Ausbau der Autobahn 1 und Neubau der Süderelbbrücke
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Hamburger Süderelbbrücke überquert als Teil der Autobahn 1 (A 1) südlich von Hamburg die Süderelbe. Im Rahmen des geplanten achtstreifigen Ausbaus der A 1 zwischen dem Autobahndreieck Hamburg-Südost und der Anschlussstelle Hamburg-Harburg, im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 im Abschnitt „Süd“ zwischen der Anschlussstelle Hamburg-Stillhorn und der Anschlussstelle Hamburg-Harburg in den „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ (WB) eingeordnet, soll unter anderem die in diesem Abschnitt liegende bestehende Süderelbbrücke abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden (www.deges.de/projekte/projekt/a-1-achtstreifiger-ausbau-ad-hh-suedost-as-hhharburg/).
Dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) zufolge befindet sich das Gesamtprojekt derzeit in seinen drei Abschnitten in der Planfeststellung, die Planfeststellungsbeschlüsse sind für Mitte des Jahres 2026 zu erwarten. Unter Verweis auf die Planung der zuständigen Autobahn GmbH des Bundes wird die Fertigstellung für 2029/2030 angestrebt (siehe hierzu die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 156 des Abgeordneten Dr. Christoph Ploß auf Bundestagsdrucksache 20/12178).
Im Zuge des Neubaus der Süderelbbrücke und der dafür erforderlichen Erneuerung des Hochwasserschutzes an der Süderelbe sowie einer vorherigen Kampfmittelsondierung ist es im April 2024 bereits zu mehrwöchigen Verkehrseinschränkungen gekommen, teilweise mit Komplettsperrungen in einer Fahrtrichtung und Umleitungen durch das Stadtgebiet (www.mopo.de/hamburg/stau-gefahr-mehrere-sperrungen-der-a1-bei-hamburg-im-april/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
An wie vielen Tagen gab es auf der Süderelbbrücke im Jahr 2024 infolge der Erneuerung des Hochwasserschutzes und der Kampfmittelsondierung bislang Verkehrsbeeinträchtigungen, und welcher Art waren diese Verkehrsbeeinträchtigungen?
Welche Verkehrsbeeinträchtigungen sind im Zusammenhang mit baulichen Maßnahmen nach heutigem Stand im Jahr 2025 zu erwarten, und welcher Art, welchen Umfangs, welcher Zeitdauer und welcher Häufigkeit werden diese Verkehrsbeeinträchtigungen nach heutigem Stand sein?
Liegen aktuell an der Süderelbbrücke Verkehrsbeeinträchtigung vor, insbesondere für Großraum- und Schwerlasttransporte, und wenn ja, welche?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Süderelbbrücke bis zur geplanten Inbetriebnahme eines Ersatzneubaus im Jahr 2029/2030 uneingeschränkt von Großraum- und Schwerlasttransporten befahren werden kann, und wie kommt die Bundesregierung zu ihrer Einschätzung, wenn nein, warum nicht, und welche Ausweichrouten sind geplant?
Was unternehmen die Bundesregierung und die Autobahn GmbH des Bundes, um eine ausreichende Restnutzungsdauer und die durchgehende Befahrbarkeit der Süderelbbrücke für Großraum- und Schwerlasttransporte bis zur Inbetriebnahme eines Ersatzneubaus zu garantieren?
Gibt es aktuell auf der Süderelbbrücke verkehrslenkende Maßnahmen, und wenn ja, welche?
Welchen Stand hat das aktuell laufende Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt „Süd“ des Ausbaus der A 1, der den Neubau der Süderelbbrücke beinhaltet?
Geht die Bundesregierung weiterhin von einem Planfeststellungsbeschluss Mitte des Jahres 2026 für den Abschnitt „Süd“ des Ausbaus der A 1, der den Neubau der Süderelbbrücke beinhaltet, aus, und wenn nein, warum nicht?
Welchen Stand hat das aktuell laufende Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt „Mitte“ des Ausbaus der A 1, der die zukünftige Anbindung der A 1 an die A 26 beinhaltet?
