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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
100 Fragen zur Sachverhaltsaufklärung von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger zur sogenannten Fördermittel-Affäre
(insgesamt 100 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Datum
25.07.2024
Aktualisiert
31.07.2024
BT20/1224411.07.2024
100 Fragen zur Sachverhaltsaufklärung von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger zur sogenannten Fördermittel-Affäre
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/12244
20. Wahlperiode 11.07.2024
Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
100 Fragen zur Sachverhaltsaufklärung von Bundesministerin Bettina Stark-
Watzinger zur sogenannten Fördermittel-Affäre
Am 8. Mai 2024 hat sich die Bundesministerin für Bildung und Forschung
Bettina Stark-Watzinger wie folgt in der „BILD-Zeitung“ über einen offenen
Brief, dessen Inhalt die Fragestellerin dezidiert ablehnt, geäußert:
„Dieses Statement von Lehrenden an Berliner Universitäten macht fassungslos.
Statt sich klar gegen Israel- und Judenhass zu stellen, werden Uni-Besetzer zu
Opfern gemacht und Gewalt verharmlost. … Dass es sich bei den Unterstützern
um Lehrende handelt, ist eine neue Qualität.“ Denn gerade Professoren und
Dozenten müssten „auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Es ist richtig,
wenn Hochschulleitungen bei Antisemitismus und Gewalt schnell handeln und
die Polizei einschalten“ (www.bild.de/politik/inland/regierung-fassungslos-
uniskandal-eskaliert-663b6def27e1b86288b11fc5).
Am 16. Juni 2024 hat die Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina
Stark-Watzinger ihre beamtete Staatssekretärin Dr. Sabine Döring mit
folgender Begründung in den einstweiligen Ruhestand versetzt:
„Am 11.06.2024 ist mir eine E-Mail aus der Fachebene meines Ministeriums
zur Kenntnis gebracht worden, welche die Prüfung potentieller
förderrechtlicher Konsequenzen für die Unterzeichner des besagten offenen Briefes zum
Gegenstand hat. Das möchte ich heute einordnen:
Die für die Hochschulabteilung fachlich zuständige Staatssekretärin Prof.
Dr. Sabine Döring hat – wie schon öffentlich bekannt – den zugrundeliegenden
Prüfauftrag veranlasst. Ebenfalls hat sie erklärt, dass sie sich bei ihrem Auftrag
der rechtlichen Prüfung offenbar missverständlich ausgedrückt habe.
Nichtsdestotrotz wurde der Eindruck erweckt, dass die Prüfung förderrechtlicher
Konsequenzen auf der Basis eines von der Meinungsfreiheit gedeckten offenen
Briefes im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erwogen
werde. Das widerspricht den Prinzipien der Wissenschaftsfreiheit. Prüfungen
förderrechtlicher Konsequenzen wegen von der Meinungsfreiheit gedeckten
Äußerungen finden nicht statt.
Der entstandene Eindruck ist geeignet, das Vertrauen von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern in das BMBF nachhaltig zu beschädigen. Vor diesem
Hintergrund und da ich im Prozess der Aufarbeitung zu der Überzeugung
gelangt bin, dass ein personeller Neuanfang nötig ist, habe ich den Bundeskanzler
darum gebeten, Staatssekretärin Prof. Dr. Sabine Döring in den einstweiligen
Ruhestand zu versetzen. Ich danke Sabine Döring für ihren Einsatz für Bildung,
Wissenschaft und das BMBF“ (www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/pressemitteilun
gen/de/2024/06/160624_StD.html).
Am 17. Juni 2024 hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger in der
Bundespressekonferenz auf Nachfrage mitgeteilt:
„Ich habe den betreffenden Auftrag, förderrechtliche Konsequenzen prüfen zu
lassen, nicht erteilt und auch nicht gewollt.“
Am 18. Juni 2024 berichtete das Magazin „Cicero“ über einen weiteren Auftrag
aus der Leitungsabteilung, dem unmittelbaren Umfeld von Bundesministerin
Bettina Stark-Watzinger, der bereits am 10. Mai 2024 und damit drei Tage vor
dem Auftrag der mittlerweile entlassenen Staatssekretärin Dr. Sabine Döring
erteilt wurde.
„Dass die Ministerin in der Angelegenheit aber eine Rolle spielte, bestätigt am
Ende auch die Pressestelle des Bundesministeriums auf Anfrage von Cicero.
Unbestritten ist demnach, dass im Pressereferat bereits am 10. Mai 2024 daran
gearbeitet wurde, eine Liste jener Wissenschaftler der FU Berlin anfertigen
zulassen, die den umstrittenen offenen Brief unterschrieben hatten und zugleich
Empfänger von Fördermitteln des Ministeriums waren.
Aber: Das geschah ausdrücklich nicht auf Anforderung der nun in den
einstweiligen Ruhestand versetzten Staatssekretärin Döring. Es geschah aufgrund
der Eigeninitiative der Pressestelle der Ministerin, sagt das Ministerium: ‚Es
handelte sich um einen routinemäßigen Vorgang, um auf eventuelle Nachfragen
vorbereitet zu sein“‘ (www.cicero.de/innenpolitik/bundesministerin-stark-watzi
nger-lehnt-rucktritt-ab-das-konnte-eng-werden).
Auf Antrag der Fraktion der CDU/CSU wurde Bundesministerin Bettina Stark-
Watzinger zur Sachverhaltsaufklärung am 26. Juni 2024 in den
Bundestagsausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung geladen (www.z
eit.de/politik/deutschland/2024-06/foerdergeld-affaere-bettina-stark-
watzingerbildungsausschuss-unionsfraktion). Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger
räumte in diesem Rahmen zu dem Auftrag ihrer Pressestelle vom 10. Mai 2024
Folgendes ein:
„Um auf Nachfragen der Presse vorbereitet zu sein, wurde in meinem
Ministerium auf Fachebene eine Übersicht erstellt, welche Unterzeichner des offenen
Briefes in einer Verbindung zum BMBF stehen. Diese Übersicht wurde mir
nicht vorgelegt und auch nicht an Dritte übermittelt. Die Übersicht verblieb auf
Fachebene. Sie wurde mir erst nach dem Panorama-Bericht am 11. Juni 2024
bekannt“ (www.bundestag.de/mediathek/ausschusssitzungen?videoid=7613130
#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NjEzMTMw&mod=medi
athek).
