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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Förderung des belarussischen Mediums Malanka Media durch das Auswärtige Amt

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

10.01.2025

Aktualisiert

24.01.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/1427918.12.2024

Förderung des belarussischen Mediums Malanka Media durch das Auswärtige Amt

des Abgeordneten Steffen Kotré und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Laut der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/13819 (Fragen zum Haushaltsplan 2025 des Auswärtigen Amts, Anlage 8) erhielt das belarussische, nach Ansicht der Fragesteller der Opposition nahestehende Medium Malanka Media im Jahr 2023 27 300 Euro aus dem Einzelplan 05 des Auswärtigen Amts.

Malanka Media ist bei der Nichtregierungsorganisation ZUBR in Litauen registriert (vgl. malanka.media/about) und nach eigenen Angaben parteipolitisch unabhängig. In einem YouTube-Video von Malanka Media hat Vadim Prokopjew, der Beauftragte für Sicherheitspolitik des oppositionellen Narodnjoje Antikrizisnoe Upravlenije, einem Bestandteil der belarussischen Opposition (vgl. www.belarus-nau.org/about sowie der Artikel der Wikipedia über Vadim Prokopjew in russischer Sprache), nach der durch YouTube angebotenen Übersetzung Äußerungen getätigt, wonach er den Aufruf zum „Aufstand“ befürworte und davon gesprochen habe, dass die Opposition nicht nur friedliche, sondern auch unfriedliche, d. h. nach Interpretation der Fragesteller gewalttätige Demonstranten und Aktivisten, stelle (vgl. www.youtube.com/watch?v=-i8mkkw5rP4, u. a. Min. 0:37–0:38, 5:30–6:10, 16:00). Zudem sagte er, dass er nicht an eine „friedliche Regulierung“ des Konfliktes in Belarus glaube (ebd., Min. 10:40). Verhandlungen mit dem belarussischen Staatspräsidenten seien nur mit „dem Laserpunkt der Zielvorrichtung (eines Gewehres) auf der Stirn“ von Alexander Lukaschenko möglich (ebd., Min. 9:20). Vadim Prokopjew hat sich nach Beginn des Ukraine-Krieges 2022 in die Ukraine abgesetzt und dort eine belarussische Einheit im Rahmen der Internationalen Legion der Streitkräfte der Ukraine ins Leben gerufen (vgl. Artikel der Wikipedia über Vadim Prokopjew in russischer Sprache).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Ist der Bundesregierung bekannt, für welchen Zweck die 27 300 Euro von Malanka Media aufgewendet wurden (wenn ja, bitte ausführen)?

2

Hat die Bundesregierung die Verwendung der Bundesmittel geprüft (Verwendungsnachweise), und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist eine Prüfung gekommen?

3

Gab es eine Evaluation des geförderten Vorhabens von Malanka Media, und wenn ja, wann, durch wen, und zu welchem Ergebnis ist diese gekommen?

4

Ist der Bundesregierung das in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnte Video bekannt, und wenn ja, hat sich die Bundesregierung eine eigene Positionierung dazu erarbeitet, sieht sie es ggf. als problematisch an, dass in dem in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten, von Malanka Media verbreiteten Video durch Vadim Prokopjew nach Interpretation der Fragesteller offen zur Gewalt aufgerufen wird (bitte begründen)?

5

Hat die Bundesregierung die Inhalte, die von Malanka Media verbreitet wurden und werden, daraufhin geprüft, ob sie zur Gewalt aufrufen (bitte begründen), und wenn ja, sind der Bundesregierung Beispiele für Gewaltaufrufe bekannt (bitte ggf. aufführen)?

6

Hat sich die Bundesregierung eine Positionierung dazu erarbeitet, ob es einen Unterschied gibt zwischen dem vom Bundesministerium des Innern und für Heimat erlassenen und vor Gericht vorläufig gescheiterten Verbot des oppositionellen „Compact“-Magazins, das u. a. wegen der vorgeblich aggressiv-kämpferischen Haltung des Mediums gegen das Grundgesetz verfügt wurde, und dem Vorgehen des belarussischen Staates gegen Malanka Media, das zu einem extremistischen Medium erklärt wurde, und wenn ja, wie lautet diese, und wenn nein, warum nicht (bitte begründen; vgl. malanka.media/news/54035 sowie www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2024/07/verbot-compact.html)?

7

Steht die Bundesregierung zum Interventionsverbot des Völkerrechts, wonach gewaltsame Einmischungen bzw. die direkte oder indirekte Unterstützung von Gewalt in anderen Staaten völkerrechtswidrig sind, und was leitet die Bundesregierung aus ihrer Position zum Interventionsverbot für Belarus ab (vgl. G. Seidel: Völkerrechtliches Interventionsverbot. In: Völkerrecht als Wertordnung: Festschrift für Christian Tomuschat/Pierre-Marie Dupuy (Hrsg.). Kehl [u. a.], 2006. S. 829–845)?

8

Hat sich die Bundesregierung eine Positionierung dazu erarbeitet, ob sie sich zu einer ausschließlich friedlichen Konfliktlösung in Belarus bekennt und ob sie einen gewaltsamen Regime Change ablehnt, und wenn ja, wie lautet diese, und wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?

Berlin, den 9. Dezember 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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