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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Korrektur von fehlerhaften Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU "100 Fragen zur Einjahresbilanz der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation"

(insgesamt 30 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

22.05.2024

Aktualisiert

30.05.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1127106.05.2024

Korrektur von fehlerhaften Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU „100 Fragen zur Einjahresbilanz der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation“

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU zum Thema „100 Fragen zur Einjahresbilanz der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation“ auf Bundestagsdrucksache 20/10896 entspricht nach Ansicht der Fragesteller nicht den qualitativen Standards einer obersten Bundesbehörde. Fehlerhafte Tabellen und unlogische Antworten zogen sich wie ein roter Faden durch die zunächst von der Bundesregierung übermittelte Antwort auf die Kleine Anfrage. Unter anderem sind folgende Fragen hiervon betroffen:

Zu Frage 6 [Welche Prioritäten setzt die Bundesregierung vor dem Hintergrund begrenzter Haushaltsmittel mit Blick auf die einzelnen Missionen der Zukunftsstrategie (bitte um tabellarische Darstellung der im Bundeshaushalt 2024 verfügbaren Haushaltsmittel je Mission)?] versichert die Bundesregierung, dass „[d]ie Umsetzung der Zukunftsstrategie (…) nach den Haushalts- und Finanzplanungsansätzen im Rahmen des Bundes[haus]halts [erfolgt] und (…) den jeweils zuständigen Bundesressorts [obliegt]. Eine darüber hinausgehende, eigenständige Budgetplanung für die Zukunftsstrategie existiert nicht. Vielmehr gilt – wie für andere Strategien im Allgemeinen auch – ein genereller Finanzierungsvorbehalt.“ Damit hat die Bundesregierung aus Sicht der Fragesteller die Frage nicht beantwortet. Der Grundsatz der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit verpflichtet die Bundesregierung dazu, alle Einnahmen und Ausgaben mit größter Genauigkeit zu errechnen bzw. zu schätzen, es dürfen keine Sachverhalte verschleiert werden. Da es sich bei der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation um eine Strategie der gesamten Bundesregierung handelt, sollte diese auch in der Lage sein, die Ausgaben im Bundeshaushalt 2024 für die selbstgesetzten sechs Missionen klar zu beziffern.

Zu Frage 10 [Wie hat sich seit 2021 die Beteiligung von Start-ups von der Seedphase bis hin zur späten Wachstumsphase an dem Beteiligungsfonds für Zukunftstechnologien und an dem ERP-Sondervermögen entwickelt (bitte um tabellarische Darstellung)?] gibt die Bundesregierung lediglich an, innerhalb der Frist sei „eine einheitliche Darstellung der Entwicklung der Finanzierungen aus dem ERP-Sondervermögen und aus dem Zukunftsfonds nicht möglich, da hierfür große Datenmengen ausgewertet und vereinheitlicht werden“ müssten. Nach Auffassung der Fragesteller sollte die Bundesregierung unabhängig von den zeitlichen Vorgaben zur Beantwortung von Kleinen Anfrage in der Lage sein, selbstgesetzte Ziele quantitativ nachzuhalten. Ferner wurde die Beantwortungsfrist der Bundesregierung für die besagte Kleine Anfrage durch die Fraktion der CDU/CSU um zwei Wochen verlängert.

Zu Frage 15 antwortet die Bundesregierung, dass für die noch zu gründende Deutsche Agentur für Transfer und Innovation (DATI), dem größten innovationspolitischen Vorhaben der Regierungskoalition, in den Jahren 2022 und 2023 insgesamt 65 Mio. Euro zur Verfügung standen und davon den Ausführungen der Bundesregierung zufolge lediglich 1,218 Mio. Euro abgeflossen seien. Der auffällig geringe Mittelabfluss könnte nach Meinung der Fragesteller ggf. fehlerhaft sein.

Die Frage 22 [Welche key performance indicators wurden definiert, um die durch die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) an den Markt gebrachten Sprunginnovationen objektiv bewerten zu können?] wird von der Bundesregierung nach Auffassung der Fragesteller nicht zufriedenstellend beantwortet.

Zu den Fragen 31 bis 33 hat die Bundesregierung ursprünglich mit einer fehlerhaften Tabelle geantwortet. Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz stehen demnach im Jahr 2024 117 Mio. Euro zur Verfügung. Davon sollen 275 Mio. Euro für Neubewilligung bereitstehen.

