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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Programmatische Konsequenzen der Neuaufstellung der Erinnerungskultur durch die Kulturstaatsministerin
(insgesamt 17 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien
Datum
23.05.2024
Aktualisiert
12.06.2024
BT20/1129608.05.2024
Programmatische Konsequenzen der Neuaufstellung der Erinnerungskultur durch die Kulturstaatsministerin
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Marc Jongen, Martin Erwin Renner, Dr. Götz Frömming,
Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD
Programmatische Konsequenzen der Neuaufstellung der Erinnerungskultur
durch die Kulturstaatsministerin
Im Februar 2024 stand auf den Internetseiten der Staatsministerin und
Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Claudia Roth (im
Folgenden BKM) für kurze Zeit der Entwurf des „Rahmenkonzepts
Erinnerungskultur“ (RKE) online; er wurde dann, aus Gründen, die den Fragestellern
unbekannt sind, offline gestellt. Seit April wird dieses Papier der BKM in der
Öffentlichkeit diskutiert. Auslöser war ein Brief aller Dachverbände für die
Gedenkstätten zur Erinnerung an das NS-Unrecht und die SED-Diktatur an die
BKM. In diesem Schreiben wird der Entwurf „scharf kritisiert“, wie in den
Medien berichtet wurde (www.deutschlandfunkkultur.de/rahmenkonzept-erinneru
ngskultur-roth-100.html#kritik-gedenkstaetten; letzter Zugriff: 12. April 2024).
Offenbar wird darin auch der Vorwurf erhoben, der Entwurf könne
„geschichtsrevisionistisch im Sinne der Verharmlosung der NS-Verbrechen verstanden
werden“. Die Verbrechen einzelner Täter, so die Sorge, könnte „auf eine Stufe
mit dem staatlichen und rechtlich verankerten Vernichtungssystem des
Nationalsozialismus gestellt werden“ (ebd.). Zudem wurde davor gewarnt, das neue
Konzept könnte die „finanziellen Mittel für bestehende Gedenkstätten
verringern“. Angesichts „gravierender Mängel“ appellierten die Gedenkstätten an die
BKM, „den Entwurf nicht weiter zu verfolgen“ (ebd.).
Die BKM plant laut Medienberichten, die Gedenkstätten im Mai zu einem
Runden Tisch einzuladen. Die Diskussion über den Entwurf soll im Sommer
vertieft werden, um dann im Herbst eine aktualisierte Gedenkstättenkonzeption
vorlegen zu können (www.fr.de/kultur/gesellschaft/claudia-roth-zur-erinnerung
skultur-den-aufgaben-der-zeit-stellen-92988474.html; letzter Zugriff: 12. April
2024).
In ihrem Brief an die Gedenkstätten gibt die BKM auch Hinweise darauf, was
sie programmatisch mit Blick auf die „Neuaufstellung der Erinnerungskultur“
plant (www.kulturstaatsministerin.de/SharedDocs/Namensbeitrag/DE/2024/202
4-02-15-gastbeitrag-gedenkkultur.html?nn=9d01efe2-3478-4d3f-b082-3ea8728
974b1; letzter Zugriff: 12. April 2024). „Eine Erinnerungskultur, die sich den
Aufgaben der Zeit stellt“, so die BKM, „wird aber auch das Ringen um die
Demokratie in Deutschland in den Blick nehmen und die Verschiedenheit
individueller und kollektiver Erinnerungen als formatives Element demokratischer
Gleichheit und künftiger gemeinsamer Erinnerungen gerade in einer
Einwanderungsgesellschaft würdigen“ (ebd.).
Deutscher Bundestag Drucksache 20/11296
20. Wahlperiode 08.05.2024
Dass die „Einwanderungsgesellschaft“ ein wesentlicher Fluchtpunkt der
„Neuaufstellung der Erinnerungskultur“ ist, unterstreicht das RKE in aller
Deutlichkeit. Hiermit verbunden ist eine Revision des Begriffs der „nationalstaatlichen
Historie“ (Andreas Kilb: Ein Lernort wird zur Schule des Verlernens, FAZ,
9. April 2024, S. 8), stellt das Konzept doch fest, deutsche Geschichte sei „auch
die Geschichte der Vorfahren derjenigen, die uns zu uns gekommen sind“
(RKE, S. 25).
