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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Sicherheit im Straßenverkehr für Fußgänger

(insgesamt 30 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Datum

24.06.2024

Aktualisiert

03.07.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1171507.06.2024

Sicherheit im Straßenverkehr für Fußgänger

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

22 Prozent aller Strecken werden in Deutschland zu Fuß zurückgelegt (vgl. www.mobilitaet-in-deutschland.de/archive/pdf/MiD2017_Ergebnisbericht.pdf). Daher sind sichere Fußwege und Verkehrsregeln, die Fußgängern eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr ermöglichen, aus Sicht der Fragesteller unerlässlich. Während die Unfallbilanz für das Jahr 2023 einen Rückgang der Todesopfer im Straßenverkehr, etwa der Radfahrer und der Kraftfahrzeugnutzer, aufweist, stieg die Zahl der getöteten Fußgänger in Deutschland an. Nach der Unfallbilanz entfallen rechnerisch fast alle zusätzlichen Verkehrstoten im Vergleich zum Vorjahr auf den Fußverkehr (vgl. www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/02/PD24_072_46241.html).

Bereits im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP für die 20. Legislaturperiode wurde zwischen den Koalitionären vereinbart, eine „nationale Fußverkehrsstrategie“ zu entwerfen (vgl. www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf, S. 41). Deren Fertigstellung verzögert sich wiederholt. Um eine multimodale und nachhaltige Verbesserung zu ermöglichen, ist nach Ansicht der Fragesteller eine nationale Fußverkehrsstrategie jedoch ein wichtiges Vorhaben.

Auch auf der Verkehrsministerkonferenz vom 17. und 18. April 2024 war die „Sicherheit und Attraktivität des Fußverkehrs“ ein wichtiges Thema (vgl. background.tagesspiegel.de/mobilitaet/auf-der-bremse-beim-fussverkehr). Die Verkehrsminister der Länder bitten die Bundesregierung, d. h. das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), wiederholt, „die Erarbeitung der nationalen Fußverkehrsstrategie zu forcieren“, und sie fordern eine fortgeführte Finanzierung der Haushaltsmittel bis mindestens zum Jahr 2028 (vgl. background.tagesspiegel.de/mobilitaet/auf-der-bremse-beim-fussverkehr).

Insbesondere Kinder und ältere Menschen sowie Menschen mit Behinderungen (insbesondere mit Sinnes- oder Mobilitätsbeeinträchtigungen) sind im Straßenverkehr besonderen Risiken ausgesetzt und sind daher besonders schutzbedürftig. Gleichzeitig verändern sich die Bedingungen im Straßenverkehr laufend. Seit Bestehen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) aus dem Jahr 2019 nimmt etwa die Zahl der sogenannten E-Roller im Straßenverkehr zu. Diese ermöglichen zunehmend neue, individuelle Mobilitätsangebote. Gleichermaßen gehen damit Herausforderungen für den Fußverkehr einher, weil für Elektrokleinstfahrzeuge dieselben Parkvorschriften gelten wie für Fahrräder und sie somit auf dem Gehweg abgestellt werden dürfen.

Es ist daher aus Sicht der Fragesteller unerlässlich, den Straßenverkehr sicherer für alle Verkehrsteilnehmer zu gestalten. Als nach Auffassung der Fragesteller oftmals vulnerabelste Gruppe müssen die Fußgänger besonders im Fokus stehen. Die Verzögerungen bei der Fußverkehrsstrategie sowie die geringen Fördermittel bleiben nach Auffassung der Fragesteller deutlich hinter diesen Anforderungen zurück.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen30

1

Wie ist der aktuelle Stand bei der Erarbeitung der nationalen Fußverkehrsstrategie des BMDV bzw. der Bundesregierung?

2

Werden Länder sowie Gemeinden und Kommunen in die Erarbeitung einer nationalen Fußverkehrsstrategie durch das BMDV eingebunden, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?

3

Hat die Bundesregierung bereits Kontakt mit entsprechenden Interessenvertretern und Verbänden zur Erarbeitung der nationalen Fußverkehrsstrategie aufgenommen, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?

4

Welche konkreten Maßnahmen werden vom BMDV in der nationalen Fußverkehrsstrategie geplant?

5

Wann, wie, und durch welche Stelle in der Bundesverwaltung soll nach Vorstellung des BMDV die Umsetzung der nationalen Fußverkehrsstrategie erfolgen?

6

Gibt es Gesetzesvorhaben, die aufgrund einer nationalen Fußverkehrsstrategie novelliert werden sollen?

7

Wie verwendet die Bundesregierung konkret die für die Verbesserung des Fußverkehrs im Bundeshaushalt vorgesehenen Mittel?

8

Auf welche Maßnahmen und Projekte des BMDV verteilen sich diese Mittel (bitte für die Jahre 2022, 2023 und 2024 getrennt tabellarisch auflisten)?

9

Erachtet die Bundesregierung die veranschlagten Mittel für ausreichend?

10

Warum wurde im Jahr 2023 eine derart geringe Summe in Höhe von lediglich 2 Mio. Euro veranschlagt?

