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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Hintergründe der Rückforderung von zur Existenzsicherung der Kultur- und Kreativwirtschaft ausgezahlten Fördergeldern

(insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

02.10.2024

Aktualisiert

04.11.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1289718.09.2024

Hintergründe der Rückforderung von zur Existenzsicherung der Kultur- und Kreativwirtschaft ausgezahlten Fördergeldern

der Abgeordneten Volker Münz, Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner, Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Laut dem öffentlich-rechtlichen Hörfunkprogramm „Deutschlandradio Kultur“ (Dlf Kultur) hat der Börsenverein des Deutschen Buchhandels den Lau-Verlag aus Reinbek aufgefordert, 7 500 Euro zurückzuzahlen, die der Verlag aus dem im Sommer 2020 gestarteten Bundesprogramm „NEUSTART KULTUR“ erhalten hatte (vgl. www.deutschlandfunkkultur.de/kulturmilliarde-kulturkampf-boersenverein-100.html; abgerufen am 28. August 2024 und www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/corona-hilfen-2022-2004708; abgerufen am 28. August 2024). Der Lau-Verlag habe beim Börsenverein Widerspruch dagegen eingelegt. Für den Verleger Willi Lau gehe es bei dieser Auseinandersetzung „im Grundsatz um Meinungsfreiheit und Freiheit der Wissenschaft in unserem Land“ (ebd.). Mit seinen Büchern zu Geschichte, Zeitgeschichte und Politik stoße sein Verlag „zur Diskussion gesellschaftlich relevanter Themen“ an (ebd.). Mit dem Vorwurf des Rechtsextremismus lasse sich dagegen jede Diskussion im Keim ersticken.

Im Rahmen des Bundesprogramms war der Börsenverein des Deutschen Buchhandels von der Bundesregierung beauftragt worden, u. a. Druck- und Produktionskostenzuschüsse für Verlage zu vergeben. Der Lau-Verlag hatte das Geld für Druck und Produktion des Buches „Kulturkampf um das Volk – Der Verfassungsschutz und die nationale Identität der Deutschen“ des Politikwissenschaftlers Prof. Dr. Martin Wagener, Lehrbeauftragter an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in den Fachbereichen Nachrichtendienste, Internationale Politik, Sicherheitspolitik und Ostasien, erhalten (vgl. www.nzz.ch/feuilleton/verfassungsschutz-ruegt-wagener-buch-verlag-soll-zuschuss-zurueckzahlen-ld.1835872; abgerufen am 28. August 2024).

Nach seinem Erscheinen war das Buch vom deutschen Inlandsgeheimdienst, dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), in Teilen als extremistisch eingestuft worden (vgl. www.deutschlandfunkkultur.de/kulturmilliarde-kulturkampf-boersenverein-100.html; abgerufen am 28. August 2024; siehe auch Bundestagsdrucksache 20/1515, S. 1). Laut dem „Dlf Kultur“ hatte der Lau-Verlag bei der Antragstellung zusichern müssen, „keine jugendgefährdenden, gewaltverherrlichenden, verfassungsfeindlichen oder strafbaren Inhalte” zu produzieren, um die Druck- und Produktionskostenzuschüsse für Verlage in Anspruch nehmen zu können (vgl. www.deutschlandfunkkultur.de/kulturmilliarde-kulturkampf-boersenverein-100.html; abgerufen am 28. August 2024).

Die Förderzusage des Börsenvereins hatte der Lau-Verlag am 16. Juli 2021 erhalten (vgl. www.nzz.ch/feuilleton/verfassungsschutz-ruegt-wagener-buch-verlag-soll-zuschuss-zurueckzahlen-ld.1835872; abgerufen am 28. August 2024). Das BfV ist laut Prof. Dr. Martin Wagener jedoch nicht vor Juli 2021 gegen ihn aktiv geworden und der auf Initiative des BfV hin erfolgte Entzug seines Sicherheitsbescheids und seiner Lehrerlaubnis an der Hochschule des Bundes ereignete sich erst im Oktober 2021 (vgl. jungefreiheit.de/politik/deutschland/2021/fall-wagener-bnd-hs-lehrerlaubnis/; abgerufen am 28. August 2024; siehe auch Bundestagsdrucksache 20/1515, S. 1). Das gegen Prof. Dr. Martin Wagener eingeleitete Disziplinarverfahren ist zudem Stand heute nicht abgeschlossen (vgl. www.nzz.ch/feuilleton/verfassungsschutz-ruegt-wagener-buch-verlag-soll-zuschuss-zurueckzahlen-ld.1835872). Eine offenkundige Förderunwürdigkeit des Buches von Prof. Dr. Martin Wagener zum Zeitpunkt der Antragstellung des Lau-Verlags ist somit aus Sicht der Fragesteller zumindest zweifelhaft.

