth Orbit verbracht werden könnten?
Wie viele Finanzmittel hat die Bundesregierung und der Haushaltsgesetzgeber im Jahr 2023 der Bundeswehr für die Entwicklung von Fähigkeiten zur Verteidigung von Satelliten im Weltall zur Verfügung gestellt – bezugnehmend auf die Äußerungen vom Bundesminister der Verteidigung, Boris Pistorius, „Wir müssen kriegstüchtig werden!“ (www.bmvg.de/de/mediathek/verteidigungsminister-wir-muessen-kriegstuechtig-werden-5701664) und auf Berichte, denen zufolge sich Partnernationen auch auf künftige kriegerische Aktionen im Weltraum vorbereiten („Letzteres wird immer wichtiger, nachdem sich Militärs auf der ganzen Welt auf die künftige Kriegsführung mit Satelliten konzentrieren. Die USA haben bereits 1,5 Milliarden US-Dollar für das Überwachungsradarnetzwerk ‚Space Fence‘ ausgegeben, über das Objekte in einer erdnahen Umlaufbahn verfolgt werden können.“ www.rnd.de/panorama/aukus-sicherheitspakt-mit-ki-gegen-chinesische-u-boote-WK7QI2MIJ5EWDAUWQZSOOXKUMA.html)?
Wie viele Finanzmittel sind durch die Bundesregierung und den Haushaltsgesetzgeber im Jahr 2024 für die Bundeswehr zur Entwicklung von Fähigkeiten zur Verteidigung von Satelliten im Weltall vorgesehen – bezugnehmend auf die Äußerungen von Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius „Wir müssen kriegstüchtig werden!“ (www.bmvg.de/de/mediathek/verteidigungsminister-wir-muessen-kriegstuechtig-werden-5701664) und auf Berichte, denen zufolge sich Partnernationen auch auf künftige kriegerische Aktionen im Weltraum vorbereiten („Letzteres wird immer wichtiger, nachdem sich Militärs auf der ganzen Welt auf die künftige Kriegsführung mit Satelliten konzentrieren. Die USA haben bereits 1,5 Milliarden US-Dollar für das Überwachungsradarnetzwerk ‚Space Fence‘ ausgegeben, über das Objekte in einer erdnahen Umlaufbahn verfolgt werden können.“ www.rnd.de/panorama/aukus-sicherheitspakt-mit-ki-gegen-chinesische-u-boote-WK7QI2MIJ5EWDAUWQZSOOXKUMA.html)?
Wie viele Finanzmittel sind durch die Bundesregierung im Jahr 2025 für die Bundeswehr zur Entwicklung von Fähigkeiten zur Verteidigung von Satelliten im Weltall vorgesehen – bezugnehmend auf die Äußerungen von Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius „Wir müssen kriegstüchtig werden!“ (www.bmvg.de/de/mediathek/verteidigungsminister-wir-muessen-kriegstuechtig-werden-5701664) und auf Berichte, denen zufolge sich Partnernationen auch auf künftige kriegerische Aktionen im Weltraum vorbereiten („Letzteres wird immer wichtiger, nachdem sich Militärs auf der ganzen Welt auf die künftige Kriegsführung mit Satelliten konzentrieren. Die USA haben bereits 1,5 Milliarden US-Dollar für das Überwachungsradarnetzwerk ‚Space Fence‘ ausgegeben, über das Objekte in einer erdnahen Umlaufbahn verfolgt werden können.“ www.rnd.de/panorama/aukus-sicherheitspakt-mit-ki-gegen-chinesische-u-boote-WK7QI2MIJ5EWDAUWQZSOOXKUMA.html)?
Über welches Kommunikationssystem hält die deutsche Station Neumayer III (www.awi.de/expedition/stationen/neumayer-station-iii.html) Kontakt mit der Außenwelt, und welche Rolle spielt dabei Satelliteninternet (www.heise.de/news/Starlink-US-Militaer-testet-Satelliteninternet-in-der-Arktis-erfolgreich-9567531.html)?
Fördert die Bundesregierung die Bereitstellung von Satelliteninternet, beispielsweise des privaten Anbieters SpaceX, in Regionen, die bislang nicht über die notwenige Internetinfrastruktur verfügen, über zielgerichtete Projekte des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), oder ist eine solche Bereitstellung von Satelliteninternet Teilbereich von anderen Projekten des BMZ?
Wenn ja, bitte die Projekte nach Ländern aufschlüsseln und den finanziellen Anteil der Bereitstellung von Satelliteninternet angeben.
Wenn nein, wurde von der Bundesregierung die Nutzung von Satelliteninternet für den Einsatz in Projekten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit geprüft, und welches konkrete Ergebnis hat die Prüfung ergeben?
Welches Potenzial sieht die Bundesregierung im EU-Programm IRIS² oder in privatwirtschaftlichen Angeboten wie SpaceX für die Entwicklungszusammenarbeit allgemein, für verschiedene Projekte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit wie beispielsweise satellitengestützte Fernerkundungsdaten (z. B. MAPME, InsuResilience, GIZ Data Lab) um Prognose- und Frühwarnsysteme einzurichten sowie um beispielsweise die Folgen von Regenwaldabholzung, Umweltverschmutzung, Waldbränden und Überschwemmungen zu überwachen und entsprechende entwicklungspolitische Maßnahmen abzuleiten, und in welchen weiteren konkreten Bereichen wäre ein Einsatz sinnvoll?
Welche Chancen sieht die Bundesregierung in der Bereitstellung von Satelliteninternet für entlegene Regionen im Rahmen von Projekten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, und welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung dahin gehend?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Potenzial, die schwache Verfügbarkeit von schnellem Internet als ein zentrales Investitionshemmnis für Unternehmen in Afrika mit Hilfe von schnellem Satelliteninternet auszuräumen?
Wäre eine Beteiligung am EU-Programm IRIS² oder der Aufbau eines eigenen Satelliteninternets im Low Earth Orbit (LEO) oder im Medium Earth Orbit (MEO) aus Sicht der Bundesregierung für die Zielerreichung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zuträglich, und wenn ja, würde man solche Projekte auch anteilig mit Finanzmitteln aus dem Einzelplan 23 finanzieren?
Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Aufbau eines privaten oder staatlichen chinesischen Satelliteninternets, das Berichte als System „GW“ oder „Guowang“ bezeichnen, konkret vor?