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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
"Generalsanierung" der Hochleistungskorridore Nürnberg - Regensburg und Obertraubling - Passau
(insgesamt 98 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Datum
08.07.2024
Aktualisiert
19.09.2024
BT20/1134113.05.2024
"Generalsanierung" der Hochleistungskorridore Nürnberg - Regensburg und Obertraubling - Passau
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
„Generalsanierung“ der Hochleistungskorridore Nürnberg – Regensburg und
Obertraubling – Passau
Über 700 Bahnkilometer im Freistaat Bayern sollen durch die Deutsche Bahn
AG (DB AG) saniert werden, damit nach 2030 die Züge auf sieben wichtigen
Fernverkehrsstrecken in Bayern „nahezu reibungslos“ fahren können (vgl.
https://www.br.de/nachrichten/bayern/totalsanierung-bahn-sperrt-ab-2026-haup
tstrecken-in-bayern,U9LzqAC und https://www.merkur.de/bayern/bayern-gene
ralueberholung-schienenchaos-bis-2030-will-die-deutsche-bahn-in-92995821.h
tml#:~:text=Ab%202026%20nimmt%20die%20Deutsche,attraktivere%20Bahn
h%C3%B6fe%20und%20weniger%20Baustellen).
Im Rahmen dieser Sanierung stehen planmäßig die Korridore Nürnberg –
Regensburg im ersten Halbjahr 2026 und Obertraubling – Passau im zweiten
Halbjahr 2026 an. Hierfür werden die Strecken über den gesamten Zeitraum
von fünf Monaten vollgesperrt (Nürnberg – Regensburg) bzw. über einen
Zeitraum von sechs Monaten abschnittsweise gesperrt (Obertraubling – Passau)
(vgl. https://www.br.de/nachrichten/bayern/totalsanierung-bahn-sperrt-ab-202
6-hauptstrecken-in-bayern,U9LzqAC).
Insbesondere vor dem Hintergrund der Planungen rund um die Sanierung der
Riedbahn im zweiten Halbjahr 2024 und den Erkenntnissen aus dem
entsprechenden Testlauf im Januar 2024 (vgl. https://www.deutschebahn.com/de/press
e/pressestart_zentrales_uebersicht/Generalprobe-geschafft-DB-sieht-sich-fuer-
Riedbahn-Sanierung-gut-vorbereitet-12695184) zeichnet sich nach Ansicht der
Fragesteller für die geplante Sanierung der Korridore Nürnberg – Regensburg
und Obertraubling – Passau bereits jetzt ab: Die Sanierungsvorhaben des
Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) und der (DB AG) im
Rahmen der von der DB AG als solche bezeichnete „Generalsanierung“ (vgl.
https://www.riedbahn.de/home.html) werden nach Auffassung der Fragesteller
sehr große Auswirkungen auf die betroffenen Eisenbahnverkehrsunternehmen
im Personenverkehr und im Güterverkehr, auf die Fahrgäste, auf die am
Schienenersatzverkehr beteiligten Busunternehmen, auf das Land Bayern mit seinem
Aufgabeträger, der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG), sowie auf die
Kommunen entlang der Strecke haben. Darüber hinaus ist nach Ansicht der
Fragesteller davon auszugehen, dass die Sanierungskosten deutlich über den
zuvor antizipierten Werten des BMDV und der DB AG liegen werden und dass
es zu einer massiven Verlängerung der eingeplanten Sperrzeiten kommen wird.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/11341
20. Wahlperiode 13.05.2024
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Netzzustandsnote weist die Strecke Nürnberg – Regensburg
derzeit (mindestens nach dem Netzzustandsbericht Fahrweg 2023) auf, und
wie setzt sich diese zusammen?
2. Welche infrastrukturellen Maßnahmen plant die DB InfraGO AG an der
Strecke Nürnberg – Regensburg im Rahmen der „Generalsanierung“?
3. Wie viele Gleiskilometer gibt es auf der Strecke Nürnberg – Regensburg,
und wie viele Gleiskilometer werden erneuert, und wenn nicht alle
Gleiskilometer erneuert werden, warum nicht?