Auf mehrfache Nachfrage der CDU/CSU-Fraktion zu den Hintergründen des
am 10. Mai 2024 erfolgten Auftrages ihrer Pressestelle hat Bundesministerin
Bettina Stark-Watzinger keine Antwort darauf gegeben, auf wessen Weisung
die Pressestelle eine etwaige Auflistung von Wissenschaftlern hat anfertigen
lassen (www.welt.de/politik/deutschland/article252220282/Stark-Watzinger-Di
e-Frage-ist-warum-die-Ministerin-nicht-einfach-sagt-wer-es-war.html).
Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger hat die täglich stattfindenden
Morgenbzw. Presselagen als „informell“ bezeichnet und auch auf mehrfache Nachfrage
keine Auskunft dazu gegeben,
1. wer die Teilnehmer an den für die Sachverhaltsaufklärung relevanten
Morgen- bzw. Presselagen waren,
2. ob der offene Brief Gegenstand der Beratungen war und
3. ob im Anschluss Weisungen oder Arbeitsaufträge in das Haus erteilt
wurden.
Ferner hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger zur Verwunderung der
Fragesteller ihre eigene Pressestelle aus der Leitungsabteilung als Fachebene
deklariert und damit den nach Ansicht der Fragestellerin fehlleitenden Eindruck
erweckt, die Verantwortung für den im Fokus der Öffentlichkeit stehenden
Auftrag der eigenen Pressestelle läge ausschließlich bei der Fachebene des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und fern von ihrem
unmittelbaren persönlichen Umfeld der Leitungsabteilung.
Arbeitsaufträge wurden nach Aktenlage und dem bisher öffentlich Bekannten
und gemäß den Äußerungen von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger
durch eine Staatssekretärin und den Leiter der Abteilung „Hochschul- und
Wissenschaftssystem; Bildungsfinanzierung“ nicht vorschriftsgemäß schriftlich
festgehalten (www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama/download1200.pdf).
Auch die weiterhin von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger
unbeantwortet gelassene Frage, wer ihrer Pressestelle die Weisung zur Anforderung einer
Liste mit Wissenschaftlern gegeben hat, lässt aus Sicht der Fragestellerin den
Schluss zu, dass auch in der Leitungsabteilung, dem unmittelbaren
persönlichen Arbeitsumfeld von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger, relevante
Vorgänge nicht vorschriftsgemäß administriert wurden. Dabei ist jegliches
Verwaltungshandeln dem Grundsatz der ordnungsgemäßen Aktenführung
verpflichtet, der wiederum auf dem Rechtsstaatsprinzip nach Artikel 20 Absatz 3
des Grundgesetzes (GG) beruht. Nur durch die ordnungsgemäße Aktenführung
wird ein rechtsstaatlicher Verwaltungsvollzug, eine Rechtskontrolle durch
Gerichte sowie Aufsichtsbehörden und eine Überprüfung durch die Parlamente
gewährleistet. Alle Beschäftigten einer Behörde sind diesen Prinzipien
verpflichtet und an die jeweils geltenden Regelungen gebunden. Die
ordnungsgemäße Aktenführung stellt die Pflicht der Behörde zur Aktenmäßigkeit und
Regelgebundenheit dar. Das Prinzip der Aktenmäßigkeit besagt unter anderem,
dass alle entscheidungsrelevanten Unterlagen und Bearbeitungsschritte eines
Geschäftsvorfalls in der Akte zu führen (Prinzip der Schriftlichkeit) sowie
vollständig, wahrheitsgemäß und nachvollziehbar zu dokumentieren sind, und zwar
unabhängig davon, ob eine Behörde als führendes Aktensystem noch
papierbasiert oder elektronisch veraktet. Zu den aktenrelevanten Unterlagen zählen alle
entscheidungserheblichen Informationen, unabhängig davon, auf welchem Weg
sie die Behörde erreichen. Gegebenenfalls sind relevante Informationen zu
verschriftlichen (z. B. Telefonate oder SMS) bzw. auszudrucken (z. B. Eingänge
per E-Mail), wenn als führende Akte noch ein papierbasiertes System existiert
(Bundestagsdrucksache 19/10084, S. 3).
Aus Sicht der Fragesteller hat die Sachverhaltsaufklärung durch
Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger zur sogenannten Fördermittel-Affäre gerade erst
begonnen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. War Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger im Zeitraum vom 7. Mai
bis zum 16. Mai 2024 im Urlaub, und wenn ja, wer von der Hausleitung
hat die Bundesministerin in dieser Zeit vertreten, und wenn nein, warum
war Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger über nach Ansicht der
Fragestellerin wesentliche Vorgänge in ihrem Haus (Auftrag von
Staatssekretärin Dr. Sabine Döring) und in ihrer eigenen Leitungsabteilung
(Auftrag der Pressestelle zur Anfertigung einer Liste mit
Wissenschaftlern) nicht informiert?
2. Wie viele Pressestatements bzw. Pressezitate wurden zwischen dem
7. Mai und dem 16. Mai 2024 von Bundesministerin Bettina Stark-
Watzinger autorisiert (bitte für jeden Tag tabellarisch darstellen)?
3. Wie viele Pressestatements bzw. Pressezitate von Bundesministerin
Bettina Stark-Watzinger standen in einem mittelbaren oder
unmittelbaren Bezug zum offenen Brief (bitte für jeden Tag tabellarisch
darstellen)?
4. Wie oft und wann hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger
zwischen dem 7. Mai und dem 16. Mai 2024 mit dem Leiter der Abteilung 4
„Hochschul- und Wissenschaftssystem; Bildungsfinanzierung“ direkt
kommuniziert, und war der weitere Umgang von Bundesministerin
Bettina Stark-Watzinger mit dem offenen Brief dabei Thema?
5. Wie oft und wann hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger
zwischen dem 7. Mai und dem 16. Mai 2024 direkt mit Staatssekretärin
Dr. Sabine Döring kommuniziert, und in welchem Rahmen und auf
welchem Weg wurde kommuniziert (Gespräche, Messengerdienste etc.),
und war der weitere Umgang von Bundesministerin Bettina Stark-
Watzinger mit dem offenen Brief dabei Thema?
