Umsetzung inklusiver Bildung gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Im Februar 2009 ratifizierten der Deutsche Bundestag und Bundesrat die UN-Behindertenrechtskonvention und verpflichteten sich damit auch zur Umsetzung inklusiver Bildung auf allen Ebenen. Wenngleich die Bildungshoheit in Deutschland bei den Ländern und die Schulträgerschaft bei den Kommunen liegt, obliegt dem Bund die Steuerung des Umsetzungsprozesses der Konvention. Der Bund hat ferner Maßnahmen für eine stetige Verbesserung der Qualität und der Rahmenbedingungen inklusiver Bildungsangebote zu ergreifen, soweit dies im Rahmen der Kompetenzen des Bundes möglich ist.
Im Wahlkampf zur Bundestagswahl 2021 kündigten die regierungstragenden Parteien noch unterschiedliche Maßnahmen zur Stärkung der inklusiven Bildung an. So forderten BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrem Wahlprogramm „sozial diverse und inklusive Schulen, in denen junge Menschen so lange wie möglich gemeinsam lernen“ (cms.gruene.de/uploads/assets/Wahlprogramm-DIE-GRUENEN-Bundestagswahl-2021_barrierefrei.pdf; S. 141). Hierfür brauche es zeitgemäße Raumkonzepte für inklusive Lernformen. Die SPD kündigte „Lehr- und Lernmaterialien für inklusive, ganzheitliche Bildung“ an (www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Beschluesse/Programm/SPD-Zukunftsprogramm.pdf; S. 13). Und die FDP setzte unter anderem durch den Einsatz von Learning Analytics auf eine stärkere Individualisierung im Bildungssystem und bedarfsorientierte Lernangebote (www.fdp.de/sites/default/files/2021-06/FDP_Programm_Bundestagswahl2021_1.pdf; S. 16). Im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung spielt die Stärkung inklusiver Bildung nach Auffassung der Fragesteller jedoch eine sehr untergeordnete Rolle. Die angekündigten Maßnahmen bleiben allgemein und beziehen sich insgesamt auf den Themenkomplex der Inklusion in Deutschland. Vorhaben mit einem expliziten Fokus auf die inklusive Bildung lassen sich im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP nicht finden.
Die Länder haben in den vergangenen Jahren nach Auffassung der Fragesteller erhebliche Anstrengungen unternommen, um das Recht auf inklusive Bildung an Schulen schrittweise umzusetzen. Es stellen sich konkrete Fragen, mit welchen Maßnahmen die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Bettina Stark-Watzinger, die Einhaltung sowie eine sinnvolle Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bereich der inklusiven Bildung sicherstellen will.
Im Oktober 2023 adressierten 140 Vertreter aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Bildungspraxis einen offenen Brief an den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, und Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger. In diesem Schreiben appellieren die Organisationen an die Bundesregierung, Verantwortung für die schulische Inklusion zu übernehmen (www.mittendrin-koeln.de/fileadmin/user_upload/03_Aktuell/2023/231010_Offener_Brief.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung dem Thema „inklusive Bildung“ ein?
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung in ihrer Amtszeit geplant, um die inklusive Bildung zu stärken?
Welche konkreten Maßnahmen zur Stärkung inklusiver Bildung wurden von der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode bereits umgesetzt?
Welche konkreten Schritte zur Stärkung inklusiver Bildung befinden sich in der Umsetzung, und wie gestalten sich der weitere Umsetzungszeitplan sowie die Finanzierung?
Inwieweit befindet sich die Bundesregierung mit den Ländern und der Kultusministerkonferenz im Austausch zu Maßnahmen zur Stärkung inklusiver Bildung?
Wie bewertet die Bundesregierung den bürokratischen Mehraufwand für Länder, Kommunen und Schulen bei der Umsetzung des Rechts auf inklusive Bildung?
Welchen Stellenwert hat die inklusive Bildung nach Kenntnis der Bundesregierung in den im Jahr 2023 geschaffenen „Kompetenzzentren für digitales und digital gestütztes Unterrichten“, und welche konkreten Maßnahmen der inklusiven Bildung werden durch diese Kompetenzzentren gefördert?
Welche Relevanz wird die inklusive Bildung nach Vorstellung der Bundesregierung im Startchancen-Programm haben, und welche konkreten Maßnahmen der inklusiven Bildung sollen durch das Startchancen-Programm gefördert werden?
Welche konkreten Initiativen der Bundesregierung gibt es, die mittels digitaler Medien die Inklusion in der Bildung stärken und verbessern sollen?
Welche spezifischen Maßnahmen wurden von der Bundesregierung seit Beginn der Legislaturperiode ergriffen, um die digitale Teilhabe von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen zu verbessern, und welche sind weiterhin vorgesehen?
Welchen Stellenwert wird die inklusive Bildung nach Vorstellung der Bundesregierung im geplanten Digitalpakt 2.0 haben, und welche konkreten Maßnahmen der inklusiven Bildung sollen durch einen Digitalpakt 2.0 gefördert werden?
Welche Förderrichtlinien zur inklusiven Bildung wurden in dieser Legislaturperiode neu geschaffen, und welche Schwerpunkte werden diesbezüglich gesetzt (bitte nach Titel der Förderrichtlinie, Startdatum, seit 2022 abgeflossenen und für die Jahre ab 2024 vorgesehenen Fördermittel aufschlüsseln)?
Welche finanziellen und beratenden Unterstützungen bietet die Bundesregierung den Ländern und Kommunen an, um die Barrierefreiheit in Schulen umzusetzen, und inwieweit wird in diesem Rahmen die Expertise der Bundesfachstelle Barrierefreiheit und der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik genutzt?
Welchen Zeitplan strebt die Bundesregierung für die im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP angekündigte Überarbeitung des Behindertengleichstellungsgesetzes auch im Sinne des Rechts auf barrierefreie inklusive Bildung an?
Welchen Zeitplan strebt die Bundesregierung für die im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP angekündigte Überarbeitung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auch im Sinne des Rechts auf inklusive Bildung an?
Welche Maßnahmen fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), damit sich Lehrkräfte und Sozialarbeiter im Bereich inklusiver Bildung fortbilden können?
Hat Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger auf den offenen Brief „#InklusiveBildungJetzt!“ vom 10. Oktober 2023 reagiert, wenn ja, in welcher Form wurde auf den offenen Brief reagiert, und wenn nein, warum nicht?
Hat bzw. haben sich Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger oder Vertreter des Bundesministeriums für Bildung und Forschung mit Vertretern des Zusammenschlusses „#InklusiveBildungJetzt!“ seit dem 10. Oktober 2023 ausgetauscht, wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
Inwieweit wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Konzeptionen zur Umsetzung des inklusiven Unterrichts nach § 9 Absatz 1 Nummer 7 des Auslandsschulgesetzes in den Deutschen Auslandsschulen (DAS) umgesetzt, und wie hoch ist in den DAS der Anteil von Menschen mit Behinderungen?
Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung die Deutschen Auslandsschulen unterstützt, um diese zu inklusiven Schulen zu entwickeln?
Welche Mittel nutzt die Bundesregierung und welche konkreten Maßnahmen ergreift sie, um zu erreichen, dass die Länder in ihrer Schulpolitik inklusive Bildung ausbauen können?