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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Juristische Verfolgung öffentlicher Äußerungen durch die Bundesregierung

(insgesamt 4 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

02.10.2024

Aktualisiert

04.11.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1289518.09.2024

Juristische Verfolgung öffentlicher Äußerungen durch die Bundesregierung

der Abgeordneten Martin Erwin Renner, Dr. Götz Frömming, Volker Münz, Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Wie unlängst bekannt wurde, hat die „unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung“, Ferda Ataman, die sich nach Ansicht einiger Kommentatoren selbst rassistischer, deutschfeindlicher Klischees bedient hat (www.focus.de/politik/deutschland/kolumne-von-ahmad-mansour-ferda-ataman-das-abstruse-weltbild-unserer-neuen-anti-hass-beauftragten_id_107972725.html, www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/liecke-ataman/, www.juedische-allgemeine.de/politik/warum-ferda-ataman-als-antidiskriminierungs-beauftragte-ungeeignet-ist/), persönlich den Auftrag zu mehreren Abmahnungen gegen das Nachrichtenportal nius.de und seinen Leiter Julian Reichelt „im Namen der Bundesrepublik Deutschland“ erteilt (www.welt.de/politik/deutschland/article252850878/Ferda-Ataman-persoenlich-erteilte-Auftraege-gegen-Reichelt-Portal-vorzugehen.html, www.welt.de/politik/deutschland/article253016198/Ferda-Ataman-Dritte-Niederlage-im-dritten-Verfahren.html). Dieses offensive Vorgehen von Mitgliedern der Bundesregierung oder solchen, die von der Bundesregierung für ihr Amt vorgeschlagen wurden, gegen Pressepublikationen oder einzelne Vertreter derselben verdient in den Augen der Fragesteller besondere Beachtung, soll der Staat die Freiheit der Berichterstattung doch gewährleisten und nicht ggf. juristisch unterbinden (Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes [GG]).

Zwar hat der Staat einen Unterlassungsanspruch gegenüber Privatpersonen, wenn diese eine öffentliche Äußerung tätigen, die seine Funktionsausübung stark beeinträchtigt (www.lto.de/recht/hintergruende/h/kg-berlin-10w18423-julian-reichelt-bmz-nius-twitter-tweet-taliban-afghanistan-entwicklungshilfe). Aufgrund der in der Regel ungleichen Macht- und Finanzmittel, die dem staatlichen Kläger und den beklagten Privatpersonen zur Verfügung stehen, besteht aber nach Ansicht der Fragesteller die Gefahr, dass eine rege Klagefreudigkeit der Bundesregierung die grundgesetzlich gesicherte Meinungsfreiheit immer wieder auf den Prüfstand stellt und die notwendige kritische Auseinandersetzung mit dem Regierungshandeln durch einen Chilling Effect hemmt.

Das Frageinteresse erstreckt sich auf die Dimension des juristischen Vorgehens der Bundesregierung und darauf, ob sie hinreichend für die negativen Auswirkungen sensibilisiert ist, die ihr eigenes Tun auf das hiesige Meinungsklima möglicherweise ausübt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Welche öffentlichen oder medialen Äußerungen von welchen Journalisten oder sonstigen Personen wurden von Bundesministerien, Bundesbehörden oder Mitgliedern der Bundesregierung seit Beginn der laufenden Legislaturperiode anwaltlich oder gerichtlich verfolgt (bitte nach Bundesministerium, Behörde oder Regierungsmitglied, Datum und Art des juristischen Vorgehens, ggf. zuständiges Gericht, kurze Bezeichnung des Streitgegenstands und der Personen, gegen die juristisch vorgegangen wird oder wurde aufschlüsseln)?

2

Auf welchen Betrag belaufen sich die anwaltlichen und sonstigen Kosten für diese juristischen Interventionen jeweils?

3

Nach welchen inhaltlichen Kriterien entscheidet die Bundesregierung über ihr juristisches Vorgehen, gibt es politische Kriterien, und wenn ja, welche?

4

Wie bewertet die Bundesregierung ihre eigene juristische Vorgehensweise vor dem Hintergrund des besonderen Schutzes, den die Presse- und Meinungsfreiheit durch das Grundgesetz genießt (Artikel 5 GG), und der in aller Regel gegebenen Konstellation, dass dem Staat mehr Finanz-, Organisations- und Machtmittel zur Verfügung stehen als Privatpersonen?

Berlin, den 19. August 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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