Aktueller Stand zur Umsetzung eines „Social Impact Fonds“
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Auf dem Weg in eine nachhaltige und soziale Zukunft wird Sozialunternehmen eine wichtige Rolle zugeschrieben, denn sie setzen dort unternehmerisch an, wo gesellschaftliche Lösungsansätze gefordert sind – ob es um Bildung, Umweltschutz oder Pflege geht. In Europa schaffen ca. 2,8 Millionen sozialwirtschaftliche Unternehmen mit ca. 13,6 Millionen Beschäftigten hochwertige Arbeitsplätze und fördern Innovation und soziale Integration (germany.representation.ec.europa.eu/news/eu-kommission-starkt-potenzial-der-sozialwirtschaft-fur-arbeitsplatze-und-innovation-2023-06-13_de). Allerdings stehen viele dieser jungen, gemeinwohlorientierten Unternehmen derzeit unter massivem Druck angesichts der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und der hohen Inflation. Zudem haben sie im Wettbewerb mit regulären Unternehmen um Umsätze und staatliche Gelder mit zusätzlichen Schwierigkeiten zu kämpfen. Eine Schwierigkeit davon ist der Zugang zu Finanzierungen durch private und öffentliche Kapitalgeber (siehe Deutscher Social Entrepreneurship Monitor 2024, www.send-ev.de/wp-content/uploads/2024/07/Datengrundlage-DSEM_2024.pdf). Damit sie eine noch größere Wirkung erzielen, benötigen sie mehr und bessere Unterstützung.
Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP hatten sich die Regierungskoalitionäre darauf verständigt, die Unterstützung bezüglich gemeinwohlorientierter Unternehmen und sozialer Innovationen konzertiert in einer nationalen Strategie anzugehen (www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf, S. 24 f.): „Zu einer modernen Unternehmenskultur gehören auch neue Formen wie Sozialunternehmen, oder Gesellschaften mit gebundenem Vermögen. Wir erarbeiten eine nationale Strategie für Sozialunternehmen, um gemeinwohlorientierte Unternehmen und soziale Innovationen stärker zu unterstützen. Wir verbessern die rechtlichen Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientiertes Wirtschaften, wie zum Beispiel für Genossenschaften, Sozialunternehmen, Integrationsunternehmen. Für Unternehmen mit gebundenem Vermögen wollen wir eine neue geeignete Rechtsgrundlage schaffen, die Steuersparkonstruktionen ausschließt. Hemmnisse beim Zugang zu Finanzierung und Förderung bauen wir ab. Wir werden die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen, um Guthaben auf verwaisten Konten zur Förderung des Gemeinwohls nutzen zu können“.
Am 13. September 2023 hat das Bundeskabinett die „Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen“ beschlossen (siehe www.bmbf.de/SharedDocs/Downloads/de/2023/230912-sigustrategie-download.pdf?__blob=publicationFile&v=5). Sie ist in gemeinsamer Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) unter Beteiligung aller Bundesressorts und nach Konsultationsprozess mit relevanten Stakeholdern entwickelt worden. Darin wurde die Absicht bekräftigt, für soziale Unternehmen den Zugang zu finanzieller Unterstützung zu verbessern, in den Ausbau des Ökosystems zu investieren sowie rechtliche Rahmenbedingungen zu optimieren.
Bislang wurden dem Parlament nach Kenntnis der Fragesteller diesbezüglich weder Gesetzentwürfe noch ein Umsetzungsstand der im Koalitionsvertrag und in der Strategie vorgesehenen Vorhaben vorgelegt. Was das Vorhaben anbelangt, notwendige Rechtsgrundlagen zu schaffen, um Guthaben auf verwaisten Konten zur Förderung des Gemeinwohls nutzen zu können, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU, die Bundesregierung habe sich des Vorhabens angenommen, die Federführung liege beim Bundesministerium für Bildung und Forschung. „Es sind viele Themenstellungen betroffen, wie beispielsweise die Nutzung der Guthaben auf nachrichtenlosen Konten. Die Prüfung der Bundesregierung dauert an“, heißt es in der Antwort weiter (Bundestagsdrucksache 20/8012).
Dieser Absichtserklärung sind bislang aber noch keine konkreten Maßnahmen gefolgt. Andere europäische Länder haben indes schon Unterstützungen für Sozialunternehmen eingeführt. So gibt es etwa in Frankreich mehrere Fonds zur (Start-)Finanzierung von angehenden Sozialunternehmen. Die Gelder aus diesen Fonds sind meist mit Überwachungs- und Messinstrumenten verknüpft, sodass die Wirkung der Sozialunternehmen in regelmäßigen Abständen evaluiert werden kann. Zudem gibt es für Sozialunternehmen rechtliche Erleichterungen. Auch Großbritannien hat durch sogenannte Social Impact Bonds Unterstützung geschaffen, um Gründungsrisiken für Sozialunternehmen zu minimieren und Investitionsanreize zu maximieren (siehe sigu-plattform.de/wp-content/uploads/Briefing_Auftaktworkshop-Finanzierung-Soziale-Innovationen-1.pdf).