4. Wie viele Weichen gibt es auf der Strecke Nürnberg – Regensburg, und
welche bzw. wie viele dieser Weichen werden erneuert, und wenn nicht
alle Weichen erneuert werden, warum nicht?
5. Wie viele Stelleinheiten gibt es auf der Strecke Nürnberg – Regensburg,
und welche bzw. wie viele dieser Stelleinheiten werden erneuert, und
wenn nicht alle Stelleinheiten erneuert werden, warum nicht?
6. Wie viele Bahnübergänge gibt es auf der Strecke Nürnberg – Regensburg,
und welche bzw. wie viele dieser Bahnübergänge werden erneuert, und
wenn nicht alle Bahnübergänge erneuert werden, warum nicht?
7. Wie viele Brücken gibt es auf der Strecke Nürnberg – Regensburg, und
welche bzw. wie viele dieser Brücken werden erneuert, und wenn nicht
alle Brücken erneuert werden, warum nicht?
8. Wie viele Tunnel gibt es auf der Strecke Nürnberg – Regensburg, und
welche bzw. wie viele dieser Tunnel werden erneuert, und wenn nicht alle
Tunnel erneuert werden, warum nicht?
9. Wie viele Kilometer an Stützwänden gibt es auf der Strecke Nürnberg –
Regensburg, und welche bzw. wie viele dieser Kilometer werden erneuert,
und wenn nicht alle Kilometer erneuert werden, warum nicht?
10. Wie viele Kilometer Oberleitung gibt es auf der Strecke Nürnberg –
Regensburg, und wie viele dieser Kilometer werden erneuert, und wenn nicht
alle Kilometer erneuert werden, warum nicht?
11. Welche weiteren Maßnahmen plant die DB InfraGO AG an der Strecke
Nürnberg – Regensburg im Rahmen der „Generalsanierung“, um die von
der DB AG angestrebte Baufreiheit von zehn Jahren, mindestens jedoch
fünf Jahren zu gewährleisten?
12. Wann soll die im Rahmen der „Generalsanierung“ auf der Strecke
Nürnberg – Regensburg von der DB AG geplante Ausrüstung mit ETCS
(European Train Control System) beginnen, und wann soll diese abgeschlossen
sein?
13. Welche Maßnahmen zur Beschleunigung und Kapazitätserweiterungen,
insbesondere die für den Deutschlandtakt benötigten Überleitstellen, sind
vorgesehen?
14. Sind im Rahmen der Sanierung der Strecke Nürnberg – Regensburg
vorbereitende Maßnahmen notwendig, die zeitlich vor dem Zeitraum für die
„Generalsanierung“ liegen?
a) Wenn ja, welche vorbereitenden Maßnahmen sind notwendig?
b) Wenn ja, müssen für diese vorbereitende Maßnahmen einzelne
Abschnitte der Strecke Nürnberg – Regensburg gesperrt werden, und
welche?
c) Wenn für die Durchführung der vorbereitenden Maßnahmen einzelne
Abschnitte gesperrt werden müssen, gibt es hierfür ein
Schienenersatzverkehrskonzept für den Personenverkehr und ein
Umleitungsverkehrskonzept für den Güterverkehr seitens der DB AG, und wie
konkret ist es ausgestaltet?
d) Wenn keine vorbereitenden Maßnahmen notwendig sind, warum
nicht?
15. Welche Finanzmittel werden in die Sanierung der Strecke Nürnberg –
Regensburg investiert?
16. Wie hoch ist die Summe der investiven Finanzmittel für die Sanierung der
Strecke Nürnberg – Regensburg?
17. Wie hoch ist die Summe der Finanzmittel für Wartung und Instandhaltung
für die Sanierung der Strecke Nürnberg – Regensburg?
18. Wie ist das Verhältnis von investiven Finanzmitteln und Finanzmitteln,
die in Wartung und Instandhaltung gesteckt werden bei der Sanierung der
Strecke Nürnberg – Regensburg?
