Kapitalbedarf der kommunalen Versorgungsunternehmen zur Erfüllung der Energiewende
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Energiewende ist ein zentraler Bestandteil der deutschen Klimapolitik, die maßgeblich zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 beitragen soll. Die Energiewende beinhaltet den umfassenden Umbau des Energiesystems hin zu erneuerbaren Energien, energieeffizienteren Technologien und einer nachhaltigen Infrastruktur. Das Erreichen dieser ambitionierten Ziele ist entscheidend, um die nationalen und internationalen Klimaschutzziele einzuhalten und somit den Beitrag Deutschlands zur Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs zu leisten. Gleichzeitig gilt es, für den Wirtschaftsstandort Deutschland die Energieversorgungssicherheit zu gewährleisten – und dies bei wettbewerbsfähigen Energiepreisen.
Zur Erfüllung der Ziele der Energiewende werden Investitionen in enormer Höhe erforderlich sein. Eine Schätzung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW; www.bdew.de/media/original_images/2024/04/24/fortschrittsmonitor_2024_zCu1QX7.pdf, S. 7) und Ernst & Young (EY) zufolge müssen in Deutschland bis 2030 bis zu 721 Mrd. Euro und bis 2035 bis zu 1,2 Bill. Euro investiert werden. Diese Investitionen müssen in den Ausbau erneuerbarer Energien, die Modernisierung der Netzinfrastruktur, die Digitalisierung und weitere Schlüsselbereiche fließen, um die gesetzten Klimaziele fristgerecht zu erreichen. Etwa die Hälfte des Investitionsbedarfs ist für den Ausbau der Stromerzeugung nötig.
Kommunale Versorgungsunternehmen spielen in diesem Transformationsprozess eine zentrale Rolle. Sie sind für die regionale Energie- und Wärmeversorgung zuständig und tragen wesentlich zur Umsetzung der Energiewende auf lokaler Ebene bei. Ihre Verantwortung umfasst den Ausbau erneuerbarer Energiequellen, die Bereitstellung effizienter Strom- und Wärmenetze sowie die Förderung von Innovationen und nachhaltigen Projekten in den Kommunen.
Allerdings stehen angesichts der kapitalintensiven Aufgaben viele kommunale Versorgungsunternehmen vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Die herkömmlichen Wege der Finanzierung der immensen Investitionen sind aber oftmals nicht ausreichend (www.handelsblatt.com/unternehmen/energie/energie-stadtwerke-kaempfen-um-ihre-klima-plaene/100042361.html). Die Eigenkapitalbasis der Unternehmen ist oftmals begrenzt, weshalb sie zunehmend auf Fremdfinanzierungen angewiesen sind, um die notwendigen, aber zugleich enorm großen Investitionen zu tätigen. Viele Stadtwerke weisen jedoch „im Verhältnis zu ihrer Ertragskraft einen Verschuldungsgrad oberhalb der bankenregulatorisch üblichen Grenzwerte“ (https://bankenverband.de/unternehmensfinanzierung/finanzierung-der-energiewende-voraussetzungen-fuer-den-einsatz-privaten/) auf. Die klassische Aufnahme weiteren Fremdkapitals ist für diese Stadtwerke nur sehr begrenzt möglich und infolgedessen ist die Finanzierung von notwendigen Großprojekten aufgrund nicht ausreichender Kapitalausstattung schwierig.
Geeignete Maßnahmen für das Erreichen der Energiewendeziele und für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland sind von enormer Bedeutung (https://bankenverband.de/unternehmensfinanzierung/finanzierung-der-energiewende-voraussetzungen-fuer-den-einsatz-privaten/). Daher muss die Bundesregierung die kommunalen Versorgungsunternehmen für die notwendige Transformation befähigen, beispielsweise indem sie einen attraktiven Investitionsrahmen und geeignete Rahmenbedingungen herstellt. In diesem Zusammenhang wird unter anderem diskutiert, inwiefern Instrumente wie etwa ein Energiewende-Fonds (www.bdew.de/media/documents/Kapital_fur_die_Energiewende_2.pdf, S. 11) zur Stärkung der finanziellen Basis kommunaler Versorgungsunternehmen beitragen könnten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen37
Welche Relevanz misst die Bundesregierung der Finanzausstattung der kommunalen Versorgungsunternehmen bei der Erfüllung der Defossilisierungsziele bei, und weshalb?
Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitige Finanzausstattung der kommunalen Versorgungsunternehmen sowie die Rahmenbedingungen für die zur Erreichung der Energiewendeziele notwendige Finanzierung von Investitionen?
