BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Geplante Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetz - Praktische Umsetzung des avisierten zeitlichen Vorrangs der Qualifizierungs- vor der Drittmittelbefristung

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

10.07.2024

Aktualisiert

20.09.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1197426.06.2024

Geplante Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes – Praktische Umsetzung des avisierten zeitlichen Vorrangs der Qualifizierungs- vor der Drittmittelbefristung

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat am 27. März 2024 einen Gesetzentwurf zur Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) im Kabinett beschlossen und in den Deutschen Bundestag für das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren überwiesen. Ein wesentlicher Bestandteil der geplanten Reform ist die Neuregelung des Verhältnisses von Qualifizierungs- und Drittmittelbefristung, die von der Bundesregierung wie folgt dargelegt wird:

„Es soll ein zeitlicher Vorrang der Qualifizierungsbefristung vor der Drittmittelbefristung eingeführt werden. Das heißt, dass eine Drittmittelbefristung erst nach Ausschöpfen der Höchstbefristungsdauer in der Qualifizierungsbefristung zulässig sein soll. Dadurch sollen insbesondere die Mindestvertragslaufzeiten sowie die Regelung zur automatischen Verlängerung des Arbeitsvertrags zum Beispiel bei Inanspruchnahme von Mutterschutz und Elternzeit in diesem Zeitraum für alle verbindlich werden. In der Phase der Qualifizierung soll es keine Nachteile mehr für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler geben, deren Beschäftigungsverhältnis aus Drittmitteln finanziert werden. Das ist eine zentrale Verbesserung für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.“ (www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/faq/wisszeitvg-reform.html).

Der Bundesrat hat am 17. Mai 2024 in einer Stellungnahme festgehalten: „Der Bundesrat sieht mit Sorge auf die Auswirkungen, die ein Vorrang der Qualifizierungsbefristung vor der Drittmittelbefristung haben könnte. […] Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die Regelung zum Vorrang der Qualifizierungsbefristung vor der Drittmittelbefristung auch dann erfüllt ist, wenn Drittmittelvorhaben vorliegen, die kein Qualifizierungsziel verfolgen. Denn nicht wenige Drittmittelstellen sehen strukturell kein Qualifikationsziel vor (insbesondere FuE-Verträge [FuE = Forschung und Entwicklung] mit Unternehmen).

Weiterhin sollte klargestellt werden, welcher Zeitraum genau unter den Qualifizierungsvorrang fällt und ob eine Beschäftigung aufgrund von Drittmittelfinanzierung sowohl vor als auch nach der Promotion während der Qualifizierungsphase möglich ist, oder ob sie erst nach Abschluss beider Phasen erlaubt ist, einschließlich der Frage, ob dies auch Vertragsverlängerungsoptionen nach § 2 Absatz 5 WissZeitVG-E umfasst.

Zudem sollte geprüft werden, ob Ausnahmetatbestände aufgenommen werden, um Forschung zumindest in den Fällen spezifisch projektbezogener Drittmittelforschung auch zukünftig gewähren zu können (zum Beispiel bei Fällen, in denen die Höchstbefristungsdauer noch nicht vollständig ausgeschöpft ist, aber nicht für die beabsichtigte Beschäftigungsdauer in dem Drittmittelprojekt ausreicht).“ (www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2024/0101-0200/156-24(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie viele Drittmittelstellen in Forschungsprojekten, die mit Bundesmittel gefördert werden, sehen derzeit strukturell kein Qualifizierungsziel vor (bitte auch prozentual in Relation zur Gesamtheit der durch Bundesmittel geförderten Forschungsprojekte setzen)?

2

Wie viele Stellen in drittmittelfinanzierten Forschungsprojekten gibt es aktuell, und wie verteilen sich diese auf die jeweils zeitlich befristete Projektdauer (bitte tabellarisch wie sachgemäß entlang der Projektdauer darstellen)?

3

Wie viele drittmittelfinanzierte Projekte sind aktuell auf weniger als die benannten drei Jahre befristet?

4

Wie viele wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die kein formales Qualifikationsziel anstreben, werden aktuell unter Wahrung aller gesetzlichen Vorgaben in angewandten drittmittelfinanzierten Forschungsprojekten beschäftigt (bitte tabellarisch entlang einer sachgemäßen Gliederung der unterschiedlichen Einrichtungsformen im deutschen Wissenschaftssystem auflisten)?

5

Ist die avisierte Neuregelung eines Vorrangs der Qualifizierungsbefristung vor der Drittmittelbefristung auch dann erfüllt, wenn Drittmittelvorhaben vorliegen, die kein Qualifizierungsziel verfolgen, wenn ja, bitte begründen, und wenn nein, warum nicht?

6

Dürfen Wissenschaftseinrichtungen, etwa Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW), auf Basis der avisierten Neuregelung auch künftig wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die kein formales Qualifikationsziel anstreben, unter Wahrung aller gesetzlichen Vorgaben in angewandten drittmittelfinanzierten Forschungsprojekten beschäftigen (www.uas7.org/sites/default/files/2023-06/stellungnahme-uas7-wisszeitvg.pdf), wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?

7

Gibt es in den hiervon betroffenen Wissenschaftseinrichtungen für die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine hinreichende Verfügbarkeit alternativer Forschungsprojekte, die ein formales Qualifikationsziel sicherstellen, wenn ja, von welchem Bedarf und von welchem verfügbaren Angebot geht die Bundesregierung aus, und wenn nein, warum nicht, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?

8

Plant die Bundesregierung in diesem Kontext ggf. Anpassungen in den Förderbestimmungen im Bereich der institutionellen Förderung und Projektförderung des Bundes, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

9

Welchen Zeitraum, unter den ein etwaiger Qualifizierungsvorrang fallen soll, hält die Bundesregierung für sachgemäß, wenn ein Zeitraum genannt wird, warum findet sich der Zeitraum nicht im Gesetzentwurf wieder, und wenn kein Zeitraum genannt wird, warum nicht?

10

Hat die Bundesregierung die vom Bundesrat attestierte fehlende Klarstellung, „welcher Zeitraum genau unter den Qualifizierungsvorrang fällt und ob eine Beschäftigung aufgrund von Drittmittelfinanzierung sowohl vor als auch nach der Promotion während der Qualifizierungsphase möglich ist“, bisher präzisiert, wenn ja, wann, und mit welchem Inhalt, und wenn nein, warum nicht?

11

Arbeitet die Bundesregierung aktuell an einer entsprechenden Formulierungshilfe, wenn ja, seit wann, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 21. Juni 2024

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen