Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Steigerung der Energieeffizienz ist neben dem Zubau von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer klimaneutralen Energieversorgung und zum Erreichen der Klimaziele. So hat die Europäische Union (EU) mit der Verabschiedung der Energieeffizienzrichtlinie (EED) im Jahr 2012 beschlossen, den Verbrauch an Primär- und Endenergie auf EU-Ebene bis 2020 um 20 Prozent gegenüber den Prognosen aus dem Jahr 2007 zu senken und sich damit erstmalig Energieeffizienzziele gesetzt. Mit der Ende des Jahres 2023 in Kraft getretenen Novellierung der Energieeffizienzrichtlinie hat die Europäische Union bei den Energieeffizienzzielen nachgesteuert und verpflichtet sich nun, den Verbrauch an Primär- und Endenergie auf EU-Ebene bis 2030 um 11,7 Prozent gegenüber den Prognosen aus dem Jahr 2020 zu senken. Die entsprechende nationale Anpassung befindet sich aktuell noch in der parlamentarischen Beratung.
In Deutschland wurde zur Steigerung der Energieeffizienz im Jahr 2023 das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verabschiedet. Dieses setzt erstmals nationale Energieeffizienzziele fest: Beim Endenergieverbrauch sollen in Deutschland im Vergleich zum Jahr 2008 bis zum Jahr 2030 mindestens 26,5 Prozent eingespart werden, beim Primärenergieverbrauch im selben Zeitraum mindestens 39,3 Prozent. Im Unterschied zu öffentlichen Stellen sind für Unternehmen keine verbindlichen Einsparquoten vorgesehen. Abhängig vom jährlichen Gesamtenergieverbrauch haben Unternehmen aber Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzurichten oder konkrete Umsetzungspläne für Endenergieeinsparmaßnahmen zu erstellen. Dies ist nach Ansicht der Fragesteller mit dem damit verbundenen bürokratischen Aufwand eine nennenswerte finanzielle Zusatzbelastung für die Betriebe, die in ihrem Umfang auf die europäischen Mindestanforderungen zu begrenzen und durch eine angemessene staatliche Umsetzungsunterstützung zu begleiten ist.
Mit dem Energieeffizienzgesetz wurden darüber hinaus erstmalig branchenspezifische Vorgaben zur Energieeffizienz, zum Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien und zur Abwärmenutzung für Rechenzentren festgelegt. Dem Branchenverband Bitkom zufolge werden durch das Energieeffizienzgesetz Rechenzentren ab 300 Kilowatt nichtredundanter Leistung mit „strengen Energieeffizienz-, Abwärmenutzungs- und Berichtspflichten belegt“ (vgl. www.bitkom.org/sites/main/files/2024-01/bitkom-leitfaden-energieeffizienzgesetz-fuer-rechenzentren.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen62
Von welcher jährlichen Energieeffizienzsteigerung geht die Bundesregierung aufgrund der Vorgaben des Energieeffizienzgesetzes aus (prozentual und absolut)?
Wie kontrolliert die Bundesregierung die laufende Entwicklung dieser Effizienzsteigerungen?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Beitrag des Energieeffizienzgesetzes an der Erreichung der deutschen Klimaziele im Sinne des Klimaschutzgesetzes ein, und wie wird der realisierte Beitrag des Energieeffizienzgesetzes zu diesen gemessen?
Plant die Bundesregierung, eine Evaluierung des Energieeffizienzgesetzes vorzunehmen, und wenn ja, wann?
Werden nach Ansicht der Bundesregierung die aktuellen Zielvorgaben des Energieeffizienzgesetzes ausreichen, um die nationalen Klimaziele und Energieeffizienzziele zu erreichen?
Welche besonderen Herausforderungen sieht die Bundesregierung bei den von den Pflichten nach § 8 Absatz 1 EnEfG betroffenen Unternehmen (Implementierung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 oder eines Umweltmanagementsystems nach dem europäischen Umweltmanagementsystem [EMAS])?
Sind die von der Pflicht nach § 8 Absatz 1 EnEfG betroffenen Unternehmen nach Ansicht der Bundesregierung im Schwerpunkt eigenständig in der Lage, ein Energie- oder Umweltmanagementsystem zu implementieren oder sieht die Bundesregierung eine verstärkte Notwendigkeit der Inanspruchnahme von externer Beratungsleistung?
Sind die Unternehmen gemäß der vorgesehenen Novellierung nach § 9 Absatz 1 in der Lage, innerhalb eines Jahres Umsetzungspläne nach Beratung zu erstellen und zu veröffentlichen?
Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass mit dem Ende 2023 eingeführten Energieeffizienzgesetz nun circa 12 400 Unternehmen von der Pflicht zur Implementierung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems betroffen sind und aktuell verstärkt nach einer externen Unterstützung zur Erreichung der Gesetzeskonformität bis zum Stichtag am 18. Juli 2025 suchen, die hierfür notwendigen Beratungs- und Unterstützungskapazitäten als am Markt verfügbar an?
