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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Konsolidierungsbestrebungen für den Bundeshaushalt 2025

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

06.08.2024

Aktualisiert

15.08.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1221109.07.2024

Konsolidierungsbestrebungen für den Bundeshaushalt 2025

der Abgeordneten Peter Boehringer, Marcus Bühl, Dr. Michael Espendiller, Ulrike Schielke-Ziesing, Wolfgang Wiehle und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Presseberichten zufolge gibt es zur Konsolidierung des Bundeshaushalts eine Vielzahl an Möglichkeiten, die auf „reiner Haushaltstechnik“ beruhen und somit die vorhandenen Sparzwänge abmildern könnten (www.welt.de/wirtschaft/plus252316662/Bundeshaushalt-Es-gibt-es-noch-heimliche-Reserven.html). Insbesondere wird dabei die Möglichkeit diskutiert, das Kontrollkonto der Schuldenbremse zur Haushaltskonsolidierung zu nutzen.

Aus den Reihen der Bundesregierung sei von einem „unteren zweistelligen Milliardenbetrag“ die Rede.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie hat sich der Stand des Kontrollkontos seit Einführung der Schuldenbremse entwickelt (bitte die einzelnen Jahresscheiben auflisten und kurz erläutern)?

2

Wie haben sich die Zuführungen zu bzw. Entnahmen aus der allgemeinen Rücklage (ehemals Asyl-Rücklage) des Bundes im selben Zeitraum entwickelt und wie die Zuführungen und Entnahmen der Rücklage im Kapitel 14 05 (bitte die einzelnen Jahresscheiben auflisten und kurz erläutern)?

3

In welchem Umfang kam es bei den in den Fragen 1 und 2 genannten Buchungen zu Überschneidungen in dem Sinne, dass Unterschreitungen des Haushaltssolls, die in die Rücklagen gebucht wurden, zugleich eine Unterschreitung der maximal zulässigen Nettokreditaufnahme (NKA) bedeuteten und somit sowohl in den Rücklagen als auch im Kontrollkonto verbucht wurden (bitte die einzelnen Jahresscheiben auflisten und kurz erläutern)?

4

Welche Wirkung hat umgekehrt eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage oder Rücklage im Kapitel 14 05 auf das Kontrollkonto (etwaige Asymmetrien bitte erläutern)?

5

Ist die Bundesregierung nach wie vor der Auffassung, dass ein positiver Saldo auf dem Kontrollkonto kein Guthaben zur Erweiterung des Kreditspielraums in späteren Jahren darstellt (vgl. Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/16466)?

6

Trifft es zu, dass gemäß Artikel 115-Gesetz (www.gesetze-im-internet.de/g_115/BJNR270400009.html) etwaige Überschreitungen der zulässigen NKA, die auf dem Kontrollkonto verbucht würden, mit den dort kumuliert angefallenen Salden verrechnet würden und erst dann zu einer Abbauverpflichtung gemäß Artikel 115-Gesetz führen, wenn der kumulierte Gesamtsaldo einen gewissen Wert unterschreitet?

7

Wenn die Frage 6 bejaht wurde, wie steht eine solche Praxis mit den Vorgaben der Schuldenbremse im Einklang, weil doch (nach Auffassung der Fragesteller unter Missachtung der Prinzipien von Jährigkeit und Jährlichkeit) die Haushaltsunterschreitungen der Vorjahre (und mithin die Unterschreitung der maximal zulässigen NKA) durch zunächst Zuführungen und später Entnahmen aus der allgemeinen Rücklage bereits überjährig zur Kreditaufnahme genutzt wurden?

8

Wenn Frage 6 bejaht wurde, trifft es zu, dass (nach Auffassung der Fragesteller evtl. unter Missachtung des Haushaltsgrundsatzes der Haushaltswahrheit) zu niedrig vorgenommene Titelveranschlagungen, die zu Überschreitungen im Haushaltsvollzug führen, für den Haushalt des Bundes auch in den Folgejahren keinerlei Konsequenzen haben und keinerlei Kreditrestriktionen auslösen, solange der kumulierte Saldo auf dem Kontrollkonto einen bestimmten Wert nicht unterschreitet, und stellten bei einem solchen Vorgehen die kumulierten Salden des Kontrollkontos indirekt nicht doch ein Guthaben zur Kreditaufnahme in späteren Jahren dar?

9

Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt werden, dass eine Praxis der Unterveranschlagung angesichts des Konsolidierungsbedarfs im Bundeshaushalt nicht platzgreift, und läge gegebenenfalls überhaupt ein rechtmäßiges Haushaltsaufstellungsverfahren vor?

10

Kann die Bundesregierung garantieren, dass es im Regierungsentwurf eines Bundeshaushalts nicht zu Unterveranschlagungen bei Titeln kommt, die rechtsverbindliche Zahlungen der Bundesregierung abbilden?

11

Trifft es zu, wie in dem in der Vorbemerkung der Fragesteller angeführten Pressebericht behauptet, dass die Bundesregierung das Verfahren oder die Formel zur Berechnung der Konjunkturkomponente bereits geändert hat, wenn ja, mit welcher Verordnung, und was beinhaltet diese Änderung?

a) Mit welchen zusätzlichen Kreditspielräumen rechnet die Bundesregierung aufgrund dieser Änderung im kommenden Jahr sowie bei einem etwaigen Nachtragshaushalt im laufenden Jahr?

b) Mit welchen Veränderungen der Kreditspielräume rechnet die Bundesregierung aufgrund dieser Änderung in den Jahren danach, und bleibt die Symmetrie der Konjunkturkomponente bezüglich negativer und positiver Output-Lücken auch nach der Änderung gewahrt?

Berlin, den 4. Juli 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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