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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Nationale Umsetzung des AI Act in Deutschland

(insgesamt 30 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

12.09.2024

Aktualisiert

27.09.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1267129.08.2024

Nationale Umsetzung des AI Act in Deutschland

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Am 11. Juli 2024 wurde der AI Act (EU-Verordnung über künstliche Intelligenz) nach über drei Jahren Verhandlung schließlich im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202401689). Der AI Act ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und sieht vor, dass die EU-Mitgliedstaaten bis zum 2. August 2025 (Artikel 113 b) eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202401689) eine Aufsichtsstruktur zur nationalen Umsetzung festlegen müssen. Bislang wurde seitens der Bundesregierung, trotz des knappen Zeitrahmens, noch kein Entwurf für eine solche Aufsichtsstruktur bzw. noch kein Gesetzentwurf für die Umsetzung des AI Act vorgelegt. Auch ein Referentenentwurf, an dem Länder, kommunale Spitzenverbände, Fachkreise und Verbände, beteiligt werden könnten, ist bisher nicht bekannt. Dabei wird nach Ansicht der Fragesteller von der nationalen Umsetzungsarchitektur maßgeblich abhängen, ob mit dem AI Act Bedingungen in Deutschland entstehen, mit denen unsere Unternehmen im Bereich KI (künstliche Intelligenz) international wettbewerbsfähig sein können.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen30

1

Wann beabsichtigt die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf für die Umsetzung des AI Act im Kabinett zu verabschieden (bitte Monat oder Quartal angeben)?

2

Plant die Bundesregierung eine Beteiligung von Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, Fachkreisen und Verbänden gemäß § 47 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) an dem Gesetzentwurf für die Umsetzung des AI Act?

3

Welche Bundesministerien sind federführend für die Erarbeitung des Gesetzentwurfs für die Umsetzung des AI Acts zuständig – bezugnehmend auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/3284, der zufolge das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium der Justiz (BMJ) bis zum Abschluss der Verhandlungen gemeinsam die Federführung für die Verhandlungen der Verordnung zu künstlicher Intelligenz gemäß dem Organisationserlass des Bundeskanzlers Olaf Scholz vom 8. Dezember 2021 in den Gremien der Europäischen Union wahrnehmen und im für den Verordnungsentwurf zuständigen Telekommunikationsministerrat die innerhalb der Bundesregierung abgestimmte Position der Bundesregierung zur KI-Verordnung durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) vertreten wird?

4

Wie sollte nach Auffassung der Bundesregierung die nationale Umsetzungsarchitektur ausgestaltet werden, mit Blick auf die im AI Act geforderte

a) „zuständige nationale Behörde“,

b) „notifizierte Behörde“,

c) „Konformitätsbewertungsstellen“?

5

Soll die nationale Aufsicht über den AI Act und die Marktüberwachung von derselben Behörde übernommen werden, oder müssen diese Aufgaben nach Ansicht der Bundesregierung institutionell getrennt werden?

6

Welche rechtlichen Anforderungen bestehen aus Sicht der Bundesregierung mit Blick auf die in den Fragen 4a bis 4c genannten Behörden bzw. Stellen?

7

In welchen Bereichen ist die nationale Umsetzungsarchitektur nach Auffassung der Bundesregierung durch die Regelungen im AI-Act bereits eindeutig festgelegt, und in welchen Bereichen bestehen dagegen nationale Spielräume (bitte die jeweiligen Bereiche detailliert auflisten)?

8

Finden seitens der Bundesregierung bereits Abstimmungen mit dem europäischen AI-Office und dem europäischen AI-Board hinsichtlich der Ausgestaltung der nationalen Umsetzungsarchitektur statt, und wenn ja, seit wann, und in welchem Format?

9

Finden seitens der Bundesregierung bereits Abstimmungen mit anderen EU-Staaten hinsichtlich der Ausgestaltung der nationalen Umsetzungsarchitektur statt, und wenn ja, mit welchen EU-Staaten?

10

Findet seitens der Bundesregierung eine Stakeholder-Beteiligung betreffend die Ausgestaltung der nationalen Umsetzungsarchitektur des AI Act statt, und wenn ja, wann, und in welchem Format?

11

Welche Erkenntnisse können nach Ansicht der Bundesregierung aus dem Umsetzungsgesetz für den Digital Services Act (das Digitale-Dienste-Gesetz) für die nationale Umsetzung des AI Act gewonnen werden?

