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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Stand Umsetzung Kraftwerksstrategie

(insgesamt 33 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

12.06.2024

Aktualisiert

19.06.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1151924.05.2024

Stand Umsetzung Kraftwerksstrategie

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Anfang 5. Februar 2024 hat die Bundesregierung mit einer zweiseitigen Presseerklärung ihre „Einigung zur Kraftwerksstrategie“ verkündet (vgl. www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/02/20240205-einigung-zur-kraftwerksstrategie.html). Einerseits werden darin aus Sicht der Fragesteller wichtige Eckpunkte angesprochen, andererseits müssen diese erst noch zu einer wirksamen Kraftwerksstrategie ausformuliert und zentrale Fragen noch beantwortet werden. Die Verknüpfung der Kraftwerksstrategie mit einem Kapazitätsmechanismus ist grundsätzlich zu begrüßen, ob die angekündigte politische Einigung innerhalb der Bundesregierung bis spätestens Sommer 2024 erzielt wird, ist jedoch weiterhin vollkommen unklar. Seit dem 5. Februar 2024 ist nichts mehr öffentlich kommuniziert worden. In einem Pressebeitrag kommen stattdessen zentrale Akteure der Energiebranche zu Wort, die ihre umfangreichen Sorgen insbesondere zum Zeitplan, aber auch zu der bislang bekannten Ausgestaltung der Kraftwerksstrategie Ausdruck verleihen (vgl. www.handelsblatt.com/politik/deutschland/energiewende-bundesregierung-kommt-mit-kraftwerksstrategienicht-voran/100037104.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen33

1

Welche Fortschritte in Bezug auf die Kraftwerksstrategie hat die Bundesregierung seit Bekanntgabe ihrer internen politischen Einigung am 5. Februar 2024 erzielt?

2

Welche neuen Tatsachenerkenntnisse hat die Bundesregierung seit dem 1. August 2023 bzw. dem 5. Februar 2024 erzielt?

3

Bis wann müssen nach Auffassung der Bundesregierung die offenen Punkte zur Kraftwerksstrategie verbindlich geklärt sein, damit – wie mehrfach von der Bundesregierung angekündigt – noch in diesem Jahr die ersten Ausschreibungen erfolgen können?

4

Ist die Prüfung zur Verteilung des Ausschreibungsvolumens über mehrere Termine abgeschlossen (Antwort zu Frage 10 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/10553), und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

5

Was ist der Stand bei den Verhandlungen mit der Europäischen Kommission zur beihilferechtlichen Genehmigung der Kraftwerksstrategie, und rechnet die Bundesregierung diesbezüglich mit weiteren Verzögerungen, und wenn ja, für wie lange?

6

Welche Sachfragen sind weiterhin in diesen Verhandlungen mit der Europäischen Kommission strittig bzw. offen?

7

Gibt es einen neuen Sachstand zur regionalen Steuerung innerhalb der Kraftwerksstrategie, der über die Antwort zu Frage 52 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/10553 hinausgeht?

8

Setzt die Bundesregierung bei der Umstellung der Gaskraftwerke einseitig auf Wasserstoff (H2)oder wird ein technologieneutraler Ansatz verfolgt, der auch die Umstellung auf z. B. Biomethan oder synthetisches Methan zulässt, und wenn kein technologieneutraler Ansatz von der Bundesregierung verfolgt wird, warum nicht?

9

Hält die Bundesregierung die Versorgungssicherheit mit Strom für Deutschland weiterhin für gegeben, sollte sich die Umsetzung der Kraftwerksstrategie weiterhin verzögern?

10

Hält die Bundesregierung die Versorgungssicherheit mit Strom für Deutschland auch dann für durchgehend gegeben, wenn über die avisierten 10 Gigawatt (GW) im Rahmen der Ausschreibungen der Kapazitätsmechanismus für den Zubau weiterer steuerbarer Leistung erst für die Zeit nach 2030 ausgerichtet ist (so die Antwort der Bundesregierung zu Frage 42 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/10553), und wenn ja, unter welchen Bedingungen?

11

Sollte sich die Umsetzung der Kraftwerksstrategie weiterhin verzögern und die Kohleverstromung entsprechend verlängert werden müssen, sieht sich die Bundesregierung weiterhin „auf Kurs“ hinsichtlich der Erreichung der Klimaziele 2030 (vgl. www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/03/20240315-deutschland-bei-klimazielen-2030-erstmals-auf-kurs.html#:~:text=Die%20Treibhausgas%2DProjektionen%202024%20weisen,um%2049%20Prozent%20erwartet%20worden), wenn ja, wie begründet dies die Bundesregierung, und wenn nein, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

12

In welchem Zusammenhang steht nach Ansicht der Bundesregierung die Umsetzung der Kraftwerksstrategie mit den im Dezember 2023 ausgesprochenen Verboten zur Stilllegung von Kohlekraftwerken (bis 2031) durch die Bundesnetzagentur (www.focus.de/politik/deutschland/ampel-wollte-kohleausstieg-auf-2030-vorziehen-bundesnetzagentur-untersagt-vorzeitige-stilllegung_id_259519405.html)?

13

Unterstützt die Bundesregierung die Forderung aus der Erneuerbare-Energien-Branche, dezentrale Back-up-Strukturen stärker als bislang kommuniziert im Rahmen der Kraftwerksstrategie zu fokussieren (vgl. beispielsweise www.bee-ev.de/service/pressemitteilungen/beitrag/bee-positionspapier-zur-kraftwerksstrategie#:~:text=M%C3%A4rz%202024-,Der%20BEE%20hat%20ein%20Positionspapier%20zur%20Kraftwerksstrategie%20(KWS)%20der%20Bundesregierung,%2Dready%2DKraftwerken%20bei%20weitem), und wenn ja, erachtet die Bundesregierung ihre Maßnahmen insbesondere im Bereich der Bioenergie und der kleinen Wasserkraft dafür als hinreichend oder sind weitere Maßnahmen in Planung?

