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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Geschäftsgebaren asiatischer Onlinemarktplätze

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

19.07.2024

Aktualisiert

15.07.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/1191821.06.2024

Geschäftsgebaren asiatischer Onlinemarktplätze

der Abgeordneten Uwe Schulz, Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann, Enrico Komning, Dr. Michael Espendiller, Sebastian Münzenmaier, Bernd Schattner, Kay-Uwe Ziegler und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Bekanntheit von Onlinemarktplätzen (z. B. Temu, Shein, Wish und Ali Express) mit Waren aus Asien ist unter deutschen Konsumenten stark gestiegen: 91 Prozent kennen sie mittlerweile (2023: 78 Prozent, vgl. www.ifhkoeln.de/wp-content/uploads/2024/05/240522_Bekanntheit_und_Nutzung_von_Temu_Shein_und_Co_immens_gestiegen.pdf). 43 Prozent der Konsumenten nutzen diese Plattformen aktiv, bei den 18- bis 29-Jährigen sind es sogar 51 Prozent (ebd.). Die wesentlichen Markttreiber bei Onlinemarktplätzen scheinen dabei vor allem Temu und Shein zu sein. Bei Temu hat sich die Kaufrate im Vergleich zum Vorjahr verdreifacht (32 Prozent, 2023: 11 Prozent), und auch Shein konnte die Bestellhäufigkeit mehr als verdoppeln (22 Prozent, 2023: 10 Prozent, ebd.).

Soziale Medien spielen bei der Bekanntmachung dieser Marktplätze eine immer größere Rolle: 57 Prozent der Konsumenten werden durch soziale Netzwerke auf sie aufmerksam (ebd.). Temu ist hierbei besonders präsent: 35 Prozent der Befragten nehmen mehrmals wöchentlich Werbung des Anbieters wahr (ebd.). Jedoch empfinden die Hälfte der Konsument diese Häufigkeit als störend.

Mit seiner Preispolitik hat es zum Beispiel Temu geschafft, innerhalb weniger Monate Rang vier der meistbesuchten Onlinemarktplätze Deutschlands zu werden (deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/707400/chinesische-plattform-temu-setzt-deutsche-online-haendler-unter-druck). 26 Prozent der Deutschen haben in den vergangenen sechs Monaten bereits bei Temu eingekauft (ebd.). Dabei fungiert die Handelsplattform als Vermittler zwischen Käufern und Herstellern, ohne eigene große Lager zu haben (ebd.). Dies ermöglicht es Temu, Produkte zu besonders niedrigen Preisen anzubieten (ebd.). Laut der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) können Billigangebote zu einer Wettbewerbsverzerrung führen. Dagegen werden deutsche Hersteller und Händler mit immer mehr nationalen und europäischen Regulierungen wie zum Beispiel dem Lieferkettensorgfaltsgesetz konfrontiert (ebd.). Darüber hinaus gibt es Bedenken hinsichtlich der Qualität und Sicherheit der Produkte, die auf Temu verkauft werden. Die Verbraucherzentrale warnt, dass die niedrigen Preise oft mit einer geringeren Produktqualität und Produktsicherheit einhergehen (ebd.). Dies könnte nach Einschätzung der Fragesteller die Position deutscher Hersteller und Händler bedrohen.

Laut eigener Aussage beobachtet die Bundesregierung den Onlinemarktplatz Temu und die Aktivitäten chinesischer Onlineplattformbetreiber aufmerksam und steht dazu auch im Austausch mit der deutschen Wirtschaft (Antwort auf die Schriftliche Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 20/10458). Aus Sicht der Bundesregierung sei es unerlässlich, dass die hohen Standards auf europäischer und nationaler Ebene an Produktsicherheit, Umwelt- und Verbraucherschutz eingehalten werden (ebd.). Es müsse sichergestellt werden, dass sich alle Händler an die regulatorischen Anforderungen halten, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten und ein Level Playing Field zu schaffen (ebd.). Die Bundesregierung prüfe daher, wie die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben durch alle Handelsunternehmen konsequenter durchgesetzt werden könne (ebd.). Für eine konsequente Durchsetzung der Anforderungen der europäischen Produktregulierung setze sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für eine Reform der Marktüberwachung ein und prüfe darüber hinaus Vorschläge der Europäischen Kommission für eine Reform der europäischen Zollverfahren für elektronischen Handel (ebd.). Auch die Marktüberwachung scheint nach Ansicht der Fragesteller in Bezug auf chinesische Onlineplattformen und deren Händler begrenzt zu sein. Die Herausforderung der nationalen als auch der europäischen Marktüberwachung besteht sicherlich darin, dass sich viele Plattformbetreiber außerhalb der Europäischen Union (EU) befinden, sodass dies dann das Durchschlagspotenzial der Marktüberwachung begrenzt. Darüber hinaus habe die Europäische Kommission Vorschläge zur Reform der europäischen Zollverfahren, inklusive derer für den elektronischen Handel, vorgelegt. Sie (Europäische Kommission) hat u. a. vorgeschlagen, die 150-Euro-Zollfreigrenze abzuschaffen und Onlineplattformen zu „fiktiven Einführern“ zu erklären (ebd.). Die Europäische Kommission erwarte, dass dadurch Umgehungsrisiken z. B. durch Unterfakturierung sowie die Aufteilung von Sendungen effektiver adressiert und die Kontrolle eingeführter Produkte durch die Zollbehörden insgesamt verbessert werden könne (ebd.). Laut Schätzung der EU-Kommission wurden bereits 2023 bis zu 65 Prozent der als zollfrei in die EU eingeführten Waren mit einem zu niedrigen Wert angemeldet, um Zollgebühren und Umsatzsteuer bei der Einfuhr zu umgehen. Das jetzige Kontrollsystem ist durch die Paketflut überlastet, die EU-Kommission will daher eine neue Zollbehörde schaffen und für einen besseren Informationsaustausch sorgen (www.spiegel.de/netzwelt/apps/temu-shein-aliexpress-zollfreistellung-fuer-billigimporte-aus-china-soll-fallen-a-56166efc-9445-41a6-a39f-2dd080920203?sara_ref=re-xx-cp-sh).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Welche konkreten Erkenntnisse konnte die Bundesregierung in Bezug auf Onlinemarktplätze, insbesondere aus Asien, und deren konkreten Auswirkungen auf deutsche Hersteller und Händler aufgrund ihrer Beobachtungen gewinnen, mit welchen Teilnehmern der deutschen Wirtschaft steht die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Beobachtung des Onlinemarktplatzes Temu und weiterer Aktivitäten chinesischer Onlineplattformbetreiber im Austausch, und welche Erkenntnisse konnte die Bundesregierung daraus gewinnen?

