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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Anpassung der Hofabfindung - Folgen und Bedenken

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

02.12.2024

Aktualisiert

13.08.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/1383018.11.2024

Anpassung der Hofabfindung – Folgen und Bedenken

des Abgeordneten Tobias Matthias Peterka und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Der Gesetzentwurf zur Änderung der Höfeordnung und der Verfahrensordnung für Höfesachen (Bundestagsdrucksache 20/12788) wirft bei den Fragestellern zahlreiche Fragen bezüglich wirtschaftlicher und sozialer Auswirkungen auf landwirtschaftliche Betriebe auf. Das Ziel der Höfeordnung lautet, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Hofes im Erbfall zu erhalten, indem der Hoferbe die Miterben (weichende Erben) abfindet und den landwirtschaftlichen Betrieb in Gänze weiterführt. Die in dem Gesetzentwurf vorgeschlagene Änderung des Abfindungsmodifikators könnte sowohl die Höfe als auch die weichenden Erben erheblich beeinflussen. Dazu kommt, dass die Höfeordnung ausschließlich in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen gilt. Wenn in den anderen Bundesländern, die nicht der Höfeordnung unterliegen, der Erbfall eintritt, so geht damit eine Parzellierung der Flächen einher. Diese Flächen werden häufig frei, wenn die Erbengemeinschaft einen wirtschaftlich leistungsfähigen Landwirtschaftsbetrieb nicht weiterführen kann. Großkonzerne kaufen diese Flächen auf, sodass ein schleichender Konzentrationsprozess stattfindet: weniger Betriebe, die mehr Land besitzen. Seit dem Jahr 2000 wuchs die durchschnittliche Flächenausstattung in Deutschland um deutlich mehr als die Hälfte, lediglich die Betriebe ab 200 Hektar aufwärts sind mehr geworden. (www.deutschlandfunk.de/landwirte-in-deutschland-das-sterben-der-hoefe-100.html). Rund 255 000 landwirtschaftliche Betriebe gab es 2023. Seit der Jahrtausendwende ist die Anzahl landwirtschaftlicher Betriebe damit um fast 45 Prozent gesunken. Seit 2010 hat sich der Strukturwandel in der Landwirtschaft zwar etwas verlangsamt, er schreitet dennoch weiter voran (www.praxis-agrar.de/service/infografiken/wieviele-landwirtschaftliche-betriebe-gibt-es-in-deutschland).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die potenziellen wirtschaftlichen Auswirkungen der Änderung des Modifikators auf die wirtschaftliche Stabilität der betroffenen Höfe, insbesondere in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheiten?

2

Wurden bei der Festlegung der neuen Schwellenwerte regionale Unterschiede in der landwirtschaftlichen Praxis und Bewertung berücksichtigt, und wenn ja, inwiefern?

3

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Abfindungen für weichende Erben auch nach der Umstellung auf den neuen Grundsteuerwert fair und angemessen bleiben?

4

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die neuen Regelungen zur Höfeordnung im Einklang mit den rechtlichen Standards der Europäischen Union stehen?

5

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die langfristige Nachhaltigkeit der Höfeordnung und deren Beitrag zur Nahrungsmittelsicherheit in Deutschland zu gewährleisten?

6

Welche Unterschiede gibt es aus Sicht der Bundesregierung bei den Bundesländern, die nicht der Höfeordnung unterliegen, sodass es im Erbfall bei der Parzellierung und ggf. der Hofaufgabe bleibt, da der Hof nicht mehr wirtschaftlich leistungsfähig ist (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), bei Höfen, die

a) kleiner als 5 Hektar,

b) 6 bis 10 Hektar,

c) 11 bis 20 Hektar,

d) 21 bis 50 Hektar,

e) 51 bis 100 Hektar,

f) 101 bis 200 Hektar,

g) 201 bis 500 Hektar,

h) 501 bis 1000 Hektar,

i) größer als 1000 Hektar

sind (bitte seit dem Kalenderjahr 2020 nach dem jeweiligen Bundesland und der Betriebsgröße aufstellen)?

7

Gibt es aus Sicht der Bundesregierung im Sinne des Gleichheitssatzes Gründe dafür, eine Gesetzesänderung zu bewirken, damit im Erbfall alle Hoferben in Deutschland gleichbehandelt werden und es keine Teilung durch den Geltungsbereich der Höfeordnung gibt?

Berlin, den 12. November 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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