14

Was ist der Sachstand zur Erarbeitung eines Kapazitätsmechanismus (vgl. dazu z. B. Antwort zu Frage 43 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/10553), und wer konkret wird dafür als externe Sachverständige in die Verhandlungen der Bundesregierung eingebunden bzw. konsultiert (bitte nach Akteuren und Terminen auflisten)?

15

Gibt es seit dem 5. Februar 2024 über Fragen zum Kapazitätsmechanismus hinaus einen weiteren Austausch zu weiteren Themen der Plattform Klimaneutrales Stromsystem (PKNS), und wenn ja, wozu konkret?

16

Gibt es einen neuen Stand im Rahmen der Prüfung entsprechender Anpassungen im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) im Rahmen der Kraftwerksstrategie (vgl. Antwort zu Frage 82 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/10553), und wenn ja, welchen?

17

Welche konkreten Auswirkungen hat der Umstand, dass die Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren für die Umsetzung des Wasserstoffkernnetzes im parlamentarischen Verfahren durch die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP der Bundesregierung einen zeitlichen Puffer von fünf Jahren eingefügt (Umsetzung jetzt bis 2037 statt 2032) hat, für das Zusammenwirken der Ziele der Kraftwerksstrategie und eines erfolgreichen Hochlaufs von Wasserstoff?

18

Wie will die Bundesregierung in der Kraftwerksstrategie konkret sicherstellen, dass die Förderung des Einsatzes von Wasserstoff möglichst kostengünstig im Hinblick auf die Belastung von Haushalt und Strompreisniveau erfolgt?

19

Wird die Nutzung der Kraftwerke auch jenseits des durch die Förderobergrenze limitierten Betriebs mit Wasserstoff möglich sein, und wie leitet die Bundesregierung eine solche Förderobergrenze aus dem Zusammenspiel von Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit her?

20

Welche Anforderungen sind im Rahmen des Ausschreibungsdesigns vorgesehen, dass jene Betreiber, die in der Auktion einen Zuschlag erhalten, die Anlagen tatsächlich auch fristgerecht in Betrieb nehmen und danach zuverlässig die zugesagte Leistung bereitstellen?

21

Ist sichergestellt, dass die avisierten 10 GW tatsächlich zusätzliche Kapazität darstellen, oder wie wird alternativ sichergestellt, dass im Falle des Umbaus bereits durch bestehende Anlagen – sofern diese im Rahmen der Ausschreibung zum Zuge kommen – tatsächlich das Versorgungssicherheitsniveau erhöht wird?

22

Wie konkret soll bereits im Zuge der „politischen Einigung“ auf Eckpunkte des Kapazitätsmechanismus bis spätestens Sommer 2024 sichergestellt werden, dass Anlagen im Zuge der Ausschreibungen aus der Kraftwerksstrategie einerseits Investitionssicherheit genießen und andererseits später aus einem Kapazitätsmarkt keine Doppelförderung erhalten?

23

Über welchen Finanzierungsmechanismus soll die Finanzierung der Kapazitätszahlungen, der Umrüstung auf Wasserstoff und des Betriebs mit Wasserstoff erfolgen?

a) Welcher Teil soll vom Bundeshaushalt, welcher über bestehende, und zwar welche, Umlagen übernommen werden?

b) In welcher Höhe wird mit Belastungen von Netzentgelten bzw. des Bundeshaushaltes gerechnet (bitte einzeln aufschlüsseln)?

c) Auf welcher finanziellen Berechnungsgrundlage finden die beihilferechtlichen Gespräche mit der EU-Kommission statt?

24

Auf welcher Rechtsgrundlage beabsichtigt die Bundesregierung die Einführung eines Kapazitätsmechanismus?

25

Wird die Umsetzung der Kraftwerksstrategie eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes erfordern, und wann wird die Bundesregierung einen Entwurf in den Deutschen Bundestag einbringen?

26

In welcher Form und in welchem Zeitraum beabsichtigt die Bundesregierung die Beteiligung des Deutschen Bundestages bei Beratung und Beschluss der Kraftwerksstrategie, der Ausschreibungen bzw. des geplanten Kapazitätsmechanismus?

27

Hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) einen Beratungsauftrag zur Kraftwerksstrategie erteilt, wenn ja, an wen, zu welchem Zweck, und mit welchen Ergebnissen bislang?

28

Wann startet die vom BMWK beabsichtigte Konsultation, und was genau (Strategiepapier, Gesetzentwurf oder Ausschreibungsrichtlinie) soll dabei konsultiert werden?

29

Besteht ein Zusammenhang zwischen der Kraftwerksstrategie und der beihilferechtlichen Genehmigung des Wasserstoffkernnetzes?

30

In welchem Umfang rechnet die Bundesregierung nach der Anpassung der Kraftwerksstrategie mit dem jährlich perspektivischen Wasserstoffbezug durch H2-Kraftwerke?

31

Welchen finanziellen Beitrag an der Re-Finanzierung des Kernnetzes ordnet die Bundesregierung den mit Wasserstoff betriebenen Kraftwerken zu?

32

Mit welchen Auswirkungen auf die Entgelte für das Wasserstoffnetz rechnet die Bundesregierung entsprechend über die Jahre von 2032 bis 2045?

33

Welche Prüfungsverfahren, die laut Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/10553 Anfang März 2024 noch liefen, sind mittlerweile abgeschlossen (und jeweils mit welchem Ergebnis)?

Berlin, den 23. Mai 2024

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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