6. Wie oft und wann hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger
zwischen dem 7. Mai und dem 16. Mai 2024 mit dem Leiter der
Leitungsabteilung und dem Leiter der Grundsatzabteilung gesprochen, und war der
weitere Umgang von Bundesministerin Stark-Watzinger mit dem
offenen Brief dabei Thema?
7. Wie oft und wann hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger
zwischen dem 7. Mai und dem 16. Mai 2024 mit dem Leiter der
Unterabteilungsleitung Kommunikation (L2) der Leitungsabteilung gesprochen,
und war der weitere Umgang von Bundesministerin Bettina Stark-
Watzinger mit dem offenen Brief dabei Thema?
8. Wie oft und wann hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger
zwischen dem 7. Mai und dem 16. Mai 2024 mit dem Leiter des
Pressereferates (L21) der Leitungsabteilung gesprochen, und war der weitere
Umgang von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger mit dem offenen
Brief dabei Thema?
9. Warum ist aus Sicht von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger, wie
sie es in der Ausschussbefragung (siehe Vorbemerkung der
Fragestellerin) deklariert hat, die Morgen- bzw. Presselage ein „informelles
Gremium“?
10. Wer nimmt an den Morgen- bzw. Presselagen der Bundesministerin
Bettina Stark-Watzinger gewöhnlich teil (bitte ausschließlich die
Funktionen, etwa PSt, St, AL Z, AL 1, L1, L2, RL L21 etc., tabellarisch
auflisten)?
11. Wurden im Rahmen von Morgen- bzw. Presselagen der
Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger seit Dezember 2021 schon einmal
Arbeitsaufträge oder Weisungen an das Haus vorbesprochen, abgestimmt oder
in Auftrag gegeben, und wenn ja, wie erklärt Bundesministerin Bettina
Stark-Watzinger den Widerspruch zu ihren Äußerungen gegenüber dem
Ausschuss, und wenn nein, warum nicht?
12. Werden in den Morgen- bzw. Presselagen Wünsche bzw. Bitten von
Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger geäußert und konkrete
Aufträge erteilt?
13. In welchem Format erteilt Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger
üblicherweise Aufträge an den Leiter der Pressestelle (L21) bzw. an ihre
Pressestelle der Leitungsabteilung?
14. Werden diese Aufträge regelmäßig verschriftlicht, und wenn ja, durch
wen (etwa die Bundesministerin, die Leitung des Ministerbüros, den
Leiter der Leitungsabteilung, den Leiter der Unterabteilungsleitung
Kommunikation in der Leitungsleitung oder den Leiter der Pressestelle),
und wenn nein, warum nicht?
15. Wo werden diese Vermerke (siehe Frage 14) veraktet und registriert?
16. Unter welchem Aktenzeichen werden etwaige Vermerke abgelegt (bitte
die Aktenzeichen zwischen dem 7. Mai und 16. Mai 2024 auflisten)?
17. Fand am 7. und/oder am 8. Mai 2024 eine Morgen- bzw. Presselage statt,
und hat die Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger daran
teilgenommen?
18. Welche weiteren Teilnehmer haben am 7. und/oder am 8. Mai 2024 an
einer Morgen- bzw. Presselage teilgenommen (bitte ausschließlich die
Funktionen, etwa PSt, St, AL Z, AL 1, L1, L2, RL L21 etc., tabellarisch
auflisten)?
19. Hat sich die Hausleitung des BMBF an dem Feiertag, dem 9. Mai 2024,
im Rahmen einer Morgen- bzw. Presselage oder in einem anderen
informellen wie formellen Rahmen über den weiteren Umgang mit dem
offenen Brief ausgetauscht, und wenn ja, wer war hieran beteiligt?
20. Hält Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger an der Richtigkeit ihrer
Aussage gegenüber dem Ausschuss fest, dass aus den an Werktagen
täglich stattfindenden Presse- bzw. Morgenlagen keine Aufträge zur
Pressearbeit oder Arbeitsaufträge für Mitglieder der Hausleitung durch die
Bundesministerin erteilt werden?
21. Schließt Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger kategorisch aus, dass
sie sich im Rahmen von informellen Zusammenkünften wie Morgen-
und Presselagen nicht von den Mitgliedern ihrer Hausleitung zu
inhaltlichen wie politischen Fragestellungen beraten lässt, Entscheidungen mit
ihnen abstimmt und ihnen Arbeitsaufträge erteilt, und wenn ja, warum,
und wenn nein, warum nicht?
22. Wann hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger ihr Zitat, das in
dem Artikel der „BILD-Zeitung“ „Die UniversiTäter“ (www.bild.de/poli
tik/inland/uni-lehrkraefte-unterstuetzen-krawall-studenten-die-universita
eter-663cb4dfa8485058948a470e) Verwendung fand, ihrer Pressestelle
autorisiert, und wann wurde das Zitat durch wen (bitte Bezeichnung des
Dienstgrades und Referates der betreffenden Person) an das Medium
übermittelt (bitte Tag und Uhrzeit nennen)?
23. Hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger am 8. Mai und bzw. oder
am 9. Mai 2024 mit dem Leiter der Leitungsabteilung und/oder dem
Unterabteilungsleiter für Kommunikation der Leitungsabteilung (L2) und/
oder dem Leiter der Pressestelle (L21) und bzw. oder dem Leiter der
Grundsatzabteilung über das Vorgehen mit Blick auf den offenen Brief
gesprochen, und welche Aufträge, Bitten oder Wünsche wurden seitens
der Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger erteilt bzw. geäußert?
24. Wie definiert Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger mit Blick auf
das BMBF die Leitungsebene?
25. Wie definiert Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger mit Blick auf
das BMBF die Fachebene?
26. Versteht Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger die Referate ihrer
eigenen Leitungsabteilung als einen Teil der Fachebene, und wenn ja,
warum, und wenn nein, warum hat Bundesministerin Bettina Stark-
Watzinger in der Regierungsbefragung im Deutschen Bundestag dann
den Prüfauftrag aus ihrer Pressestelle als einen Prüfauftrag der
Fachebene bezeichnet?
27. An welchem konkreten Tag (Aussage von Bundesministerin Bettina
Stark-Watzinger im Ausschuss: „nach den Panorama-Veröffentlichungen
am 11.6.“) hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger die
angefertigte Liste ihrer Pressestelle zu sehen bekommen?
28. An welchem konkreten Tag (Aussage von Bundesministerin Bettina
Stark-Watzinger im Ausschuss: „nach den Panorama-Veröffentlichungen
am 11.6.“) hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger von der
angefertigten Liste ihrer Pressestelle erfahren?