In ihrer Antwort zu den Fragen 34 und 35 räumt die Bundesregierung ein, dass sie das selbstgesetzte Ziel, die Zusammenarbeit von Unternehmen, insbesondere KMU (kleine und mittlere Unternehmen), zivilgesellschaftlichen Akteuren mit Forschungseinrichtungen zur Erforschung und Lösungsfindung für Fragestellungen aus der Praxis zu stärken, objektiv gar nicht messen kann: Die Bundesregierung weist darauf hin, „dass eine solche Zusammenarbeit in sehr unterschiedlichen Formen und Prozessen erfolgen kann. Eine klare Abgrenzung einzelner Maßnahmen der Bundesregierung ist daher nicht möglich. Dementsprechend lässt sich der Erfolg einer solchen Zusammenarbeit nicht durch verallgemeinerungsfähige objektive Kriterien messen, sondern ist von den Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalls abhängig.“ Welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung aus dieser Feststellung zum ggf. weiteren Fortbestand dieses Zieles zieht, bleibt offen.

Zu Frage 36 [Wie hat sich seit 2021 der Anteil an Gründerinnen von Start-ups entwickelt? Welches messbare Ziel setzt sich die Bundesregierung bis 2025?] antwortet die Bundesregierung: „Gemäß Deutschem Startup-Monitor betrug der Anteil an Start-up-Gründerinnen im Jahr 2021 17,7 Prozent und stieg bis 2023 auf 21 Prozent. In der Zukunftsstrategie hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, den Anteil an Gründerinnen von Start-ups bis 2025 zu steigern. Als Referenzwert gilt dabei der langjährige Durchschnitt von 19 Prozent (siehe KfW-Start-up-Report 2022 [KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau]).“

Demzufolge hat sich aus Sicht der Fragesteller die Bundesregierung ein Ziel gesetzt, das bereits im Jahr der Verabschiedung der Strategie erreicht worden ist. Aus Sicht der Fragesteller lässt dies Rückschlüsse auf das Ambitionsniveau der Bundesregierung in den Bereichen Forschung und Innovation zu.

In der Antwort zu Frage 41 erläutert die Bundesregierung: „Die Bundesregierung erhebt keine Daten zur Dauer des Gründungsprozesses.“ Ferner bekennt sich die Bundesregierung zu dem selbstgesetzten Ziel, Unternehmensgründungen innerhalb von 24 Stunden zu ermöglichen. In diesem Sinne führt sie aus: „Die Bundesregierung strebt weiter an, den Prozess zur Gründung eines Unternehmens zu beschleunigen.“ Die Bundesregierung lässt jedoch nach Auffassung der Fragesteller offen, wie sie dies, ohne Daten zu erheben, messen möchte.

Zu Frage 47 [Welche rechtlichen Rahmenbedingungen wurden im Jahr 2023 für Reallabore geschaffen und welche Reallabore gingen in dem Jahr an den Start?] antwortet die Bundesregierung, dass bisher noch keine rechtlichen Rahmenbedingungen für Reallabore geschaffen wurden. Der zweite Frageteil wird von der Bundesregierung dahingehend beantwortet, ein abschließender Überblick über die im Jahr 2023 eingerichteten Reallabore liege nicht vor. Es ist aus Sicht der Fragesteller davon auszugehen, dass die Bundesregierung über die Errichtung von Reallaboren durch die Bundesministerin Kenntnisse haben sollte. Der Deutsche Bundestag ist entsprechend zu informieren.

Die Fragen 48 bis 55 wurden von der Bundesregierung nach Auffassung der Fragesteller in der Sache nicht beantwortet.

Die Fragen 58 bis 61 wurden von der Bundesregierung nach Auffassung der Fragesteller in der Sache nicht beantwortet.

Die Fragen 64 bis 67 wurden von der Bundesregierung nach Auffassung der Fragesteller in der Sache nicht beantwortet.

Die Fragen 68 und 69 wurden zunächst mit einer fehlerhaften Tabelle beantwortet.

Die Fragen 70 und 71 wurden zunächst mit einer fehlerhaften Tabelle beantwortet.

