Umsetzungsstand zur Einführung und Auszahlung eines Klimageldes
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Koalition der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP hat sich in ihrem Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ auf die Einführung eines Klimageldes verständigt. Dort heißt es auf S. 49: „Um einen künftigen Preisanstieg zu kompensieren und die Akzeptanz des Marktsystems zu gewährleisten, werden wir einen sozialen Kompensationsmechanismus über die Abschaffung der EEG-Umlage (EEG = Erneuerbare-Energien-Gesetz) hinaus entwickeln (Klimageld).“
Die Fraktion der CDU/CSU hat bereits am 27. April 2022 mit ihrer Kleinen Anfrage die Bundesregierung nach dem Stand der Einführung eines Klimageldes gefragt. In der Antwort auf Bundestagsdrucksache 20/2180 konnte die Bundesregierung weder etwas Substanzielles zur Ausgestaltung noch zur administrativen Umsetzung mitteilen. Mittlerweile sind zwei Jahre seit dieser Antwort vergangen. Der Bundesminister der Finanzen Christian Lindner hat zwischenzeitlich angekündigt, dass ab 2025 die Bundesregierung „technisch eine Pro-Kopf-Auszahlung vornehmen“ könnte. Damit liege die Regierung im Plan. Die konkrete Zahlung müsse allerdings in der nächsten Legislaturperiode entschieden werden (www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/klimageld-laut-finanzministerchristian-lindner-keine-auszahlung-vor-2025-a-70021467-6d30-48ce-a0b5-92e9f48911aa). Dieser Darstellung widersprach Bundeskanzler Olaf Scholz unmittelbar (www.merkur.de/wirtschaft/scholz-pfeift-lindner-zurueck-klimageldsoll-nun-doch-mit-der-gebotenen-schnelligkeit-kommen-zr-92780709.html).
Im Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2025, im beigefügten Klima- und Transformationsfonds und auch im Finanzplan (Bundestagsdrucksachen 20/12400 und 20/12401) wurde trotzdem kein Posten für die Auszahlung eines Klimageldes vorgesehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen39
Welches Ressort innerhalb der Bundesregierung ist federführend für die Einführung eines Klimageldes zuständig?
Welche Ressorts sind aktuell mit der Einführung eines Klimageldes befasst?
Wie viele Referate gibt es aktuell in der Bundesregierung, die sich mit dem Auszahlungsmechanismus und der Einführung eines Klimageldes befassen (bitte die einzelnen Referate der Ressorts nennen und wann diese mit der Aufgabe betraut wurden), und wie viele Personen sind insgesamt in der Bundesregierung damit betraut (bitte gesondert nach mittlerem, gehobenem und höherem Dienst auflisten)?
Welche Gespräche haben Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2024 mit den Ländern, Sachverständigen und Verbänden zur Einführung eines Klimageldes geführt?
Wie ist der Sachstand bei der von Bundesfinanzminister Christian Lindner angekündigten technischen Pro-Kopf-Auszahlung?
a) Über welche Behörde soll diese Auszahlung stattfinden?
b) Ab wann sind alle Voraussetzungen für eine solche Pro-Kopf-Auszahlung gegeben?
c) Welche administrativen Voraussetzungen müssen dafür geschaffen werden?
d) Mit welchen administrativen Kosten rechnet die Bundesregierung?
e) Mit welchen administrativen Kosten für die Länder und Kommunen rechnet die Bundesregierung in den kommenden vier Jahren jeweils?
Wurden alternative Auszahlungsmechanismen zu dem von der Bundesregierung gewählten Weg in Betracht gezogen, und wenns ja, welche?
Wurden diese Auszahlungsmechanismen anhand von Kriterien wie Umsetzungsgeschwindigkeit, Bürokratieaufwand etc. bewertet, und folgte auf Grundlage dieser Bewertung eine Entscheidung für den am besten geeigneten Mechanismus?
In welchem Ressort wurde die Entscheidung über die Wahl des Auszahlungsmechanismus getroffen?
Welche rechtlichen Voraussetzungen (z. B. unbeschränkte Steuerpflicht oder Wohnsitz) plant die Bundesregierung für die Auszahlung eines Klimageldes, und wann sollen diese gesetzgeberisch umgesetzt werden?
Ist die Auszahlung des Klimageldes nach jetzigem Planungsstand der Bundesregierung für die Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem bürokratischen Aufwand verbunden?
Muss nach Einschätzung der Bundesregierung das Klimageld analog zum Kindergeld auch an nicht im Inland lebende Familienangehörige von in Deutschland beschäftigten EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern gezahlt werden?
Plant die Bundesregierung, das Klimageld nach Einkommenshöhe zu staffeln, und wenn ja, bitte begründen?
Plant die Bundesregierung, das Klimageld über die Einkommensteuer wieder anzurechnen oder zu besteuern?
Muss für die Auszahlung des Klimageldes zwingend eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden?
Plant die Bundesregierung eine Anrechnung des Klimageldes bei sozialen Transferleistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung?
Plant die Bundesregierung, das Klimageld nach Haushaltsgröße zu staffeln?
Plant die Bundesregierung, das Klimageld ausschließlich oder überwiegend zur Entlastung von Familien mit Kindern zu nutzen und daher als Zuschlag zum Kindergeld auszuzahlen, was zugleich sicher und zügig umsetzbar wäre, und wenn nein, warum nicht, wenn doch Familien mit Kindern überdurchschnittlich von den Kosten der CO2-Bepreisung betroffen sein können?