Worin liegt aus Sicht der Bundesregierung für die kommunalen Versorgungsunternehmen, insbesondere bei kleinen und mittelgroßen kommunalen Energieunternehmen, die größte Herausforderung bei dem Erreichen der Energiewendeziele?
Welche spezifischen Unterschiede im Hinblick auf das Erreichen der Energiewendeziele liegen aus Sicht der Bundesregierung bei kleinen, mittelgroßen und großen kommunalen Versorgungsunternehmen vor?
Besteht nach Ansicht der Bundesregierung bei einem bestimmten Teil der kommunalen Versorgungsunternehmen, die sich nach Region, Größe des Unternehmens, Größe des Versorgungsgebietes, angebotenem Produkt unterschieden, besonderer Bedarf nach finanzieller Unterstützung für Energiewendeprojekte?
Befindet sich die Bundesregierung in Gesprächen mit dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und dem BDEW zu den Herausforderungen bei dem Erreichen der Energiewendeziele und der dafür nötigen Finanzausstattung, und wenn nein, warum nicht?
Besteht nach Ansicht der Bundesregierung die Notwendigkeit, dass kommunale Versorgungsunternehmen sich künftig „zunehmend als privatwirtschaftlich agierende Unternehmen werden aufstellen müssen“ (https://bankenverband.de/unternehmensfinanzierung/finanzierung-der-energiewende-voraussetzungen-fuer-den-einsatz-privaten/), und warum ist die Bundesregierung dieser Ansicht?
Welche Schätzungen hat die Bundesregierung bezüglich des Kapitalbedarfs kommunaler Versorgungsunternehmen im Rahmen der Energiewende bis 2030?
Welche Schätzungen hat die Bundesregierung bezüglich des Kapitalbedarfs kommunaler Versorgungsunternehmen im Rahmen der Energiewende bis 2035?
Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des BDEW, dass bis 2030 Investitionen in Höhe von 721 Mrd. Euro und bis 2035 von 1,2 Bill. Euro notwendig sind, um die Ziele der Energiewende zu erreichen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Finanzlage der kommunalen Versorgungsunternehmen im Hinblick auf die im Rahmen der Energiewende nötigen Maßnahmen zum Erreichen der Defossilisierungsziele, und welche Unterschiede bei der Finanzlage der kommunalen Versorgungsunternehmen zwischen urbanen und ländlichen Regionen sowie strukturstarken und strukturschwachen Regionen kann die Bundesregierung ausmachen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die kommunalen Versorgungsunternehmen in der Lage sind, die bis 2030 nötigen Investitionen in die Transformation im Hinblick auf die Energiewende selbst zu tragen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die kommunalen Versorgungsunternehmen in der Lage sind, die bis 2035 nötigen Investitionen in die Transformierung im Hinblick auf die Energiewende selbst zu tragen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die kommunalen Versorgungsunternehmen in der Lage sind, die bis 2040 nötigen Investitionen in die Transformierung im Hinblick auf die Energiewende selbst zu tragen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass kommunale Versorgungsunternehmen zukünftig verstärkt auf Gewinnausschüttungen verzichten und thesaurierte Gewinne zur Finanzierung der notwendigen Energiewendeprojekte nutzen werden (www.bdew.de/media/documents/Kapital_fur_die_Energiewende_2.pdf, S. 13), und welche Schlüsse leitet die Bundesregierung daraus ab, insbesondere für Kommunen mit Besitz von Anteilen der Versorgungsunternehmen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass kommunale Versorgungsunternehmen zukünftig verstärkt von kommunalen Anteilseignern Einlagen zur Finanzierung der notwendigen Energiewendeprojekte einfordern werden, und wie bewertet die Bundesregierung die daraus resultierenden Belastungen für die Kommunen?
Welche Strategien verfolgt die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass kommunale Versorgungsunternehmen den Kapitalbedarf für die notwendigen Investitionen in die Energiewende decken können?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um insbesondere die Eigenkapitalbasis kommunaler Versorgungsunternehmen zu stärken?
Ist die Einführung eines „Energiewende-Fonds“, wie von VKU, BDEW und Deloitte vorgeschlagen (www.bdew.de/media/documents/Kapital_fur_die_Energiewende_2.pdf), aus Sicht der Bundesregierung eine geeignete Maßnahme, um sicherzustellen, dass der Kapitalbedarf kommunaler Versorgungsunternehmen für die notwendigen Investitionen in die Energiewende gedeckt werden kann?
Welche Vorteile sieht die Bundesregierung in der Schaffung eines Energiewende-Fonds für kommunale Versorgungsunternehmen?
Welche Nachteile sieht die Bundesregierung in der Schaffung eines Energiewende-Fonds für kommunale Versorgungsunternehmen?