Das Social Entrepreneurship Network Germany (SEND) hat für Deutschland konkrete Vorschläge gemacht, wie nachrichtenlose Vermögenswerte an einen Social-Impact-Dachfonds fließen können, der als initiale Finanzierungsquelle für Sozialunternehmen fungieren könnte(vgl. Reformvorschlag von 2020, www.send-ev.de/wp-content/uploads/2021/03/2_Auflage_Nachrichtenlose_Assets.pdf). Mit der damit verbundenen Mittelvergabe sollen soziale Innovationen skalierbar werden, eine möglichst große Wirkung und damit gesellschaftlichen Nutzen hervorrufen. Darin erhobene Schätzungen gehen von einem möglichen Investitionsvolumen zwischen rund 3 Mrd. Euro und 9 Mrd. Euro aus, welche die Bundesregierung für Investitionen in soziale und nachhaltige Innovationen nutzen könnte.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Plant die Bundesregierung, noch in dieser Legislaturperiode Finanzierungsinstrumente für Sozialunternehmen zu implementieren, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
a) Mit welchem möglichen Investitionsvolumen und konkreten Finanzrahmen rechnet die Bundesregierung dabei?
b) Sind Förderungen für Sozialunternehmen im Haushaltsentwurf 2025 vorgesehen, wenn ja, in welchen Titeln, und in welcher Höhe?
c) Inwiefern sollen für die Förderung die verfügbaren EU-Mittel wie der Europäische Sozialfonds Plus, der Europäische Fonds für regionale Entwicklung und der InvestEU-Fonds genutzt werden?
Plant die Bundesregierung, noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf einzubringen, der rechtliche und bzw. oder finanzielle Erleichterungen für Sozialunternehmen bringen soll, wenn ja, welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung hierfür, und wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung weiterhin, wie in der Nationalen Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen erklärt, einen „Social Impact Fonds“ aufzusetzen, der insbesondere soziale Innovationen, die dem Gemeinwohl dienen, und gemeinwohlorientierte Unternehmen fördern soll, aufzusetzen, wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?
a) Wenn ja, was ist die geplante rechtliche sowie praktische Struktur des „Social Impact Fonds“?
b) Wenn ja, plant die Bundesregierung, dabei auf verwaiste Konten zuzugreifen, und wenn ja, ist die von der Bundesregierung beabsichtigte Frist für die Deklarierung von Einlagen als „verwaist“ international vergleichbar?
Gibt es eigene Schätzungen der Bundesregierung oder beauftragte Gutachten, welche Geldwerte auf verwaisten Konten in Deutschland zu heben wären?
Plant die Bundesregierung, den Abruf und die Auszahlung von Geldern auf verwaisten Konten an Erben zu vereinfachen, und wenn ja, wie?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Finanzierungsinstrumente des Fonds für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen bedarfsgerecht ausgestaltet werden (wie in der Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen festgehalten) und somit die Lücken im Finanzierungssystem für diese Unternehmen schließen?
Plant die Bundesregierung, im Rahmen eines möglichen „Social Impact Fonds“ einen besonderen Fokus auf die Finanzierung für Wachstum und Verstetigung vorzusehen, um dem bekannten „Valley of Death“ entgegenzuwirken?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die geplanten Finanzierungsinstrumente des Fonds für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen mittel- und langfristig angepasst und weiterentwickelt werden, um eine hohe Bedarfsgerechtigkeit zu garantieren?
Wie will die Bundesregierung die langfristige Wirkungsorientierung und Wirkungsmessung (wie in der Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen festgehalten) des Fonds sicherstellen?
Wie soll nach Planung der Bundesregierung die Governance des Fonds aufgesetzt werden, nach welchen Prinzipien werden ein Kuratorium sowie die Fondsverwaltung ausgewählt, und wie wird sichergestellt, dass Expertise für die Zielgruppe ausreichend repräsentiert wird?
Welche internationalen Fonds sind nach Auffassung der Bundesregierung vorbildhaft für den ggf. geplanten deutschen Fonds?
Welche Verbesserungen für das soziale Innovationsökosystem kann die Bundesregierung seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode nachweisen, hat die Bundesregierung bereits eine Wirkungsmessung ihrer Maßnahmen durchgeführt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Welche Erkenntnisse zieht die Bundesregierung aus dem 2021 für Inklusionsunternehmen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Sozialkaufhäuser und gemeinnützige Sozialunternehmen aufgesetzten und mittlerweile beendeten Förderprogramm „Corona-Teilhabefonds“, sieht sie aufgrund dieser Erfahrungen einen grundsätzlichen Bedarf, neue Finanzierungsinstrumente bzw. rechtliche bzw. finanzielle Erleichterungen insbesondere für Inklusionsunternehmen und gemeinnützige Sozialunternehmen zu implementieren, wenn ja, über welche Maßnahmen, und wenn nein, warum nicht?