Plant die Bundesregierung, das Klimageld nach regionalen Kriterien (Stadt bzw. Land) zu staffeln (vgl. „Österreichisches Modell“, www.klimabonus.gv.at/), und wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung, auch Unternehmen und kommunale Unternehmen über ein Klimageld zu entlasten, wenn ja, in welcher Form und Höhe, und wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung, die Höhe des Klimageldes in Abhängigkeit von der Höhe der CO2-Bepreisung zu gestalten?
Soll ein Klimageld nach Auffassung der Bundesregierung zeitlich befristet gewährt werden?
Von welcher finanziellen Höhe der Erstattung geht die Bundesregierung pro Kopf bei der Einführung des Klimageldes aus, und welcher jährliche Betrag ist nach Auffassung der Bundesregierung mindestens notwendig, damit die Auszahlung auf eine breite Akzeptanz stößt?
Welche Entlastungen für die verschiedenen Einkommensgruppen erwartet die Bundesregierung je nach Ausgestaltung des Klimageldes, und auf welche wissenschaftlichen Studien und Erkenntnisse sind diese Annahmen und Erwartungen gestützt?
Welche Entlastungen für die verschiedenen Einkommensgruppen ergeben sich aus der Abschaffung der EEG-Umlage in den Jahren 2022 und 2023, welche von dem Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck als äquivalent zur Auszahlung eines Klimageldes angesehen wird (vgl. www.deutschlandfunk.de/klimageld-102.html), und welche Einkommensgruppen werden im Vergleich zu den verschiedenen Ausgestaltungsmöglichkeiten des Klimageldes dadurch stärker belastet?
Welche Mehrausgaben entstehen im Bundeshaushalt infolge der Einführung eines Klimageldes, aus welchem Haushaltstitel soll dieses finanziert werden, und wurde hierfür bereits Vorsorge getroffen?
Waren Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds für die Auszahlung des Klimageldes vorgesehen und in welcher Höhe, und wenn ja, wie lässt es sich erklären, dass diese Mittel nicht für den oben genannten Zweck zurückgehalten wurden?
Wie hoch waren die Einnahmen aus der nationalen CO2-Bepreisung in den Jahren 2022 und 2023, und wie wurden diese an die Bürgerinnen und Bürger zurückgegeben?
Mit welchen Einnahmen aus der nationalen CO2-Bepreisung rechnet die Bundesregierung in den Jahren von 2024 bis 2030 (bitte nach Jahren und Instrumenten – Brennstoffemissionshandelsgesetz [BEHG], europäisches Emissionshandelssystem [ETS I, ETS II] – getrennt auflisten)?
Entsprechend der Frage 28, welcher Anteil an CO2-Kosten entfällt nach Prognoseberechnungen der Bundesregierung in den Jahren von 2025 bis 2030 jeweils auf Verbraucher und Unternehmen (bitte aufgeteilt nach BEHG, ETS I und ETS II auflisten)?
Mit welchen Überweisungen aus dem Bundeshaushalt an das EEG-Konto rechnet die Bundesregierung (zwecks eines Ersatzes der früheren EEG-Umlage) für die Jahre von 2025 bis 2030?
Welche Förderprogramme der Bundesregierung, die direkt oder indirekt zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen beitragen, sind derzeit geplant oder in Umsetzung (bitte tabellarisch die entsprechenden Programme für die Jahre von 2025 bis 2027 inklusive der jeweiligen Fördervolumina sowie der zuständigen Ressorts darstellen)?
Welche zusätzlichen (d. h. über den Status quo hinaus) jährlichen Steuermindereinnahmen würden durch eine Senkung der Stromsteuer auf das EU-Minimum für alle in den Jahren von 2025 bis 2027 entstehen (bitte nach Jahren getrennt auflisten)?
Wie hoch sind nach Prognose der Bundesregierung die Volumina der Netzentgelte in den Jahren von 2025 bis 2030, und wie teilen sich diese auf private Haushalte und Unternehmen auf (bitte nach Jahren getrennt auflisten)?
Welche Instrumente zur Senkung der Strompreise für die Industrie bestehen aktuell, und in welcher Höhe werden dadurch für jeweils welche Empfängerkreise die Strompreise gesenkt?
In welchem Umfang werden jeweils die in der Frage 34 adressierten Strompreissenkungen für die Industrie über den Klima- und Transformationsfonds (KTF) bzw. den Bundeshaushalt finanziert?
Welche Mittel aus dem Bundeshaushalt sollen für den von Bundeskanzler Olaf Scholz in Aussicht gestellten Bundeszuschuss zur Senkung der Netzentgelte verwendet werden, und wie hoch soll dieser ausfallen (vgl. www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/strom-preise-entlastung-unternehmen-scholz-100.html)?
Wurde die Umsetzung von ETS II, insbesondere bezüglich der Vorgaben zur Errichtung eines Klima-Sozialfonds, in der Finanzplanung berücksichtigt?
Wie werden sich nach Berechnungen der Bundesregierung die Ausgaben für die Umsetzung der Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel (BCEV) in den Jahren von 2025 bis 2030 entwickeln, und sollen diese Mittel aus dem Bundeshaushalt oder dem KTF getragen werden?
Welche Mittel des KTF sind bis 2030 jeweils jährlich durch verbindliche Förderzusagen (der Vergangenheit oder aktuell) bereits rechtlich verbindlich gebunden?