Nutzung des Hawala-Bankings (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/12354)
der Abgeordneten Kay Gottschalk, Klaus Stöber, Albrecht Glaser, Jörn König, Jean Wenzel Schmidt, Joachim Wundrak und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
In der Antwort zu Frage 8 der o. g. Kleinen Anfrage stellt die Bundesregierung fest, dass Transaktionen, die dem Hawala-Banking zuzurechnen sind, von der Bundesregierung weder beauftragt noch getätigt würden (Bundestagsdrucksache 20/12354). Allerdings würde von einzelnen Ressorts zugelassen, dass geförderte Zuwendungsempfänger und Durchführungsorganisationen als Ultima Ratio ein Hawala-System nutzen. Für die Durchführung von Projekten bestünden jedoch enge Auflagen und Berichtspflichten, um die Zweckentfremdung von Mitteln auszuschließen.
Die Taliban haben nach Angaben der Vereinten Nationen (UN) in Afghanistan binnen eines Jahres 400 Mio. Dollar (knapp 313 Mio. Euro) eingenommen. Das zwischen März 2011 und März 2012 eingenommene Geld stamme aus Steuern, Spenden sowie der Erpressung von Geschäftsleuten und Drogenhändlern, hieß es in einem UN-Bericht. Auch habe die radikalislamische Bewegung 100 Mio. Dollar abgezweigt, die für Entwicklungsprojekte bestimmt waren (www.sueddeutsche.de/politik/erpressung-und-steuern-taliban-nehmen-binnen-eines-jahres-400-millionen-dollar-ein-1.1465627?print=true&internal-referrer=www.sueddeutsche.de%2Fpolitik%2Ferpressung-und-steuern-taliban-nehmen-binnen-eines-jahres-400-millionen-dollar-ein-1.1465627).
Spätestens nach Bekanntwerden dieser Feststellungen war nach Auffassung der Fragesteller zu erwarten, dass auch die Bundesregierung, die seit 2001 ein ziviles Engagement in Afghanistan betrieb, Folgerungen hinsichtlich des Einbeziehens örtlicher Partner gezogen hat, die in ein entsprechendes Risikomanagement eingeflossen sind.
Auch wenn sich die vorstehend genannten Tatbestände auf einen weiter zurückliegenden Zeitraum beziehen, kann nach Auffassung der Fragesteller von vergleichbaren nachfolgenden Verhältnissen in Afghanistan ausgegangen werden, sodass von einer unveränderten Risikosituation hinsichtlich der Zweckentfremdung von Fördergeldern ausgegangen werden muss. Insofern beziehen sich die nachstehenden Fragen auch auf den Erfolg und die Nachhaltigkeit des zivilen Engagements der Bundesministerien. Dies insbesondere unter dem Eindruck des Abzugs des internationalen Militärs, der Machtübernahme durch die Taliban und der heutigen Situation im Lande.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Welche Ressorts waren im Rahmen der humanitären Hilfe seit 2010 in Afghanistan engagiert?
Wie hoch war der gesamte Einsatz finanzieller Mittel in diesem Zeitraum im Rahmen der humanitären Hilfe (bitte den Anteil je Ressort benennen)?
War eine Gesamtstrategie der Ressorts im Rahmen des zivilen Engagements mit dem finanziellen Einsatz verbunden, und wurde diese Gesamtstrategie, bzw. die jeweilige Einzelstrategie, nach kontinuierlicher Evaluierung der Risiken der Situation angepasst?
In welchen Abständen erfolgte eine Evaluierung der Projekte?
Welche Risikoeinschätzungen bezüglich der Mittelverwendung hat es seit 2010 gegeben?
Welches waren die identifizierten Hauptrisiken (vgl. Frage 5)?
Sind diese Risikoeinschätzungen intern erfolgt, wenn ja, durch welche Ressorts, und mit welchem Ergebnis?
Wurde bezüglich der Risikoeinschätzungen externes Know-how einbezogen (wenn ja, bitte den Dienstleister nennen)?
Welche Ressorts haben seit 2010 bis heute zugelassen, dass geförderte Zuwendungsempfänger und Durchführungsorganisationen ein Hawala- System genutzt haben bzw. nutzen (bitte einzeln aufführen)?
Welche Vorgaben werden den Zuwendungsempfängern und Durchführungsorganisationen im Hinblick auf die Auswahl der Hawaladare gemacht?
In welcher Form werden die Ressorts über die Auswahl der Hawaladare unterrichtet?
Welche Auflagen werden den Zuwendungsempfängern und Durchführungsorganisationen gemacht, um die Zweckentfremdung von Fördergeldern zu verhindern?
Wie und von wem wird die Einhaltung dieser Auflagen innerhalb der Ressorts kontrolliert (bitte einzeln benennen)?
Wie wurde bzw. wird die Höhe der gezahlten Gebühren geprüft und genehmigt, wenn doch Hawala-Banking beleglos betrieben wird?
Wurden die Nachweise der Zuwendungsempfänger und Durchführungsorganisationen durch den Bundesrechnungshof im Rahmen seiner Projektprüfungen geprüft, wenn ja, in wie vielen Fällen, und mit welchen Ergebnissen?
Auf welchem Wege sind diesen Durchführungsorganisationen die Mittel transferiert worden (bitte diese Organisationen und das jeweilige Medium einzeln benennen)?
Um welche Zuwendungsempfänger handelte bzw. handelt es sich im Rahmen der humanitären Hilfe (bitte diese einzeln mit dem jeweiligen Förderbetrag benennen)?
Welche „Gebühren“ sind in diesem Zeitraum als Projektkosten abgerechnet worden (bitte einzeln je Projekt aufführen)?
In welcher Form wurden die abgerechneten und erstatteten „Gebühren“ nachgewiesen (bitte einzeln je Projekt benennen)?
Welche Nachweise liegen zu den Projektabrechnungen bezüglich der Mittelverwendung vor (bitte zu den vorstehend erfragten Projekten einzeln aufführen)?
Wie, in welcher Form und mit welchem Ergebnis erfolgte eine Erfolgskontrolle der geförderten Projekte innerhalb der Ressorts (bitte einzeln aufführen)?
Welche Ressorts waren mit welchen Personen in dem „Ressortkreis 2021“ im Rahmen des Rückzugs aus Afghanistan an der Thematisierung „Hawala-Banking“ beteiligt?