29. Hat der Leiter der Leitungsabteilung am 10. Mai 2024 der Pressestelle
den Auftrag gegeben, eine Liste mit Wissenschaftlern, die den offenen
Brief unterzeichnet haben, anzufordern, und wenn ja, wann und wie
wurde der Auftrag erteilt, und auf wessen Weisung hat der Leiter der
Leitungsabteilung hierbei ggf. gehandelt?
30. Hat der Leiter der Unterabteilung Kommunikation (L2) in der
Leitungsabteilung am 10. Mai 2024 der Pressestelle den Auftrag gegeben, eine
Liste mit Wissenschaftlern, die den offenen Brief unterzeichnet haben,
anzufordern, und wenn ja, wann und wie wurde der Auftrag erteilt, und
auf wessen Weisung hat der Leiter der Unterabteilung Kommunikation
(L2) der Leitungsabteilung hierbei ggf. gehandelt?
31. Hat der Leiter der Pressestelle in der Leitungsabteilung (RL L21) am
10. Mai 2024 der Pressestelle den Auftrag gegeben, eine Liste mit
Wissenschaftlern, die den offenen Brief unterzeichnet haben, anzufordern,
und wenn ja, wann und wie wurde der Auftrag erteilt, und auf wessen
Weisung hat der Leiter der Pressestelle hierbei ggf. gehandelt?
32. Ist die Leitungsabteilung samt den dazugehörigen Arbeitseinheiten des
von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger geführten BMBF der
Pflicht zu einer ordnungsgemäßen Aktenführung gemäß dem
Rechtsstaatsprinzip nach Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes
nachgekommen, jegliches Verwaltungshandeln entsprechend dem Grundsatz der
ordnungsgemäßen Aktenführung zu dokumentieren, und wenn ja,
warum hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger den Auftraggeber
bzw. die Auftraggeberin (bitte die Funktion der betreffenden Person
nennen) der Auflistung von Wissenschaftlern nicht transparent gemacht, und
wenn nein, warum nicht?
33. Ist der Leiter der Abteilung 4 „Hochschul- und Wissenschaftssystem;
Bildungsfinanzierung“ gegenüber Referaten der Leitungsabteilung, etwa
dem Pressereferat L21, weisungsbefugt, und wenn ja, warum, und wenn
nein, warum nicht?
34. Wie klärt Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger den Widerspruch
zwischen der aus Sicht der Fragestellerin nicht vorhandenen
Weisungsbefugnis des Leiters der Abteilung 4 gegenüber der Pressestelle der
Leitungsabteilung und den Aussagen der Bundesministerin in der
Ausschussbefragung auf („Es ist ein komplett separater Vorgang, der auf der
Fachebene stattgefunden hat, dass eine Übersicht erstellt wurde. Das ist
von Abteilungsleitung 4, das ist die Abteilung, die für die Hochschulen
zuständig ist, und es ist für reaktive Möglichkeiten auf Anfragen in der
Pressekonferenz eben sprechfähig zu sein, erfolgt. Ich betone noch
einmal: Diese Übersicht ist nicht aus der Fachebene weitergegeben worden.
Sie hat weder mich erreicht noch andere Dritte erreicht. Und von dieser
Übersicht habe ich erst am 11. Juni 2024 erfahren.“)?
35. Warum hat die Pressestelle der Leitungsabteilung eine detaillierte
Aufstellung mit personenbezogenen Daten angefordert, obwohl sie diese
personenbezogenen Daten für ihre Pressearbeit nicht verwenden darf?
36. Wann wurde die Anforderung der Pressestelle vom 10. Mai 2024 vom
zuständigen Fachreferat der Abteilung 4 „Hochschul- und
Wissenschaftssystem; Bildungsfinanzierung“ ausgeführt?
37. Hat das zuständige Fachreferat der Abteilung 4 „Hochschul- und
Wissenschaftssystem; Bildungsfinanzierung“ dem Pressereferat der
Leitungsabteilung, von dem der Auftrag kam, davon abgeraten, eine
etwaige Liste anzufertigen, wie es von der SPD-Fraktion in der
Ausschussbefragung von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger angemerkt
wurde?
38. Hat die Pressestelle der Leitungsabteilung ggf. gegen den Rat der
Mitarbeiter auf der Auftragserfüllung bestanden, und wenn ja, warum und
auf wessen Weisung, und wenn nein, warum nicht?
39. Wann wurde die erbetene Auflistung von Wissenschaftlern von der
Fachebene an den zuständigen Leiter der Abteilung 4 übermittelt (bitte
Tag und Uhrzeit der Übermittlung nennen)?
40. Wann wurde die entsprechende Vorlage bzw. E-Mail vom zuständigen
Leiter der Abteilung 4 an das Pressereferat der Leitungsabteilung
übermittelt?
41. Wurde der Auftrag der Pressestelle vom 10. Mai 2024 ggf.
zurückgezogen, und wenn ja, von wem (bitte die Funktion der betreffenden Person
nennen: etwa Bundesministerin, Staatssekretärin, Leiter der
Leitungsabteilung, Leiter der Unterabteilung der Leitungsabteilung, Leiter des
Pressereferates (L21) der Leitungsabteilung etc.) und wann, und wenn nein,
warum nicht?
42. Hat die Pressestelle der Leitungsabteilung die Informationen aus der
Auflistung verwendet, um Presseanfragen bzw. Fragen in der
Regierungspressekonferenz zu beantworten, und wenn ja, warum und ggf. auf
welcher rechtlichen Basis, und wenn nein, was ist mit der Liste
geschehen, obwohl nach Aktenlage massiver Druck auf die mit der Anfertigung
der Liste beauftragten Arbeitseinheiten ausgeübt wurde (www.spiege
l.de/politik/deutschland/foerdergeld-affaere-im-bmbf-grosses-unwohlsei
n-namen-in-listen-zu-markieren-a-050cc30f-41c1-438a-96da-15d33fab
e9ee; www.tagesschau.de/investigativ/panorama/bmbf-stark-watzinger-f
oerdergelder-100.html)?
