Ausbau des Zukunftsfonds für Deutschland
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Unternehmensgründungen sind für den Standort Deutschland von herausgehobener Bedeutung. Unser Wohlstand hängt von neuen Geschäftsideen, technologischen Innovationen, disruptiven Prozessen und mutigen Unternehmern und Unternehmerinnen ab. Über die vergangenen Jahrhunderte hat Deutschland sich als ein Land der Tüftler und Pioniere mit Innovationen hervorgetan, die sich global verbreitet haben.
Um diese Grundlage des Wohlstandes heute und morgen politisch zu unterstützen, wurde noch unter der vorangegangenen CDU/CSU-geführten Bundesregierung ein umfassender Zukunftsfonds ins Leben gerufen. Dieser wurde mit einem Gewährleistungsrahmen in Höhe von 10 Mrd. Euro ausgestattet, die über unterschiedliche Programme und Intermediäre in die Wachstumsfinanzierung von Start-ups fließen sollen. Durch seine Co-Investments zusammen mit privaten Anlegern mobilisiert der Zukunftsfonds nach Ansicht der Fragestellerin zusätzliches privates Kapital für Investitionen in wichtige Zukunftstechnologien. Damit wurden auch die aus dem Zukunftsfonds folgenden Programme wie der Deep Tech & Climate Fonds oder der Wachstumsfonds bereits durch die CDU/CSU-geführte Bundesregierung initiiert. Der Fonds soll in den kapitalintensiven Wachstumsphasen die Finanzierungslücken für Start-ups verkürzen. Damit soll die Skalierung von Start-ups deutlich erleichtert werden.
In einer Studie des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) wird der zusätzliche Kapitalbedarf von 2023 bis 2030 prognostiziert, der nötig wäre, um die Finanzierungslücke zu den USA zu schließen (https://bdi.eu/artikel/news/mit-risikokapital-innovationen-hervorbringen). Er entspricht jährlich 11,4 Mrd. Euro oder in Summe 91,1 Mrd. Euro. Der Zukunftsfonds setzt hier an und soll Start-ups in der Wachstumsphase unterstützen und dadurch ihre Abwanderung unterbinden.
Die Relevanz des von der CDU/CSU-geführten Bundesregierung initiierten Zukunftsfonds wird nach Ansicht der Fragestellerin auch von der aktuellen Bundesregierung erkannt. Er wird nicht nur fortgeführt, sondern sogar erweitert. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) haben am 7. Februar 2024 in einer Pressemitteilung die Erweiterung des bereitgestellten Kapitals für junge, innovative Technologie-Unternehmen um 1,75 Mrd. Euro angekündigt (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2024/02/2024-02-07-bund-erweitert-kapitalzugang-fuer-start-up-firmen.html).
Gleichwohl stellen sich nach Ansicht der Fragestellerin Fragen, wie es jetzt konkret weitergeht und welche zusätzlichen Impulse zur Stärkung von Deep-Tech-Start-ups, die bisher keine oder zu wenig Wachstumsfinanzierung erhalten, geplant sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Verändert die Einbettung des Zukunftsfonds in die Worldwide-Image-Navigation-Initiative (WW-Initiative) die bisherige Governance des Fonds (www.exist.de/EXIST/Redaktion/DE/Aktuelles/Nachrichten/win-initiative-start-ups.html), und wenn ja, welche Änderungen sind konkret an den Bausteinen und fünf Intermediären, die bisher zentral für die Governance des Fonds sind?
In welcher Höhe sind die Mittel aus dem Zukunftsfonds im Rahmen der einzelnen Module investiert worden (bitte die Einzelprojekte und den jeweiligen Mitteleinsatz tabellarisch auflisten)?
Wie viele Vollzeitäquivalente werden im BMWK und bei den Intermediären für die Administration und das Management des Zukunftsfonds beansprucht (bitte nach Modulen tabellarisch auflisten)?
Nach welchen regulatorischen Vorgaben wird der Fonds gemanagt, und erfolgt lediglich eine Orientierung an den regulatorischen Rahmenwerken wie Solvency II oder eine strikte Umsetzung?
Wir häufig werden die Anlagerichtlinien angepasst, nach welchen Kriterien wird entschieden (beispielsweise Renditeziel, Portfoliokonstruktion) und wer entscheidet?
In welche Unternehmen wurde investiert, die aber zum aktuellen Stand ihre Geschäftstätigkeit bereits wieder eingestellt haben oder sich in einem geordneten Insolvenzverfahren befinden (bitte einzeln auflisten)?
Sind Unternehmen, die Kapital über den Zukunftsfonds erhalten haben, in das Ausland abgewandert, und wenn ja, wie viele Unternehmen sind abgewandert und aus welchen Branchen, und wenn ja, wie hoch waren die Investitionen über den Zukunftsfonds für die abgewanderten Unternehmen (bitte einzeln auflisten)?
Liegt eine Evaluation über das Management des Fonds für die jeweiligen fünf Intermediäre Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), KfW Capital, High-Tech-Gründerfonds, DeepTech & Climate Fonds und European Investment Fonds vor?
Wenn ja, zu welchem Ergebnis kommt die Evaluation hinsichtlich der investierten der Mittel, der Rendite, des bürokratischen Aufwandes einer Beantragung und der beanspruchten Vollzeitäquivalente für das Fonds-Management?
Wenn nein, mit welchen Instrumenten wird eine Überwachung des Fondsmanagements durch die Intermediäre sichergestellt?
Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung zur Ausgestaltung und Entwicklung der Produkte, die für die zusätzlichen 1,75 Mrd. Euro nun vorgesehen werden (bitte den jeweiligen Entwicklungsstand und geplanten Zeitpunkt zur Einführung jedes einzelnen zusätzlichen Produkts auflisten)?