Sieht die Bundesregierung aufgrund der in der Novellierung vorgesehenen verkürzten Pflicht zur Erstellung von Umsetzungsplänen eine ausreichende Verfügbarkeit von Energieauditoren als gegeben?
Ist nach Ansicht der Bundesregierung der Bedarf an akkreditierten Zertifizierungs- und Validierungsstellen für die zu implementierenden Energie- oder Umweltmanagementsysteme und zu einem Energieaudit gedeckt, und wenn nein, was plant die Bundesregierung, um den zusätzlichen Bedarf zu decken?
Welche speziellen Schulungs- und Ausbildungsprogramme werden eingeführt, um die notwendigen Fachkräfte für die entsprechende Beratung und Zertifizierung bzw. Validierungen auszubilden?
Sieht die Bundesregierung aufgrund des erhöhten Beratungsbedarfs die Notwendigkeit, die entsprechenden Ausbildungsprogramme zu erleichtern, und befürchtet die Bundesregierung als Konsequenz hieraus Einbußen bei der inhaltlichen Tiefe und Qualität der Zertifizierungen bzw. Validierungen?
Welche konkreten Fördermaßnahmen existieren aktuell und bzw. oder sind von der Bundesregierung geplant, um den zusätzlichen Aufwand und die zusätzlichen Kosten, die durch das Energieeffizienzgesetz entstehen, zu kompensieren, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung eine spezifisch an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) adressierte Unterstützung, um die erforderlichen Maßnahmen zur Energieeffizienz umzusetzen, insbesondere in Bezug auf die Einrichtung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen sowie für ein Energieaudit?
Sieht die Bundesregierung es als verpflichtend an, dass ein Energieaudit für Betriebe mit einem Gesamtenergieverbrauch von 2,77 Gigawattstunden innerhalb der vergangenen drei Jahre zertifiziert werden muss?
Plant die Bundesregierung, die Erleichterungen für öffentliche Stellen mit einem vereinfachten Energiemanagementsystem gemäß § 6 Absatz 4 auch auf kleine und mittlere Unternehmen bzw. auf Unternehmen bis zu einem Gesamtenergieverbrauch von 23,6 Gigawattstunden pro Jahr auszuweiten?
Sind von der Bundesregierung langfristige Unterstützungsmaßnahmen geplant, um Unternehmen kontinuierlich bei der Rezertifizierung nach ISO 50001 oder bei der Aufrechterhaltung der EMAS-Registrierung zu begleiten?
Sind von der Bundesregierung langfristige Unterstützungsmaßnahmen geplant, um Unternehmen, die Umsetzungspläne erstellen müssen, bei einem Energieaudit zu begleiten?
Werden Maßnahmen ergriffen, um technische Unterstützung und Ressourcen (z. B. in Form von geförderten Softwarelösungen) für Unternehmen bereitzustellen, die Schwierigkeiten bei der Implementierung der geforderten Energie- oder Umweltmanagementsystemen haben?
Plant die Bundesregierung über die in § 19 EnEfG vorgesehenen Pönalen und den von den Unternehmen zu erreichenden Energiekosteneinsparungen hinaus zusätzliche positive Anreize z. B. in Form von Rewards für bestimmte erreichte Effizienzsteigerungen, um Unternehmen zu motivieren, die geforderten Energie- oder Umweltmanagementsysteme schneller zu implementieren?
Plant die Bundesregierung, Best Practices und erfolgreiche Fallstudien zu veröffentlichen, um Unternehmen die Implementierung der geforderten Energie- oder Umweltmanagementsysteme zu erleichtern?
Plant die Bundesregierung beispielsweise die Aufstellung von Registern von bereits zertifizierten bzw. registrierten Unternehmen, um deren Erfahrungen und Rückmeldungen zu nutzen, damit der Zertifizierungs- bzw. Registrierungsprozess kontinuierlich verbessert werden kann?
Wird es Plattformen oder Netzwerke geben, die den Erfahrungsaustausch zwischen Unternehmen, die sich bereits zertifiziert bzw. registriert haben, und denen, die den Prozess noch vor sich haben, zu fördern?
Wie plant die Bundesregierung, neben den in § 10 EnEfG genannten Stichproben, die Einhaltung der Frist bis zum 18. Juli 2025 für die Implementierung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen bei Unternehmen nachzuvollziehen und zu garantieren?
Plant die Bundesregierung, die Energieschwellen nach § 8 Absatz 1 und nach § 9 EnEfG gemäß den Anforderungen der EED 1 : 1 umzusetzen?
Plant die Bundesregierung, die Schwelle der zur Implementierung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen verpflichteten Unternehmen von 7,5 Gigawattstunden jährlichem durchschnittlichem Gesamtendenergieverbrauch perspektivisch weiter herabzusetzen und so die Notwendigkeit der Implementierung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen auch auf kleinere bzw. weniger energieverbrauchsintensive Unternehmen zu erweitern?
Plant die Bundesregierung, perspektivisch auf eine Verschärfung der Anforderungen an die Ausstellung der Zertifizierung nach ISO 500001 oder einer EMAS-Registrierung hinzuwirken?
Wie viele Stellen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) werden für die durch das Energieeffizienzgesetz hinzugekommenen Aufgaben beansprucht?
Ging die durch das Energieeffizienzgesetz festgelegte Zuweisung weiterer Aufgaben an das BAFA mit einem dortigen Stellenaufwuchs einher?
Wie bewertet die Bundesregierung, dass das Energieeffizienzgesetz nach Ansicht der Fragesteller für den Klimaschutz sogar hinderlich sein kann, wenn z. B. in der Chemiebranche fossile Rohstoffe durch grünen Wasserstoff ersetzt werden sollen und dafür mehr Energie benötigt wird?
Anhand welcher Kennzahlen bewertet die Bundesregierung die Wirkung ihres Energieeffizienzgesetzes?
Wie haben sich die Kennzahlen, mit denen die Bundesregierung die Wirkung ihres Energieeffizienzgesetzes verfolgt, seit dessen Inkrafttreten geändert?
An welchen Stellen geht das deutsche Energieeffizienzgesetz über europäische Vorgaben hinaus?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass ihre beiden quantitativen Ziele, nämlich den Endenergieverbrauch Deutschlands im Vergleich zum Jahr 2008 bis zum Jahr 2045 um 45 Prozent zu senken (§ 4 Absatz 2 EnEfG) und die Endenergieproduktivität in den Jahren von 2008 bis 2050 jährlich um 2,1 Prozent zu erhöhen (Jahreswirtschaftsbericht 2023, S. 128), rechnerisch bis zum Jahr 2045 lediglich einem Wirtschaftswachstum von 0,155 Prozent pro Jahr entspräche (vgl. Energiewirtschaftliche Tagesfragen, 74. Jahrgang 2024, Heft 1–2, S. 44 ff.)?
Wird die Bundesregierung dem Vorschlag des Bundesrates folgen, eine Ausnahme für Unternehmen des öffentlichen Personen- und Schienengüterverkehrs aufzunehmen, wie weit ist das angekündigte Prüfverfahren, und welche Prüfkriterien werden durch die Bundesregierung herangezogen?
Weshalb wurde vonseiten der Bundesregierung nicht das Inkrafttreten der überarbeiteten EED abgewartet, sodass nun eine Novellierung erfolgen muss?
Hat die Bundesregierung im Rahmen der Verbändeanhörung zur Novellierung des EnEfG Rückmeldungen erhalten, dass die Novelle zu Verunsicherungen bei den Unternehmen, insbesondere bei den KMU, bei den öffentlichen Stellen und bei den Privaten führt?
Weshalb will die Bundesregierung die Bagatellschwelle für Abwärme für Rechenzentren nur auf 300 Kilowatt erhöhen (bisher 200 Kilowatt), weshalb muss die Bagatellschwelle unter 500 Kilowatt liegen, wie es die EU-Richtlinie für die EU-Mitgliedstaaten vorsieht, und plant die Bundesregierung die Ausweitung mit 500 Kilowatt auf alle Unternehmen?
Welche wirtschaftlichen Potenziale schätzt die Bundesregierung für Unternehmen unterhalb 8 Megawatt, die als Grenze für eine Wirtschaftlichkeitsprüfung gemäß der EED vorgegeben sind?
Wie groß schätzt die Bundesregierung die wirtschaftlichen Potenziale zur Abwärmenutzung in Industrieunternehmen in Deutschland ein?
Welche politischen Maßnahmen wurden bereits ergriffen, um diese Potenziale zu erschließen (bitte diese Maßnahmen in tabellarischer Form inklusive des Zeitpunkts der Einführung und der zuständigen Bundesministerien aufführen)?
Reichen die ergriffenen Maßnahmen der Bundesregierung aus, um diese Abwärmepotenziale voll zu erschließen?
Sind weitere politische Maßnahmen geplant, um die Abwärmenutzung in Industrieunternehmen zu fördern (wenn dies zutrifft, bitte diese Maßnahmen ebenfalls in tabellarischer Form inklusive des geplanten Zeitrahmens und der Zielsetzungen aufführen)?
Wie steht es um die Sicherheit von Fördermitteln für die Planbarkeit für Unternehmen, die in Abwärmeprojekte investieren, vor dem Hintergrund, dass die Haushaltssperre für Fördermittel aus dem Jahr 2023 sich erheblich auf die Planbarkeit von Projekten ausgewirkt hat?