43. Darf die Pressestelle der Leitungsabteilung die im Zuge der Anforderung
vom 10. Mai 2024 zusammengetragenen personenbezogenen Daten
rechtlich überhaupt öffentlich machen, und wenn ja, auf welcher
rechtlichen Basis, und wenn nein, warum gab es dann die Anforderung aus
der Pressestelle der Leitungsabteilung, wenn eine Veröffentlichung
rechtlich unzulässig ist?
44. Hat sich die Pressestelle der Leitungsabteilung hierzu eine rechtliche
Einschätzung eingeholt, und wenn ja, wann und auf wessen Weisung,
und wenn nein, warum nicht?
45. Wann wurde die erstellte Liste mit Wissenschaftlern veraktet?
46. Welches Referat hat die Liste veraktet?
47. Wann wird die erstellte Liste entsprechend der Äußerung der
Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger in der Ausschussbefragung („Die ist
natürlich in den Akten, wie Akten veraktet sein müssen. Sobald das auch
nicht mehr notwendig ist, wird sie wie alles dann auch vernichtet
entsprechend den Regeln.“) vernichtet?
48. Hat sich das BMBF die Zustimmung der in der Liste aufgeführten
Wissenschaftler eingeholt, dass ihre personenbezogenen Daten verwendet,
gespeichert und veraktet werden dürfen, und wenn ja, wann, und wenn
nein, warum nicht?
49. Ist dem BMBF bekannt, ob es Beschwerden gegen das BMBF von
betroffenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gibt, die mit der
Aufführung ihrer personenbezogenen Daten in einer etwaigen Liste nicht
einverstanden sind, und wenn ja, wie viele Beschwerden gegen das
BMBF liegen vor (bitte Anzahl quantitativ angeben)?
50. Wann (bitte Tag und Uhrzeit nennen) fand das Telefonat zwischen
Staatssekretärin Dr. Sabine Döring und dem Leiter der Abteilung 4
„Hochschul- und Wissenschaftssystem; Bildungsfinanzierung“ statt, in
dem der Abteilungsleiter 4 den Auftrag zur rechtlichen Prüfung des
offenen Briefes erhalten und den Auftrag zur förderrechtlichen Prüfung
missverstanden haben soll (www.spiegel.de/panorama/bildung/bettina-st
ark-watzingers-staatssekretaerin-soll-umstrittene-pruefung-beauftragt-ha
ben-a-5dfcbd9a-786b-4f6b-a5d0-ceeb19e43512)?
51. War der Leiter der Abteilung 4 „Hochschul- und Wissenschaftssystem;
Bildungsfinanzierung“ mit dem Auftrag von Staatssekretärin Dr. Sabine
Döring einverstanden, oder hat er in dem Telefonat von seinem Recht als
politischer Beamter, gegen den Auftrag von Staatssekretärin Dr. Sabine
Döring zu remonstrieren, Gebrauch gemacht, und wenn Letzteres
zutrifft, mit welchem Ergebnis?
52. Warum haben sowohl die Staatssekretärin Dr. Sabine Döring als auch
der Leiter der Abteilung 4 „Hochschul- und Wissenschaftssystem;
Bildungsfinanzierung“ die Anforderung für den Prüfauftrag nicht
vorschriftsgemäß verschriftlicht?
53. Teilt die Bundesregierung weiterhin die Rechtsauffassung aus dem
Jahr 2019 („Jegliches Verwaltungshandeln ist dem Grundsatz der
ordnungsgemäßen Aktenführung verpflichtet, der wiederum auf dem
Rechtsstaatsprinzip nach Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG)
beruht. Nur durch die ordnungsgemäße Aktenführung wird ein
rechtsstaatlicher Verwaltungsvollzug, eine Rechtskontrolle durch Gerichte
sowie Aufsichtsbehörden und eine Überprüfung durch die Parlamente
gewährleistet. Alle Beschäftigten einer Behörde sind diesen Prinzipien
verpflichtet und an die jeweils geltenden Regelungen gebunden. Die
ordnungsgemäße Aktenführung stellt die Pflicht der Behörde zur
Aktenmäßigkeit und Regelgebundenheit dar. Das Prinzip der Aktenmäßigkeit
besagt unter anderem, dass alle entscheidungsrelevanten Unterlagen und
Bearbeitungsschritte eines Geschäftsvorfalls in der Akte zu führen
(Prinzip der Schriftlichkeit) sowie vollständig, wahrheitsgemäß und
nachvollziehbar zu dokumentieren sind, und zwar unabhängig davon, ob eine
Behörde als führendes Aktensystem noch papierbasiert oder elektronisch
veraktet.“, Bundestagsdrucksache 19/10083, S. 2, 3, und wenn nein,
warum nicht?
54. Sieht sich auch Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger dem
Grundsatz der ordnungsgemäßen Aktenführung gemäß dem
Rechtsstaatsprinzip nach Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes verpflichtet?
a) Wenn ja, warum gibt es etwaige Missstände bei der
ordnungsgemäßen Aktenführung in ihrem Geschäftsbereich?
b) Wenn nein, warum nicht?
55. Teilt die Bundesregierung weiterhin die Rechtsauffassung aus dem
Jahr 2019 („Zu den aktenrelevanten Unterlagen zählen alle
entscheidungserheblichen Informationen, unabhängig davon, auf welchem Weg
sie die Behörde erreichen. Ggf. sind relevante Informationen zu
verschriftlichen (z. B. Telefonate oder SMS) bzw. auszudrucken (z. B.
Eingänge per E-Mail), wenn als führende Akte noch ein papierbasiertes
System existiert.“, Bundestagsdrucksache 19/10083, S. 2, und wenn
nein, warum nicht?
56. Ist die in der Antwort der Bundesregierung aus dem Jahr 2019
aufgeführte Registraturrichtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von
Schriftgut in den Bundesministerien (RegR) weiterhin in der
Bundesregierung in Kraft, und wenn ja, wurde die Richtlinie bei den
vorliegenden Vorgängen eingehalten, und wenn nein, warum nicht?
57. Werden die Inhalte von persönlichen Gesprächen, Telefonaten, der SMS-
und Wire-Kommunikation von Bundesministerin Bettina Stark-
Watzinger der Richtlinie entsprechend verschriftlicht, soweit diese für
die inhaltliche Bearbeitung eines Verwaltungsvorgangs relevant ist, und
wenn nein, warum nicht?