19. Nach welchen Kriterien erfolgt die seitens der DB InfraGO AG zugesagte
Wirtschaftlichkeitsrechnung vor Vergabe der Maßnahmen für die
Sanierung der Strecke Nürnberg – Regensburg?
20. Fließen in diese Wirtschaftlichkeitsrechnung die volkswirtschaftlichen
Schäden aus Umleitungsverkehren, Zugausfällen etc. ein, wenn ja, in
welcher Form, und wenn nein, warum nicht?
21. Erfolgt im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsrechnung eine
Vergleichsrechnung zu einer konventionellen Streckensanierung mit nur eingleisigen
Sperrungen und/oder kürzeren Sperrzyklen, wenn ja, inwiefern, und wenn
nein, warum nicht?
22. Auf welche Netzzustandsnote verbessert sich die Strecke Nürnberg –
Regensburg durch die Maßnahmen, die während der „Generalsanierung“ des
Korridors durchgeführt werden?
23. Welche Prognoseergebnisse liegen zur Verbesserung der Netzzustandsnote
nach der Sanierung der Strecke Nürnberg – Regensburg vor?
24. Welche Netzzustandsnote weist die Strecke Obertraubling – Passau
derzeit (mindestens nach dem Netzzustandsbericht Fahrweg 2023) auf, und
wie setzt sich diese zusammen?
25. Welche infrastrukturellen Maßnahmen plant die DB InfraGO AG auf der
Strecke Obertraubling – Passau im Rahmen der „Generalsanierung“?
26. Wie viele Gleiskilometer gibt es auf der Strecke Obertraubling – Passau,
und wie viele Gleiskilometer werden erneuert, und wenn nicht alle
Gleiskilometer erneuert werden, warum nicht?
27. Wie viele Weichen gibt es auf der Strecke Obertraubling – Passau, und
welche bzw. wie viele dieser Weichen werden erneuert, und wenn nicht
alle Weichen erneuert werden, warum nicht?
28. Wie viele Stelleinheiten gibt es auf der Strecke Obertraubling – Passau,
und welche bzw. wie viele dieser Stelleinheiten werden erneuert, und
wenn nicht alle Stelleinheiten erneuert werden, warum nicht?
29. Wie viele Bahnübergänge gibt es auf der Strecke Obertraubling – Passau,
und welche bzw. wie viele dieser Bahnübergänge werden erneuert, und
wenn nicht alle Bahnübergänge erneuert werden, warum nicht?
30. Wie viele Brücken gibt es auf der Strecke Obertraubling – Passau, und
welche bzw. wie viele dieser Brücken werden erneuert, und wenn nicht
alle Brücken erneuert werden, warum nicht?
31. Wie viele Tunnel gibt es auf der Strecke Obertraubling – Passau, und
welche bzw. wie viele dieser Tunnel werden erneuert, und wenn nicht alle
Tunnel erneuert werden, warum nicht?
32. Wie viele Kilometer an Stützwänden gibt es auf der Strecke Obertraubling
– Passau, und welche bzw. wie viele dieser Kilometer werden erneuert,
und wenn nicht alle Kilometer erneuert werden, warum nicht?
33. Wie viele Kilometer Oberleitung gibt es auf der Strecke Obertraubling –
Passau, und wie viele dieser Kilometer werden erneuert, und wenn nicht
alle Kilometer erneuert werden, warum nicht?
34. Welche weiteren Maßnahmen plant die DB InfraGO AG auf der Strecke
Obertraubling – Passau im Rahmen der „Generalsanierung“, um die
angestrebte Baufreiheit von zehn Jahren, mindestens jedoch fünf Jahren zu
gewährleisten?
35. Wann soll die von der DB AG im Rahmen der „Generalsanierung“ auf der
Strecke Obertraubling – Passau eingeplante Ausrüstung mit ETCS
beginnen, und wann soll diese abgeschlossen sein?
