Neue Köhlbrandbrücke
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Köhlbrandbrücke ist als Teil der Bundesstraße 3 nach Auffassung der Fragesteller das wichtigste Bindeglied der Haupthafenroute im Hamburger Hafen und wird von circa 36 000 Fahrzeugen pro Tag befahren, davon ein Drittel Lkws. Eine funktionierende Querung über den Köhlbrand ist für den Hamburger Hafen als Knotenpunkt deutscher Lieferketten unerlässlich und notwendig, um dessen Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Die Querung stellt eine wesentliche Voraussetzung für eine schnelle Hinterlandanbindung und für die effiziente Abwicklung hafeninterner Warenströme dar. Aufgrund der Bedeutung des Hamburger Hafens für die deutsche Export- wie Importwirtschaft ist eine funktionierende und nachhaltig gesicherte Köhlbrandquerung damit auch essenziell für die Wirtschaftskraft und den Wohlstand in Deutschland.
Nach rund 50 Betriebsjahren zeigt die Köhlbrandbrücke aufgrund der hohen Verkehrsbelastung deutliche Schäden und Mängel, die in Umfang und Komplexität zunehmen und den Aufwand für den Bauwerksunterhalt immer größer werden lassen; schon für Anfang der 2030er-Jahre ist mit dem Ende der Lebensdauer der Köhlbrandbrücke zu rechnen (vgl. www.ndr.de/geschichte/chronologie/Die-Koehlbrandbruecke-Verkehrsfreigabe-vor-50-Jahren,koehlbrandbruecke154.html). Darüber hinaus stellt die Köhlbrandbrücke mit ihrer maximalen Durchfahrtshöhe von 54,90 Metern ein Hindernis für sehr große Schiffe dar.
Nach jahrelangen Diskussionen ohne eine Entscheidung hat der rot-grüne Hamburger Senat im vergangenen April die Entscheidung für den Bau einer neuen und deutlich höheren Köhlbrandbrücke bis Anfang der 2040er-Jahre getroffen, im Sommer 2024 in der Hamburgischen Bürgerschaft von den rot-grünen Mehrheitsfraktionen bestätigt. Vor dem Hintergrund der derzeit vom Hamburger Senat erwarteten Kosten in Höhe von 5,3 Mrd. Euro verweist die Hamburger Wirtschaftssenatorin auf die Zusage des Bundes, sich an den Baukosten zu beteiligen (www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Koehlbrandbruecke-Hamburger-Senat-beschliesst-Neubau,koehlbrandbruecke384.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie viele Treffen hat es zwischen Vertretern der Bundesregierung und Vertretern der Freien und Hansestadt Hamburg, insbesondere Vertretern der Senatskanzlei, der Behörde für Wirtschaft und Innovation, der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, der Hamburg Port Authority AöR, der ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH sowie des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer, seit dem 1. Januar 2022 zum Neubau der Köhlbrandbrücke gegeben (bitte Datum, Namen der Teilnehmer und Ergebnisse der Treffen einzeln aufschlüsseln)?
Welche Treffen zwischen Vertretern der Bundesregierung und Vertretern der Freien und Hansestadt Hamburg, insbesondere Vertretern der Senatskanzlei, der Behörde für Wirtschaft und Innovation, der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, der Hamburg Port Authority AöR, der ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH sowie des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer, sind derzeit in dieser Legislaturperiode noch zum Neubau der Köhlbrandbrücke geplant (bitte Datum und Namen einzeln aufschlüsseln)?
Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um den Neubau der Köhlbrandbrücke deutlich zu beschleunigen, und wenn ja, welche?
Wird die Bundesregierung den Neubau der Köhlbrandbrücke finanziell sicherstellen, und wenn ja, wie?
Hat die Bundesregierung dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg gegenüber konkrete Zusagen zur Übernahme eines Teils der Kosten zum Neubau der Köhlbrandbrücke gegeben, und wenn ja, von wem wurden wann und in welcher genauen Höhe (absolut und bzw. oder prozentual) Zusagen zur Übernahme von Kosten gemacht?
Bekräftigt die Bundesregierung ihre Haltung, sich mit bis zu 50 Prozent an den Nettobaukosten zu beteiligen (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/hamburg-bund-stellt-foerderung-fuer-neue-koehlbrandquerung-in-aussicht-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-200212-99-890786)?
Wie ist der Wortlaut der Absichtserklärung über die Erneuerung der Köhlbrandquerung zwischen der Bundesregierung und dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg vom Februar 2020 (vgl. www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/senatskanzlei/aktuelles/pressemeldungen/2020-02-13-sk-koehlbrandquerung-516626)?
In welcher konkreten Höhe wird eine Kostenbeteiligung angestrebt, und wovon wird die Höhe der zu übernehmenden Kosten abhängig gemacht?
Welche Haushaltsmittel hat die Bundesregierung im Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 sowie in der mittel- und langfristigen Finanzplanung für die Beteiligung an den Kosten eines Neubaus der Köhlbrandbrücke eingeplant?
Welche Planungs- oder Genehmigungsverfahren laufen derzeit bei welcher Behörde mit welchem aktuellen Stand im Zusammenhang mit dem Neubau der Köhlbrandbrücke?
Wann wurden zu Planungs- oder Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit dem Neubau der Köhlbrandbrücke jeweils von wem die erforderlichen Anträge gestellt?
Wessen Verwaltung unterfallen jeweils aufgrund welcher Rechtsgrundlagen welche Abschnitte der Bundesstraße 3 auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg (insbesondere die Köhlbrandbrücke)?
Für welche Abschnitte hat die Freie und Hansestadt Hamburg (insbesondere gemäß Artikel 143e Absatz 3 des Grundgesetzes [GG], § 3 Absatz 3 des Fernstraßen-Bundesamt-Errichtungsgesetzes [FStrBAG]) die Aufgabe der Planfeststellung und Plangenehmigung für den Bau und für die Änderung der Bundesstraße 3 übernommen?
Wann erfolgten durch wen die ggf. erforderlichen Anträge und bzw. oder Vereinbarungen zu den betroffenen Abschnitten der Bundesstraße 3?