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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Programm zum Ausbau von Dauerstellen in der Wissenschaft

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

29.05.2024

Aktualisiert

14.10.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1134213.05.2024

Programm zum Ausbau von Dauerstellen in der Wissenschaft

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

In ihrem Koalitionsvertrag haben SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP angekündigt, die Vertragslaufzeiten von Promotionsstellen an die gesamte erwartbare Projektlaufzeit knüpfen zu wollen und darauf hinzuwirken, dass in der Wissenschaft Dauerstellen für Daueraufgaben geschaffen werden (S. 19).

Ersteres will die Bundesregierung über die Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) regeln. Hierzu liegt ein Entwurf der Bundesregierung vor, der nach Wahrnehmung der Fragesteller auf erhebliche Kritik in der gesamten Breite des deutschen Wissenschaftssystems gestoßen ist.

Im Widerspruch hierzu bestätigt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in der Fragestunde vom 20. März 2024, dass das „WissZeitVG selbst (…) keine unbefristeten Stellen (schafft)“, „sondern (…) entsprechend der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern Rahmenbedingungen für Befristungen im Wissenschaftsbetrieb (regelt). Es liegt in der Verantwortung der Hochschulen und Forschungseinrichtungen in ihrer Funktion als Arbeitgeber, in angemessenem Umfang unbefristete Stellen zu schaffen“ (Mündliche Frage 34, Plenarprotokoll 20/159).

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat die Bundesregierung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP am 11. Oktober 2023 dazu aufgefordert, ein Programm zum Ausbau von Dauerstellen in der Wissenschaft aufzusetzen und dem Haushaltsausschuss bis Ende September 2024 über den Fortgang zu berichten (https://www.jmwiarda.de/2023/10/11/haushaltsausschuss-verlangt-vom-bmbf-programm-zum-ausbau-von-dauerstellen-in-der-wissenschaft/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie viele Mittel stehen dem BMBF nach aktuellen Plänen der Bundesregierung im Jahr 2024 und im Jahr 2025 für ein etwaiges Programm zum Ausbau von Dauerstellen in der Wissenschaft zur Verfügung?

2

Wie viele zusätzliche Dauerstellen in der Wissenschaft sollen nach Regierungsplänen entstehen, und wie hoch beziffert die Bundesregierung die Kosten je Dauerstelle?

3

Mit welcher Strategie will die Bundesregierung Anreize zur Modernisierung und Professionalisierung von Strukturen im Wissenschaftssystem schaffen?

4

Plant die Bundesregierung ein „Academic-Tenure“ Programm für den Mittelbau, wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?

5

Wie will die Bundesregierung Good Practices in der Personalentwicklung im Mittelbau identifizieren, sichtbar machen und bei der Implementierung unterstützen?

6

Wie sichert die Bundesregierung die Qualität von Tenure-Track-Angeboten?

7

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Rechte von befristet beschäftigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, insbesondere in der Qualifizierungsphase sowie in der Postdoc-Phase ausreichend geachtet werden, wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht, und was folgt hieraus?

8

Warum hält die Bundesregierung die Schaffung neuer außergerichtlicher Streitschlichtungsstellen speziell zur Stärkung der Rechte von befristet beschäftigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, insbesondere in der Qualifizierungsphase sowie in der Postdoc-Phase, nicht für sachdienlich (siehe Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 20/4128)?

9

Nimmt die Bundesregierung über ihre herausragende Rolle in den Aufsichtsgremien der außeruniversitären Forschungseinrichtungen entsprechend Einfluss auf die Etablierung von beschleunigten Berufungsverfahren, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?

10

Plant die Bundesregierung, Standards für konsequente Personalentwicklung und Personalbegleitung zu definieren, wenn ja, wann, und welche, und wenn nein, warum nicht?

11

Welche Rolle spielt aktuell die Einhaltung von Standards der Personalentwicklung und Personalbegleitung bei der Bewilligung von Drittmittelförderungen durch den Bund?

12

Plant die Bundesregierung, Standards für Personalentwicklung und Personalbegleitung stärker bei der Bewilligung von Drittmittelförderungen zur Bedingung zu machen, wenn ja, inwiefern, und wann, und wenn nein, warum nicht?

13

Hält die Bundesregierung die Weiterentwicklung der Exzellenzstrategie mit Blick auf die Auswahl von Exzellenzuniversitäten in Hinblick auf Standards für eine konsequente Personalentwicklung und Personalbegleitung für sachdienlich, wenn ja, was folgt daraus, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 10. Mai 2024

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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