Laut „Dlf Kultur“ hat der Börsenverein zum Zweck der Rückforderung gegen den Lau-Verlag nach eigener Auskunft ein unabhängiges Gutachten bei dem Juristen Prof. Dr. Alexander Thiele, Lehrbeauftragter für Staatstheorie und Öffentliches Recht an der Business & Law School Berlin, eingeholt, in dessen Zentrum die Frage stehe, „ob die Publikation dem Förderkriterium der Verfassungskonformität gerecht wird“ (vgl. www.deutschlandfunkkultur.de/kulturmilliarde-kulturkampf-boersenverein-100.html; abgerufen am 28. August 2024). Hätte das Buch zum Zeitpunkt der Antragstellung eindeutig gegen die Förderkriterien verstoßen, würde dies nach Ansicht der Fragesteller die Frage aufwerfen, warum es dann des Gutachtens eines Staatsrechtslehrers bedurft hätte, um eine entsprechende Forderung gegenüber dem Lau-Verlag geltend zu machen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Gibt es weitere Buchtitel, die aufgrund das Vorwurf extremistischer Inhalte zum Anlass von Rückforderungen genommen wurden oder werden (ggf. bitte Titel und Verlag auflisten)?

2

Liegt der Bundesregierung das vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels in Auftrag gegebene Gutachten (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) vor bzw. ist es ihr inhaltlich bekannt?

a) Wenn ja, ist der Bundesregierung bekannt, ob und ggf. wann das Gutachten öffentlich zugänglich gemacht werden wird?

b) Wenn nein, erachtet die Bundesregierung das Gutachten für ihre Beurteilung bzw. die Beurteilung von Bundesbehörden wie dem BfV des Buches „Kulturkampf um das Volk – Der Verfassungsschutz und die nationale Identität der Deutschen“ hinsichtlich etwaiger verfassungsfeindlicher Inhalte sowie im Hinblick auf die Frage der Legitimität einer Rückforderung gegen den Lau-Verlag nicht als relevant?

3

Kann die Bundesregierung angeben, wann genau der Lau-Verlag seinen Antrag auf Druck- und Produktionskostenzuschüsse für das Buch „Kulturkampf um das Volk – Der Verfassungsschutz und die nationale Identität der Deutschen“ gestellt hat?

a) Wenn ja, kann die Bundesregierung belegen, dass zu diesem Zeitpunkt aus den Förderkriterien für Druck- und Produktionskostenzuschüsse für Verlage sowie aus den öffentlichen Berichten des BfV eindeutig hervorging, dass ein Buch, das seit der zweiten Jahreshälfte 2021 vom BfV als in Teilen extremistisch bewertet wird, von der Förderung ausgeschlossen wäre?

b) Wenn nein, warum kann die Bundesregierung dies nicht angeben?

4

Erachtet es die Bundesregierung als angemessen, Geld von einem kleinen Verlag zurückzufordern, das von dem Verlag pflichtgemäß innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt ausgegeben worden ist, und welches dem Verlag im Rahmen eines Förderprogramms gewährt worden ist, welches nach Angaben der Bundesregierung den Zweck verfolgte, „verheerende Auswirkungen“ auf die sowie eine „existenzbedrohende Lage“ vieler Vertreter der Kultur- und Kreativwirtschaft durch „passgenaue Hilfen“ zu mildern, angesichts dessen, dass nach Ansicht der Fragesteller die von der Bundesregierung mitzuverantwortenden unverhältnismäßigen Corona-Maßnahmen wesentlich zur entsprechenden Situation der Kultur- und Kreativwirtschaft beigetragen haben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; vgl. www.nzz.ch/feuilleton/verfassungsschutz-ruegt-wagener-buch-verlag-soll-zuschuss-zurueckzahlen-ld.1835872; vgl. Bundestagsdrucksache 19/19159)?

a) Wenn ja, aus welchen Gründen erachtet die Bundesregierung dies als angemessen?

b) Wenn nein, welchen Handlungsbedarf leitet die Bundesregierung für sich daraus ab?

5

Welche Relevanz misst die Bundesregierung im Hinblick auf die Frage der Konformität mit den Förderkriterien für Druck- und Produktionskostenzuschüsse für Verlage dem Umstand bei, dass das im Zuge der Vorwürfe des BfV gegen den Autor des Buches „Kulturkampf um das Volk – Der Verfassungsschutz und die nationale Identität der Deutschen“ eingeleitete Disziplinarverfahren Stand heute nicht abgeschlossen ist (vgl. www.nzz.ch/feuilleton/verfassungsschutz-ruegt-wagener-buch-verlag-soll-zuschuss-zurueckzahlen-ld.1835872; bitte wenn die Bundesregierung hier eine Relevanz erkennt, die Argumente hierfür ausführen)?

Berlin, den 16. September 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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