11

Plant die Bundesregierung, die Forderungen der Verkehrsministerkonferenz aus dem Jahr 2024 zeitnah umzusetzen, indem die Förderungen bis mindestens zum Jahr 2028 fortgesetzt werden?

12

Plant die Bundesregierung eine substanzielle Erhöhung der Mittel zur Förderung des Fußverkehrs, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?

13

Welcher Betrag aus dem Bundeshaushalt bzw. aus der Förderung des Fußverkehrs wird vom BMDV für die Erarbeitung der nationalen Fußverkehrsstrategie verwendet?

14

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz geäußerten Nachfrage zu den fehlenden Aussagen des BMDV zu den Vorschlägen der Ad-hoc-AG Fußverkehr vom Frühjahr 2021?

15

Wie beantwortet die Bundesregierung die Bitte der Verkehrsministerkonferenz nach Angaben zum aktuellen Sachstand und weiteren Vorgehen bei der Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Förderung des Fußverkehrs?

16

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Zunahme der tödlichen Unfälle mit Fußgängern im Jahr 2023, während Todesfälle im Straßenverkehr für andere Verkehrsmodalitäten zurückgingen?

17

Hat das Unfallrisiko für verschiedene Gruppen von Fußgängern im Straßenverkehr aus Sicht der Bundesregierung zugenommen, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?

18

Hat das Unfallrisiko für ältere Menschen, für Kinder sowie für mobilitätsbeeinträchtigte Personen im Straßenverkehr aus Sicht der Bundesregierung besonders zugenommen, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?

19

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zum Schutz älterer am Straßenverkehr – insbesondere am Fußverkehr – teilnehmender Menschen?

20

Plant die Bundesregierung Maßnahmen zum Schutz von Kindern im Straßenverkehr, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

21

Plant die Bundesregierung Maßnahmen zum Schutz von Menschen mit Sinnes- oder Mobilitätsbeeinträchtigungen im Straßenverkehr, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

22

Gibt es aus Sicht der Bundesregierung weitere Personengruppen, deren Sicherheit im Straßenverkehr besonders priorisiert werden sollte?

23

Wie verteilen sich die vom BMDV für den Fußverkehr vorgesehenen Haushaltsmittel auf die vorgenannten Personengruppen?

24

Inwieweit lassen sich Maßnahmen (z. B. zum Schutz von Kindern) erweitern oder ausbauen, sodass sie auch zum Schutz anderer Gruppen (z. B. Ältere, mobilitätseingeschränkte oder sinnesbeeinträchtigte Personen) geeignet sein können?

25

Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit für Fußgänger an unzureichend ausgebauten, zu schmalen oder ansonsten mangelhaften Fußwegen, an fehlenden Fußwegen, schlecht durch Autofahrer oder andere Verkehrsteilnehmer einsehbaren Querungen, gemeinsamen Rad- und Fußwegen, an Wegen, die durch Glätte, Nässe oder andere wetterbedingte Umstände gefährlich sind und an unbeleuchteten Fußwegen, wenn ja, inwiefern (bitte nach den vorgenannten Fällen getrennt auflisten und erläutern), und wenn nein, warum nicht?

26

Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit für Fußgänger bezüglich unaufmerksamer oder abgelenkter Autofahrer, Radfahrer, die Fußwege kreuzen oder sich auf diesen bewegen, Verkehrsteilnehmer, die sich unter dem Einfluss von Alkohol, Cannabis oder sonstigen Drogen befinden, Fahrer von E-Scootern oder sonstigen Kleinstfahrzeugen, wenn ja, inwiefern (bitte nach den vorgenannten Fällen getrennt auflisten und erläutern), und wenn nein, warum nicht?

27

Welche Schlüsse in Bezug auf die Verkehrssicherheit für Fußgänger zieht die Bundesregierung aus Unfallsrisiken für Fußgänger aufgrund von Fahrzeugen, die auf dem Gehweg abgestellt werden?

28

Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit für am Fußverkehr teilnehmende mobilitätseingeschränkte Menschen, z. B. mit einer Seh- oder Mobilitätsbeeinträchtigung, und von Kindern aufgrund von teilweise auf dem Gehweg parkenden Fahrzeugen, auf dem Gehweg haltenden (Liefer-)Fahrzeugen, durch auf dem Gehweg abgestellte Fahrräder und durch auf dem Gehweg abgestellte Kleinstfahrzeuge wie E-Roller, wenn ja, inwiefern (bitte nach den vorgenannten Fällen getrennt auflisten und erläutern), und wenn nein, warum nicht?

29

Welche Schlüsse in Bezug auf die Verkehrssicherheit für Fußgänger zieht die Bundesregierung aufgrund von Verengungen von Gehwegen, mangelnder Barrierefreiheit sowie Gefahren für mobilitätseingeschränkte Personen durch die Zunahme neuer Mobilitätsangebote, wie Leih-Fahrräder oder E-Roller im Rahmen von Sharing-Angeboten und der Zunahme der zugehörigen Fahrzeuge in den Innenstädten?

30

Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit für am Fußverkehr teilnehmende Menschen insbesondere gegen Behinderungen des Fußverkehrs durch unbefugtes Wegtragen oder Verstellen von Elektrokleinstfahrzeugen oder durch Vandalismus an solchen, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 31. Mai 2024

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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