12

Inwiefern wird bei der Auswahl der zentralen Institutionen für die nationale Umsetzung des AI Act bereits auch die notwendige Umsetzung anderer, thematisch verwandter europäischer Digitalgesetze mitgedacht, wie z. B. die Umsetzung des europäischen Data Act und des Data Governance Act?

13

Wie beabsichtigt die Bundesregierung sicherzustellen, dass die Umsetzungsarchitektur möglichst schlank gehalten werden und das Ziel erreicht werden kann, den Unternehmen einen effizienten One-Stop-Shop zur Verfügung zu stellen?

14

Wie beabsichtigt die Bundesregierung sicherzustellen, dass die nationale Umsetzungsarchitektur so konstruiert ist, dass eine kohärente Transmission zu den komplexen Aufsichtsstrukturen für den AI Act auf EU-Ebene reibungslos funktionieren kann (AI-Office, AI-Board, EU-Expertenrat)?

15

Wie beabsichtigt die Bundesregierung, insbesondere bei der Frage der Marktüberwachung, sicherzustellen, dass nicht durch ein Nebeneinander von Landes- und Bundesbehörden Doppelstrukturen und eine Zersplitterung der Aufsicht bei der Umsetzung des AI-Act entstehen?

16

Auf welcher rechtlichen Grundlage hat nach Auffassung der Bundesregierung, die Klärung der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern bei der Marktüberwachung für die nationale Umsetzung des AI Act zu erfolgen?

17

Besteht aus Sicht der Bundesregierung mit Blick auf die zu schaffende Marktüberwachungsstruktur für die nationale Umsetzung des AI Act ein Verbot der Mischverwaltung?

18

Erscheint aus Sicht der Bundesregierung zur Schaffung eines Rahmens für die Bund-Länder-Zusammenarbeit bei der Marktüberwachung für die nationale Umsetzung des AI Act eine Bund-Länder-Vereinbarung sinnvoll und im Rahmen der zeitlichen Vorgaben realisierbar?

19

Erscheint aus Sicht der Bundesregierung zur Schaffung eines Rahmens für die Bund-Länder-Zusammenarbeit bei der Marktüberwachung für die nationale Umsetzung des AI Act eine Änderung des Grundgesetzes sinnvoll und im Rahmen der zeitlichen Vorgaben realisierbar?

20

Für welche Sektoren gibt es für die Marktüberwachung beim AI Act nach Auffassung der Bundesregierung bereits existierende Behörden auf Bundesebene, die für die volle Abdeckung des jeweiligen Sektors auf nationaler Ebene herangezogen werden könnten, ohne dass noch parallele Strukturen auf Landesebene notwendig wären (bitte jeweiligen Sektoren und Behörden detailliert auflisten)?

21

Könnte aus Sicht der Bundesregierung auch eine Spezialisierung einzelner, auf Landesebene bereits bestehender Marktüberwachungsbehörden erfolgen, die nach dem Einer-für-alle-Prinzip jeweils die Marktüberwachung für einzelne Sektoren in ganz Deutschland übernehmen würden?

22

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit von unterschiedlichen Verfahren bei der Marktüberwachung bei den vollharmonisierten KI-Produkten und solchen Produkten, die nicht unter diesen Bereich fallen?

23

Welche Rolle soll nach Auffassung der Bundesregierung innerhalb der Umsetzungsarchitektur der Bundesnetzagentur zukommen?

24

Welche Rolle soll nach Auffassung der Bundesregierung innerhalb der Umsetzungsarchitektur den Datenschutzbehörden zukommen?

25

Welche Rolle soll nach Auffassung der Bundesregierung innerhalb der Umsetzungsarchitektur dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zukommen?

26

Welche Rolle soll nach Auffassung der Bundesregierung innerhalb der Umsetzungsarchitektur dem Bundeskartellamt zukommen?

27

Welche Rolle soll nach Auffassung der Bundesregierung innerhalb der Umsetzungsarchitektur den Zollbehörden zukommen?

28

Welche Rolle soll nach Auffassung der Bundesregierung innerhalb der Umsetzungsarchitektur dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zukommen?

29

Inwiefern hat die Bundesregierung für den Aufbau der nationalen Umsetzungsarchitektur des AI Act in ihrem Haushaltsentwurf für 2025 bereits Mittel und Stellen hinterlegt (bitte Mittel und Stellen für 2025 sowie die mittelfristige Finanzplanung für 2026, 2027 und 2028 angeben)?

30

Gibt es Pläne der Bundesregierung, vonseiten des Bundes die Länder im Rahmen ihrer Aufgaben bei der Umsetzung des AI Act zu unterstützen, und wenn ja, welche?

Berlin, den 28. August 2024

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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