Förderung der Nichtregierungsorganisation MiCT, insbesondere von Exile Media Hubs bzw. von geflüchteten Journalisten in Berlin und Brandenburg, durch das Auswärtige Amt
der Abgeordneten René Springer, Joachim Wundrak und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Laut der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD erhielt die Nichtregierungsorganisation MiCT aus dem Einzelplan 05 des Auswärtigen Amts 3,7 Mio. Euro für das Projekt Critical Voices im Jahr 2023 sowie fast 2,8 Mio. Euro für das MiCT Fellowship for Critical Voices im Jahr 2024 im Rahmen der Hannah-Arendt-Initiative (vgl. Bundestagsdrucksache 20/13819, Fragen zum Haushaltsplan 2025 des Auswärtigen Amts, Anlage 8).
Die MiCT (Media in Cooperation and Transition) ist nach eigenen Angaben eine „gemeinnützige Organisation, die seit 20 Jahren JournalistInnen und Medienschaffende aus Konfliktregionen und Entwicklungsländern unterstützt“ (vgl. https://mict-international.org/t_exhilemediahubbrandenburg/#itemId=668d092d67b25c4fb6a19799).
Diese Nichtregierungsorganisation betreibt mit Fördermitteln vom Land Brandenburg (Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur und Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz) sowie von Amazon ein sogenanntes Exile Media Hub für Flüchtlinge in Brandenburg (Gemeinde Wiesenburg/Mark, Landkreis Potsdam-Mittelmark). In diesem Haus sollen „[…] bis zu 30 Menschen ein erstes Zuhause zum gemeinsamen Leben, Lernen und Arbeiten. Schnelles Internet, Studios für Podcast- und Videoproduktionen, Co-Working, sowie Räume für Yoga, Ausstellungen und Konferenzen […]“. Darüber hinaus findet eine journalistische Weiterbildung statt. Auf der Internetpräsenz des Exile Media Hub in Brandenburg wird eine abwertende Äußerung über die AfD getätigt, indem das letzte Wahlergebnis der Wahlen zur Gemeindevertretung (9. Juni 2024) grafisch dargestellt wird, wobei die AfD unter dem Durchschnitt abgeschnitten hat, versehen mit dem Kommentar „Noch ein Grund weshalb wir uns in der Gemeinde so wohl fühlen.“ (vgl. https://mict-international.org/t_exhilemediahubbrandenburg/#itemId=668d092d67b25c4fb6a19799).
„MiCT betreibt bereits Exile Media Hubs in Berlin sowie in der Ukraine, Pakistan, Thailand, Tunesien, Georgien und Kenia in Zusammenarbeit mit der UNESCO, dem Auswärtigen Amt, dem JX Fund und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien im Rahmen der Hannah-Arendt-Initiative.“ (vgl. https://mict-international.org/t_exhilemediahubbrandenburg/#itemId=668d092d67b25c4fb6a19799).
Die Hannah-Arendt-Initiative wurde im Jahr 2022 durch das Auswärtige Amt und die Beauftragte für Kultur und Medien ins Leben gerufen. „Unterstützt werden gefährdete Journalistinnen und Journalisten aus Afghanistan, Ukraine, Russland und Belarus unter anderem durch Notfallstipendien, Trainingsmaßnahmen, regionale Stipendienprogramme sowie durch entsprechende Maßnahmen im Exil in Deutschland“ (https://akademie.dw.com/de/hannah-arendt-initiative-neues-netzwerk-zum-schutz-von-journalistinnen-und-journalisten-weltweit/a-63470403). „Die Förderung erfolgt allein nach meinungsneutralen Kriterien und durch unabhängige Jurys, auf deren inhaltliche Meinungsfindung staatlicherseits kein Einfluss genommen wird. Bereits 2022 sieht das Auswärtige Amt für die Hannah-Arendt-Initiative 3,5 Mio. Euro vor. Die Mittel kommen dabei Medienschaffenden zugute, die sich durch ihre Arbeit weiter für unabhängige Berichterstattung in ihren Herkunftsländern einsetzen – zunächst 360 Personen im Ausland. Die Beauftragte für Kultur und Medien trägt bereits durch Förderung des European Fund for Journalism in Exile (JX Fund) von rund 4,2 Mio. Euro im Jahr 2022 dazu bei, dass seit April 2022 insgesamt mehr als 500 Medienschaffende unterstützt werden konnten.“ (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie viele Journalisten aus welchen Staaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den beiden Häusern (Hubs) in Berlin und Brandenburg aktuell wohnhaft?
