Finanzmittel für den DigitalPakt Schule
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Der von der unionsgeführten Bundesregierung eingeführte DigitalPakt Schule ist am 17. Mai 2024 ersatzlos ausgelaufen. Gemäß Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule sind laufende Projekte bis Ende 2025 finanziert; länderübergreifende Projekte bis Ende 2026. Für einen im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP versprochenen Digitalpakt 2.0 dauern die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern an.
Gemäß § 2 Nummer 3 des Digitalinfrastrukturgesetzes wurde das Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ aufgelöst und in den Bundeshaushalt abgeführt. Entsprechend wurden im Bundeshaushalt 2024, Einzelplan 30, unter dem Titel 882 01 1,25 Mrd. Euro eingeplant. Nach aktuellen Regierungsplänen sind im Bundeshaushalt 2025 unter dem Titel 882 01 rund 1,62 Mrd. Euro vorgesehen. Allein aus diesem Titel sollen gemäß Titel 972 03 jedoch 163,5 Mio. Euro für die globale Minderausgabe erwirtschaftet werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie hoch fiel der zum Stichtag 30. Juni 2024 vollzogene Mittelabfluss im Rahmen des DigitalPakts Schule aus (bitte den Mittelabfluss entlang den jeweiligen Ländern tabellarisch darstellen)?
In welcher Höhe waren nach Kenntnis der Bundesregierung die zum Stichtag 30. Juni 2024 gebundenen Mittel für bereits bewilligte Projekte im Rahmen des DigitalPakts Schule (bitte die gebundenen Mittel entlang den jeweiligen Ländern tabellarisch darstellen)?
Wie hoch fiel der zum Stichtag 30. Juni 2024 vollzogene Mittelabfluss der drei geschlossenen Zusatzvereinbarungen zum DigitalPakt Schule aus (bitte den Mittelabfluss entlang den jeweiligen Ländern tabellarisch darstellen)?
In welcher Höhe waren nach Kenntnis der Bundesregierung die zum Stichtag 30. Juni 2024 gebundenen Mittel für bereits bewilligte Projekte im Rahmen der drei Zusatzvereinbarungen des DigitalPakts Schule (bitte die gebundenen Mittel entlang den jeweiligen Ländern tabellarisch darstellen)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung bereits die Mittelbindung für die im Einzelplan 30 des Bundeshaushalts 2024 zur Ausfinanzierung des DigitalPakts Schule vorgesehenen 1,25 Mrd. Euro?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Mittelanmeldung durch die Länder für die im Einzelplan 30 des Bundeshaushalts 2024 zur Ausfinanzierung des DigitalPakts Schule vorgesehenen 1,25 Mrd. Euro?
Sollte der Finanzierungsbedarf im Rahmen des DigitalPakts Schule im Jahr 2024 oberhalb der zur Verfügung stehenden 1,25 Mrd. Euro liegen, plant die Bundesregierung, die Finanzierung höherer Mittelbedarfe der Länder im Jahr 2024 sicherzustellen, wenn ja, aus welchen Haushaltstiteln sollen Mittel konkret bereitgestellt werden, und wenn nein, warum nicht?
Können Minderausgaben der im Einzelplan 30 des Bundeshaushalts 2024 zur Ausfinanzierung des DigitalPakts Schule vorgesehenen 1,25 Mrd. Euro zur Bewirtschaftung der globalen Minderausgabe herangezogen werden oder stehen die Mittel überjährig zur Verfügung?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung bereits die Mittelanmeldung durch die Länder für die im Einzelplan 30 des Entwurfs eines Bundeshaushalts 2025 zur Ausfinanzierung des DigitalPakts Schule vorgesehenen rund 1,62 Mrd. Euro?
Sollen die im Einzelplan 30 des Entwurfs für den Bundeshaushalt 2025 zur Ausfinanzierung des DigitalPakts Schule vorgesehenen rund 1,62 Mrd. Euro nach Auffassung der Bundesregierung überjährig zur Verfügung stehen?
Können nach Auffassung der Bundesregierung Minderausgaben der für den DigitalPakt Schule vorgesehenen Mittel, wenn sie über den im Entwurf des Bundeshaushalts 2025 vorgesehenen 163,5 Mio. Euro liegen, ebenfalls zur Bewirtschaftung der globalen Minderausgabe herangezogen werden, und wenn ja, warum?
Stehen nach aktuellen Plänen der Bundesregierung Mittel für einen Digitalpakt 2.0 im Bundeshaushalt 2025 zur Verfügung?
a) Wenn ja, wie viele Mittel sind nach aktuellen Bundesregierungsplänen für einen Digitalpakt 2.0 im Bundeshaushalt 2025 vorgesehen, und wie viele Mittel sind für Neubewilligungen eingeplant?
b) Wenn nein, aus welchen Haushaltstiteln des Bundeshaushalts 2025 will die Bundesregierung nach aktuellen Bundesregierungsplänen Finanzmittel für einen Digitalpakt 2.0 nehmen, sollten sich Bund und Länder noch auf einen Digitalpakt 2.0 ab dem Jahr 2025 verständigen?
Plant die Bundesregierung die Ausfinanzierung des DigitalPakts Schule und eines potenziellen Digitalpakts 2.0 aus demselben Haushaltstitel zu finanzieren, und wenn ja, zu welchen Teilen sind die vorgesehenen rund 1,62 Mrd. Euro auf den DigitalPakt Schule und den Digitalpakt 2.0 verteilt?
Sollte der Finanzierungsbedarf im Rahmen des DigitalPakts Schule im Jahr 2025 oberhalb der nach aktuellen Bundesregierungsplänen vorgesehenen rund 1,62 Mrd. Euro liegen, plant die Bundesregierung, die Finanzierung höherer Mittelbedarfe der Länder im Jahr 2025 sicherzustellen?
a) Wenn ja, aus welchen Haushaltstiteln sollen zusätzliche Mittel konkret bereitgestellt werden?
b) Wenn ja, aus welchen Mitteln soll dann die nach aktuellen Bundesregierungsplänen im Bundeshaushalt 2025 vorgesehene Globale-Minderausgabe-Konsolidierung in Höhe von 163,5 Mio. Euro erwirtschaftet werden?
c) Wenn ja, stehen im Bundeshaushalt 2025 dann noch Mittel für einen Digitalpakt 2.0 zur Verfügung?
d) Wenn nein, warum nicht?