36. Welche Maßnahmen zur Beschleunigung und Kapazitätserweiterungen,
insbesondere Überleitstellen, sind durch die DB AG vorgesehen?
37. Sind im Rahmen der Sanierung der Strecke Obertraubling – Passau
vorbereitende Maßnahmen notwendig, die zeitlich vor dem Zeitraum für die
„Generalsanierung“ liegen?
a) Wenn ja, welche vorbereitenden Maßnahmen sind notwendig?
b) Wenn ja, müssen für diese vorbereitende Maßnahmen einzelne
Abschnitte der Strecke Nürnberg – Regensburg gesperrt werden, und
welche?
c) Wenn für die Durchführung der vorbereitenden Maßnahmen einzelne
Abschnitt gesperrt werden müssen, gibt es hierfür ein
Schienenersatzverkehrskonzept für den Personenverkehr und ein
Umleitungsverkehrskonzept für den Güterverkehr seitens der DB AG, und wie
konkret ist es ausgestaltet?
d) Wenn keine vorbereitenden Maßnahmen notwendig sind, warum
nicht?
38. Welche Finanzmittel werden in die Sanierung der Strecke Obertraubling –
Passau investiert?
39. Wie hoch ist die Summe der investiven Finanzmittel für die Sanierung der
Strecke Obertraubling – Passau?
40. Wie hoch ist die Summe der Finanzmittel für Wartung und Instandhaltung
im Rahmen der Sanierung der Strecke Obertraubling – Passau?
41. Wie ist das Verhältnis von investiven Finanzmitteln und Finanzmitteln,
die in Wartung und Instandhaltung im Rahmen der Sanierung der Strecke
Obertraubling – Passau gesteckt werden?
42. Nach welchen Kriterien erfolgt die seitens der DB InfraGO AG zugesagte
Wirtschaftlichkeitsrechnung vor Vergabe der Maßnahmen für die
Sanierung der Strecke Obertraubling – Passau?
43. Fließen in diese Wirtschaftlichkeitsrechnung für die Sanierung der Strecke
Obertraubling – Passau die volkswirtschaftlichen Schäden aus
Umleitungsverkehren, Zugausfällen etc. ein, wenn ja, in welcher Form, und
wenn nein, warum nicht?
44. Erfolgt im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsrechnung eine
Vergleichsrechnung zu einer konventionellen Streckensanierung mit nur eingleisigen
Sperrungen und/oder kürzeren Sperrzyklen, wenn ja, inwiefern, und wenn
nein, warum nicht?
45. Auf welche Netzzustandsnote verbessert sich die Strecke Obertraubling –
Passau durch die Maßnahmen, die während der „Generalsanierung“ des
Korridors durchgeführt werden?
Welche Prognoseergebnisse liegen hierzu vor?
46. Wie sieht der konkrete Zeitplan des BMDV und der DB InfraGO AG für
die Sanierung der Strecken Nürnberg – Regensburg und Obertraubling –
Passau aus?
47. Welche Schritte wurden im Rahmen der Bauablaufplanung und Logistik
auf den Strecken Nürnberg – Regensburg und Obertraubling – Passau
bereits unternommen?
48. Welche nächsten Schritte stehen im Rahmen der Bauablaufplanung und
Logistik auf den Strecken Nürnberg – Regensburg und Obertraubling –
Passau an?
49. Ist bereits jetzt ein zeitlicher Verzug bei der Bauablaufplanung und
Logistik bei der Sanierung der Strecken Nürnberg – Regensburg und
Obertraubling – Passau festzustellen, und wenn ja, wie sieht dieser aus?
50. Rechnet die Bundesregierung mit einer Bauzeitverlängerung und somit
mit einer zusätzlichen Sperrzeit auf den Strecken Nürnberg – Regensburg
und Obertraubling – Passau, wenn ja, von welcher Bauzeitverlängerung
geht die Bundesregierung aus, und wenn nein, warum nicht?
51. Welche Umleitungsstrecken sind von DB InfraGO AG während der
Sanierung der Strecken Nürnberg – Regensburg und Obertraubling – Passau für
den Güterverkehr eingeplant?