Die Fragen 82 und 83 wurden zunächst mit einer fehlerhaften Tabelle beantwortet.

Die Fragen 90 bis 93 wurden von der Bundesregierung nach Auffassung der Fragesteller in der Sache nicht beantwortet.

Die Fragen 94 und 95 wurden zunächst mit einer fehlerhaften Tabelle beantwortet.

Die Fragen 96 bis 99 wurden von der Bundesregierung nach Auffassung der Fragesteller in der Sache nicht beantwortet.

Am 10. April 2024, knapp zwei Wochen nach Eingang der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) der Verwaltung des Deutschen Bundestages Korrekturbedarf angezeigt und korrigierte Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 31 bis 33, 68 und 69, 70 und 71, 82 und 83 sowie 94 und 95 der Kleinen Anfrage mitgeteilt. Am 17. April 2024 hat das BMBF nach Aufforderung der Verwaltung des Deutschen Bundestages mit einem offiziellen Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs Mario Brandenburg folgende Korrekturen übermittelt: „Korrekturen wurden bei den Antworten zu den Fragen 31–33. 68/69, 70/71, 82/83 sowie 94/95 vorgenommen. Diese sind der anliegenden Vorabfassung der Bundestagsdrucksache 20/10896 (siehe gelbe Markierung) zu entnehmen.“

Die Vielzahl an zunächst fehlerhaften Antworten haben bei den Fragestellern Zweifel an der Richtigkeit von weiteren Antworten der Bundesregierung entstehen lassen. Die Bundesregierung erhält hiermit eine Gelegenheit, die hiervon betroffenen Antworten ggf. eigenständig zu korrigieren und dem parlamentarischen Fragerecht des Deutschen Bundestages in Form und Inhalt zu entsprechen. Von der Bundesregierung nicht oder defizitär beantwortete Fragen werden von den Fragestellern der Bundesregierung zur Wiedervorlage zugestellt. Die Kleine Anfrage wird hiermit „zurück in die Montagehalle“ gegeben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen30

2

Wie haben sich die Haushaltsmittel bzw. Haushaltsansätze für die Projektförderung des Bundes im Bereich der Forschungsförderung in realen Preisen seit 2021 entwickelt, und warum liegen für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2023 keine Zahlen vor (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/10896)?

3

Wann wird das DATI-Konzept vorgestellt, und wann soll die Gründung erfolgen (bitte Monat und Jahr angeben)?

4

Wie viele Mittel wurden in den Jahren 2022 und 2023 für die DATI bereitgestellt, und wie viele Mittel wurden real verausgabt (bitte tabellarisch samt Auflistung des Mittelabflusses darstellen)?

5

Welche key performance indicators wurden definiert, um die durch die Bundesagentur für Sprunginnovationen an den Markt gebrachten Sprunginnovationen objektiv bewerten zu können, und wenn keine, warum nicht?

6

Nach welchen objektiven Kriterien beabsichtigt die Bundesregierung, die Entwicklung der Zusammenarbeit von Unternehmen, insbesondere von KMU, zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren mit Forschungseinrichtungen, zur Erforschung und Lösungsfindung für Fragestellungen aus der Praxis zu messen, und wenn keine, welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung hieraus?

7

Nach welchen objektiven Kriterien beabsichtigt die Bundesregierung, die Beschleunigung von Unternehmensgründungen zu messen?

8

Welche Reallabore gingen im Jahr 2023 an den Start (bitte tabellarisch auflisten)?

9

Wie haben sich die Ausgaben bzw. Haushaltsansätze für die Umsetzung der Mission „Ressourceneffiziente und auf kreislauffähiges Wirtschaften ausgelegte wettbewerbsfähige Industrie und nachhaltige Mobilität ermöglichen“ seit 2022 im Bundeshaushalt entwickelt?

10

Wie viele Mittel stehen nach gegenwärtiger Planung der Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 für Neubewilligungen im Rahmen der Mission „Ressourceneffiziente und auf kreislauffähiges Wirtschaften ausgelegte wettbewerbsfähige Industrie und nachhaltige Mobilität ermöglichen“ zur Verfügung?