58. Warum finden sich in den bisher veröffentlichten Dokumenten des
BMBF, obwohl bei mindestens einer Anfrage nach dem
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) explizit danach gefragt wurde (fragdenstaat.de/anfr
age/interne-pruefung-zu-offenem-brief-proteste/), keine verakteten SMS
oder Nachrichten von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger und
weiterer Mitglieder der Hausleitung und der Leitungsabteilung auf dem
Messengerdienst Wire?
59. Warum werden im BMBF Arbeitsaufträge der Hausleitung und/oder auf
Abteilungsleitungsebene telefonisch erteilt und nicht schriftlich
dokumentiert?
a) Stellen etwaige derartige Vorgänge einen Verstoß gegen den
Grundsatz der ordnungsgemäßen Aktenführung dar?
b) Wenn nein, warum nicht?
60. Welche unmittelbaren Konsequenzen wurden, seit Bekanntwerden der –
sollte Frage 59a mit Ja beantwortet werden – nicht ordnungsgemäßen
Aktenführung im Sinne eines rechtsstaatlichen Verwaltungsvollzuges
durch Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger in ihrer
Leitungsabteilung und auf Abteilungsleitungsebene gezogen, und wenn keine
unmittelbaren Konsequenzen gezogen wurden, warum nicht?
61. Wie stellt die Hausleitung des BMBF künftig sicher, dass durch eine
vollumfängliche Aktenführung Verantwortlichkeiten nachvollziehbar
bleiben?
62. Wann wurde durch wen der am 13. Mai 2024 erteilte Auftrag von
Staatssekretärin Dr. Sabine Döring zur zuwendungsrechtlichen Prüfung
zurückgenommen?
63. Wie (schriftlich, telefonisch etc.) wurde der am 13. Mai 2024 erteilte
Auftrag von Staatssekretärin Dr. Sabine Döring zur
zuwendungsrechtlichen Prüfung zurückgenommen?
a) Wurde dabei gegen den Grundsatz der ordnungsgemäßen
Aktenführung verstoßen?
b) Wenn nein, warum nicht?
64. Wurde der Auftrag der Staatssekretärin Dr. Sabine Döring ggf. durch den
Abteilungsleiter aufgehoben, und wenn ja, warum, und wenn nein,
warum nicht, und was folgt daraus?
65. Gab es am 13. Und bzw. oder am 14. Mai 2024 Kontakt zwischen dem
Leiter der Abteilung 4 „Hochschul- und Wissenschaftssystem;
Bildungsfinanzierung“ und Staatssekretärin Dr. Sabine Döring zu dem besagten
Prüfauftrag, und wenn ja, wurde in der Folge der Grundsatz der
ordnungsgemäßen Aktenführung eingehalten, und wenn nein, warum nicht?
66. War der Inhalt und/oder das Wording der öffentlich gewordenen E-Mail
von Staatssekretärin Dr. Sabine Döring mit Bundesministerin Bettina
Stark-Watzinger abgestimmt (www.spiegel.de/panorama/bildung/bettin
a-stark-watzingers-staatssekretaerin-soll-umstrittene-pruefung-beauftrag
t-haben-a-5dfcbd9a-786b-4f6b-a5d0-ceeb19e43512)?
a) Wenn ja, wurde dabei der Grundsatz der ordnungsgemäßen
Aktenführung eingehalten?
b) Wenn nein, warum nicht?
67. War der Inhalt und/oder das Wording der E-Mail von Staatssekretärin
Dr. Sabine Döring mit Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger
abgestimmt?
a) Wenn ja, wann und auf wessen Weisung wurde die E-Mail
abgestimmt, und wurde dabei der Grundsatz der ordnungsgemäßen
Aktenführung eingehalten?
b) Wenn nein, warum nicht?
68. War der Inhalt und/oder das Wording der E-Mail von Staatssekretärin
Dr. Sabine Döring mit dem Leiter der Leitungsabteilung abgestimmt?
a) Wenn ja, wann und auf wessen Weisung wurde die E-Mail
abgestimmt, und wurde dabei der Grundsatz der ordnungsgemäßen
Aktenführung eingehalten?
b) Wenn nein, warum nicht?
69. War der Inhalt und/oder das Wording der E-Mail von Staatssekretärin
Dr. Sabine Döring vom 14. Juni 2024 mit dem Leiter der Unterabteilung
Kommunikation der Leitungsabteilung abgestimmt?
a) Wenn ja, wann und auf wessen Weisung wurde die E-Mail
abgestimmt, und wurde dabei der Grundsatz der ordnungsgemäßen
Aktenführung eingehalten?
b) Wenn nein, warum nicht?
70. War der Inhalt und/oder das Wording der E-Mail von Staatssekretärin
Dr. Sabine Döring vom 14. Juni 2024 mit dem Leiter des Pressereferates
der Leitungsabteilung abgestimmt?
a) Wenn ja, wann und auf wessen Weisung wurde die E-Mail
abgestimmt, und wurde dabei der Grundsatz der ordnungsgemäßen
Aktenführung eingehalten?
b) Wenn nein, warum nicht?
71. Wurde bei dem Vorgang der Erstellung, Abstimmung und Absendung
der E-Mail von Staatssekretärin Dr. Sabine Döring der Grundsatz der
ordnungsgemäßen Aktenführung eingehalten, und wenn ja, wie, und
wenn nein, warum nicht?
72. Warum hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger „den
Bundeskanzler darum gebeten, Staatssekretärin Prof. Dr. Sabine Döring in den
einstweiligen Ruhestand zu versetzen“, obwohl nach § 54 Absatz 1 des
Bundesbeamtengesetzes der Bundespräsident der richtige Adressat der
Versetzungsbitte gewesen wäre und mit dem Bundeskanzleramt lediglich
Einvernehmen herzustellen ist (www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/pressem
itteilungen/de/2024/06/160624_StD.html)?
73. Wann wurde Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier von
Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger offiziell in einem Schreiben darum
gebeten, Staatssekretärin Dr. Sabine Döring in den einstweiligen
Ruhestand zu versetzen, und wann ist der Bundespräsident der Bitte von
Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger ggf. nachgekommen?
74. Welche zusätzlichen Kosten entstehen den Steuerzahlern durch die
Versetzung von Staatssekretärin Dr. Sabine Döring in den einstweiligen
Ruhestand und durch die Nachbesetzung?
75. Darf sich Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring zu den ihr zur Last
gelegten Vorwürfen öffentlich äußern, und wenn ja, seit wann, und wenn
nein, warum nicht?
76. Hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger die
Verschwiegenheitsfrist für Staatssekretärin Dr. Sabine Döring aufgehoben, und hat
Staatssekretärin Dr. Sabine Döring darum gebeten, und wenn ja, wann, und
wenn nein, warum nicht?
77. Wie klärt Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger den nach Ansicht
der Fragestellerin bestehenden Widerspruch zwischen ihrer
ausführlichen Stellungnahme vom 16. Juni 2024 über ihre Beweggründe zur
Entlassung von Staatssekretärin Dr. Sabine Döring (www.bmbf.de/bmbf/
shareddocs/pressemitteilungen/de/2024/06/160624_StD.html) und ihrer
Aussage in der Ausschussbefragung („Ich finde, das gehört sich so, dass
Personaldinge nicht öffentlich diskutiert werden.“) auf?
78. Wie ist die Aussage der Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger im
Ausschuss („Es ist in der Tat so, dass der Vorgang, der im Zentrum der
Diskussion steht, – die Frage förderrechtlicher Konsequenzen – dass das
den Eindruck erwecken konnte, dass es im BMBF erwogen wird. Und
deswegen ist es mir ganz wichtig, dass hier auch nochmal ganz klar zu
sagen, dass in unserem Haus so etwas nicht stattfindet und auch nicht
stattfinden wird.“) vereinbar mit der aus der Veröffentlichung in der
Sendung „Panorama“ hervorgehenden Aktenlage, nach der – veranlasst
durch den offenen Brief – von der Leitungsebene des Hauses „eine
förderrechtliche Bewertung, inwieweit von Seiten des BMBF ggf.
förderrechtliche Konsequenzen (Widerruf der Förderung etc.) möglich sind“,
eingeholt werden sollte (daserste.ndr.de/panorama/Als-Reaktion-auf-Kri
tik-Bildungsministerium-wollte-Foerdermittel-streichen-,watzinger10
2.html)?
79. Wie ist die weitreichende Entscheidung von Bundesministerin Bettina
Stark-Watzinger, Staatssekretärin Dr. Sabine Döring zu entlassen,
vereinbar mit ihrer Feststellung in der Ausschussbefragung, nach der
insbesondere gar „kein Dienstvergehen in dem Sinne vorlag“ („Das eine [
Anmerkung der Fragestellerin: bezieht sich auf die Reihenfolge der
gestellten Fragen] ist, dass ja kein Dienstvergehen in dem Sinne vorlag,
sondern dass […] – so hat es Frau Staatssekretärin Döring ja auch erklärt –
eine missverständliche Kommunikation in die Abteilung stattgefunden
hat. Das darf und soll nicht passieren und das ist etwas, was eben auch
eine Konsequenz hat, dass eben die Frage, wie Aufträge in die Abteilung
gegeben werden, hier ganz klar geklärt wird.“)?
80. Warum hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger in der
Bundespressekonferenz am 17. Juni 2024 nicht angegeben, dass sie ab dem
17. Mai 2024 Kenntnisse von der von ihr selbst erbetenen rechtlichen
Prüfung des offenen Briefes hatte, obwohl explizit nach Prüfaufträgen
gleich welcher Art gefragt wurde?
81. Warum wurde die in der folgenden Quelle angeführte IFG-Anfrage um
über eine Woche verspätet durch das BMBF am 23. Juni 2024 um
22:51 Uhr beantwortet (www.jmwiarda.de/2024/06/22/bmbf-wollen-
ifgantwort-schicken-aber-datei-ist-zu-gro%C3%9F/)?
82. Ist es zutreffend, dass die Antworterstellung zur o. g. IFG-Anfrage
bereits vor dem 20. Juni 2024 von der zuständigen Fachabteilung 4 „längst
abgeschlossen“ war (www.jmwiarda.de/2024/06/20/bmbf-verz%C3%B6
gert-ifg-anfrage/), und wann wurde die Vorlage mit dem Antwortentwurf
von Abteilung 4 an die Hausleitung übermittelt (bitte Tag und Uhrzeit
nennen)?
83. Seit wann lag der Antwortentwurf für die o. g. IFG-Anfrage in der
Leitungsabteilung vor, und welche Arbeitseinheiten in der
Leitungsabteilung waren mit diesem Vorgang befasst?
84. Wann wurde wer in der Hausleitung mit der Freigabe der Antwort auf
die o. g. IFG-Anfrage befasst?
85. Wie klärt Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger den Widerspruch
zwischen ihrer Aussage in der Ausschussbefragung („Der Server von
‚FragDenStaat‘ hat die Annahme des PDF aufgrund der Dateigröße
versagt, hat das nicht angenommen.“) und der Aussage der
Internetplattform FragDenStaat („Das Bildungsministerium antwortet auf unsere
IFG-Anfrage zur Fördermittelaffäre zu spät. Grund: Es konnte uns das
33 MB große PDF nicht per Mail zuschicken. Im Bundestag behauptete
Ministerin Stark-Watzinger gestern, das läge an unserem Server. Das ist
falsch! 3 Digital-Tipps: 1) Bevor man uns an der Tech-Ehre packt, bitte
Server-Logs studieren. In der Fehlermeldung des Ministeriums [die es
uns selbst zugeschickt hat] steht, dass die E-Mail mit den Dokumenten
nie die Ministeriums-Server verlassen hat. Das Problem liegt auf Seiten
der Behörde. 2) Das 132-Seiten-PDF ist deswegen so groß, weil das
Ministerium vor dem Verschicken Dokumente schwärzt, ausdruckt und
wieder einscannt. Wenn man sie einfach digital schwärzt, ist das PDF
<1 MB groß. Dafür gibt es viele Tools. 3) Mit jeder Anfrage verschickt
FragDenStaat an die jeweilige Behörde automatisch einen Upload-Link,
damit sie auch sehr große Dokumente bequem und direkt bei uns
hochladen kann.“, x.com/fragdenstaat/status/1806254978459181477?s=46)
auf?
86. Bestätigt die Bundesregierung, dass die Aussage von Bundesministerin
Bettina Stark-Watzinger zu den Hintergründen der verspäteten
Übermittlung der Antwort auf die besagte IFG-Anfrage falsche Angaben enthielt,
und wenn ja, hat die Bundesregierung eine öffentliche Richtigstellung
vorgenommen, und welche ggf. weiteren Konsequenzen zieht die
Bundesregierung hieraus, und wenn nein, warum nicht?