Geht die Bundesregierung weiterhin von einem Planfeststellungsbeschluss Mitte des Jahres 2026 für den Abschnitt „Mitte“ des Ausbaus der A 1, der die zukünftige Anbindung der A 1 an die A 26 beinhaltet, aus?
Worin sieht die Bundesregierung die Gründe für die Verzögerung des Neubaus der Süderelbbrücke mit dem erwarteten Planfeststellungsbeschluss und Baubeginn im Jahr 2026, nachdem der Beginn der Baumaßnahmen nach Angaben der Projektgesellschaft Deges ursprünglich bereits 2025 erfolgen sollte (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/verkehr-cdu-abgeordneter-ploss-warnt-vor-verzoegerung-bei-a1-bruecken-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-240708-930-167223)?
Wann wurden durch wen und bei welcher Behörde die erforderlichen Anträge und Unterlagen zu den besagten Planfeststellungsverfahren eingereicht, und welche Behörde ist zuständig für die Planfeststellungsbeschlüsse?
Laufen darüber hinaus im Zusammenhang mit dem Neubau der Süderelbbrücke weitere Planungs- und Genehmigungsverfahren, wenn ja, seit wann, und durch welche Stelle wurden hierzu bei welcher Behörde die Anträge und Unterlagen eingereicht?
Hat die Freie und Hansestadt Hamburg (insbesondere gemäß Artikel 143e Absatz 3 des Grundgesetzes [GG], § 3 Absatz 3 des Fernstraßen-Bundesamt-Errichtungsgesetzes [FStrBAG]) die Aufgabe der Planfeststellung und Plangenehmigung für den Bau und für die Änderung der A 1 auf Hamburger Gebiet, insbesondere im Bereich der Süderelbbrücke, übernommen?
Wann erfolgten durch wen die ggf. erforderlichen Anträge und bzw. oder Vereinbarungen?
Welche Maßnahmen unternehmen insbesondere die Bundesregierung und die Autobahn GmbH im Sinne eines früheren Planfeststellungsbeschlusses als Mitte 2026 und einer deutlich früheren Fertigstellung des Neubaus der Süderelbbrücke als 2029/2030?
Auf welche Basis stützt sich die Berechnung einer erwarteten Fertigstellung des Neubaus der Süderelbbrücke 2029/2030?
Wie viele Treffen hat es zwischen Vertretern der Bundesregierung und Vertretern der Freien und Hansestadt Hamburg seit dem 1. Januar 2022 zum Neubau der Süderelbbrücke gegeben (bitte Datum, Namen der Teilnehmer und Ergebnisse der Treffen einzeln aufschlüsseln)?
Welche weiteren Treffen zwischen Vertretern der Bundesregierung und Vertretern der Freien und Hansestadt Hamburg sind derzeit in dieser Legislaturperiode noch zum Neubau der Süderelbbrücke geplant (bitte Datum und Namen einzeln aufschlüsseln)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis über Klagen bzw. Vorbereitungen und bzw. oder Ankündigungen zu Klagen gegen den Ausbau der A 1 und den Neubau der Süderelbbrücke und den zugrunde liegenden Planfeststellungsbeschluss, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Was unternehmen die Bundesregierung und die weiteren an der Planung und dem Bau involvierten Stellen, um Klagen bereits im Vorfeld abzuwenden bzw. das Risiko darauf zu minimieren?
Welche Verkehrsbelastung, inklusive der Belastung durch Großraum- und Schwerlastverkehr, ist auf der Süderelbbrücke in der weiteren Zukunft (bis 2050) zu erwarten, und auf welche Belastung wird der Neubau der Süderelbbrücke ausgelegt sein?
Inwiefern werden beim Bau einer neuen Süderelbbrücke Belange der Binnenschifffahrt mitberücksichtigt, und wird der Neubau der Süderelbbrücke dreilagige Containertransporte per Binnenschiff auf diesem Teil der Elbe ermöglichen?