Diese Ausrichtung kommt einem erinnerungspolitischen Paradigmenwechsel
gleich, standen doch bis jetzt die Zeit des Nationalsozialismus und die Shoah
im Zentrum der Erinnerungskultur. Ein weiterer Fokus galt der Geschichte der
DDR. Das RKE nimmt nun drei weitere erinnerungspolitische Themen in den
Blick, nämlich den Kolonialismus, die Geschichte der Einwanderung nach
Deutschland und Geschichte der Demokratie in der Bundesrepublik
Deutschland.
Der europäische und mit ihm der deutsche Kolonialismus, so wird im RKE
festgestellt (RKE, S. 19) hätten „Leid und Unrecht über andere Kontinente
gebracht und die selbstbestimmte Entwicklung der Völker nachhaltig behindert“.
Sein ideologisches Fundament sei ein „tiefsitzender europäischer Rassismus“
gewesen. Viele „aktuelle Phänomene von Ungleichheiten und
Ungerechtigkeiten der aktuellen Weltordnung“ ließen sich an „den Folgen von Imperialismus
und Kolonialismus“ festmachen und beeinflussten bis „heute die
politischgesellschaftlichen Verhältnisse in den ehemals kolonisierten Gebieten und
deren Beziehungen zu den ehemaligen Kolonialmächten“.
Pauschal werden die angeblichen Nachwirkungen des Kolonialismus ganz im
Sinne postkolonialistischer Narrative „für instabile Regierungen, ethnische
Konflikte, Flucht und Migration, wirtschaftliche Abhängigkeit der ehemaligen
Kolonien bis hin zu Ausbeutung, Diskriminierung, Chancen- und
Entwicklungsungleichheit sowie Rassismus“ verantwortlich gemacht. Entsprechend
hoch wird die Auseinandersetzung mit „Rassismus“ […] „in unserer
Gesellschaft“ veranschlagt. „Die Auseinandersetzung mit dem kolonialen Erbe als
Teil unserer deutschen Erinnerungskultur“ sei „auch deshalb eine zentrale
gesamtgesellschaftliche Aufgabe“ (ebd.).
Die Einwanderung nach Deutschland soll, so wird im RKE ausgeführt, in den
Kontext der „europäischen und internationalen Einwanderungsgeschichte
unseres Landes“ gestellt werden, die Teil der „aktuellen Erinnerungskultur werden“
soll. Dass hiermit unter anderem erzieherische Ziele verbunden werden, zeigt
die Einlassung, dass es auch um „Gefährdungen“ gehen soll, „denen sich eine
demokratische Gesellschaft durch extremistische Ideologien, Propaganda und
Hassparolen in den Herkunftsstaaten und in Deutschland ausgesetzt sieht,
ebenso wie um das Fortdauern rassistischer und antisemitischer Vorurteile“ (RKE,
S. 10).
Die Erinnerungskultur soll demnach aus Sicht der Fragesteller für
gesellschaftspolitische Ziele wie den „Kampf gegen rechts“ oder den „Kampf gegen
Rassismus“ instrumentalisiert werden. Das wird durch folgende Formulierung
im RKE unterstrichen: „Erinnern dient weit mehr als nur dem Ausdruck von
Trauer, es gilt auch als Mahnung zur Toleranz, zur Solidarität und nicht zuletzt
zur Veränderung“ (RKE, S. 26). Dass „Veränderung“ hier mit
gesellschaftspolitischen Zielen verbunden wird, verdeutlichen einschlägige Passagen des RKE
(vgl. S. 13, 20, 26).
Auffällig ist, dass im RKE auf eine Definition von Erinnerungskultur verzichtet
wird. Verwiesen wird auf den Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, in dem Erinnerungskultur „als Einsatz für die
Demokratie und Weg in eine gemeinsame Zukunft“ begriffen wird.
