Umsetzung der zu erwartenden Kommunalabwasserrichtlinie
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (Richtlinie 91/271/EWG) stammt aus dem Jahr 1991. Die Richtlinie zielt darauf ab, die Umwelt vor schädlichen Auswirkungen durch Einleitungen von kommunalem Abwasser und Abwasser bestimmter Industriebranchen zu schützen. Obwohl sich die Wasserqualität in der EU deutlich verbessert hat, ist es an der Zeit, die Richtlinie nach über 30 Jahren zu aktualisieren. Europäisches Parlament und Rat haben sich im Trilog auf Regeln für die Sammlung, Behandlung und Einleitung von kommunalem Abwasser verständigt. Dabei soll der Geltungsbereich der Richtlinie erweitert werden, was zur Folge haben soll, dass mehr Klärwerke eine dritte und vierte Reinigungsstufe abhängig von der Einwohnerzahl einführen müssen. Neu soll die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung sein. Die Kosmetik- und Pharmaindustrie sollen dadurch mit mindestens 80 Prozent an den verursachten Kosten der Abwasserbehandlung beteiligt werden. Die neue Richtlinie soll im September 2024 endgültig verabschiedet werden. Bei der Umsetzung der Richtlinie hat Deutschland Gestaltungsspielraum.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie viele Kläranlagen müssen nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland nachgerüstet werden, um die zu erwartenden Vorgaben der Europäischen Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) für die vierte Reinigungsstufe (Einwohnerwert (EW) mehr als 150 000) zu erfüllen?
Wie wird die Bundesregierung eine möglichst bürokratiearme Umsetzung der zu erwartenden Dokumentations- und Informationspflichten in Zusammenhang mit der vierten Reinigungsstufe vornehmen?
Wie soll die Verbesserung der Wasserqualität durch Einführung der vierten Reinigungsstufe nach Auffassung der Bundesregierung gemessen werden?
Wie viele Kläranlagen zwischen EW > 10 000 und EW < 150 000 liegen nach Auffassung der Bundesregierung in Risikogebieten?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung einer Studie im Auftrag des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), dass für die zu erwartende Nachrüstung der Reinigungsstufen Kosten in Höhe von 9 Mrd. Euro entstehen (https://www.zfk.de/wasser-abwasser/vierte-reinigungsstufe-kosten-in-hoehe-von-neun-milliarden-euro), und wenn nein, warum teilt sie die Auffassung nicht, und mit welchen Kosten für die Nachrüstung rechnet sie stattdessen?
Welcher Kostenanteil entfällt nach Ansicht der Bundesregierung auf die Kostenpunkte
a) Planung und Genehmigung,
b) Baukosten,
c) Betriebskosten,
d) Überwachung und Vollzug?
Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet, ob es durch die Nachrüstung der Kläranlagen zu erhöhten Abwassergebühren für die Verbraucherinnen und Verbraucher kommen wird, und wenn ja, mit welcher Erhöhung der Gebühren (in Prozent) rechnet die Bundesregierung?
Plant die Bundesregierung Schritte und Maßnahmen, um die bauliche und planerische Umsetzung der zu erwartenden Vorgaben der KARL zu unterstützen, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung die in Artikel 9 des finalen Entwurfs der KARL verankerte Herstellerverantwortung mit einer Kostenbeteiligung von 80 Prozent umsetzen, oder wird sie darüber hinausgehen, und wenn ja, warum?
In welcher Höhe sollen die Hersteller gemäß Menge der in Verkehr gebrachten Inhaltsstoffe an den Kosten für die Abwasserreinigung beteiligt werden für
a) Analgetika,
b) Antibiotika,
c) ACE-Hemmer,
d) Betablocker,
e) Cholesterinsenker,
f) Generika,
g) Nichtsteroidalen Antiandogene,
h) Protonenpumpinhalatoren,
i) Sonnencremes,
j) Zahncremes,
k) Zystostatika?
Welche Mengen an Analgetika, Antibiotika, ACE (Angiotensin Converting Enzyme)-Hemmern und Betablockern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2022 und 2023 in Verkehr gebracht?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen mit dem Ziel, dass sich Medikamente, aber auch Sonnen- und Zahncremes durch die zu erwartende erweiterte Herstellerverantwortung nicht verteuern und für Privatpersonen, aber auch für die Krankenkassen finanzierbar bleiben, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?