87. Was waren ggf. die tatsächlichen Gründe für die späte Übermittlung der
Antwort auf die besagte IFG-Anfrage?
88. Bestätigt das BMBF, dass der Inhalt der Antwort der am 23. Juni 2024
um 22:51 Uhr seitens des BMBF beantworteten IFG-Anfrage bereits am
selben Tag Gegenstand einer Presseberichterstattung, die um 17:45 Uhr
veröffentlicht wurde, war (www.faz.net/aktuell/politik/inland/bettina-sta
rk-watzinger-in-foerder-affaere-was-wusste-sie-19809232.html), und
wenn ja, wer (bitte die Funktion und das Referat der betreffenden Person
angeben) hat im BMBF wann die besagten Dokumente im Rahmen des
zugrunde liegenden IFG-Verfahrens an Dritte herausgegeben (bitte die
Funktion angeben: etwa Leiter der Leitungsabteilung, Leiter der
Unterabteilung Kommunikation der Leitungsabteilung, Leiter der Abteilung 4
etc.), und ist eine Herausgabe an Dritte rechtlich zulässig, und wenn
nein, welche Kenntnisse hat die Leitungsabteilung des BMBF über die
Herausgabe der „internen Dokumente“?
89. Was beabsichtigt Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger konkret zu
tun – entsprechend einer in der Ausschussbefragung auf zweifache
Nachfrage nach Ansicht der Fragestellerin unbeantwortet gebliebenen
Frage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –, um das „verloren
gegangene Vertrauen der Wissenschaftscommunity wieder aufzubauen“?
90. Was tut Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger entsprechend einer in
der Ausschussbefragung unbeantwortet gebliebenen Frage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, um sicherzustellen, dass sich derartige
Missverständnisse bei ministeriellen Abläufen nicht wiederholen?
91. Wie oft und wann hat sich Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger
zwischen dem 7. Mai und dem 26. Juni 2024 mit Vertreterinnen und
Vertretern der Hochschulrektorenkonferenz bilateral (nicht in größerer
Runde) getroffen?
92. Wie oft und wann hat sich Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger mit
dem Präsidenten der Freien Universität Berlin Dr. Günter M. Ziegler
zwischen dem 7. Mai und dem 26. Juni 2024 getroffen oder mit ihm
telefoniert?
93. Hat sich Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger bisher mit
Vertreterinnen und Vertretern der 3 290 Unterzeichner (Stand: 28. Juni 2024,
6 Uhr) eines offenen Briefes, in dem die Bundesministerin als
„untragbar“ beschrieben wird, getroffen, und wenn ja, wann, und mit welchem
Ergebnis, und wenn nein, warum nicht (docs.google.com/forms/d/e/1FA
IpQLSccTcNVPTUSpezw2v7wWgNVpoFPfYsYMa9QpLkmCaq4YWy
1Nw/viewform?pli=1) ?
94. Trägt Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger die
Gesamtverantwortung für den Geschäftsbereich des BMBF, und wenn nein, wer dann?
a) Wenn ja, warum war Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger nach
eigenen Angaben über wesentliche Vorgänge in ihrer
Leitungsabteilung spätestens seit dem 10. Mai 2024 nicht im Bilde?
b) Wenn ja, warum war Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger nach
eigenen Angaben über wesentliche Vorgänge in ihrem Haus (Auftrag
von Staatssekretärin Dr. Sabine Döring) spätestens seit dem
13. Mai 2024 nicht im Bilde?
95. Welche weiteren Konsequenzen sind – vor dem Hintergrund einer nach
Auffassung der Fragestellerin in der Ausschussbefragung auf zweifache
Nachfrage der Fraktion der SPD und trotz Erinnerungsbitte aus Reihen
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN damit mehrfach nicht
beantworteten Frage – mit Bezug zum Auftrag der Pressestelle der
Leitungsabteilung vom 10. Mai 2024 sowohl „in personeller als auch
struktureller Hinsicht geplant, um zu vermeiden, dass diese Vorgänge sich
nochmal wiederholen können, weil auch mehrere Leute an den Recherchen
beteiligt waren“?
96. Ist dem öffentlichen Ansehen des BMBF durch den erteilten Auftrag der
Erstellung der besagten Liste mit Wissenschaftlern ein
Reputationsschaden entstanden, und wenn ja, übernimmt Bundesministerin Bettina
Stark-Watzinger hierfür qua Amt die politische Verantwortung, und
wenn nein, warum nicht?
97. Ist dem öffentlichen Ansehen des BMBF durch die fehlende Kenntnis
von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger zu wesentlichen
Vorgängen im Geschäftsbereich der entlassenen Staatssekretärin Dr. Sabine
Döring ein Reputationsschaden entstanden, und wenn ja, übernimmt
Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger hierfür qua Amt die politische
Verantwortung, und wenn nein, warum nicht?
98. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellerin, dass die im
Grundgesetz verankerte Wissenschaftsfreiheit ausnahmslos zu wahren
ist, die Bestimmungen des Datenschutzes im Umgang mit
personenbezogenen Daten einzuhalten sind sowie die ordnungsgemäße Aktenführung
im Sinne eines rechtsstaatlichen Verwaltungsvollzuges sicherzustellen
ist, um eine Rechtskontrolle durch Gerichte sowie Aufsichtsbehörden
und eine Überprüfung durch die Parlamente gewährleisten zu können?
99. Hält der Bundesminister der Finanzen Christian Lindner unverändert an
seiner Äußerung fest („Im Ministerium gab es von einer leitenden
Beamtin eine Fragestellung, die nicht mit dem Gedanken der
Wissenschaftsfreiheit vereinbar ist und deshalb ist das interne Vertrauensverhältnis
zwischen der Ministerin und der leitenden Beamtin gestört.
Ministerinnen führen ihre Häuser in eigener Verantwortung und politische Beamte
müssen das Vertrauen der Hausleitung genießen“, www.deutschlandfun
k.de/debatte-um-ampel-und-haushalt-interview-mit-christian-lindner-fd
p-finanzmin-dlf-d9feb1b2-100.html), und wenn ja, warum, und wenn
nein, warum nicht?
100. Genießt Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger weiterhin das
Vertrauen von Bundeskanzler Olaf Scholz, und wenn ja, warum, und wenn
nein, warum nicht?
Berlin, den 10. Juli 2024
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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