Cum-Ex-Untersuchungen – Mögliche Löschung von E-Mails und Kalendereinträgen von Bundeskanzler Olaf Scholz und seinen engsten Mitarbeitern
der Abgeordneten Kay Gottschalk, Klaus Stöber, Albrecht Glaser, Jörn König, Jan Wenzel Schmidt und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bundesregierung räumte in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/13221 ein, dass sie ausschließen könne, „[…] dass zum Zeitpunkt der Anfrage auf die Bundestagsdrucksache 20/5160 die Postfächer der ehemaligen Amtsinhaber seit 2015 [also Wolfgang Schäuble und Olaf Scholz] […] gelöscht waren“ (siehe Pressemitteilung des Abgeordneten Kay Gottschalk vom 11. Oktober 2024; afdbundestag.de/kay-gottschalk-emails-vonolaf-scholz-anscheinend-doch-nicht-geloescht/). Dies sorgte bei der „WELT“, der bislang anscheinend andere Informationen vorlagen, für Irritationen (WELT-Artikel, 14. Oktober 2024, Cum-Ex-Skandal – Bundesregierung sorgt für Verwirrung um E-Mails von Olaf Scholz; www.welt.de/politik/deutschland/plus253959524/Bundesregierung-sorgt-fuer-Verwirrung-um-E-Mails-von-Olaf-Scholz.html).
Dem „WELT“-Artikel vom 14. Oktober 2024 ist u. a. zu entnehmen, dass „[d]ie Frage nach der elektronischen Korrespondenz des heutigen Bundeskanzlers […] auch deshalb brisant [ist], weil Scholz bereits als Finanzminister immer wieder Auskunft über seine Rolle im Cum-Ex-Skandal geben musste. Der SPD-Politiker hatte als damaliger Erster Bürgermeister von Hamburg dreimal Vertreter der Warburg-Bank getroffen, als diese sich bemühten, Rückforderungen des Finanzamtes aus Cum-Ex-Deals in zweistelliger Millionenhöhe abzuwehren – Bemühungen, bei denen die Banker seinerzeit zunächst Erfolg hatten. […] Die Treffen mit den Bankern wurden erst bekannt, als Scholz bereits Bundesfinanzminister war; es ging nun um die Frage, ob er Fakten nur scheibchenweise eingeräumt hatte. Seine damalige wie heutige Büroleiterin […] versandte im Jahr 2021 auch laut Ermittlungsakten Mails und andere Schreiben an einen Cum-Ex-Untersuchungsausschuss in Hamburg. Diese waren für das Finanzministerium nach eigener Aussage im November 2022 aber nicht auffindbar. Entsprechende Unterlagen lägen ,nicht vor‘, teilte die Behörde mit. Ebenfalls im Jahr 2022 erklärte das Ministerium, dass ,ein Zugriff‘ auf bestimmte Mails des früheren Staatssekretärs Wolfgang Schmidt (SPD) wegen des Amtswechsels ,nicht mehr möglich‘ sei. Maillöschungen bei Amtswechseln waren also gang und gäbe. Dennoch agierte die Bundesregierung bereits im Jahr 2023 als Reaktion auf parlamentarische Anfragen zu dem Thema widersprüchlich; das berichtete diese Redaktion im August [unter Berufung auf internen Schriftverkehr]“ (WELT-Artikel, 14. Oktober 2024, Cum-Ex-Skandal – Bundesregierung sorgt für Verwirrung um E-Mails von Olaf Scholz; www.welt.de/politik/deutschland/plus253959524/Bundesregierung-sorgt-fuer-Verwirrung-um-E-Mails-von-Olaf-Scholz.html).
Darüber hinaus wurde im „WELT“-Artikel am 14. Oktober 2024 berichtet, dass der Deutsche Bundestag „[i]m Juli 2023 […] auf Antrag der Christdemokraten […] ein Löschmoratorium für Akten und Dateien mit Bezug zum Thema des Untersuchungsausschusses beschlossen [hatte]. ‚Sämtliche Daten sowie Akten und sächliche Beweismittel‘ im Zusammenhang mit dem Untersuchungsauftrag dürften bis zur Entscheidung in Karlsruhe ‚und gegebenenfalls bis zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses‘ weder gelöscht noch anderweitig vernichtet werden, verfügte das Parlament. Im Januar 2023 – als das Mailfach von Olaf Scholz im Finanzministerium noch existiert haben soll – galt dieses Löschmoratorium aber noch nicht“ (ebd.). Es handelt sich formal um eine Bitte des Parlaments (vgl. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, www.bundestag.de/resource/blob/977816/91682826a542078a76e5abaf6521dd28/WD-3-121-23-pdf.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Kann die Bundesregierung auch ausschließen, dass die Postfächer, E-Mails und Kalendereinträge von Olaf Scholz’ damaligem Staatssekretär, Wolfgang Schmidt, und seiner damaligen wie heutigen Büroleiterin zum Zeitpunkt der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5160 gelöscht waren?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Postfächer, E-Mails und Kalendereinträge von Olaf Scholz sowie seinem damaligen Staatssekretär und seiner damaligen wie heutigen Büroleiterin auch nach dem Zeitpunkt der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5160 bis heute nicht gelöscht wurden?
Sind die Postfächer, E-Mails und Kalendereinträge von Olaf Scholz sowie seinem damaligen Staatssekretär und seiner damaligen wie heutigen Büroleiterin aus ihrer Zeit beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) noch vorhanden?
a) Wenn nein, wann, und warum wurden sie gelöscht, wurde die Löschung vor oder nach dem erbetenen Löschmoratorium durchgeführt (www.welt.de/politik/deutschland/plus253959524/Bundesregierung-sorgt-fuer-Verwirrung-um-E-Mails-von-Olaf-Scholz.html)?
b) Wenn ja, ist geplant, die E-Mails und Kalendereinträge auch nach Ablauf der 20. Legislaturperiode nicht zu löschen?