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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Erdgas-Blowout vor der Küste Schottlands

Informationen über Ursachen, Verlauf und Langzeitwirkung des Erdgas-Blowouts vom 21. November 1990 (Bohrlochausbruch, unfallbedingtes Großereignis bei der Erdöl- und Gaserkundung bzw. -förderung), Haftungsfragen, Berücksichtigung unfallbedingter Groß-Emissionen im europäischen Emissionshandelssystem<br /> (insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

21.12.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/412906. 12. 2010

Erdgas-Blowout vor der Küste Schottlands

der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Ralph Lenkert, Dorothee Menzner, Sabine Stüber und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 21. November 1990 ereignete sich in der Nordsee vor der Küste Schottlands ein Erdgas-Blowout. Darüber berichtete am 4. Oktober 2010 Hans-Jochen Luhmann, Wissenschaftler am Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie GmbH, im Internet-Informationsportal „wir-klimaretter.de“. Danach habe die britische Tochter des Mobil-Konzerns seinerzeit bei einer Bohrung nach Öl versehentlich eine Methanblase getroffen. Der Lizenznehmer habe anschließend die Explorationsrechte an die britische Regierung zurückgegeben, welche diese auch angenommen habe.

Seit dem Unfall sollen aus dem Bohrloch Unmengen von Gas entweichen. Dass dadurch Jahr für Jahr beträchtliche Mengen an verschiedenen Treibhausgasen in die Atmosphäre gelangen, scheint jedoch weitgehend in Vergessenheit geraten zu sein. Laut Hans-Jochen Luhmann hätten Forscher vom Leibniz-Institut für Meereswissenschaften an der Universität Kiel im Oktober 2006 einen Tauchgang zur Austrittsstelle durchgeführt. Diese „Stichprobe“ sei die einzige unabhängige Bestandsaufnahme der Situation. Laut Beschreibung des Portals ist der Krater des Blowouts rund 20 Meter tief und hat einen Durchmesser von 75 Meter. Nach Hans-Jochen Luhmann hätten die Untersuchungen ergeben, dass aus dem Bohrloch immer noch – und wohl auch künftig – jährlich etwa 0,3 Millionen Tonnen Methan ins Meer gelangten. Unter Berücksichtigung des Wärmetriebs von Methan, von Umwandlungsprozessen sowie der Annahme, dass nur rund ein Drittel der austretenden Methanmenge letztlich in die Atmosphäre gelange, gehe es insgesamt um den Eintritt von Treibhausgasen in die Atmosphäre, die ein Äquivalent zu einer jährlichen Menge von 2,7 Millionen Tonnen Kohlendioxid sei. Damit trage die Quelle in der Nordsee mit 0,4 Prozent zur britischen Emissionsbilanz bei.

Die britische Regierung stehe nun in der Pflicht, gegen Ende der Verpflichtungsperiode 2008 bis 2012 mit der Abgabe einer entsprechenden Menge von Kyoto-Zertifikaten (Assigned Amount Unit – AAU) für den Unfall zu haften, so Hans-Jochen Luhmann weiter. Über die fünf Jahre der Kyoto-Periode gerechnet gehe es bei dem sprudelnden Bohrloch um eine Größenordnung von 0,4 Mrd. Euro, wenn man die Tonne Kohlendioxid mit 30 Euro bewerte. Schreibe man den Zustand bis 2020 fort, so summiere sich die Summe auf 1,2 Mrd. Euro, so der Wissenschaftler.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung bezüglich der Ursachen, des Verlaufs und der Langzeitwirkungen des Erdgas-Blowouts von 1990, war der Blowout Thema auf europäischer Ebene?

2

Welche Mengen an Klimagasen wurden nach Information der Bundesregierung in den einzelnen Jahren seit 1990 durch den Blowout a) in das Meereswasser, b) in die Atmosphäre freigesetzt?

3

Hat die Bundesregierung Informationen darüber, ob der Gas-Blowout jenseits des Treibhauseffekts andere Umweltschäden im Meer oder an der Meeresoberfläche verursacht hat, und wenn ja, welche?

4

Hat die Bundesregierung Informationen darüber, ob es seitens der damaligen Betreiber oder der britischen Regierung Versuche gab oder gibt, das Bohrloch bzw. die Gasaustrittsstelle wieder zu verschließen?

5

Hat die Bundesregierung Informationen darüber, ob sich das Bohrloch bzw. die Gasaustrittsstelle am Blowout grundsätzlich wieder verschließen lässt, oder ist dies technisch ausgeschlossen?

6

Hat die Bundesregierung Informationen darüber, ob es wirtschaftliche Gründe gibt, die einen Verschluss des Bohrlochs verhindern?

7

Wie werden in Europas Hoheitsgebieten unfallbedingte Groß-Emissionen bei der Erdöl- und Gaserkundung bzw. -förderung haftungsrechtlich behandelt?

8

Entspricht es nach Information der Bundesregierung den Tatsachen, dass die britische Regierung nach dem Blowout die Explorationsrechte von der britischen Tochter des Mobil-Konzerns zurückgenommen hat, und wenn ja, welche Folgen hat diese Rücknahme für die Haftung bezüglich der Folgen des Blowouts?

9

Ist es zutreffend, dass die britische Regierung im Rahmen des Kyoto-Protokolls für die zusätzlichen Klimagas-Emissionen haftet, die durch den Blowout freigesetzt werden, und dafür am Ende der Verpflichtungsperiode 2008 bis 2012 gegebenenfalls eine entsprechende Menge AAU vorlegen muss, sofern nicht anderweitig entsprechende Äquivalente eingespart werden?

10

Ist es zutreffend, dass im Emissionsbericht der britischen Regierung im Rahmen der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen argumentiert wird, die anthropogene Ursache des Blowouts sei nicht erwiesen, und wenn ja, wie steht die Bundesregierung dazu?

11

Entspricht es den Tatsachen, dass unfallbedingte Groß-Emissionen bei der Erdöl- und Gaserkundung bzw. -förderung im europäischen Emissionshandelssystem nicht berücksichtigt werden?

12

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass unfallbedingte Groß-Emissionen bei der Erdöl- und Gaserkundung bzw. -förderung in das europäische Emissionshandelssystem aufgenommen werden sollten?

13

Wird sich die Bundesregierung in der EU dafür einsetzen, unfallbedingte Groß-Emissionen bei der Erdöl- und Gaserkundung bzw. -förderung in das europäische Emissionshandelssystem aufzunehmen, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 16. November 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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