Wird die Einführung einer automatischen Ausfallbürgschaft für industrielle Wärmelieferanten erwogen, um Wärmenetzbetreiber finanziell abzusichern und um die dringend benötigte Planbarkeit zu gewährleisten?
Plant die Bundesregierung, standardisierte Schnittstellen der PfA bereitzustellen, die den Export dieser Daten aus den Energie- und Umweltmanagementsystemen ermöglichen, um die bürokratischen Belastungen für Unternehmen zu minimieren?
Welche bürokratischen Hürden werden konkret durch die Novellierung des EnEfG für Unternehmen, inbegriffen der KMU, abgebaut, und welche sind neu hinzugekommen?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, ordnungsrechtliche Maßnahmen im EnEfG zu reduzieren und trotzdem mehr Energieeffizienz zu erreichen?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um eine flächendeckende Verfügbarkeit von Aus- und Weiterbildung von Energieauditoren zu schaffen?
Plant die Bundesregierung, die zeitlichen Vorgaben für die Erfüllung von Energieeffizienzmaßnahmen so zu verlängern, dass keine übermäßigen Berichtspflichten für die Wirtschaft entstehen?
Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag Ungarns, Flugbenzin (Kerosin) weiterhin von der Energiebesteuerung auszunehmen, um Deutschlands Attraktivität für den internationalen Flugverkehr nicht zu gefährden?
Wie viele Betreiber von Rechenzentren mit einer nichtredundanten Nennanschlussleistung ab 500 Kilowatt haben zum Stichtag 15. August 2024 eine Datenmeldung im Energieeffizienzregister vorgenommen?
Wie viele Rechenzentren in öffentlicher Trägerschaft ab einer nichtredundanten Nennanschlussleistung von 300 Kilowatt haben bereits Energie- und Umweltmanagementsysteme eingeführt, und viele davon wurden zertifiziert?
Wie viele Rechenzentren des Bundes mit einer nichtredundanten Nennanschlussleistung von 300 Kilowatt sind insgesamt in Betrieb, wie viele davon haben bereits Energie- und Umweltmanagementsysteme eingeführt, und wie viele von diesen wurden zertifiziert?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die erhobenen Daten im Energieeffizienzregister für zukünftige Gesetzgebungsvorhaben zu nutzen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Praktikabilität der Regelungen zur sogenannten Energieverbrauchseffektivität (PUE) konkret in Colocation-Rechenzentren, wenn beispielsweise der Branchenverband Bitkom in seinem Leitfaden zum Energieeffizienzgesetz für Rechenzentren (vgl. www.bitkom.org/sites/main/files/2024-01/bitkom-leitfaden-energieeffizienzgesetz-fuer-rechenzentren.pdf, S. 11) für Colocation-Rechenzentren empfiehlt, eine Reduzierung der PUE „durch eine Änderung des Kundenbestands, z. B. durch Verdichtung oder Kündigung von Kunden mit zu geringer Auslastung“ zu erreichen?
Auf welchem Weg und in welchem Umfang müssen nach Ansicht der Bundesregierung Betreiber von Rechenzentren, die in der Stilllegungsübergangsphase wahrscheinlich überschrittenen PUE-Grenzwerte dokumentieren, um nicht die Vorgaben des EnEfG zu verletzen (vgl. www.bitkom.org/sites/main/files/2024-01/bitkom-leitfaden-energieeffizienzgesetz-fuer-rechenzentren.pdf, S. 11)?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine vergleichbare gesetzliche Regelung (§ 11 EnEfG) in anderen Branchen, die wie für Rechenzentren den Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien vorschreibt (bitte einzeln aufführen)?
Sind die branchenspezifischen Regelungen zum Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien nach Ansicht der Bundesregierung effizient, und plant die Bundesregierung entsprechende Regelungen auch in anderen Branchen?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob eine Erhöhung der Lufteintrittstemperatur zu einer Verschiebung des Energieeinsatzes von der Rechenzentrumsinfrastruktur hin zur Serverinfrastruktur führt, und wenn ja, welche Folgen hätte dies nach Ansicht der Bundesregierung bezüglich der Gesamtbetrachtung des Stromverbrauchs eines Rechenzentrums im Rahmen des EnEfG?
Von welchem Wirtschaftswachstum geht die Bundesregierung bis 2045 pro Jahr aus, wenn die Ziele im § 4 Absatz 2 EnEfG, den Endenergieverbrauch Deutschlands im Vergleich zum Jahr 2008 bis zum Jahr 2045 um 45 Prozent zu senken, erreicht werden (bitte vor dem Hintergrund der Ausführungen im Jahreswirtschaftsbericht 2023 auf S. 144 zum Bruttoinlandsprodukt [BIP] je eingesetzter Einheit Endenergie begründen)?