Welche rechtlichen Herausforderungen sieht die Bundesregierung bei der Einführung eines Energiewende-Fonds speziell für kommunale Versorgungsunternehmen?
Welche Herausforderungen hinsichtlich der Umsetzung sieht die Bundesregierung bei der Einführung eines Energiewende-Fonds insbesondere für kommunale Versorgungsunternehmen?
Wie schätzt die Bundesregierung die langfristigen Auswirkungen eines Energiewende-Fonds auf die finanzielle Stabilität kommunaler Versorgungsunternehmen ein?
Wie könnte ein solcher Fonds dazu beitragen, die private Kapitalbeteiligung an der Energiewende zu erhöhen, und welche Rolle könnte die öffentliche Hand dabei spielen?
Inwiefern könnten bestehende Förder- und Finanzierungslösungen durch einen solchen Fonds ersetzt oder ergänzt werden, ohne dass es zu ineffizienten Doppelstrukturen kommt?
Welche anderen Instrumente sind aus Sicht der Bundesregierung zur Deckung des enormen Kapitalbedarfs der kommunalen Versorgungsunternehmen zur Tätigung der notwendigen Investitionen in die Energiewende geeignet, und welche Bedeutung misst die Bundesregierung den Instrumenten jeweils für das Erreichen der vorgenannten Ziele bei?
Welche zusätzlichen Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die kommunalen Versorgungsunternehmen bei der Finanzierung der Energiewende auch über das Jahr 2035 hinaus zu unterstützen?
Welche regulatorischen Hindernisse identifiziert die Bundesregierung, die Investitionen in und von kommunalen Versorgungsunternehmen erschweren oder zurückhalten, und wie beabsichtigt sie, diese abzubauen oder die betreffende Rechtslage zu ändern (bitte nach konkretem regulatorischen Hindernis und spezifischen Maßnahmen der Bundesregierung für das jeweilige Hindernis aufschlüsseln)?
Ist nach Ansicht der Bundesregierung die Bündelung von Einzelkrediten von kommunalen Versorgungsunternehmen und Weiterreichung in Form von Kapitalmarktinstrumenten, beispielsweise durch Verbriefungen oder Schuldscheine, ein geeignetes alternatives Mittel zur (teilweisen) Deckung des Finanzbedarfs kommunaler Versorgungsunternehmen?
Zieht die Bundesregierung die Einführung einer abgesenkten Kapitalertragsteuer für Gewinne aus Investitionen in kommunale Energiewendeprojekte in Erwägung, und weshalb ist die Bundesregierung dieser Ansicht?
Ist die Bundesregierung weiterhin der Auffassung, dass die Einführung von „Superabschreibungen“ für Investitionen in den Klimaschutz (www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf, S. 130) sinnvoll ist, wenn ja, werden und in welcher Form werden kommunale Versorgungsunternehmen davon profitieren können, und weshalb ist die Bundesregierung dieser Ansicht?
Zieht die Bundesregierung die Einführung von Ausnahmeklauseln für institutionelle Investoren, wenn diese Investitionen in kommunale Energiewendeprojekte tätigen, in Erwägung, und weshalb ist die Bundesregierung dieser Ansicht?
Befürwortet die Bundesregierung Erleichterungen für Berichtspflichten der kommunalen Versorgungsunternehmen herbeizuführen oder sich auf europäischer Ebene hierfür einzusetzen – beispielsweise in Form von Standardisierungen bei der ESG-Berichterstattung (ESG = Environmental, Social and Governance) und bei der Begrenzung der Einführung von Reportingpflichten auf steuerungsrelevante Indikatoren –, und weshalb ist die Bundesregierung dieser Ansicht?
Erwägt die Bundesregierung die Anwendung staatlicher Bürgschaften und Garantien zur Sicherung von Projekten finanziell limitierter Energieunternehmen und zur Absicherung kreditfinanzierter Energiewendeprojekte?
Erwägt die Bundesregierung die stärkere Einbeziehung von Förderbanken bei der Finanzierung von Energiewendeprojekten der kommunalen Versorgungsunternehmen, und wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung des Sustainable Finance-Beirats der Bundesregierung nach einem vermehrten Einsatz von Infrastrukturdachgesellschaften (mit oder ohne öffentliche Beteiligung) oder kooperativen Partnerschaftsmodellen (https://sustainable-finance-beirat.de/wp-content/uploads/2023/12/SFB_Nachhaltige-Infrastruktur_Transformationsfinanzierung.pdf) bei der Finanzierung nachhaltiger Infrastrukturprojekte auf kommunaler Ebene hinsichtlich Umsetzbarkeit und Wirkung?