Auf der Grundlage welcher Kriterien erfolgte die Auswahl der Staaten (bitte begründen)?
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung auch Journalisten aus Saudi-Arabien, Katar, dem Irak oder Libyen in den beiden Häusern wohnhaft?
Wie begründet die Bundesregierung ihren Einsatz für geflüchtete Journalisten vor dem Hintergrund der Fälle von Edward Snowden oder Julian Assange, denen kein Asyl in Deutschland gewährt wurde, wobei sich die Bundesregierung nie für die Gewährung eines Asylrechts für die beiden genannten Personen eingesetzt hat?
Haben alle Journalisten, die sich in den Exile Media Hubs in Brandenburg oder in Berlin aufhalten (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), die Anerkennung als Flüchtling (wenn nein, bitte begründen und den Rechtsstatus der jeweiligen Journalisten aufführen)?
Haben die Journalisten, die sich in den Exile Media Hubs in Brandenburg oder in Berlin aufhalten (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), nach Kenntnis der Bundesregierung außer der in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten Aussage über die AfD sonstige Aussagen oder Veröffentlichungen getätigt, die sich gegen deutsche Parteien richten, sich in die deutschen inneren Angelegenheiten einmischen oder die Politiker bestimmter Parteien diffamieren, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese?
Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse über die Finanzierung der beiden Häuser in Brandenburg und Berlin (außer den Bundes- und Landesmitteln), und wenn ja, wie setzt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Finanzierung zusammen?
Wie begründet die Bundesregierung die Privilegierung von geflüchteten Journalisten gegenüber Journalisten, die mit einem Visum, zwecks Arbeitsaufnahme, nach Deutschland eingereist sind?
Wurden bereits Verwendungsnachweise für die gewährten Bundesmittel geprüft, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist die Prüfung gekommen (evtl. Rückforderung von Mitteln, unvollständige Verwendungsnachweise etc.)?
Wurde bereits eine Evaluation der durch Bundesmittel geförderten Vorhaben vom MiCT vorgenommen oder ist eine solche geplant, wenn ja, wann, durch wen, und ggf. mit welchem Ergebnis?
Welche Kosten sind dem Bund im Rahmen der Hannah-Arendt-Initiative bislang entstanden (bitte Haushaltstitel angeben)?
Wie viele Journalisten aus welchen Staaten wurden seit 2022 im Rahmen des European Fund for Journalism und der Hannah-Arendt-Initiative gefördert (bitte auch das jeweilige Medium angeben sowie nach Notfallstipendien, Trainingsmaßnahmen, regionalen Stipendienprogrammen und „entsprechenden Maßnahmen“ im Exil aufschlüsseln; bitte die Maßnahmen benennen)?
Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse, welche Kosten für die in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten „Räume für Yoga“ entstanden sind (wenn ja, bitte anführen)?
Welche Bundes- sowie Sachmittel wurden für das beim Auswärtigen Amt beschäftigte Personal zur „Bewältigung der Flüchtlingslage“ (Einzelplan 05, Kapitel 0512 Bundesministerium, S. 126 des Einzelplans) zur Verfügung gestellt?
Wie werden die Mitglieder der „unabhängige[n] Jurys“ (https://hannah-arendt-initiative.de/) zur Förderentscheidung im besonders grundrechtssensiblen Pressebereich ausgewählt, ernannt, bestellt oder berufen, wer oder welches Gremium hat sie nach welchen Kriterien berufen, und wie stellt die Bundesregierung dabei sicher, dass diese Mitglieder von ihr unabhängig sind?
Welche Mitglieder sind in diesen „unabhängige[n] Jurys“ (ebd.) wie lange vertreten gewesen, und welche einschlägige Kompetenz oder Funktion haben sie zum Zeitpunkt ihrer Wahl, Ernennung, Bestellung oder Berufung besessen (bitte Personen einzeln auflisten)?
Sind diese „unabhängige[n] Jurys“ (ebd.) die einzige institutionelle Vorkehrung, die die Bundesregierung zur Verhinderung ihres eigenen politischen Einflusses auf das von ihr finanziell geförderte „Netzwerk zivilgesellschaftlicher Organisationen“ getroffen hat oder gibt es weitere (bitte ausführen)?