2

Welche Erkenntnisse konnte die Bundesregierung im Zusammenhang mit Billigangeboten von asiatischen Onlinemarktplätzen gewinnen, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus, und geht die Bundesregierung von einer Wettbewerbsverzerrung aufgrund der Billigangebote und der Zollfreigrenze aus?

3

Welche Erkenntnisse konnte die Bundesregierung durch die Vorschläge der EU-Kommission im Zusammenhang mit der Reform der europäischen Zollverfahren, inklusive derer für den elektronischen Handel, gewinnen, wie positioniert sich die Bundesregierung dazu, und wird sich die Bundesregierung bei der EU-Kommission für ihre Positionierung einsetzten (bitte die Positionen der Bundesregierung versus EU-Kommission und deren zeitliche Vorgaben angeben)?

4

Bedrohen die generell gestiegenen Marktanteile und die Billigangebote von Onlinemarktplätzen, insbesondere aus Asien, nach Einschätzung der Bundesregierung deutsche Hersteller und Händler, und welche Auswirkungen erwartet die Bunderegierung in Bezug auf den Wirtschaftsstandort Deutschland?

5

Möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass die hohen Standards auf europäischer und nationaler Ebene an Produktsicherheit, Umwelt- und Verbraucherschutz von Onlineplattformen (z. B. Temu) eingehalten werden, und sind dazu legistische Maßnahmen von der Bundesregierung geplant, und wenn ja, auf welche Art, und wann ist mit einer diesbezüglichen Umsetzung zu rechnen?

6

Wie möchte die Bundesregierung ggf. sicherstellen, dass sich alle Händler an die regulatorischen Anforderungen halten, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten und um ein Level Playing Field zu schaffen, und welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung diesbezüglich setzen?

7

Wie weit fortgeschritten sind die Prüfungen der Bundesregierung in Bezug auf die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben, damit diese durch alle Handelsunternehmen konsequenter durchgesetzt werden können, wann ist mit einer finalen Umsetzung zu rechnen, und um welche konkreten Maßnahmen wird es sich dabei handeln?

8

Wie, wann, und in welchem Umfang hat sich die Bundesregierung für eine konsequente Durchsetzung der Anforderungen der europäischen Produktregulierung auf europäischer Ebene eingesetzt, und welche Erkenntnisse für ihr weiteres Verfahren konnte die Bundesregierung daraus gewinnen, und wann kann mit einer Umsetzung gerechnet werden (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

9

Wie, wann, und in welchem konkreten Umfang hat sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für eine Reform der Marktüberwachung eingesetzt, und zu welchem Ergebnis kam die Bundesregierung bei ihrer Prüfung der Vorschläge der Europäischen Kommission für eine Reform der europäischen Zollverfahren für elektronischen Handel (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

10

Wo bestehen nach Ansicht der Bundesregierung die größten Herausforderungen der nationalen als auch europäischen Marktüberwachung in Bezug auf Onlinemarktplätze, und hat die Bundesregierung und nach Kenntnis der Bundesregierung die EU-Kommission proaktive Lösungsvorschläge dahin gehend erarbeitet, wie eine Marktüberwachung mit Plattformbetreibern außerhalb der Europäischen Union zukünftig sichergestellt werden kann, sodass das Durchschlagspotenzial der Marktüberwachung nicht begrenzt bleibt, und wenn ja, welche konkrete Maßnahmen wurden dabei erarbeitet, und wann ist mit einer finalen Umsetzung zu rechnen?

11

Kann die Bundesregierung gewährleisten, dass das nationale Lieferkettensorgfaltsgesetz bei asiatischen Onlinemarktplätzen eingehalten wird, wenn ja, wie will die Bundesregierung dies gewährleisten, und wenn nein, warum nicht?

12

Mit welchen konkreten Maßnahmen wird hinkünftig die Bundesregierung die geplante EU-Richtlinie „Sorgfaltspflicht bei der Unternehmensnachhaltigkeit“ bei asiatischen Onlinemarktplätzen anwenden bzw. exekutieren?

13

Hat sich die Bundesregierung eine eigene Positionierung im Zusammenhang mit den generell niedrigen Preisen bei asiatischen Onlinemarktplätzen und der oftmals daraus resultierenden geringeren Produktqualität und Produktsicherheit erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese?

Berlin, den 12. Juni 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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