Die Fragesteller hingegen verstehen Erinnerungskultur im Sinne einer
Bedeutung, die die Kulturwissenschaftlerin Aleida Assmann als „Aneignung der
Vergangenheit durch eine Gruppe“ mit dem Ziel einer identitätsstiftenden Wirkung
präzisiert hat, was auch die Werte umfasst, die diese Gruppe vertritt (vgl.
Aleida Assmann: Das neue Unbehagen an der Erinnerungskultur. Eine Intervention,
München 2013, 2. Auflage 2016, S. 32 f.). Die BKM verfolgt demgegenüber
im Sinne Assmanns eine rein „ethische Erinnerungskultur“, verstanden als
kritische Auseinandersetzung mit Staats- und Gesellschaftsverbrechen unter
besonderer Betonung der Opferperspektive (ebd.). Die „Aneignung der
Vergangenheit durch eine Gruppe“ mit dem Ziel einer identitätsstiftenden Wirkung für
eine Gruppe, kann so, zumal nun auch die Perspektive der nationalstaatlichen
Historie revidiert werden soll, nicht zustande kommen. Dieser Befund wirft in
den Augen der Fragesteller eine Reihe von grundsätzlichen Fragen im Hinblick
auf die Neuausrichtung der Erinnerungskultur durch die Kulturstaatsministerin
auf, die unmittelbare Auswirkungen auf das kollektive Gedächtnis hat und
damit maßgeblich auf die Identitätsbildung Einfluss nimmt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Kann die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Entwurf
Rahmenkonzept Erinnerungskultur darlegen, welcher Begriff von
Erinnerungskultur diesem Konzept zugrunde liegt (wenn ja, bitte hier auch auf die
Wechselbeziehung zum Begriff kollektives Gedächtnis eingehen)?
2. Was sind die wesentlichen Gründe dafür, dass es aus Sicht der
Bundesregierung einer „Neuaufstellung der Erinnerungskultur“ bedarf (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller; bitte auch erläutern, welchen Stellenwert in
dieser „Neuaufstellung“ Veränderungsprozesse [RKE, S. 13, 20, 26]
einnehmen und was hier unter „Veränderung“ verstanden wird)?
3. Hat sich die Bundesregierung zu dem in den Medien zitierten Brief der
Leiter sämtlicher Dachverbände für die Gedenk- und Erinnerungsorte an
die Verbrechen und Opfer des Nationalsozialismus sowie der sowjetischen
Besatzung und der SED-Diktatur, in dem davon die Rede ist, dass das
RKE einen „geschichtspolitischen Paradigmenwechsel“ markiere, der zu
einer „fundamentalen Schwächung der Erinnerungskultur“ führen werde
und „geschichtsrevisionistisch im Sinne der Verharmlosung der NS-
Verbrechen“ verstanden werden könnte, eine Positionierung erarbeitet,
und wenn ja, wie lautet diese (vgl. u. a. Harry Nutt: „Irgendwas mit
Geschichte“. Das Rahmenkonzept Erinnerungskultur von
Kulturstaatsministerin Roth stößt auf Kritik, Berliner Zeitung, 11. April 2024, S. 11)?
a) Hält die Bundesregierung die in diesem Brief erhobenen Vorwürfe für
berechtigt, und wenn nein, warum nicht?
b) Hat die Bundesregierung Schlussfolgerungen aus dem Brief für ihr
eigenes Handeln gezogen, und wenn ja, welche Auswirkungen wird
dieser Brief auf das RKE haben?
4. Welche Strömungen genau hat die Bundesregierung im Blick, wenn sie im
RKE davon redet, dass wir aktuell eine „Instrumentalisierung der
Erinnerungskultur durch antidemokratische Strömungen erleben, in der totalitäre
oder imperial kolonialistische[r]“ Akteure und „autoritäre Regime
verherrlicht und historische Unrechtsregime verharmlost“ werden (RKE, S. 10;
bitte auch darlegen, wann aus Sicht der Bundesregierung von einer
„Verherrlichung“ […] „totalitärer oder imperial kolonialisierter“ Akteure oder
„autoritärer Regime“ die Rede sein kann und wo genau sie eine
„Instrumentalisierung der Erinnerungskultur durch antidemokratische
Strömungen“ sieht)?