52. In wie vielen Phasen sollen die Umleitungen erfolgen?
53. Wie und bis wann werden die Umleitungsstrecken für den Güterverkehr
ertüchtigt, um den Verkehr während der „Generalsanierung“ aufnehmen
zu können?
54. Mit wie vielen zusätzlichen Streckenkilometern müssen die betroffenen
Eisenbahnverkehrsunternehmen in der jeweiligen Phase rechnen?
55. Mit wie viel Zeitverlust müssen die betroffenen
Eisenbahnverkehrsunternehmen in der jeweiligen Phase rechnen?
56. Sind die Umleitungsstrecken ausreichend qualifiziert bzw. ertüchtigt,
sodass die Güterverkehrsunternehmen diese ohne Einschränkungen nutzen
können, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?
57. Mit welchen zusätzlichen Energiekosten müssen die
Güterverkehrsunternehmen durch die Nutzung der Umleitungsstrecken rechnen, und werden
seitens der Bundesregierung diese zusätzlichen Kosten kompensiert?
58. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Vorschlag des
Verbandes „Die Güterbahnen/Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e. V.“,
während der Sanierungsarbeiten eine durchgängige Nutzbarkeit der
zweigleisigen Hauptumleitungsstrecke über München – Rosenheim – Salzburg
nach Wels in Österreich zu ermöglichen (vgl. https://die-gueterbahne
n.com/news/schienennetzsanierung-droht-zum-problemherd-zu-werde
n.html)?
59. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Vorschlag des
Verbandes „Die Güterbahnen/Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e. V.“,
dass der Korridor OBE-PAS jederzeit eingleisig befahrbar sein muss oder
ein weiterer Umleitungsweg über das sächsische Bad Schandau
durchgängig zweigleisig befahrbar sein muss (vgl. https://die-gueterbahnen.com/ne
ws/schienennetzsanierung-droht-zum-problemherd-zu-werden.html)?
60. Welche Umleitungsstrecken sind von DB InfraGO AG während der
Sanierung der Strecken Nürnberg – Regensburg und Obertraubling – Passau für
den Personenverkehr eingeplant?
61. In wie vielen Phasen sollen die Umleitungen erfolgen?
62. Wie und bis wann werden die Umleitungsstrecken für den
Personenverkehr ertüchtigt, um den Verkehr während der „Generalsanierung“
aufnehmen zu können?
63. Inwieweit wird der Bahnhof in Schwandorf die Umleitungsstrecken
genutzt, und wenn ja, mit welcher Frequenz ist zu rechnen?
64. Mit wie vielen zusätzlichen Streckenkilometern müssen die betroffenen
Eisenbahnverkehrsunternehmen und Nutzer in der jeweiligen Phase
rechnen?
65. Mit wie viel Zeitverlust müssen die betroffenen
Eisenbahnverkehrsunternehmen und Nutzer in der jeweiligen Phase rechnen?
66. Liegt der Bundesregierung eine transparente Kapazitätsanalyse der
Umleitungsstrecken und dem von diesem aufzunehmenden Verkehr vor, wenn
ja, ist die Veröffentlichung geplant, und wenn nein, warum nicht?
67. Mit welchen Konsequenzen für den Güter- und Personenverkehr rechnet
die Bundesregierung im Zuge der Sanierung der Strecken Nürnberg –
Regensburg und Obertraubling – Passau für den
Schienenpersonennahverkehr auf den Umleitungsstrecken?
68. Rechnet die Bundesregierung mit einer Reduzierung des
Schienenpersonennahverkehrs, und wie wird diese Reduzierung aussehen?
69. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um einer Reduzierung
des Schienenpersonennahverkehrs vorzubeugen?
70. Mit welchen Konsequenzen für den Schienenpersonennahverkehr rechnet
die Bundesregierung im Zuge der in den Folgejahren geplanten
„Generalsanierungen“ auf weiteren Strecken, bei denen die Strecken Nürnberg –
Regensburg und Obertraubling – Passau Umleitungsstrecke werden
sollen?