11

Welche messbaren objektiven Zielvorgaben wurden mittlerweile für die Mission „Ressourceneffiziente und auf kreislauffähiges Wirtschaften ausgelegte wettbewerbsfähige Industrie und nachhaltige Mobilität ermöglichen“ definiert?

12

Ab wann erachtet die Bundesregierung die Mission „Ressourceneffiziente und auf kreislauffähiges Wirtschaften ausgelegte wettbewerbsfähige Industrie und nachhaltige Mobilität ermöglichen“ als erfüllt an?

13

Wie haben sich die Ausgaben bzw. Haushaltsansätze für die Umsetzung der Mission „Klimaschutz, Klimaanpassung, Ernährungssicherheit und Bewahrung der Biodiversität voranbringen“ seit 2022 im Bundeshaushalt entwickelt?

14

Wie viele Mittel stehen nach gegenwärtiger Planung der Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 für Neubewilligungen im Rahmen der Mission „Klimaschutz, Klimaanpassung, Ernährungssicherheit und Bewahrung der Biodiversität voranbringen“ zur Verfügung?

15

Welche messbaren objektiven Zielvorgaben wurden mittlerweile für die Mission „Klimaschutz, Klimaanpassung, Ernährungssicherheit und Bewahrung der Biodiversität voranbringen“ definiert?

16

Ab wann erachtet die Bundesregierung die Mission „Klimaschutz, Klimaanpassung, Ernährungssicherheit und Bewahrung der Biodiversität voranbringen“ als erfüllt an?

17

Wie haben sich die Ausgaben bzw. Haushaltsansätze für die Umsetzung der Mission „Gesundheit für alle verbessern“ seit 2022 im Bundeshaushalt entwickelt?

18

Wie viele Mittel stehen nach gegenwärtiger Planung der Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 für Neubewilligungen im Rahmen der Mission „Gesundheit für alle verbessern“ zur Verfügung?

19

Welche messbaren objektiven Zielvorgaben wurden mittlerweile für die Mission „Gesundheit für alle verbessern“ definiert?

20

Ab wann erachtet die Bundesregierung die Mission „Gesundheit für alle verbessern“ als erfüllt an?

21

Welche messbaren objektiven Zielvorgaben wurden mittlerweile für die Mission „Digitale und technologische Souveränität Deutschlands und Europas sichern und Potenziale der Digitalisierung nutzen“ definiert?

22

Ab wann erachtet die Bundesregierung die Mission „Digitale und technologische Souveränität Deutschlands und Europas sichern und Potenziale der Digitalisierung nutzen“ als erfüllt an?

23

Wie haben sich die Ausgaben bzw. Haushaltsansätze für die Umsetzung der Mission „Raumfahrt stärken, Weltraum und Meere erforschen, schützen und nachhaltig nutzen“ seit 2022 im Bundeshaushalt entwickelt?

24

Welche messbaren objektiven Zielvorgaben wurden mittlerweile für die Mission „Raumfahrt stärken, Weltraum und Meere erforschen, schützen und nachhaltig nutzen“ definiert?

25

Wie viele Mittel stehen nach gegenwärtiger Planung der Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 für Neubewilligungen im Rahmen der Mission „Raumfahrt stärken, Weltraum und Meere erforschen, schützen und nachhaltig nutzen“ zur Verfügung?

26

Ab wann erachtet die Bundesregierung die Mission „Raumfahrt stärken, Weltraum und Meere erforschen, schützen und nachhaltig nutzen“ als erfüllt an?

27

Wie haben sich die Ausgaben bzw. Haushaltsansätze für die Umsetzung der Mission „Gesellschaftliche Resilienz, Vielfalt und Zusammenhalt stärken“ seit 2022 im Bundeshaushalt entwickelt?

28

Wie viele Mittel stehen nach gegenwärtiger Planung der Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 für Neubewilligungen im Rahmen der Mission „Gesellschaftliche Resilienz, Vielfalt und Zusammenhalt stärken“ zur Verfügung?

29

Welche messbaren objektiven Zielvorgaben wurden mittlerweile für die Mission „Gesellschaftliche Resilienz, Vielfalt und Zusammenhalt stärken“ definiert?

30

Ab wann erachtet die Bundesregierung die Mission „Gesellschaftliche Resilienz, Vielfalt und Zusammenhalt stärken“ als erfüllt an?

Berlin, den 25. April 2024

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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