Bericht der Bundesregierung gemäß § 154 Absatz 4 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre
Angaben zur Arbeitsmarktlage der 60- bis 65-Jährigen und zur voraussichtlichen Entwicklung der Erwerbsbeteiligung bis 2030, Kriterien für eine vermutete weitere "positive Entwicklung", wirtschaftliche Lage, Sozialleistungen, Gesundheitszustand, Anreize für die Betriebe zur Beschäftigung Älterer, Ein-Euro-Jobber, weitere Arbeitsmarktinstrumente, fehlende Prognosen zur Situation Behinderter, Notwendigkeit flankierender Maßnahmen beim Rentenbezug und Übergang in den Ruhestand, vorzeitiges Bekanntwerden des Berichts in der Öffentlichkeit<br /> (insgesamt 29 Einzelfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Datum
16.12.2010
Aktualisiert
26.07.2022
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