Wieso plant die Bundesregierung, mit dem Aufstockungsbetrag von 1,75 Mrd. Euro nach Ansicht der Fragestellerin lediglich dieselbe Summe an privaten Mitteln zu hebeln?
Nach welchen Kriterien sollen die 500 Mio. Euro, die für die Förderung von Exit-Finanzierungen vorgesehen sind, vergeben werden, ist hier allein die Wettbewerbsfähigkeit des Geschäftsmodells ausschlaggebend, oder spielen sonstige Ziele der Bundesregierung eine Rolle (und wenn ja, bitte nennen)?
Was hat den Ausschlag dafür gegeben, die zusätzlichen Mittel in Höhe von 1,75 Mrd. Euro für den Zukunftsfonds zu über 70 Prozent in den Intermediär KfW Capital fließen zu lassen?
Plant die Bundesregierung einen weiteren Ausbau der Mittel, die von der KfW Capital gemanagt werden?
Nach welchen Kriterien werden die 850 Mio. Euro (von den 1,75 Mrd. Euro) vergeben, die für Direktinvestitionen in junge innovative Technologieunternehmen vorgesehen sind (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2024/02/2024-02-07-bund-erweitert-kapitalzugang-fuer-start-up-firmen.html)?
a) Nach welchen Kriterien werden Investitionsentscheidungen getroffen?
b) Welche Beteiligungsquoten strebt die Bundesregierung bei Direktinvestments an, und sind – je nach Beteiligungshöhe – Eingriffe in das operative oder strategische Management der Förderempfänger geplant?
c) Nach welchen Kriterien werden neue Investments getätigt, welche Rolle spielen dabei die Kriterien Diversifizierung und Risikotragfähigkeit des Portfolios, und wie wird die erforderliche Fonds-Compliance in dieser Hinsicht sichergestellt?
d) Wie viele Beteiligungen soll das Portfolio umfassen?
e) Wie lange ist das Geld in den Direktinvestitionen minimal und maximal gebunden?
f) Gibt es die Möglichkeit, frühzeitig aus einer Direktinvestition auszusteigen, und wenn ja, wie wird über einen Abzug von Mitteln entschieden?
Welche Gründe waren ausschlaggebend, dass neben der Bundesagentur für Sprunginnovationen und dem High-Tech-Gründerfonds nun mit der KfW Capital eine dritter Akteur Direktinvestitionen tätigen kann?
Wie wird ausgeschlossen, dass Unternehmen, in die direkt investiert wird, kein unmittelbares oder mittelbares Privileg in ihrer Interessenvertretung gegenüber der Bundesregierung und ihren Unterorganisationen haben?
Nach welchen nachvollziehbaren Investmentkriterien werden die 200 Mio. Euro im sog. Impact Venture Capital-Fonds von KfW Capital vergeben, und wie wird die Rendite gegenüber den Kriterien des Impact Investing gewichtet (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2024/02/2024-02-07-bund-erweitert-kapitalzugang-fuer-start-up-firmen.html)?
Gibt es eine Evaluation des im Oktober 2023 eingeführten Moduls „Emerging Manager Facility“ des Zukunftsfonds (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/10/20231019-bundesregierung-stockt-zukunftsfonds-auf.html)?
Welchen Ausschlag geben die für das Modul genannten Identitätskriterien von jüngeren, weiblichen und geschlechtsvielfältig ausgestellten Managementteams von Venture Capital-Fonds bei dem Zugang zu Kapital, und in wie viele Managementteams wurde aufgrund ihrer Zusammensetzung nach Alter, Geschlecht und Migrationshintergrund bereits investiert?
Gibt es eine Abwägung in dem Modul mit weiteren Kriterien einer klassischen Due Diligence wie der Rendite, die der Fonds des Managementteams erwirtschaftet, welche Renditeerwartungen verbinden sich mit der Vergabe von Mitteln nach den in Frage 18 genannten Kriterien, und ist das BMWK hier bereit, ggf. auch Mindererträge (Underperformances) zu tolerieren?
Liegen dem BMWK Statistiken über die identitäre Zusammensetzung der Managementteams weiterer Unternehmen aus dem Zukunftsfonds vor, fragen das BMWK bzw. die Intermediäre die identitäre Zusammensetzung bei den Investitionen über den Zukunftsfonds ab, und wenn ja, bitte Statistik darlegen?
Gibt es eine prozentuale Zielgröße, bei der die positive Diskriminierung für unterrepräsentierte Gruppen, die mit dem Modul angestrebt wird, abgeschlossen ist, und wenn ja, woraus leitet sich die prozentuale Zielgröße ab?
Benutzt das BMWK für weitere Programme und Instrumente Identitätskriterien wie Alter, Geschlecht und Migrationshintergrund, und plant das BMWK, solche Formen der positiven Diskriminierung bei zukünftigen Programmen und Instrumenten zu verstetigen?
Wird der Gewährleistungsrahmen für den Zeitraum bis 2030 in Höhe und Dauer vor dem Hintergrund der Haushaltsberatungen ausgeweitet, wenn ja, um wie viel sollen die 10 Mrd. Euro im Zukunftsfonds des BMWK aufgestockt werden, und wenn nein, gibt es alternative Pläne für die Unterstützung von Starts-ups in der Skalierungsphase?
Welche weiteren konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Finanzierungslücke für Deep-Tech-Start-ups, die bisher keine oder zu wenig Wachstumsfinanzierung bekommen haben, zu schließen, und ist eine steuerliche Förderung nach französischem Vorbild geplant?
Würde es nach Auffassung der Bundesregierung Sinn machen, auch bei der Auswahl der Asset Manager dem Vorbild Frankreichs zu folgen und verpflichtend mehr Manager mit deutscher Domizilierung vorzunehmen?