5. Welche Gründe hat die Bundesregierung dafür, wenn sie davon spricht,
dass die „Erfahrungen und Perspektiven“ von „Menschen mit
Einwanderungs- und Fluchtgeschichte auch jenseits des bereits
bestehenden Dokumentationszentrums für Flucht, Vertreibung und Versöhnung“
[…] „Teil einer aktuellen Erinnerungskultur“ werden sollen (RKE, S. 10;
bitte auch darlegen, inwiefern diese Gründe mit den „Gefährdungen“
zusammenhängen, denen „sich eine demokratische Gesellschaft durch
extremistische Ideologien, Propaganda und Hassparolen in den
Herkunftsländern und in Deutschland ausgesetzt sieht“)?
6. Hat die Bundesregierung Studien in Auftrag gegeben, die belegen, dass
sich an den „Folgen von Imperialismus und Kolonialismus“ […] „viele
aktuelle Phänomene von Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten der
aktuellen Weltordnung festmachen lassen“ (RKE, S. 12)?
a) Wenn ja, welche Studien sind das?
b) Wenn nein, kann die Bundesregierung darlegen, warum nicht?
7. Woran macht die Bundesregierung fest, dass vor dem Hintergrund der
Frage 6 „vor allem der Kampf gegen aktuellen Rassismus in der
deutschen Gesellschaft“ an dieser Stelle zu nennen sei, der die
„demokratischen Grundlagen unserer Gesellschaft in hohem Maße“ bedrohe und ein
„wichtiger Ankerpunkt der erinnerungskulturellen Arbeit“ sei (RKE,
S. 19; bitte auch darlegen, aufgrund welcher Erkenntnisse [z. B. in Form
einschlägiger Studien] die Bundesregierung zu der Erkenntnis gekommen
ist, dass zwischen den „Folgen von Imperialismus und Kolonialismus“
und dem „aktuellen Rassismus in der deutschen Gesellschaft“ ein
Zusammenhang besteht)?
8. Kann die Bundesregierung Studien nennen, die die Aussage belegen, dass
die „Folgen von Imperialismus und Kolonialismus“ in einem kausalen
Zusammenhang mit „instabile[n] Regierungen, ethnische[n] Konflikte[n],
Flucht und Migration, wirtschaftliche[r] Abhängigkeit der ehemaligen
Kolonien bis hin zu Ausbeutung, Diskriminierung, Chancen- und
Entwicklungsungleichheit sowie Rassismus“ (RKE, S. 19) stehen?
a) Wenn ja, welche sind dies (bitte diese Studien benennen und kurz mit
Blick auf die o. g. Aussagen erläutern)?
b) Wenn ja, bezieht sich die Bundesregierung hier auf die marxistisch
inspirierten Dependenztheorien, die auf der Kernaussage basieren, dass
die Armut bzw. Unterentwicklung des Globalen Südens durch den
Wohlstand des Globalen Nordens verursacht sein soll, und wenn ja,
inwieweit tut sie das?
9. Kann die Bundesregierung mit Blick auf den Umgang mit der deutschen
Kolonialgeschichte deutlich machen, wo und wie deren „Auswirkungen
und Spätfolgen Teil unserer Erinnerungskultur“ werden sollen, und
welche Bedeutung der Förderung und Vermittlung von Kenntnissen „über
die Weltbilder, Ontologien, spirituellen und religiösen Erzählungen der
Partnergesellschaften“ für die deutsche Erinnerungskultur zugemessen
wird (RKE, S. 20 f.; bitte auch darlegen, aus welchen Gründen diese
„Erinnerungs- und Aufklärungsarbeit“ […] „insbesondere durch die
Rückgabe von Kulturgut aus kolonialen Kontexten“ gefördert werden
muss)?
10. Kann die Bundesregierung die zivilgesellschaftlichen Initiativen und die
Vertreter aus den ehemaligen Kolonialgebieten und der Diaspora
konkretisieren, die sie für die Realisierung eines Lern- und Erinnerungsortes
einbeziehen will, der über „die deutsche und europäische Kolonialherrschaft
und ihre Verbrechen“ […] „aufklärt“ und den „aktiven, beständigen
Widerstand der Kolonisierten würdigt“ (RKE, S. 21; bitte auch die Kriterien
nennen, nach denen diese zivilgesellschaftlichen Initiativen und die
Vertreter aus den ehemaligen Kolonialgebieten und der Diaspora ausgewählt
werden)?
Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung Medienberichte zu, nach
denen im Themenbereich Kolonialismus des RKE Organisationen oder
Vereine wie die Initiative Schwarze Menschen in Deutschland Bund e. V.,
Decolonize Berlin e. V., das Deutsche Zentrum für Integrations- und
Migrationsforschung (DeZIM) und der Beirat der Koordinierungsstelle zur
nationalen Umsetzung der „UN-Dekade für Menschen afrikanischer
Herkunft“ mitgearbeitet haben sollen (www.nius.de/analyse/erinnerungswend
e-im-auftrag-von-claudia-roth-diese-linksradikalen-vereine-sollen-
unseredeutsche-geschichte-umdeuten/54498877-bed9-4847-900b-5b79fe1e2b6c;
letzter Zugriff: 19. April 2024), und wenn ja, nach welchen Kriterien
wurden diese Organisationen und Vereine ausgewählt?
11. Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung Medienberichte zu, in denen
davon die Rede ist, dass sich Bafta Sarbo, Vorstandsmitglied der Initiative
Schwarze Menschen in Deutschland Bund e. V., „klar gegen die Existenz
Israels positioniert“ hat und zur BDS-Unterstützerszene (BDS = Boykott,
Deinvestition und Sanktionen) zu rechnen sei (taz.de/Buch-ueber-linke-Le
thargie/!5977464/; letzter Zugriff: 19. April 2024), und wenn ja, warum
wurde dieser Verein trotz dieser Positionierung seines Vorstandsmitgliedes
gebeten, am RKE mitzuarbeiten?
a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass es sich bei der in der Frage 11
angesprochenen Bafta Sarbo um eine „bekennende Marxistin“ handelt,
wie unter anderem aus einem Interview von Sarbo mit „Solidarität
Info“ hervorgeht (solidaritaet.info/2023/03/mit-dem-marxismus-koenne
n-wir-rassismus-in-seiner-historischen-entwicklung-verstehen/; letzter
Zugriff: 19. April 2024), der „Webseite der Sozialistischen
Organisation Solidarität“ (Sol), die im Verfassungsschutzbericht 2022
Erwähnung findet (www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/D
E/verfassungsschutzberichte/2023-06-20-verfassungsschutzbericht-20
22.pdf?__blob=publicationFile&v=9; letzter Zugriff: 19. April 2024),
und wenn ja, warum wurde die Initiative Schwarze Menschen in
Deutschland Bund e. V. trotz dieser Positionierung ihres
Vorstandsmitgliedes gebeten, am RKE mitzuarbeiten?
b) Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Direktorin des Deutschen
Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung, Prof. Dr. Naika
Foroutan, ein „Integrationsprogramm auch für Nicht-
Einwanderer*innen“ – also insbesondere für autochthone Deutsche – nach
dem Vorbild des Reeducation-Programms der Alliierten fordert, damit
„alle“ lernen, „mit geschlechtlicher, sozialer, kultureller, ethnischer,
religiöser und nationaler Pluralität umzugehen“ (www.rosalux.de/publ
ikation/id/14762/blick-hinter-den-schleier; letzter Zugriff: 19. April
2024), und wenn ja, hat sich die Bundesregierung zu dieser Forderung
eine eigene Positionierung erarbeitet (bitte ausführen, wenn die
Bundesregierung diese Forderung teilt, bitte die Gründe hierfür darlegen)?
12. Wird die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Fragen 10 und 11
weiter an der im RKE (S. 39) erhobenen Bedingung: „Die Einbindung von
Vertretern der Herkunftsgesellschaften oder der Zivilgesellschaft wird
Fördervoraussetzung bei Kulturprojekten zur Aufarbeitung der
Kolonialvergangenheit in den von [der] BKM geförderten Einrichtungen“
festhalten, und wenn ja, muss daraus geschlossen werden, dass die Initiatoren
von Kulturprojekten, die mit Bundesmitteln „in den von [der] BKM
geförderten Einrichtungen“ gefördert werden, verpflichtet sind, jene
Organisationen oder Vereine „einzubinden“, die in der Frage 11 aufgezählt
wurden?