71. Inwiefern hat die Bundesregierung die Korridorsanierungen auf den
Strecken Nürnberg – Regensburg und Obertraubling – Passau mit den in
diesen Zeitraum fallenden Straßenbaumaßnahmen koordiniert?
a) Haben zu diesem Thema Gespräche mit der Autobahn GmbH des
Bundes stattgefunden, wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis, und
wenn nein, warum nicht?
b) Haben zu diesem Thema Gespräche mit den betroffenen
Straßenbauämtern stattgefunden, wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis,
und wenn nein, warum nicht?
72. Inwiefern wurde berücksichtigt, dass durch die Sanierung der Korridore
ein erhöhter Bedarf an Abstellgleisen für Züge, die aufgrund der
Baustellensituation nicht abgefertigt werden oder fahren können, sowie
Abstellflächen für Baumaterialien und Baumaschinen entlang der Schienenwege
und in und um die Terminals bzw. Bahnhöfe entsteht?
73. Welche Konzepte sind vorgesehen, um in stark von Flächen- und
Trassenkonkurrenzen geprägten Ballungszentren ausreichend Flächen und Gleise
vorzuhalten, ohne den Schienenpersonennahverkehr und
Schienengüterverkehr zusätzlich zu belasten?
74. Inwieweit und zu welchem Zeitpunkt sind die Unternehmen der
produzierenden und verladenden Wirtschaft entlang der Strecke, welche auf die
Transportkapazitäten der Schiene zur Sicherung der Versorgung ihrer
Standorte angewiesen sind (Gleisanschließer), in die geplanten
Maßnahmen eingebunden?
75. Wie sind die Gleisanschließer in den Prozess kommunikativ eingebunden,
und wann werden sie über Art und Umfang von Sperrungen informiert?
76. Wie ist sichergestellt, dass wichtige Produktionsstandorte weiterhin
versorgt können?
77. Welche Maßnahmen entlang der Strecken Nürnberg – Regensburg und
Obertraubling – Passau sind bezüglich der Standorte der
Automobilindustrie vorgesehen, die für den Export ihrer Produkte auf einen
unterbrechungsfreien Zugang zum Seehafenhinterland angewiesen sind?
78. Ist nach Ansicht der Bundesregierung davon auszugehen, dass für die
bundesweit nahezu zeitgleiche Sanierung der Korridore ausreichend
Ressourcen bei der Bauindustrie vorhanden sind (vgl. https://www.deutscheba
hn.com/resource/blob/11344496/93ac55503a77067bf9ab24b26f051612/2
0230915_Faktenblatt_Bund-und-DB-legen-Streckenabschnitte-fuer-Gener
alsanierung-fest-data.pdf)?
79. Stehen für die Sanierung der Strecken Nürnberg – Regensburg und
Obertraubling – Passau ausreichend Ressourcen bei der Bauindustrie zur
Verfügung?
80. Welche Bauunternehmen werden auf den Strecken Nürnberg –
Regensburg und Obertraubling – Passau eingesetzt, und seit wann stehen die
Bundesregierung und die DB AG mit den entsprechenden
Bauunternehmen für die Strecken Nürnberg – Regensburg und Obertraubling – Passau
im Austausch?
81. Von welchem Bedarf an Bussen und Busfahrern geht die DB AG während
der Korridorsanierungen im Allgemeinen und im Speziellen auf den
Strecken Nürnberg – Regensburg und Obertraubling – Passau aus?
82. Wie plant die DB AG den Bedarf an Bussen und Busfahrern auf den
Strecken Nürnberg – Regensburg und Obertraubling – Passau zu decken?
83. Inwiefern hat die DB AG sichergestellt, dass die auf den
Umleitungsstrecken eingesetzten Busfahrer die für einen transnationalen Einsatz
notwendigen Sprachkenntnisse vorweisen können?
