Umsetzung des ILO-Übereinkommens 140 über den bezahlten Bildungsurlaub
der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Brigitte Pothmer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
1974 nahm die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) das ILO-Übereinkommen über den bezahlten Bildungsurlaub an, welches am 23. September 1976 in Kraft getreten und am 30. November 1976 von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert wurde. Damit hat sich die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich verbindlich verpflichtet, die Gewährung von bezahltem Bildungsurlaub durch die Gesetzgebung, Gesamtarbeitsverträge und Schiedssprüche sicherzustellen.
In vielen, aber nicht in allen Bundesländern ist der Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub bzw. Freistellung von der Arbeit für Bildungszwecke durch Landesgesetze geregelt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Allgemeine Fragen
Fragen12
Wie viele Beschäftigte haben seit 2005 bezahlten Bildungsurlaub in Anspruch genommen (bitte differenziert nach Jahren, Bundesländern und Geschlecht)?
In welchen zehn Branchen ist die Inanspruchnahme des bezahlten Bildungsurlaubs am größten?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die volkswirtschaftlichen sowie betriebswirtschaftlichen Kosten und Nutzen von bezahlten Bildungsurlauben? Wenn ja, welche?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Verpflichtungen aus dem ILO-Übereinkommen 140 erfüllt sind, obwohl bisher nicht alle Bundesländer das Übereinkommen in geltendes Recht umgesetzt haben? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
Warum ist das 1974 ratifizierte ILO-Übereinkommen 140 noch nicht in allen Bundesländern umgesetzt?
Welche Bundesländer haben das ILO-Übereinkommen 140 noch nicht umgesetzt, und warum nicht?
In welcher Form ist das ILO-Übereinkommen 140 in den jeweiligen Bundesländern umgesetzt, und wo liegen die Unterschiede bei der Umsetzung?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Kultusministeriums von Baden-Württemberg, dass das ILO-Übereinkommen 140 seitens der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert wurde und daher der Bund für die Umsetzung Sorge zu tragen habe und dies keine Aufgabe der Bundesländer sei?
Was hat die Bundesregierung unternommen, damit das ILO-Übereinkommen 140 von allen Bundesländern umgesetzt wird, und welche Instrumente stehen der Bundesregierung zur Verfügung, um die Bundesländer zu verpflichten, das ILO-Übereinkommen 140 umzusetzen?
Was haben die Bundesregierung und die Landesregierungen unternommen, damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im ländlichen Raum, in Kleinbetrieben, im Schicht- oder Saisonbetrieb arbeitend bzw. mit Familienpflichten nicht vom bezahlten Bildungsurlaub ausgeschlossen werden?
Wurden seit 2005 Beschwerden von Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberverbänden beim Verwaltungsrat der ILO über eine unzureichende Umsetzung des ILO-Übereinkommens 140 in der Bundesrepublik Deutschland eingereicht? Wenn ja, welcher Art waren diese Beschwerden, und welche Konsequenzen hatten sie?
Wie bewertet die Bundesregierung den bezahlten Bildungsurlaub vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und des Konzepts des lebenslangen Lernens?