Fortgang des Projekts Asse II
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Da weder Geologie noch die Stabilität der Schachtanlage Asse II für eine sichere Lagerung radioaktiver Abfälle geeignet sind, hat der Deutsche Bundestag im Jahr 2013 durch eine Änderung des Atomgesetzes (§ 57b) beschlossen, die Schachtanlage unverzüglich stillzulegen und die eingelagerten radioaktiven Abfälle zu bergen. Allerdings wird der Prozess der Rückholung durch den Zutritt salzhaltiger Lösungen, mangelnde Stabilität des Bergwerks sowie den Umgang mit den radioaktiven Fässern erschwert. Die Rückholung der Fässer soll ab 2033 beginnen, so der aktuelle Planungsstand der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) (vgl. https://www.bge.de/de/asse/). Um die rückgeholten Abfälle sicher zu verarbeiten, zu verpacken und anschließend zwischenzulagern, soll planungsgemäß über Tage standortnah ein Gebäudekomplex bestehend aus Abfallbehandlungsanlage und Zwischenlager errichtet werden. Hiergegen gibt es massiven lokalen Widerstand.
In einem aktuellen Bericht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages (Ausschussdrucksache 6230, vom 3. Juni 2024) zum Fortgang des Projekts Asse II ist eine weitere Herausforderung im Rückhol- und Stilllegungsprozess deutlich geworden, nämlich der Erwerb der benötigten Flächen für das standortnahe Zwischenlager. Laut Bericht konnten noch nicht alle benötigten Grundstücke erworben werden, sodass es zu Verzögerungen kommen könnte. Im Bericht wird zudem festgestellt, dass der Grundstückserwerb bis spätestens zum dritten Quartal 2026 abgeschlossen sein muss, damit der Zeitplan der Bauausführung eingehalten werden kann. Der Bericht wirft daher aus Sicht der Fragesteller einige Fragen auf, welche auch nicht durch die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/9520) beantwortet werden konnten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Findet durch die Bundesregierung oder durch den Vorhabenträger Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) aktuell eine ergebnisoffene und sachliche Prüfung zur Standortfrage des Zwischenlagers für die rückgeholten schwach- bis mittelradioaktiven Abfälle aus der Asse II statt, und wenn nein, ist es beabsichtigt, eine solche Prüfung durchzuführen?
Ist die Aussage der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Steffi Lemke, bei ihrem Besuch der Schachtanlage im Mai 2023, dass sie „kein alternatives Zwischenlager in der Tasche [habe]“ (vgl. www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Zwischenlager-Asse-Lemke-sieht-keinen-schnellen-Kompromiss,asse1624.html) dahin gehend zu verstehen, dass die Bundesregierung an einem Zwischenlagerstandort in unmittelbarer Nähe der Schachtanlage festhält?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung für den Fall, dass die für die standortnahe Errichtung des Zwischenlagers benötigten Grundstücke bis 2026 nicht erworben werden können?
Wie weit sind die Gespräche der BGE über den Erwerb eventuell benötigter Alternativflächen fortgeschritten?
Auf welcher Grundlage bzw. aufgrund welcher Faktoren kommt das BMUV in seinem aktuellen Bericht an den Haushaltsausschuss zu der Einschätzung, dass das Risiko eines Scheiterns der Grundstückserwerbe sehr hoch sei?
Wie viele Gespräche hat die BGE zum Erwerb der entsprechenden Grundstücke seit Beginn der Planungen für ein standortnahes Zwischenlager geführt (bitte die Anzahl pro Jahr anführen)?
Könnten die Eigentümer der für das Zwischenlager notwendigen Grundstücke laut Kenntnisstand der Bundesregierung nach geltendem Recht enteignet werden?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung dann eine Gesetzesänderung des sog. Lex Asse (Gesetz zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II), um die Eigentümer der benötigten Grundstücke enteignen zu können?
c) Wie ist die eventuelle Gesetzesänderung konzipiert?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des niedersächsischen Umweltministers Christian Meyer, dass die Abfälle aus der Asse II in Zwischenlager in Süddeutschland (beispielsweise Baden-Württemberg, Bayern) verbracht werden sollten, weil der meiste Abfall auch von dort kommen würde (vgl. www.zeit.de/news/2024-07/10/umweltminister-kein-atommuell-dauerlager-ueber-der-asse)?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu Vorschlägen, die rückgeholten schwach- bis mittelradioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II so lange bundesweit auf vorhandene Zwischenlager zu verteilen, bis diese in einem Endlager dauerhaft eingelagert werden können?
Wie positioniert sich die Bundesregierung grundsätzlich zu der Forderung der Kommunen mit Zwischenlagern nach einer finanziellen Kompensation (vgl. www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Atommuell-in-SH-Problemfall-Zwischenlager,atommuell388.html) für die sich abzeichnende längere Verweildauer des bisher dort gelagerten radioaktiven Abfalls?
Folgt die Bundesregierung den Ausführungen des Präsidenten des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), Christian Kühn (Tübingen), nach dem ein Standort direkt an der Asse den großen Vorteil habe, dass die Transporte mit Atommüll minimiert würden und dies einen großen Sicherheitsgewinn darstelle (vgl. www.braunschweiger-zeitung.de/niedersachsen/salzgitter/article405798300/bundesamts-chef-bald-bis-zu-acht-moegliche-endlager-standorte.html), und wenn nein, wie positioniert sich die Bundesregierung zu eben jenen Äußerungen des BASE-Präsidenten?
Gibt es seitens der Bundesregierung oder der BGE Vorstellungen oder konkrete Planungen für den Fall, dass die faktische Rückholung der Asse-Abfälle viel später – als es technisch und fachlich möglich wäre – beginnen müsste, weil der notwendige Gebäudekomplex für die Behandlung und Lagerung dieser Abfälle (Abfallbehandlungsanlage und Zwischenlager) noch nicht betriebsbereit ist oder überhaupt noch nicht gebaut werden konnte?