84. Welches Ausschreibungskonzept nutzt die DB AG für die Strecken
Nürnberg – Regensburg und Obertraubling – Passau?
85. Wurden Leistungen bereits zur Vergabe ausgeschrieben, wenn ja, welche,
und wenn nein, warum nicht?
86. Von welchen Sanierungskosten geht die Bundesregierung auf den
Strecken Nürnberg – Regensburg und Obertraubling – Passau aus?
87. Sind die Kosten vollständig mit Finanzmitteln hinterlegt, sodass die
Finanzierung für die Sanierungsarbeiten trotz Kürzung des bundesweiten
Fördervolumens von 40 Mrd. Euro auf 27 Mrd. Euro gesichert ist, und
sind in diesen Kosten etwaige Baupreissteigerungen einkalkuliert?
88. Wer übernimmt die Kosten für den Schienenersatzverkehr, der während
der Vollsperrungen im Rahmen der Generalsanierung auf den Strecken
Nürnberg – Regenburg und Obertraubling – Passau notwendig ist?
89. Wie beabsichtigt der Bundesregierung sich an den Kosten für den
aufgrund der von DB AG veranlassten Vollsperrungen im Rahmen der
Sanierung der Hochleistungskorridore notwendigen Schienenersatzverkehr
unter Berücksichtigung des Verursacherprinzips zu beteiligen?
90. Welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung für den Fall, dass
Unternehmen aufgrund der nicht vorhersehbaren langfristigen Sperrung mit
Schienenersatzverkehr in wirtschaftliche Notlage geraten, z. B. aufgrund
fehlenden Kostenausgleichs oder Verlusts ihrer Fachkräfte während der
Bauphase?
91. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Ausfallkilometer der
Eisenbahnverkehrsunternehmen, die durch die entstehen, zu kompensieren, wenn ja,
inwiefern, und wenn nein, warum nicht?
92. Gibt es seitens der Bundesregierung Planungen, die Personal- und
Qualifikationserhaltungskosten der Eisenbahnverkehrsunternehmen, die während
der durch die Sperrungen erzwungenen Betriebsruhe entstehen, zu
kompensieren?
93. Werden Mehrkosten der Eisenbahnverkehrsunternehmen durch
Strafzahlungen, die von ausländischen Infrastrukturbetreibern für das verspätete
Eintreffen im ausländischen Netz aufgrund der Sperrungen und
Umleitungen im deutschen Netz sowie in ausländischen Terminals und Bahnhöfen
erhoben werden, berücksichtigt?
94. Wird die Bundesregierung die Länder und Kommunen finanziell
unterstützen, um die nicht kompensierten Fahrgeldeinnahmeausfälle, die bei
den Ländern und Kommunen aufgrund der Sanierung des
Hochleistungskorridors Nürnberg – Regensburg und Obertraubling – Passau entstehen,
auszugleichen?
95. Wie wird die Bundesregierung angesichts der Sanierung der
Hochleistungskorridore bis 2030 und der dafür eingeplanten Finanzmittel das
sanierungsbedürftige Nebennetz der Eisenbahnen des Bundes
berücksichtigen und dem Investitionsbedarf im gesamten Netz nachkommen?
96. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Unterrichtung des
Bundesrats zur Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Vierten
Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes und hier
insbesondere zu Punkt d) die Gewährleistung einer Leistungssteigerung im
gesamten Netz (vgl. Bundestagsdrucksache 20/10846)?
97. Werden durch die DB AG wegen des für die Sanierung der
Hochleistungskorridore eingesetzten Materials andere Infrastrukturprojekte
eingeschränkt oder gar nicht weiterverfolgt, wenn ja, welche
Infrastrukturprojekte, und wenn nein, warum nicht?
98. Gerät durch das für die Sanierung der Hochleistungskorridore eingesetzte
Personal der DB AG die erforderliche Wartung und Sanierung an anderen
Gleisen, Weichen, Bahnsteigen und Bahnhöfen ins Hintertreffen, wenn ja,
inwiefern, und wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 10. Mai 2024
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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