13. Wann ist mit der Veröffentlichung des Gutachtens für den in Frage 10
angesprochenen Lern- und Erinnerungsort zu rechnen, mit dem eine
Expertenkommission betraut wurde (RKE, S. 21; bitte auch die Experten
benennen, die an der Erstellung dieses Gutachtens beteiligt sind)?
14. Kann die Bundesregierung die Gründe dafür angeben, welche
Konsequenzen für die bisher praktizierte Erinnerungskultur aus der Einlassung
folgen, dass die deutsche Geschichte „auch die Geschichte der Vorfahren
derjenigen“ sei, „die zu uns gekommen sind“ (RKE, S. 25; bitte
ausführen)?
a) Hat die Bundesregierung bereits Konzepte entwickelt, wie „die
Geschichte der Vorfahren derjenigen“, „die zu uns gekommen sind“, in
die gegenwärtige Erinnerungskultur eingeschrieben werden kann (bitte
diese Konzepte ggf. näher erläutern)?
b) Muss aus der Feststellung, dass „eine offene und plurale
Erinnerungskultur“ nur erwachsen könne, „wenn die Erfahrungen und
Perspektiven möglichst vieler Menschen, die in Deutschland leben, anerkannt
und in der Wahrung der Grundwerte unserer Gesellschaft Teil eines
demokratischen Aushandlungsprozesses werden“, abgeleitet werden,
dass Erinnerungskultur, wenn sie „offen“ und „plural“ sein will,
künftig „Teil eines demokratischen Aushandlungsprozesses“ werden muss
(RKE, S. 25; bitte auch darlegen, wie dieser „Aushandlungsprozess“
praktisch vonstattengehen soll)?
15. Welche Gruppen von Menschen genau hat die Bundesregierung im Auge,
wenn sie von Menschen spricht, die „fremd“ gemacht werden und im
„Alltag Diskriminierung bis hin zu offenem Hass, Hetze und Gewalt“
erleben (RKE, S. 25; bitte auch erläutern, wer genau diese Gruppen von
Menschen mit welchen Absichten „fremd“ macht)?
16. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einlassung, „Die Konfrontation der
älteren Generation mit ihrer schuldhaften Vergangenheit und ihrer
Verantwortung für die Verbrechen des NS-Systems gehört zu den
Errungenschaften der 68er“ (RKE, S. 5) vor dem Hintergrund gegenteiliger
Einschätzungen, nach denen die „68er“-Protestbewegung an „einer
ernsthaften Auseinandersetzung mit der Vergangenheit“ […] „nicht interessiert“
war und „dafür auch nichts geleistet“ hat (www.bpb.de/themen/zeit-kultur
geschichte/68er-bewegung/51791/wider-den-muff-von-1000-jahren/#nod
e-content-title-0; letzter Zugriff: 18. April 2024; bitte auch darlegen, an
welchen Studien die Bundesregierung ihre o. g. Bewertung der 68er für
Vergangenheitsbewältigung festmacht und inwiefern hier in diesem
Zusammenhang von „Errungenschaften“ die Rede sein kann.)
17. Kann die Bundesregierung darlegen, welchen Grad von Verbindlichkeit
das RKE vor dem Hintergrund der Auskunft aufweist, dass sich die in ihm
enthaltenen „Überlegungen“ als „ein Anstoß zu einem breiten
Diskussionsprozess“ verstehen, „den wir in den kommenden Wochen und Monaten
gestalten werden“, die aber „notwendigerweise nur ein Anfang“ sein
können (RKE, S. 3; bitte auch erläutern, ob diese Auskunft bedeutet, dass
größere Teile des RKE im Verlauf des Diskussionsprozesses zur Disposition
gestellt werden könnten oder aber die BKM einen Kernbestand dieses
Papiers für unabdingbar für eine Neuaufstellung der Erinnerungskultur
ansieht)?
Berlin, den 2. Mai 2024
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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